Diese Frage muss man sich stellen, wenn man von der neuesten Eskapade der Ausländerbehörde des HSK erfährt.
Es geht um einen jungen Mann, Anfang 30, der seit fast 29 Jahren im Kreisgebiet lebt. Er hat eine dreijährige Tochter, die sich zwar überwiegend bei der Mutter aufhält, die er aber mehrmals pro Woche sieht. Zudem hat er – von mehrern Fachkliniken bestätigt – schwere rheumatische Erkrankungen, die im Kosovo oder in Serbien nicht behandelt werden können. Er hatte auch eine Arbeitsstelle, aus der er sich unterhalten und noch Unterhalt für seine Tochter zahlen konnte.
Trotzdem kündigte die Ausländerbehörde seine Abschiebung an. Dies führte u.a. dazu, dass er seine Arbeitsstelle verlor.
Daraufhin wurden zwei Härtefallanträge in Düsseldorf eingereicht, einer davon von der Hausärztin. Diesem Antrag waren umfangreiche medizinische Gutachten beigefügt. Der andere Härtefallantrag bezog sich darauf, dass seiner kleinen Tochter nicht der Vater weggenommen werden sollte.
Die Härtefallkommission des Landes NRW prüft solche Fälle sehr gründlich, unter Berücksichtigung aller Aspekte.
https://www.mkffi.nrw/haertefallkommission-des-landes-nordrhein-westfalen
Sie hat 9 Mitglieder, darunter ein Arzt, eine Vertreterin des für Integrationsfragen zuständigen Ministeriums und der Leiter einer Ausländerbehörde. Angesiedelt ist sie beim Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.
Diese Expertenkommission hat als Ergebnis ihrer Prüfung des Falles vorgeschlagen, dem jungen Vater eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Doch was macht die Ausländerbehörde des HSK: Sie teilt am 25.09.2019 mit, dass “dem Ersuchen der Härtefallkommission vom 12.09.2019 nicht entsprochen wird”. Das ist formalrechtlich zulässig, aber höchst ungewöhnlich. Damit nimmt der HSK mal wieder eine traurige Sonderstellung in NRW ein.
Das bedeutet im Klartext, dass der junge Vater damit rechnen muss, dass ihn bald mitten in der Nacht eine größere Ansammlung von Polizeibeamten und von Mitarbeitern der Kreisverwaltung aus dem Bett holt und ihn gewaltsam in Abschiebehaft oder gleich zum Abschiebeflieger verfrachtet.
Wem soll das nützen? Will man sich damit vielleicht für eine Zusammenarbeit mit rechten Kräften in der in etwa einem Jahr beginnenden neuen Wahlperiode interessant machen? Irgendein Zusammenhang mit christlicher Politik ist dabei jedenfalls nicht zu erkennen.
UPDATE:
In der Einwohnerfragestunde der Kreistagssitzung am heutigen Freitag stellten zwei Personen Fragen zu diesem “Fall” an den Landrat, darunter des Vater des nun von Abschiebung Bedrohten.
Die Antworten waren erschreckend. So behauptete die zuständige Abteilungsleiterin, man habe das Jugendamt eingeschaltet, das berichtet habe, die Kontakte des Mannes zu seiner kleinen Tochter “reichten nicht aus“. Das geht völlig an der Realität vorbei; hier hat das Jugendamt offenbar versagt – oder die Abteilungsleiterin hat eine falsche
Auskunft gegeben.
Mit den erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen des jungen Mannes hat sich die Ausländerbehörde gar nicht befasst, weil dafür angeblich andere zuständig seien. Und der Vater des Betroffenen erhielt vom Landrat gar keine Antwort auf seine Frage, warum die Ausländerbehörde sich beim Schicksal seines Sohnes nicht an die Empfehlung der Härtefallkommission halten will.