Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

SBL/FW fordert vom HSK Änderung der Abschiebepraxis

By adminRL at 1:00 am on Friday, September 30, 2016

Der ehemalige Landtagsabgeordnete Rüdiger Sagel stellte im Rat der Stadt Münster einen Antrag zur Änderung der in seiner und in einigen anderen Kommunen gängigen Abschiebepraxis. Dabei kritisiert Rüdiger Sagel u.a. Abschiebungen in den Nacht- und den frühen Morgenstunden.

Nach Informationen, die der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL(FW) vorliegen, sind derartige Aktionen auch im Bereich der HSK-Ausländerbehörde nicht ungewöhnlich. Solche behördlichen Vorgehensweisen sind nach Meinung der SBL/FW inhuman und menschenrechtsverletzend. Die Fraktion fordert daher sowohl den Hochsauerlandkreis wie den Gesetzgeber auf, diese anscheinend gängige Praxis unverzüglich zu unterbinden.

Die SBL/FW schließt sich gerne den Forderungen des früheren NRW-Landtagsabgeordneten Rüdiger Sagel an und beantragte am 13.09.2016 analog und fast wortgleich zu dessen Antrag im Rat der Stadt Münster beim Landrat des Hochsauerlandkreises folgendes:
„1. Der Hochsauerlandkreis nutzt im Vorfeld der Aufenthaltsbeendigung alle rechtlichen Möglichkeiten, um Abschiebungen zu verhindern.
2. Der Hochsauerlandkreis spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis nächtlicher Abschiebungen aus.
3. Überstellungstermine in Dublin Fällen sollen, wie z.B. im Kreis Coesfeld und anderen Kommunen übliche Praxis, vorher mitgeteilt werden.
4. Die HSK-Ausländerbehörde ist dazu angehalten, die einschlägigen Erlasse des Landes NRW anzuwenden und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so Abschiebungen zu verhindern. Abschiebungen in Nachtstunden sollen nicht mehr stattfinden.“

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on SBL/FW fordert vom HSK Änderung der Abschiebepraxis

Drastische Verschlechterung für Notfall-Patienten in Brilon und Marsberg droht

By adminRL at 10:19 pm on Monday, September 26, 2016

Am 23.09.2016 hat die Kreisverwaltung ihren endgültigen Entwurf für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans veröffentlicht. Für den Ostteil des HSK droht eine drastische Verschlechterung der Situation: Bisher sind in den Rettungswachen Brilon, Marsberg und Olsberg täglich von 7 bis 19 Uhr jeweils zwei Rettungstransportwagen (RTW) einsatzbereit für Notfälle, zu den übrigen Zeiten jeweils ein RTW. Nach dem von der Kreisverwaltung vorgelegten Entwurf sollen in Brilon und Marsberg aus 84 Stunden pro Woche mit doppelter Besetzung künftig nur noch acht werden, also eine Reduzierung um mehr als 90%!
Auch in der Rettungswache Olsberg soll das Vorhalten von zwei RTW drastisch eingeschränkt werden: von ebenfalls bisher 84 Stunden wöchentlich auf künftig nur noch 40 Stunden.

Wenn die Zahl der verfügbaren RTW so reduziert wird, steigt das Risiko, dass in einem Notfall kein ortsnah stationierter RTW zur Verfügung steht, deutlich an. Denn dann werden sog. “Duplizitätsfälle” (ein RTW ist bereits unterwegs und ein weiterer wird für einen anderen Einsatz benötigt) viel öfter auftreten, ohne dass in der für den jeweiligen Ort zuständigen Rettungswache noch ein RTW verfügbar ist.

Die SBL-Fraktion hat daher für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses den Antrag gestellt, in die Tagesordnung eine Schwachstellenanalyse des vorhandenen Gutachtens aufzunehmen.
Beschlossen werden soll:
“1. Als Grundlage für den neuen Rettungsdienstbedarfsplan wird eine neue Datenauswertung erstellt, die folgende Kriterien erfüllt:
• Aktuelle Daten aus dem Jahr 2015.
• Keine Einbeziehung von Großschadensereignissen in die risikoabhängige Bemessung der RTW für die einzelnen Rettungswachen.
• Einbeziehung aller Notfallfahrten, unabhängig vom Gebrauch von “Sondersignalen”.
• Berechnung der Duplizitätswahrscheinlichkeiten nach der Stunde mit der höchsten Einsatzzahl während der einzelnen 8stündigen Bemessungsintervalle (BI).
• Bildung von BI und Auswertungszeiträumen nach tatsächlichen Unterschieden im Profil (z.B. gemeinsame Auswertung von Montag bis Freitag Vormittag)
• Keine Verplanung von RTW für Krankentransporte in Bemessungsintervallen, in denen die Einsatzwahrscheinlichkeit für einen Notfalleinsatz bei mehr als 30% liegt.”

Ein Beispiel für die vielen eklatanten Mängel in den von der Kreisverwaltung vorgelegten Analysen:

Offensichtlich wurden auch Großschadenereignisse und andere besondere Ereignisse bei der risikoabhängigen Bemessung nur der Rettungswache und der “Schicht” zugerechnet, in der sie zufällig anfielen.
So wurde Für die Rettungswache Sundern für Notfalleinsätze im Beobachtungs¬intervall (BI) von Freitag Abend 23 Uhr bis Samstagmorgen 7 Uhr eine durchschnittliche Einsatzdauer von etwa 153 Minuten ausgewiesen, im anschließenden Bemessungsintervall, das bis Samstag um 15 Uhr dauert, 81 Minuten. Die durchschnittliche Einsatzdauer aus den anderen 19 “Schichten” pro Woche beträgt nur etwa 68 Minuten, ohne das BI am Samstag Morgen sogar nur etwa 65 Minuten.
Der Grund liegt offensichtlich im Auftreten des Noro-Virus am Abend des 17.08.2013 in einem Ferienlager in der Schützenhalle Westenfeld. Dieses Ereignis führte zu Langzeiteinsätzen von 2 RTW aus der Rettungswache (RW) Sundern, die bis zum Samstag Mittag dauerten, also in das nächste Bemessungsintervall hineinreichten. Außerdem waren mehrere weitere RTW aus dem HSK aus anderen Rettungswachen und von Hilfsorganisationen für längere Zeit im Einsatz.
Aufgrund der langen Einsatzdauer für diesen einen besonderen Einsatz soll die RW Sundern künftig immer in allen Nächten von Freitag auf Samstag einen zweiten besetzten RTW für Notfalleinsätze erhalten. Dies liegt nicht an der Häufigkeit der Notfalleinsätze in diesem BI, denn deren Zahl war in allen Nächten von Freitag auf Samstag des Jahres 2013 mit insgesamt 46 sehr gering, sondern allein an der außergewöhnlich langen durchschnittlichen Einsatzdauer, die nur durch das genannte besondere Ereignis entstanden ist. Die eigene Auswertung der SBL erbrachte das Ergebnis, dass im gesamten Jahr 2013 in der RW Sundern im BI von Fr Abend bis Sa morgen nur zwei weitere Duplizitätsfälle auftraten; dafür ist die Vorhaltung eines 2. RTW nicht vertretbar.
Derartige Großschadensereignisse (“Massenanfall” in der Sprache der Rettungsdienste) wie in der Westenfelder Schützenhalle dürfen nicht alleine einer einzigen RW und nur einer bestimmten Zeit zugerechnet werden. Sie treten sehr selten auf, können aber jede RW betreffen und zu jeder Uhrzeit auftreten, und führen dann zu Großeinsätzen. Anders als Unfälle und plötzlich auftretende Krankheiten hängt ihre Wahrscheinlichkeit nicht von Ort und Zeit ab.
Den gleichen Effekt gibt es für die Rettunsgwache Arnsberg. In ihrem Bereich trat an einem Freitag Abend (am 18.10.2013) ein Großbrand auf, der ebenfalls zu (einmalig) sehr langen Einsatzdauern führte.
Methodisch sinnvoll wäre es, für solche Großschadensereignisse eine separate Berechnung vorzunehmen. Denn durch die statistisch nicht gerechtfertige Vorhaltung von jeweils 2 RTW für Notfälle in diesen beiden Rettungswachen fehlen dringender benötigte RTW in anderen Rettungswachen und zu anderen Zeiten.

Filed under: GesundheitspolitikComments Off on Drastische Verschlechterung für Notfall-Patienten in Brilon und Marsberg droht

Erörterungstermine zu Windparks – Warum sollen sich Zuhörer in Teilnehmerlisten eintragen?

By adminRL at 8:38 am on Wednesday, September 21, 2016

Mehrfach fanden in den letzten Monaten öffentliche Erörterungstermine für Einwendungen gegen Anträge auf die Errichtung von Windparks statt, so z.B. am 07.09.2016 in Brilon zu einem zwischen Alme, Nehden und Wülfte geplanten Windpark für 7 Windenergieanlagen (WEA).

Am Eingang zu dieser Veranstaltung wurden nicht nur die Verfahrensbeteiligten, sondern auch unbeteiligte Zuhörer von der Kreisverwaltung aufgefordert, sich in Teilnehmerlisten einzutragen. Dies erfolgte, obwohl der von der Kreisverwaltung als Versammlungsleiter eingesetzte Beamte in seinen einleitenden Ausführungen die Rolle der Zuhörer in diesem Termin mit denen von Zuhörern bei einer Gerichtsverhandlung gleich setzte.
Auch dort kann jeder zuhören, aber eine Registrierung wird dort nicht verlangt.

Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), stellte daraufhin Landrat Dr. Karl Schneider schriftlich diese 6 Fragen:
1. Warum wird von den Zuhörern bei solchen öffentlichen Erörterungsterminen eine Registrierung verlangt?
2. Welche Rechtsgrundlage besteht dafür?
3. Was geschieht mit den erhobenen Daten?
4. Wer hat Zugang zu diesen Daten?
5. Wann werden die von den Zuhörern erhobenen Daten vollständig gelöscht?
6. Planen Landrat und/oder Kreisverwaltung, auch bei anderen öffentlichen Sitzungen – wie z.B. des Kreistags und seiner Ausschüsse – persönliche Daten von Zuhörern zu erheben?

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Erörterungstermine zu Windparks – Warum sollen sich Zuhörer in Teilnehmerlisten eintragen?

„Mehr Demokratie“ auf Stippvisite im HSK

By adminRL at 4:13 pm on Sunday, September 18, 2016

Weites Themenspektrum
Auf Einladung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) besuchte Alexander Trennheuser, Sozialwissenschaftler und NRW-Geschäftsführer der Initiative “Mehr Demokratie e.V.”, den Hochsauerlandkreis. In Meschede erläuterte er die Position von „Mehr Demokratie“ zur Wiedereinführung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen, den sog. Freihandelsabkommen CETA und TTIP und zu Bürgerbegehren.

„GagaGroKo“
Hinsichtlich der speziellen politische Situation im HSK-Kreistag und in vielen Rathäusern hier im Landkreis (Übermacht der CDU und der Quasi-Gleichschaltung der anderen größeren Parteien – Stichwort „GagaGroKo = ganz ganz große Koalition) kommentierte Alexander Trennheuser, besser sei es, wenn Koalition und Opposition in einem angemessenen Verhältnis zueinander stünden. Denn sonst fehle die Diskussion um eine angemessene Entscheidung. Und so würde dann sehr viel von den Fraktionsspitzen „durch gewunken“. Das sei so etwas wie eine „Oligarchisierung des Parlaments“.
SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos konnte dazu gleich ein praktisches Beispiel an-führen. Er kritisierte, Mitgliedern der kleinen Fraktionen und dem fraktionslosen Einzelmitglied würde die Arbeit allein schon durch einen mangelnden Zugang zu Informationen erschwert. Da sei die „GagaGroKo“ klar im Vorteil. (Sie sitzt an der Quelle.)

NRW führte Sperrklausel wieder
Die Wählergemeinschaft SBL/FW und die kleinen Parteien interessieren sich selbstverständlich für die Position von „Mehr Demokratie“ zur Sperrklausel. Der NRW-Landtag beschloss ja bekanntlich im Mai 2016 mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen, Enthaltung der FDP und einem NEIN nur von den PIRATEN, bei Kommunalwahlen wieder eine Sperrklausel einzuführen. Kritiker behaupten, die Entscheidung sei nicht verfassungskonform.

Verfassungsbeschwerden
„Mehr Demokratie“ nutzt für verfassungsrechtlich fragwürdige Entscheidungen die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde. Auf europäischer Ebene klagte die Organisation auch schon gegen die Sperrklausel. Aktuell läuft ihre Verfassungsbeschwerde gegen das transatlantische Freihandelsabkommen CETA.

Landesverfassung
„Sperrklausel“, das ist unser Stichwort. Alexander Trennheuser stellt klar, die Sperrklausel wurde jetzt vom Landtag sogar in die NRW-Landesverfassung geschrieben. Die Idee hätte NRW aus Hamburg übernommen. Und das sei ein Novum bei den Flächenländern.
Geht es den großen Parteien um die Absicherung eigener Pfründe? Was ist mit den Bürgerrechten?

Handlungsunfähigkeit ist nicht belegt
Es gibt Hoffnung: Sperrklauseln wurde schon zweimal vom Landesverfassungsgericht gekippt. Alexander Trennheuser sprach die Wahlgleichheit an. Sie bdedeutet: „Jede Stimme muss gleich zählen!“ Die Sperrklausel greife in die Chancengleichheit der Parteien ein. Er bezweifle ob Städte und Kreise korrekt belegen können, dass ihre Parlamente durch kleine Parteien und Wählergemeinschaften in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Von einer Zersplitterung der Räte könne keine Rede sein. Als Begründung für die Sperrklausel müsse die konkrete Gefahr für die Handlungsfähigkeit der Kommunen ausgearbeitet werden. Der empirische Nachweis über die Handlungsunfähigkeit sei aber nicht geführt, auch wenn das vom Land bei Prof. Dr. Jörg Bogomil in Auftrag gegebene Gutachten etwas anderes sage.

Optionen
Wie können wir gegen die verfassungswidrige Verfassung vorgehen? Können wir direkt vor dem Landesverfassungsgericht klagen?

Geklagt wird bestimmt. Angekündigt haben es die PIRATEN. Die ÖDP und DIE LINKE denken darüber nach. Die FDP wird vermutlich nichts unternehmen. Klagen sind kostspielig. Und die Zeit drängt.
Die Klagen müssen bis zum 10.12.2016 eingereicht sein!!!
Schauen wir mal ….

Filed under: Andere Parteien,TermineComments Off on „Mehr Demokratie“ auf Stippvisite im HSK

Migranten-Unternehmen auf Erfolgskurs

By adminRL at 11:49 pm on Thursday, September 15, 2016

Im August 2016 ist eine Studie der Bertelsmann Stiftung über erfolgreiche „Migranten-Unternehmen“ veröffentlicht worden. Demnach hat jeder sechste Unternehmer in Deutschland einen Migrationshintergrund. Und das mit steigender Tendenz.
Klick:
http://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/unternehmer-in-owl-mit-migrationshintergrund-100.html

Ob das für zugewanderte Unternehmer/innen im Hochsauerlandkreis auch zutrifft? Die Kreisverwaltung kann dazu leider nichts sagen.

Warum wissen wir, dass der HSK nichts darüber weiß? Weil wir aus dem Kreishaus eine Antwort auf eine entsprechende Anfrage vom 16.08.2016 bekommen haben.

In der Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stehen diese vier Fragen:

• Sind Informationen und Daten des Kommunalen Integrationszentrums (KI) oder der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) über Unternehmen im Hochsauerlandkreis, die von Migrantinnen und Migranten gegründet und geführt werden, in die oben genannte Studie der Bertelsmann Stiftung eingeflossen?
• Wenn ja, welche Angaben haben das KI und/oder die Wirtschaftsförderungsgesellschaft zur erwähnten Bertelsmann-Studie beigetragen, z.B. über die Zahl der Unternehmer und Unternehmerinnen mit Migrationshintergrund, die im HSK ansässig sind, wie viele Jobs die „Migranten-Unternehmen“ anbieten und wie der Branchenmix ist?
• Wie werden Migrantinnen und Migranten, die den Weg in die Selbstständigkeit su-chen, vom HSK unterstützt? Wer sind ihre Ansprechpartner?
• Welche in der Studie eventuell nicht berücksichtigte Daten und Informationen aus dem Bereich „Migranten-Unternehmen“ liegen dem KI und der WFG ansonsten noch vor?

Der zuständige Fachbereich des Hochsauerlandkreises schrieb mit Datum vom 29.08.2016:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihrer Anfrage vom 16.08.2016 kann ich folgende Informationen geben

1) Die angesprochene Studie macht, basierend auf Daten des Mikrozensus, eine Bestandsaufnahme des Ausmaßes und der ökonomischen Bedeutung des Unternehmertums von Personen mit Migrationshintergrund zwischen 2005 und 2014 in den deutschen Bundesländern. Informationen und Daten des KI oder der WFG des HSK sind nicht in die Studie eingeflossen.

2) entfällt wegen der Antwort zu 1

3) An einer Existenzgründung interessierten Migrantinnen und Migranten stehen im HSK folgende Angebote zur Verfügung: Startercenter Hellweg – Hochsauerland in Kooperation mit IHK und HWK, Beratung zur beruflichen Entwicklung bei der WFG sowie, insbesondere für Gründerinnen, die Schulungs- und Informationsangebote des Kompetenzzentrums Frau und Beruf.

4) Weitere aktuelle Daten über Migranten-Unternehmen im HSK liegen Kl und WFG nicht vor.“

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Migranten-Unternehmen auf Erfolgskurs

PFT beeinträchtigt offenbar die Gesundheit von Kindern

By adminRL at 7:46 pm on Tuesday, September 13, 2016

Umweltskandal in Baden-Württemberg
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlichte Anfang September 2016 einen offensichtlich gut und sehr umfangreich recherchierten Bericht über einen gewaltigen Umweltskandal in Baden-Württemberg.

*Alte Bekannte“ im Sauerland
Die geschilderten Vorkommnisse und Begriffe dürften vielen Sauerländern bekannt vorkommen. Sie erinnern an *unseren“ PFT-Skandal aus dem Jahr 2006. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die Autoren des Artikels die Spur ins Hochsauerland aufnahmen. Sie stellten fest: *Im Hochsauerland tauchten die Stoffe erstmals in Deutschland auf“. Das Sauerland findet in dem FAZ-Bericht noch einmal Erwähnung. Diesmal im Zusammenhang mit der ersten PFT-Langzeituntersuchung.

Bisher eine *große Unbekannte“
Ein Ergebnis dieser Studie stellt die FAZ vor. Es lautet: *Bei Kindern, die PFC mit der Nahrung aufnahmen, setzte die Pubertät verspätet ein, fand die Universität Bochum zusammen mit dem Umweltbundesamt heraus.“
Klick:
http://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin-ernaehrung/umweltskandal-woher-kam-das-zeug-bloss-14418841.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Wir wussten bis dato noch nichts von diesen Untersuchungsergebnissen. Wir erfuhren das erst vor einigen Tagen eher zufällig durch den besagten FAZ-Artikel.

SBL/FW schreibt Landrat an
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) griff den Zeitungsartikel auf. Fraktionssprecher Reinhard Loos richtete sich schriftlich am 13.09.2016 mit seiner Forderung auf Vorstellung sämtlicher Untersuchungsergebnisse der PFT-Langzeitstudie an Landrat Dr. Karl Schneider. Das Thema soll in den nächsten Sitzungen des Umwelt- und Gesundheitsausschusses auf die Tagesordnung. Die SBL/FW verlangt auch, die Resultate vergleichbarer Studien, falls vorhanden, vorzulegen und die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren.

Filed under: Hintergrund zu PFTComments Off on PFT beeinträchtigt offenbar die Gesundheit von Kindern

In Kreishäusern und bei der Kreispolizeibehörde keine ungewöhnlich hohe Zahl von Krankheitsfällen … antwortet der Hochsauerlandkreis

By adminRL at 8:35 pm on Sunday, September 11, 2016

Vorrede:
Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung stellte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Anfang August 2016 eine Anfrage an den Landrat. Dabei ging es in erster Linie um einen vermeintlichen Anstieg von Krankheitsfällen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hochsauerlandkreises im Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen. Die SBL/FW dokumentiert ihre Anfrage hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6860

Antwort des HSK – Kurzform:
Entwarnung. Die Quote der Erkrankungen und Langzeiterkrankungen ist zwischen 2012 und 2015 zwar kontinuierlich gestiegen, liege aber unter den von den Krankenversicherungen veröffentlichten Zahlen.

Antwort des HSK completto tutto:
„Frage 1
Krankenstand allgemein
Jahr / Beschäftigte / Krankenquote
2012 / 1.195 / 3,73 %
2013 / 1.180 / 3,99 %
2014 / 1.186 / 4,26 %
2015 / 1.137 / 4,88 %

Langzeiterkrankte (über 6 Wochen und mehr)
Jahr / Beschäftigte / Krankenquote
2012 / 1.195 / 1,19%
2013 / 1.180 / 0,90%
2014 / 1.186 / 1,43%
2015 / 1.137 / 1,66%

Auf die Ermittlung der Zahlen der Jahre 2010 und 2011 habe ich verzichtet, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen wäre. Ebenso ist das Jahr 2016 nicht berücksichtigt worden, da erfahrungsgemäß die Krankenquote insbesondere im 1. Quartal überproportional hoch ist und keine Aussagekraft im Vergleich hat.

Rückschlüsse auf mögliche Ursachen lassen sich hierdurch nicht herleiten. Die Krankenquote liegt in jedem Jahr unter den von den Krankenversicherungen veröffentlichen Zahlen.

Frage 2
Betrieb von Mobilfunkanlagen
Auf den Kreishäusern in Arnsberg und Meschede werden keine Mobilfunkanlagen betrieben.

Auf dem Kreishaus Brilon ist eine Mobilfunkstation installiert. Vor Installation dieser Anlagen ist eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur (für HSK zuständig: Außenstelle Dortmund) vor-zulegen. Diese Bescheinigung weist den Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern aus.

Darin ist für den Gesamtstandort
° ein horizontaler Sicherheitsabstand von 13,23 m und
° ein vertikaler Sicherheitsabstand von 2,53 m
angegeben.

Diese Bescheinigung liegt vor. Daraus ergibt sich; dass sich die Mitarbeiter/innen im Kreishaus außerhalb des Sicherheitsbereichs aufhalten, so dass keine Gefährdung durch elektromagnetische Strahlungen zu erwarten ist.

Unter Beteiligung externer Gutachter ist das Gebäude der Kreispolizeibehörde einschließlich der technischen Einrichtungen im Jahr 2014 umfassend untersucht worden. Zusammenfassend ist festgestellt worden, dass keine oder zumindest keine gesundheitsgefährdenden Belastungen gemessen worden sind. Die ermittelten Messwerte lagen unterhalb der Grenzwerte. Von dem Gebäude und den Einrichtungen geht kein erhöhtes Gesundheitsrisiko aus.“

Nachsatz:
Wir hoffen, dass wir den Hinweisgebern so wenigstens ein wenig weiter helfen konnten!?
Selbstverständlich greifen wir gerne Ihre Fragen und Anregungen zu Belangen der Kommunalpolitik auf. Sie können uns gerne kontaktieren, telefonisch, per Briefpost, per Mail, persönlich, wie auch immer!

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on In Kreishäusern und bei der Kreispolizeibehörde keine ungewöhnlich hohe Zahl von Krankheitsfällen … antwortet der Hochsauerlandkreis

Sauerland-Ferien-Service-GmbH – Wer und was ist das genau?

By adminRL at 12:56 am on Friday, September 9, 2016

Diese Frage stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Mitte August 2016 dem Landrat. Reinhard Loos, Fraktionssprecher der SBL/FW, schrieb:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
die Homepage der Sauerland-Ferienservice GmbH meldet eine Veränderung. Unter „News“ ist von einer Bündelung der Kompetenzen der Sauerland-Tourismus e.V. und der neuen „Sauerland-Ferienservice GmbH“ zu lesen. Die „Bündelung“ soll zum 01.01.2017 erfolgen. Das erklärte Ziel ist, „im direkten Kontakt zu allen Leistungsträgern unserer Region das be-stehende Reservierungssystem zu optimieren und neue Servicemodule anzubieten“. Von Beginn des nächsten Jahres an, wird der Sauerland-Tourismus e.V. nicht mehr für das Bu-chungssystem TOMAS zuständig sein.

Klick:
http://www.sauerland-ferienservice.de/news/

Daher möchten wir fragen:

1. Wer und was genau ist die Sauerland-Ferien-Service GmbH? Wer ist der Eigentümer?

2. Wie ist die Abgrenzung zwischen dem Sauerland-Tourismus e.V. und der Sauerland-Ferien-Service GmbH?

3. Welche Kostenersparnisse ergeben sich durch diese Neuorganisation für den HSK und für den Sauerland-Tourismus e.V.?

4. Ist abzusehen, ob ab dem 01.01.2017 der Zuschuss des HSK für den Sauerland-Tourismus e.V. sinkt? Wenn ja, um welchen Betrag?

5. Entstehen den Hotels und Pensionen etc. durch diese Veränderung Mehrkosten? Wenn ja, in welcher voraussichtlichen Größenordnung?“

Die Antwort aus dem Kreishaus mit Datum vom 31.08.2016 in Kurzform:

Eigentümer der Sauerland-Ferien-Service-GmbH ist der Gesamtverkehrsverein Schmallenberger Sauerland e.V..

Eine Veränderung tritt ab dem 01.07.2017 ein. Dann wird die Betriebspflege der im TOMAS-System online buchbaren Betriebe, die jetzt noch mit dem Sauerland-Tourismus e.V. unter Vertrag stehen, von der Sauerland-Ferien-Service-GmbH übernommen.

Kostenersparnisse wird es dadurch nicht geben.

Der Zuschuss des HSK für den Sauerland Tourismus e.V. wird nicht reduziert.

Die Konditionen verändern sich. Ab 2017 gibt es für Hotels und Pensionen eine Preisstaffelung nach Betten/Einheiten eingeführt. Die Preisliste ist unter
www.sauerland-ferienservice.de/Kosten
abrufbar.

Für alle, die es das Antwortschreiben lieber komplett lesen möchten, hier ist es:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Sauerland-Tourismus e.V. und Sauerland-Ferien-Service GmbH vom 16.08.2016

Sehr geehrter Herr Loos,

in Abstimmung mit dem Sauerland-Tourismus e.V. beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Frage 1 Wer und was genau ist die Sauerland—Ferien-Service GmbH? Wer ist der Eigentümer?

Die Sauerland-Ferien-Service GmbH mit Sitz in 57392 Schmallenberg, Poststraße 7, ist seit 1999 im Handelsregister des Amtsgerichtes Arnsberg unter HRB 2405 eingetragen.
Eigentümer ist der Gesamtverkehrsverein Schmallenberger Sauerland e.V..
Die Tätigkeitsbeschreibung lautet: Vermittlung von Wander- und Pauschalreisen und Unterkünften sowie sonstige gewerbliche Dienstleistungen.

Frage 2 Wie ist die Abgrenzung zwischen dem Sauerland-Tourismus e. V. und der Sauerland-Ferien-Service GmbH?

Beim Internet- und Buchungsservice findet künftig eine intensive Zusammenarbeit statt, wobei sich die Aufgaben wie folgt abgrenzen:
Ab dem 01.01.2017 wird die Aufgabe der Betriebspflege der im TOMAS—System online buchbaren Betriebe, die derzeit mit dem Sauerland-Tourismus e.V. unter Vertrag stehen, zur Sauerland-Ferien-Service GmbH überführt. Betriebe haben durch die Sauerland-Ferien-Service GmbH die Möglichkeit, Zimmerleistungen und Pauschalen zu verkaufen.
Der Sauerland-Tourismus e.V. wird TOMAS—Hauptmandant bleiben und – in Zusammenarbeit mit allen Mandanten im Sauerland – die technische Plattform weiterhin betreuen.

Frage 3 Welche Kostenersparnisse ergeben sich durch diese Neuorganisation für den HSK und für den Sauerland-Tourismus e. V.?

Für den Sauerland—Tourismus e.V. und damit den ihn tragenden Hochsauerlandkreis wird es keine Kostenersparnisse geben, da das derzeit für den Buchungsservice eingesetzte Personal neue Aufgaben innerhalb des breiten Aufgabenspektrums einer regionalen Tourismusorganisation übernehmen wird (Fortführung Sauerland-Gastgeberwerkstatt, Projektmanagement Innovationswerkstatt NRW etc.)

Frage 4 Ist abzusehen, ob ab dem 01.01.2017 der Zuschuss des HSK für den Sauerland—Tourismus e. V. sinkt? Wenn ja, um welchen Betrag?

Der Zuschuss des Hochsauerlandkreises wird in der bisherigen Höhe weiter benötigt, um das breite Aufgabenportfolio des Sauerland-Tourismus e.V. erledigen zu können.
Die Mitgliedsbeiträge des Sauerland—Tourismus e.V. wurden im übrigen seit der Vereinsgründung zum 01.01.2004 nicht angehoben.

Frage 5 Entstehen den Hotels und Pensionen etc. durch diese Veränderung Mehrkosten? Wenn ja, in welcher voraussichtlichen Größenordnung?

Der Betriebseintrag im TOMAS-System wird ab dem 01.01.2017 zur Sauerland-Ferienservice GmbH zu veränderten Konditionen übergehen.
Bisher bezahlte ein Betrieb jährlich 120 € plus einmalig 35 € für die Ersterfassung; hinzu kamen die fälligen Provisionen bei entsprechenden Buchungen über das System.
Ab 2017 wird eine Preisstaffelung nach Betten/Einheiten eingeführt (zum Beispiel Betriebe bis neun Betten / Ferienwohnungen bis zwei Einheiten zahlen dann 180 € jährlich
– siehe Preisliste unter www.sauerland-ferienservice.de/Kosten. Die Provisionskonditionen bleiben unverändert.“

Fazit:
Es wird mal wieder teurer. Der Sauerland-Tourismus gibt Aufgaben an eine GmbH ab, reduziert aber nicht sein Personal entsprechend. Und die Pensionen müssen höhere Beiträge als bisher für das Online-Buchungssystem zahlen…

Filed under: TourismusComments Off on Sauerland-Ferien-Service-GmbH – Wer und was ist das genau?

Kein TÜV für Windräder?

By adminRL at 11:46 pm on Tuesday, September 6, 2016

Wie viele Räder drehen sich im Sauerland? Die Kreisverwaltung wird es sicher wissen!

Doch ob und wann und wie oft die Windkraftanlagen vom TÜV oder einer vergleichbaren Einrichtung geprüft werden, kann der Hochsauerlandkreis nach eigenen Angaben leider nicht sagen. „Nicht bekannt“, heißt die Antwort auf folgende Anfrage von Stefan Rabe, dem stellvertretenden Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), vom 30.08.2016:

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Windkraftanlagen in Hallenberg, Medebach und Winterberg

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir möchten Sie hiermit um Informationen zu den Windkraftanlagen in Hallenberg, Medebach und Winterberg bitten und fragen:
• Wann und wie oft wurden sie seit ihrer Inbetriebnahme vom TÜV oder einer ver-gleichbaren Einrichtung geprüft?
• Wann und in welchen Zeitabständen sollen die nächsten technischen Überprüfungen der Anlagen erfolgen?“

Aus dem Kreishaus Brilon kamen mit Datum vom 01.09.2016 diese Antwort und diese “Erklärung”:

„zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Nicht bekannt.

2. Nicht bekannt.

Für Windkraftanlagen sind keine gesetzlichen wiederkehrenden Prüfungen durch die Bauaufsichtsbehörden nach einer Sonderbauvorschrift vorgesehen.
Evtl. erforderliche Überprüfungen sind nach den Richtlinien für Windenergieanlagen DlBt durchzuführen und vom Betreiber zu veranlassen.“

Filed under: EnergiepolitikComments Off on Kein TÜV für Windräder?

„CETA ist mitnichten die süße, kleine Schwester von TTIP und…

By adminRL at 10:17 pm on Saturday, September 3, 2016

…TTIP ist erst tot, wenn die EU-Kommission das Thema zu den Akten legt“.

So äußerte sich am vergangenen Mittwoch der Sozialwissenschaftler und NRW-Geschäftsführer der Initiative “Mehr Demokratie e.V.”, Alexander Trennheuser, bei einer Info-Veranstaltung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in Meschede.

DSC05925

Wie passt seine Aussage zu den Meldungen der letzten Tage? Frankreich erklärte TTIP doch für gestorben. Und Sigmar Gabriel sang ebenfalls den Abgesang auf das geplante Freihandelsabkommen mit den USA. Alexander Trennheuser hat dafür eine einleuchtende Erklärung. Die Verkündung: „TTIP ist tot“ sei dem Wahlkampf geschuldet.
Logisch! In Frankreich sitzt der Front National in den Startlöchern. Und ein großer Teil der SPD-Basis hat die transatlantischen Handelsabkommen nicht wirklich ins Herz geschlossen. Der wahrscheinliche Kanzlerkandidat möchte seinen kritischen Genossen nun wohl etwas entgegen rudern – notgedrungen?

Von Mutmaßungen zu den Fakten. Fangen wir bei dem naheliegenden an, mit CETA, dem Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada und Europa. Bei CETA gibt`s nicht mehr viel zu retten. Das Abkommen ist ausgehandelt. Basta! Sigmar Gabriel will es uns als „ausgewogen“ schmackhaft machen. Basta? Nein! „Ausgewogen“? Das Adjektiv nehmen dem Wirtschaftsminister mindestens 125.000 Bürgerinnen und Bürger nicht ab. Ungefähr so viele reichten letzte Woche eine gemeinsame Verfassungsklage gegen CETA ein. Ein Novum! Es ist die größte Bürgerklage in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts.
Klick:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ceta-aktivisten-reichen-verfassungsklage-mit-125-000-unterstuetzern-ein-a-1110284.html

Was wird uns CETA bringen, wenn denn?
Alexander Trennheuser zählt beispielhaft auf:
• Sonderklagerechte für Investoren
• Absicherung von Investitionen der Unternehmer, z.B. für den Fall, dass deren Gewinne nicht in dem Maße fließen wie gewünscht
• Alles ist handelbar
• Keine gegenseitige Anerkennung von Standards, z.B. im Verbraucher- und Umweltschutz
• Abbau von Schutzrechten
• Eingriffe in die autonomen Gesetzgebungsrechte der EU-Staaten

Was bringt uns TTIP, wenn denn?
Siehe oben! Mit dem Unterschied, dass TTIP noch nicht ausgehandelt ist.
Alexander Trennheuser macht sich – im Gegensatz zur CDU – keine Illusionen. Die CDU verbreitet seiner Meinung nach „Blödsinn“ über das (angebliche) große Wirtschaftswachstum durch TTIP. „Niemand kann Wachstum ernsthaft prognostizieren, zumal niemand weiß, was in den Verträgen steht“, kritisiert der Sozialwissenschaftler. Er kritisiert auch den intransparenten Verhandlungsprozess und den Zugang der Lobbyisten zu politischen Entscheidungen. „Der Entstehungsprozess von CETA und TTIP war nicht demokratisch!“. Der Verlauf würde umgedreht, was bedeute:
Erst wird eingeführt, dann wird abgestimmt! (CETA soll vorläufig angewendet werden – ohne Ratifizierung!)
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Freihandelsabkommen räumen den Investoren weitreichende Klagerechte vor undurchsichtigen, privaten Schiedsgerichten ein, sogar Klagen auf entgangene Gewinne.

Erklärtes Ziel der Freihandelsabkommen ist, Investoren investitionsfreundlich zu behandeln. Was das praktisch bedeutet, können wir uns mit etwas Fantasie ausmalen. Nehmen wir an, Coca Cola möchte das Trinkwasser von Brilon oder Meschede aufkaufen, in Flaschen abfüllen und als „Sauerländer Edelwasser naturrein“ teuer vermarkten. Vermutlich kann der Konzern das dann tun? Angenommen, der bisherige Wasserversorger, die Stadt, der Rat und die Bürger wehren sich gegen dieses Vorhaben und verzögern oder verhindern das Projekt, dann kann der Coca Cola-Konzern die Kommune wahrscheinlich spielend vor einem privaten Schiedsgericht auf Zahlung entgangener Gewinne verklagen? Da kämen dann womöglich ein paar Millionen Euro oder Dollar Schadensersatzzahlung auf die betreffende Stadt und ihre Bürger zu. Falls meine Fantasie nun mit mir durch geht, bitte melden und richtig stellen!

Was nun? Was tun?
Protestieren, wehren, nicht aufgeben, zusammen mit Mehr Demokratie, Compact, Foodwatch, Greenpeace und anderen Organisationen und Millionen von Menschen.
Gute Gelegenheit dazu ist am Samstag dem 17. September 2016 in Köln und 6 anderen Städten bei der bundesweiten Großdemonstration „STOP CETA TTIP“.
http://ttip-demo.de/bundesweiter-demo-tag/koeln/

Filed under: TTIPComments Off on „CETA ist mitnichten die süße, kleine Schwester von TTIP und…

Kinderkurheim auf Norderney – Gemeinsamer Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SBL/FW

By adminRL at 12:37 pm on Thursday, September 1, 2016

Der Hochsauerlandkreis betreibt schon lange Zeit ein Kinderkurheim auf der Nordseeinsel Norderney. Das Haus „Arnsberg“ kann man schon fast als historisch bezeichnen. Seine An-fänge liegen beinahe 100 Jahre zurück. Seit dem Jahr 1921 konnten sich dort zunächst Kin-der aus dem Altkreis Arnsberg erholen. Seit der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 ist der Hochsauerlandkreis der Betreiber.
Zurzeit verfügt die Einrichtung über 45 genehmigte Plätze für insgesamt 11 Kuren pro Jahr. Und das ist gut und richtig so und sollte so bleiben!

Mehr dazu? Klick: http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/jugend_familie/kinderkurheim/Kinderkurheim_Norderney.php

Mit einem gemeinsamen Antrag möchten die Kreistagsfraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in Erfahrung bringen, wie die Personalsituation derzeit im Kinder-kurheim „Arnsberg“ ist. Um Missverständnissen vorzubeugen, der Antrag basiert auf keinem besonderen Anlass, außer auf dem Interesse der beiden Fraktionen am Wohl der Kinder und an der Arbeit und der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Hier der Antragstext:

„Arnsberg/Sundern, 21.08.2016

Antrag für die Tagesordnung des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA) am 27.09.2016 gemäß § 41 Abs. 4 i.V.m. § 32 Abs. 1 KrO NRW und § 5 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

unsere Fraktionen stellen folgenden Antrag:

• In die Tagesordnung der auf den 27.09.2016 terminierten Sitzung des KJHA wird der TOP „Bericht über die Personalsituation und die Belegungszahlen im Kinderkurheim Arnsberg auf Norderney“ aufgenommen.

Begründung und Erläuterung:

Bei Besuchen von Mitgliedern unserer beiden Fraktionen ist aufgefallen, dass die Betreuungssituation der sich dort aufhaltenden Kinder und Jugendlichen nicht ganz zufriedenstellend war.

Um sicher zu stellen, dass es sich nicht um einen Dauerzustand handelt, sollte dem Jugendhilfeausschuss Einblick gewährt werden, wie hoch der Betreuungsschlüssel in der Einrichtung ist.

Da es nach unserem Kenntnisstand unterschiedliche Gründe für die Kuraufenthalte gibt (z.B. medizinische und erzieherische), sollten auch die unterschiedlichen Betreuungsschlüssel sowie die Aufteilung der Kinder und Jugendliche nach Unterbringungsgründen und Altersgruppen aufgeführt werden.

Die Bedarfe für die personelle Betreuung bei den verschiedenen Unterbringungsgründen sind unterschiedlich. Gerade bei den Jugendhilfemaßnahmen sollte ausreichend gut ausgebildetes Personal vorhanden sein.

Deshalb wünschen wir uns weiterhin eine Übersicht, welche pädagogische Ausbildung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.

Auch sollte in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses auf die personellen Empfehlungen des Landesjugendamtes für Heimeinrichtungen eingegangen werden.“

Unterschrieben ist der Antrag von den Fraktionsvorsitzenden Reinhard Loos (Sauerländer Bürgerliste/FW) und Dietmar Schwalm (DIE LINKE).

Filed under: Gesundheitspolitik,JugendpolitikComments Off on Kinderkurheim auf Norderney – Gemeinsamer Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SBL/FW