Kein TÜV für Windräder?
Wie viele Räder drehen sich im Sauerland? Die Kreisverwaltung wird es sicher wissen!
Doch ob und wann und wie oft die Windkraftanlagen vom TÜV oder einer vergleichbaren Einrichtung geprüft werden, kann der Hochsauerlandkreis nach eigenen Angaben leider nicht sagen. „Nicht bekannt“, heißt die Antwort auf folgende Anfrage von Stefan Rabe, dem stellvertretenden Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), vom 30.08.2016:
„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Windkraftanlagen in Hallenberg, Medebach und Winterberg
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir möchten Sie hiermit um Informationen zu den Windkraftanlagen in Hallenberg, Medebach und Winterberg bitten und fragen:
• Wann und wie oft wurden sie seit ihrer Inbetriebnahme vom TÜV oder einer ver-gleichbaren Einrichtung geprüft?
• Wann und in welchen Zeitabständen sollen die nächsten technischen Überprüfungen der Anlagen erfolgen?“
Aus dem Kreishaus Brilon kamen mit Datum vom 01.09.2016 diese Antwort und diese “Erklärung”:
„zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1. Nicht bekannt.
2. Nicht bekannt.
Für Windkraftanlagen sind keine gesetzlichen wiederkehrenden Prüfungen durch die Bauaufsichtsbehörden nach einer Sonderbauvorschrift vorgesehen.
Evtl. erforderliche Überprüfungen sind nach den Richtlinien für Windenergieanlagen DlBt durchzuführen und vom Betreiber zu veranlassen.“