Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

„Agressiver Wurzelpilzbefall“ ?

By admin at 8:07 pm on Thursday, March 31, 2022

HSK mustert alte Eiche wegen „nicht mehr gewährleisteter Standsicherheit“ aus

Am 16.03.2022 wurde die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) über die “Entnahme” einer offenbar bisher als Naturdenkmal gekennzeichneten alten Eiche bei Meschede-Enste in Kenntnis gesetzt.

Daraufhin richtete sich die SBL mit einigen Fragen an den Landrat; wir hatten hier über die Anfrage berichtet. Die Fraktionsmitglieder wollten wissen, warum der schöne, alte Baum so mir nichts, dir nichts aus der Weg geschafft worden ist.

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Die Anfrage wurde mit Datum vom 28.03.2022 von einem Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde beantwortet.

Hier das Schreiben im kompletten Wortlaut:

„Ihre Anfrage gem. Par. 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Fällung einer als Naturdenkmal ausgewiesenen Eiche in Meschede-Enste

Sehr geehrter Herr Wendland,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Warum wurde die alte Eiche gefällt?
Die Eiche wurde von einem aggressiven Wurzelpilz befallen. Dieser Befall befand sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium. Nach Einschätzung des zuständigen Mitarbeiters war die Standsicherheit der Eiche nicht mehr gewährleistet.

2. Sind der Naturschutzbeirat bzw. sein Vorsitzender und/oder der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über die beabsichtigte Fällung der alten Eiche bei Meschede Enste sowie über die Gründe für diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt und um eine Stellungnahme dazu gebeten werden?
Als Hinweis sei hier angeführt, dass die betreffende Eiche nicht als Naturdenkmal über die vom Kreistag beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung für den Innenbereich geschützt war, sondern als besonders geschützter Teil von Natur und Landschaft nach 20 BNat8chG über den Landschaftsplan Meschede unter Schutz gestellt wurde. Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates, Herr Schröder, wurde hinsichtlich des Sachverhalts beteiligt und stimmte einer Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes Meschedes zu. Im Zuge der Beteiligung wurde Herr Schröder über die maßgeblichen Gründe in Kenntnis gesetzt. Eine Beteiligung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sehen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen nicht vor.

3. Wenn ja, wenn und mit welchem Ergebnis?
Die Beteiligung wurde am 15.04.2021 abgeschlossen, zum Ergebnis siehe lfd. Nr. 2. 4.

4. Wenn nein, warum nicht?
entfällt, siehe lfd. Nr. 5.

5. Ist es beabsichtigt, in den nächsten Monaten im HSK weitere zurzeit als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume zu fällen?
Nach aktueller Kenntnis der Unteren Naturschutzbehörde ist derzeit im Bereich des Hochsauerlandkreises für die nächsten Monate keine Entlassung eines Baumes aus dem Naturdenkmal Schutz vorgesehen. Diese Aussage kann nur unter Vorbehalt getroffen werden, da außergewöhnliche Witterungsbedingungen (Stürme) eintreten oder bisher noch nicht erkannte Erkrankungen der Bäume zu einer Schädigung der Bäume führen könnten.

6. Wenn ja, um welche Bäume handelt es sich?
Entfällt. Für weitere Rückfragen steht mein im Briefkopf genannter Mitartbeiter gern zur Verfügung.“

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Baumfreunde vermuten andere Gründe bzw. Hintergründe. Vielleicht stellt sich bald heraus, wem oder was der prächtige alte Baum im Wege gestanden hat?
Und wer den “aggressiven Wurzelpilzbefall” festgestellt hat, wissen wir bisher nicht.

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Meldung von Ungeimpften an Facebook und Google ???

By admin at 11:50 am on Tuesday, March 29, 2022

Das Gesundheitsamt des HSK hat ein Meldeportal eingerichtet, das medizinische Einrichtungen für die Meldung umgeimpfter Mitarbeiter*innen an das Gesundheitsamt nutzen sollen.
https://formular.kdz-ws.net/administrationCenter/Form-Solutions/05958000-0002/consent?redirectId=6ea06577-9e54-4eb3-b966-de6765947e33&releaseCacheId=74ab029f-68e6-4bc7-a155-1459a2ca49c7
Wir hatten hier darüber berichtet, dass die Nutzer dieses Meldeportals bestätigen mussten, eine Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben, die nur aus den Buchstaben “ABC” bestand.

Mittlerweile existiert zwar ein Text dieser Datenschutzerklärung, aber der Zustand hat sich nicht wirklich verbessert. Wer sich die Mühe macht, den Text zu lesen, stößt auf die folgenden, in diesem Zusammenhang sehr merkwürdigen Formulierungen:

“Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook (Facebook Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California, 94025, USA) integriert…
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben.


Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Instagram (Facebook Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California, 94025, USA) integriert.
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben.


Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Youtube (Google LLC 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA) integriert.
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Google-Server hergestellt. Google erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben.”

https://formular.kdz-ws.net/administrationCenter-administration/privacy/05958000-0002/assistant/05958000-0002/KFAS_HSK_Meldepflicht2/release/gv9NnxxHzH5QxtM6x7qRQj4D2f98mnn7

Dies bedeutet, dass die die Facebook- und Google-Server erfahren, wenn jemand aus dem HSK Gesundheitsdaten an das Gesundheitsamt meldet, angeblich über einen sicheren Meldeweg???

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Vorzugsbehandlung für die AfD im HSK?

By admin at 11:24 am on Friday, March 25, 2022

Wer sich mit der Partei AfD beschäftigt, kann den Eindruck bekommen, dass es dort mehrere Arten von Politikern (Frauen sind sehr selten dabei) gibt: rechte, ganz rechte, noch rechtere, den völkischen Höcke-Flügel und noch extremere, die sich offen zum Nationalsozialismus bekennen. Zur letzten Gruppe gehört M. Helferich, ein Rechtsanwalt aus Dortmund. Bis zur Neuwahl des NRW-Landesvorstandes am 05.02.2022 in Siegen war er stellvertretender Landesvorsitzender. Im September 2021 wurde er über die schon vor längerer Zeit aufgestellte Landesliste in den Bundestag gewählt, aber nicht in die AfD-Bundestagsfraktion aufgenommen. Seitdem gehört er dem Bundestag als fraktionsloses Mitglied an. Näheres zur Person steht bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Matthias_Helferich.
Helferich bezeichnete sich selbst als “das freundliche Gesicht des NS” und als “demokratischen Freisler”.

Er ist ein so extremer Nazi, dass sogar ein großer Teil der AfD ihn aus der Partei entfernen möchte. Das führte dazu, dass am 02.08.2021 im AfD-Bundesvorstand über einen Antrag auf Parteiausschluss abgestimmt wurde. Das Ergebnis nach vielen übereinstimmenden Berichten: 6 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen, keine Gegenstimme. Trotz des eindeutigen Ergebnisses war die satzungsgemäß notwendige Mehrheit für einen Parteiausschluss nicht erreicht. Aber der AfD-Bundesvorstand beschloss eine “Ämtersperre”. Das kann der AfD-Bundesvorstand nach § 7 der Bundessatzung für Mitglieder eines Landesvorstandes für 2 Jahre tun, entweder “nur” als Antrag an ein Schiedsgericht oder als Sofortmaßnahme, die später aufgehoben werden kann, wenn sie vom Landesschiedsgericht nicht bestätigt wird. Helferich hat am 09.02.2022 auf “abgeordnetenwatch.de” selbst bestätigt, dass er bereits mit einer Ämtersperre belegt wurde und nur die Überprüfung noch aussteht:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-helferich/fragen-antworten/sind-sie-der-meinung-dass-die-afd-verweichlicht-und-sich-den-altparteien-anbiedert-anstatt-eine-wahre
Der andere stellvertretende Landesvorsitzende Schild kritisierte laut NRZ diese Entscheidung: Dies sei eine “zu geringe Maßnahme”. “Ich hätte ein Parteiausschlussverfahren für die richtige Entscheidung gehalten”. Schild trat im Oktober 2021 zurück.
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/afd-nrw-schild-ruecktritt-100.html

Warum ist das für den HSK bedeutsam?
Die AfD hat am 03.10.2021 in der Arnsberger Altstadt für die Aufstellung der beiden Wahlkreiskandidaten für die Landtagswahl im Mai eine Mitgliederversammlung durchgeführt. Als Versammlungsleiter wurde ausgerechnet der bekennende Nazi Helferich eingeladen.
Das wäre ja noch eine interne (aber bemerkenswerte) Parteiangelegenheit, wenn Helferich nicht auch die beiden Wahlkreisvorschläge der AfD unterschrieben hätte. Nach dem Landeswahlgesetz müssen die Wahlvorschläge von drei Mitgliedern des Landesvorstandes der vorschlagenden Partei unterschrieben werden. Es scheint aber, dass Helferich – aufgrund der Ordnungsmaßnahme des AfD-Bundesvorstandes!- sein Amt als Landesvorstandsmitglied nicht ausüben durfte. Dann durfte seine Unterschrift auf den Kreiswahlvorschlägen nicht mitzählen, und die Wahlvorschläge hätten als ungültig abgelehnt werden müssen.
Genau das passierte aber nicht.

Weiterer gravierender Mangel
Und die beiden Wahlvorschläge der AfD weisen einen weiteren Mangel auf, der bereits zu ihrer Zurückweisung hätte führen müssen. Laut Landeswahlgesetz müssen von der Wahlversammlung der Partei zwei Teilnehmer benannt werden, die durch eidesstattliche Erklärung bestätigen, dass die Kandidatenaufstellung in geheimer Wahl erfolgte und dass alle Bewerber vor der Aufstellung ausreichend Gelegenheit hatten, sich vorzustellen. Dies ist hier besonders relevant, da sich für einen der beiden Wahlkreise 2 Personen für die AfD bewarben. Im vorgegebenen Formular für die Niederschrift über die Wahlversammlung ist extra ein Feld vorgesehen, in dem die Namen der für die Abgabe der eidesstattlichen Erklärung benannten Personen einzutragen sind. Alle anderen 7 Parteien gaben diese Namen in den Protokollen an, die AfD jedoch nicht. Zwar wurden mit dem Wahlvorschlag eidesstattliche Erklärungen eingereicht, aber ohne Beauftragung durch die Versammlung sind diese wirkungslos. Da auch keine Teilnehmerliste vorgelegt wurde, ist noch nicht einmal klar, ob es sich überhaupt um Versammlungsteilnehmer handelt.

Prüfung der Wahlvorschläge fand nicht wirklich statt
Zuständig für die Vorprüfung der Wahlvorschläge ist der Kreiswahlleiter, hier der Landrat des HSK. Eingereicht wurden die beiden Wahlvorschläge der AfD am 04.02.2022, einen Tag vor dem Landesparteitag der AfD in Siegen. Der Kreiswahlleiter hätte u.a. prüfen müssen, ob die Wahlvorschläge ordnungsgemäß unterschrieben waren und die Niederschrift über die Wahlversammlung vollständig ist. Stattdessen wurde offensichtlich nur gezählt, dass 3 Unterschriften vorhanden waren; die Berechtigung wurde nicht überprüft. Und die fehlende Benennung der Personen für die Abgabe der zwingend notwendigen Erklärungen wurde auch nicht moniert.
Die rechtsverbindliche Prüfung und Entscheidung über die Zulassung obliegt gemäß Landeswahlgesetz allein dem Kreiswahlausschuss, nach Vorbereitung durch den Kreiswahlleiter. Dem aktuellen Kreiswahlausschuss gehören außer dem Landrat 6 vom Kreistag gewählte Beisitzer an, 3 von der CDU und je einer von SPD, Grünen und SBL. Die Prüfung scheinen die meisten Mitglieder des verantwortlichen Ausschusses nicht besonders ernst zu nehmen: 4 von ihnen schauten überhaupt nicht in die bereitgestellten Ordner mit den 16 Wahlvorschlägen für die beiden Wahlkreise im HSK. Eines des CDU-Mitglieder warf einen kurzen Blick (knapp eine Minute) in die Ordner, nur der SBL-Vertreter hatte sich ausführlich mit seinem Prüfungsauftrag befasst. Dabei fielen die Mängel auf.

Alles durchgewunken
Trotz der in der Sitzung ausführlich vorgetragenen Bedenken entschied der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2022, auch die Wahlvorschläge der AfD zuzulassen. Selbstverständlich hat auch die AfD einen Anspruch darauf, dass ihre Wahlvorschläge zugelassen werden, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Genau das war hier aber nicht der Fall. Warum räumt die Mehrheit des Wahlausschusses im HSK der AfD dann besonders günstige Bedingungen ein? Jetzt könnte noch der Landeswahlleiter Beschwerde gegen die Zulassung einlegen, und nach der Landtagswahl könnten die AfD-Stimmen in einem Wahlprüfungsverfahren für ungültig erklärt werden.

Filed under: Andere Parteien,Aus Kreistag und KreishausComments Off on Vorzugsbehandlung für die AfD im HSK?

Live-Stream aus dem Kreistag – leider nicht im HSK

By admin at 3:26 pm on Thursday, March 24, 2022

Seit Jahren fordert die SBL, die Transparenz der Kommunalparlamente dadurch zu erhöhen, dass Kreistags- und Stadtratssitzungen live im Internet übertragen werden. In anderen Bundesländern ist das bereits Standard, und auch in NRW gibt es bereits Kommunen, die das schaffen. Im Kreistag des HSK veweigern allerdings CDU, SPD und FDP ihre Zustimmung (vielleicht hängt das damit zusammen, dass sie nicht möchten, dass ihre Tätigkeit dort beobachtet wird?? Gründe dafür könnten sie haben…).
Dabei gibt es interessante Konstellationen: Die SPD ist im Kreistag gegen Live-Streams, im Arnsberger Stadtrat dafür. Ebenso ist die Lage bei der FDP.
Umgekehrt ist bei bei den Grünen: Im Arnsberger Stadtrt lehnen sie Live-Streams ab (wie von der CDU “vorgegeben”), im Kreistag sind sie dafür.
Die CDU ist immer dagegen, und beeinflusst erfolgreich ihre jeweiligen “Partmer”.

Doch nun hat auch ein anderer Kreistag aus dem Regierungsbezirk Arnsberg Live-Streaming eingeführt: Im Ennepe-Ruhr-Kreis wird am Montag, 28.03., die Kreistagssitzung im Internet übertragen.

Dazu teilt die Kreisverwaltung mir:

“Kreistag erlebt Premiere: Sitzung per Livestream zu verfolgen

24.03.2022

Am Montag, 28. März, erlebt der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises eine Premiere: Erstmals gibt es für Interessierte das Angebot, die Sitzung mit ihren Debatten und Entscheidungen per Stream im Internet live zu verfolgen.

Den Link zur virtuellen Teilnahme finden die Bürgerinnen und Bürger hier.

Für den Livestream setzt ein externer Dienstleister – das Kölner Unternehmen G & L – zwei Kameras ein. Sie zeigen Landrat Olaf Schade als Vorsitzenden des Kreistags sowie das Rednerpult. Übertragen werden dürfen die Redebeiträge der Kreistagsmitglieder, die dafür ihre Zustimmung gegeben haben. Spricht jemand, der dies nicht gemacht hat, muss der Stream unterbrochen werden.”

Hier steht die komplette Pressemitteilung:
https://www.enkreis.de/aktuelles/news-detailansicht/news/kreistag-erlebt-premiere-sitzung-per-livestream-zu-verfolgen.html

Im HSK dauern immer wieder manche Fortschritte leider etwas länger…

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Alte Eiche in Enste gefällt

By admin at 12:55 am on Tuesday, March 22, 2022

Im Hochsauerlandkreis gibt es anscheinend die Tendenz, erhaltenswerte alte Bäume zu fällen. So erneut geschehen vor wenigen Tagen in der Nähe von Meschede-Enste.

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Über diese “Entnahme” einer offenbar bisher als Naturdenkmal gekennzeichneten alten Eiche wurde die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 16.03.2022 von einer Mescheder Bürgerin telefonisch in Kenntnis gesetzt.

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Daraufhin schickte die SBL-Fraktion am 18.03.2022 folgende Anfrage an Landrat Dr. Karl Schneider:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Fällung einer als Naturdenkmal ausgewiesenen Eiche bei Meschede-Enste
Hiermit möchten wir Sie bitten, auf folgende Fragen einzugehen:
1. Warum wurde die alte Eiche gefällt?
2. Sind der Naturschutzbeirat bzw. sein Vorsitzender und/oder der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über die beabsichtigte Fällung der alten Eiche bei Meschede-
Enste sowie über die Gründe für diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt und um eine Stellungnahme dazu gebeten worden?
3. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Ist es beabsichtigt, in den nächsten Monaten im HSK weitere zurzeit als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume zu fällen?
6. Wenn ja, um welche Bäume handelt es sich?”

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Datenschutz im Gesundheitsamt?

By admin at 9:05 am on Thursday, March 17, 2022

Gesundsheitsdaten gehören zu den besonders sensiblen Daten. Dem Kreisgesundheitsamt in Meschede scheint das nicht bewusst zu sein.

Seit 16.03.2022 gilt gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für alle Mitarbeiter*innen u.a. von Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen. Gegen Covid-19 ungeimpfte Mitarbeiter*innen können ein “Betretungsverbot” erhalten. Zuständig für die Entscheidung darüber sind die Gesundheitsämter.

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Mit Schreiben vom 11.03.2022 (das am 15.03. einging) hat das Kreisgesundheitsamt in Meschede alle medizinischen und pflegerischen Einrichtungen im Kreisgebiet aufgefordert, ihm die ungeimpften Mitarbeiter*innen über ein Internetportwal zu melden. Dieser Weg ist allerdings nicht verpflichtend, auch wenn das Amt dazu auffordert, ihm keine Meldungen per Brief oder per Telefax zu senden.

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Doch wie ist dieses Meldeportal gestaltet? Man muss sich anmelden, und wird dann aufgefordert zu bestätigen, dass man die “Datenschutzerklärung” gelesen und zur Kenntnis genommen hat. Vielleicht hofft die Behörde darauf, dass alle Nutzer*innen das Lesen dieses Dokuments bestätigen, ohne sich für den Inhalt zu interessieren? Denn wer das Dokument anklickt, erhält als einzigen Text “ABC”, und das immer noch am vierten Tag der Meldepflicht. Mit dieser Art von “Datenschutzerklärung” kann man nun gar nichts anfangen.

Dem Kreisgesundheitsamt sollte bewusst sein, dass es sich um äußerst sensible Daten handelt, die es einfordert. Jede(r), der diese Daten an das Amt melden soll, muss sich vorher informieren können, was mit diesen Daten geschieht. Dafür reicht “ABC” nicht aus!

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B7n auf dem Weg in die Kostenfalle?

By admin at 12:24 am on Thursday, March 10, 2022

Es geht um die Fortsetzung der A 46 vom jetzigen Autobahnende bei Nuttlar bis nach Brilon. Hierfür ist im 2016 beschlossenen Bundesverkehrswegeplan eine Schnellstraße vorgesehen. Im Auftrag des Bundes soll sie von der Landesstraßenbauverwaltung (“Straßen NRW”) mit Sitz in Meschede geplant und gebaut werden.

Um die Trasse gibt es viele Auseinandersetzungen. Wasserschutzgebiete, FFH-Gebiete, ein neues faktisches Vogelschutzgebiet und Raubwürgerhabitate können betroffen sein, ebenso wie wertvolle Täler.

Im Juni 2020 begann eine Bürgerbeteiligung, die nach einer Unterbrechung im Oktober 2021 wieder aufgenommen wurde. Es gibt vor allem 3 Arten von Veranstaltungen:
– 30 Zufallsbürger*innen, die ein eigenes Gutachten erstellen und am 15.03.2022 vorstellen,
– einen Politischen Begleitkreis, zu dem Abgeordnete der Parlamente, kommunale Fraktionen aus dem HSK und aus 3 Gemeinden und Behörden eingeladen werden,
– und öffentliche Informationsveranstaltungen.

Das sind die aktuell diskutierten Trassenvarianten:
Übersicht Ausschnitt mit Knotenpunkten TK Nov 2021

(Quelle: https://www.strassen.nrw.de/files/oe/medienbeauftragte/sauerland-hochstift/B7%20-%20Neubau%20zwischen%20Bestwig-Nuttlar%20und%20Brilon/20211126%20unterlagen%20veranstaltungen/%C3%9Cbersicht%20Ausschnitt%20mit%20Knotenpunkten%20TK%20Nov%202021.JPG)

Hier liegen die Schutzgebiete (relevant sind vor allem die orange markierten FFH-Gebiete und die violetten Vogelgebiete):
Karte Schutzgebiete

(Quelle: https://www.strassen.nrw.de/files/oe/medienbeauftragte/sauerland-hochstift/B7%20-%20Neubau%20zwischen%20Bestwig-Nuttlar%20und%20Brilon/karten/Karte%20Schutzgebiete.pdf)

Im Laufe des Verfahrens sind diverse Varianten für die 4 Abschnitte vorgestellt worden. Nachdem sich die Mehrheit der Lokalpolitiker zunächst trotz gravierender Umweltbedenken auf die nördlich verlaufende Variante 1 festgelegt hatten, ist mittlerweile auch ihnen klar geworden, dass diese Variante rechtlich nicht umsetzbar wäre. Jetzt setzen viele Politiker auf die Variante 15. Sie wäre aber sehr teuer und könnte ein FFH-Gebiet und ein Raubwürgerhabitat gefährden.

Im Politischen Begleitkreis wurden von der Landesstraßenbauverwaltung erstmals auch Kosten für die einzelnen Varianten genannt. Erstaunlicherweise ist aber von dieser Sitzung auch nach 2 Wochen noch keine Präsentation veröffentlicht, im Gegensatz zu den vorhergehenden Veranstaltungen:
https://www.strassen.nrw.de/de/wir-bauen-fuer-sie/projekte/b7-neubau-zwischen-bestwig-nuttlar-und-brilon/aktuelles.html

Schauen wir uns die Kosten näher an. Im Bundesverkehrswegeplan waren sie noch mit 58 Mio Euro angegeben worden, und daraus war ein positiver Nutzen-Kosten-Faktor für das Projekt errechnet worden. Für die Variante 15 wurden am 23.02.2022 nun 122 Mio Euro genannt. Aber das ist noch nicht alles, denn im Gegensatz zur Angabe im Bundesverkehrswegeplan wurden hier die Planungskosten komplett “vergessen”. Die Planungskosten betragen etwa 15% der Baukosten. Hinzu kommen die Kosten für den Unterhalt der Strecke. Die Unterhaltskosten z.B. für Brücken liegen jährlich etwa 1,6% der Baukosten, also für die angenommene Nutzungsdauer von 42 Jahren etwa 67%. Damit erreichen die reellen Kosten für diese Variante fast 200 Mio Euro und übersteigen den Nutzen!

Und wenn man die Umweltschäden nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 zum Klimaschutz neu bewertet, wird das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten noch schlechter.

Fazit: Die Politiker, die weniger umweltschädliche Varianten ablehnen, könnten damit die gesamte B7n ins Abseits führen, weil sie zu teuer wird. Bürgerliste und Grüne haben konkrete Vorschläge eingebracht, wie – wenn überhaupt – die B7n weniger umweltschädlich gebaut werden könnte. Aber vielleicht gibt es ja einige “wichtige” Grundstückseigentümer, die andere Interessen und viel Einfluss haben?

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Vorstellung der Arbeiten für die Fahrrad- und Nahmobilitätskonzeption

By admin at 12:15 am on Monday, March 7, 2022

Den folgenden Antrag zur Tagesordnung haben wir eingebracht:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus (voraussichtlich am 21.03.2022) beantragt die SBL-Kreistagsfraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

• Fahrrad- und Nahmobilitätskonzeption und Radverkehrsbeauftragte(r)

Begründung und Erläuterung

Im Juni 2021 hat der Kreistag beschlossen, dass eine „Fahrrad- und Nahmobilitätskonzeption Hochsauerlandkreis“ erstellt wird. Damit sollte für ca. 150 TEuro ein externes Büro beauftragt werden. Ein Büro aus Kassel hat nach seinen Angaben mit den Arbeiten begonnen [https://www.lk-argus.de/index.php], und ein Lenkungskreis wurde eingerichtet.

Im Ausschuss soll nun berichtet werden, wie der Stand hinsichtlich der Fahrrad- und Nahmobilitätskonzeption ist. Insbesondere soll dargestellt werden, welche Arbeitsschritte bereits erfolgt sind, welche Experten und Verbände bereits einbezogen wurden und noch einbezogen werden, wer zum Lenkungskreis gehört, wer die Bearbeiter*innen sind, welche Datenquellen genutzt werden, welche „Meilensteine“ definiert wurden, und wie die methodische, inhaltliche und zeitliche Planung für das Projekt (auch für die Umsetzung) aussieht.

Außerdem wurde vom Kreistag die Einstellung einer/s Radverkehrsbeauftragten beschlossen; nach unserer Kenntnis ist die Berufung mittlerweile erfolgt. Der Radverkehrsbeauftragte des HSK soll sich nun im Ausschuss vorstellen und über seine Ziele berichten.”

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Kreisgesundheitsamt will einrichtungsbezogene Impfpflicht kurzfristig umsetzen

By admin at 1:10 pm on Friday, March 4, 2022

Der neue Leiter des Kreisgesundheitsamtes hat am 02.03.2022 auf Frage aus der SBL-Kreistagsfraktion angekündigt, dass sein Amt die einrichtungsbezogene Impfpflicht kurzfristig umsetzen will. Der § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der für zahlreiche Beschäftigte im Gesundheitswesen den Nachweis von mindestens 2 Corona-Impfungen vorschreibt, wird ab 15.03.2022 wirksam. Dann müssen die betroffenen Einrichtungen unverzüglich dem Amt melden, welche ihrer Mitarbeiter*innen nicht geimpft sind. Für diese Meldung soll ein Internetportal eingerichtet werden. Das Amt verschickt dann einen Anhörungsbogen an die betroffenen Beschäftigten. Falls diese keinen zwingenden Hinderungsgrund nachweisen können, kann das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot für die Arbeitsstelle erlassen; dies kommt einem Beschäftigungsverbot gleich. Laut Angabe des Amtsleiters hätte das Amt nach der Vorgabe des Landes NRW dafür bis zum 15.06.2022 Zeit; das Verbot soll aber eher ausgesprochen werden. Bei denjenigen, die dem Amt mitteilen, dass sie sich nicht impfen lassen wollen, soll nach Aussage des Amtsleiters das Verbot sofort ausgesprochen werden. Ob es noch eine Karenzzeit zwischen Erlass und Wirksamwerden des Verbots geben wird, war auch auf Nachfrage vom Amtsleiter nicht zu erfahren. Dies zu wissen, ist für die betroffenen Einrichtungen sehr wichtig, denn sie müssen ihre Personalplanung und ihre Leistungsangebote anpassen können.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist mittlerweile umstritten. Denn – anders als bei der Delta-Variante – besagen die aktuellen Statistiken, dass bei der Omikron-Variante die Impfung nicht vor einer Infektion schützt. Aus dem aktuellen Wochenbericht des RKI ergibt sich, dass in den letzten 4 Wochen 71,5 % der ab 18-jährigen Neu-Infizierten vollständig geimpft waren [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-03-03.pdf?__blob=publicationFile; S. 28]. Das unterscheidet sich nicht signifikant vom Anteil der Geimpften an der Gesamtbevölkerung. Die Impfung bietet dagegen nach wie vor einen Schutz vor schweren Erkankungen, denn die “Hospitalierungsrate” liegt bei Geimpften deutlich niedriger als bei Ungeimpften (RKI-Wochenbericht, S. 29).

Daher sind Impfungen sinnvoll, aber das reicht nicht als Begründung für eine Impfpflicht mit Androhung eines Berufsverbots. Denn deren erklärter Zweck ist es, andere Menschen vor einer Übertragung der Viren zu schützen, nicht der Selbstschutz vor einem schweren Verlauf. Der Schutz vor einer Infektion wird bei Omikron durch die Impfung nicht erreicht. Dagegen drohen durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht erhebliche Einschränkungen in der pflegerischen Versorgung, mit negativen Folgen für die Patient*innen.

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Scheitern die Planungen für Kita-Neubauten?

By admin at 12:46 am on Thursday, March 3, 2022

Zwei große Projekte für Kita-Neubauten standen auf den Tagesordnungen der letzten beiden Sitzungen des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA).

Brilon

Am 22.11.2021 beschloss der Ausschuss, eine Berliner Gesellschaft mit dem Neubau einer sechsgruppigen Kita in der Briloner Kernstadt zu beauftragen. Diese Entscheidung war sehr umstritten. Denn in einem sog. Interessenbekundungsverfahren hatten sich 4 Träger beworben. Der Sozialausschuss der Stadt Brilon hatte einige Tage vor der Sitzung des KJHA empfohlen, zwei kleinere Kitas neu zu errichten, auch um eine andere alte Kita mit sehr hohem Sanierungsbedarf zu ersetzen. Dieses Votum missachtete der KJHA doch. Bei der Entscheidung spielte eine große Rolle, dass das Kreisjugendamt keine zutreffende Information zum Verfahren abgab. Denn bei einem “Interessenbekundungsverfahren” ist niemand an die ursprünglichen Annahmen gebunden; es können jederzeit Änderungen vorgenommen werden wie z.B. eine Aufteilung auf zwei Träger.

Schon im Vorfeld hatte es viel Verwunderung über das Kreisjugendamt gegeben. Es hatte den Bedarf für 6 neue Kita-Gruppen eine Sitzung vorher nur mündlich dargestellt. Auch zur Sitzung im November gab es weder irgendeine nachvollziehbare Berechnung noch ein Protokoll der vorherigen Sitzung.
Nun droht aber neues Unheil. Der ausgewählte Träger (der übrigens zu einer skandinavischen Aktiengesellschaft gehört!) hatte mitteilen lassen, dass sich der Bau auf dem vorgesehenen Grundstück für ihn eventuell nicht realisieren lasse. Erst im Januar habe man festgestellt, dass dieses Grundstück mit Blei und Cadmium belastet sei. Auch das ist sehr verwunderlich, denn diese Belastung ist in Brilon allgemein bekannt… Und es würden nun Zuschüsse für eine energiesparende Bauweise entfallen. In der Sitzung des KJHA war der Träger allerdings nicht selbst erschienen, und vom Kreisjugendamt war auch keine verbindliche Auskunft eingeholt worden. Es kam nur eine Vertreterin der mit dem Bau beauftragten Firma. Und die berichtete, eine für Ende Februar geplante Besprechung habe nicht stattfinden können.

Nun fasste der KJHA einen zweiteiligen Beschluss:
Der bisher ausgewählte Träger soll sich bis zum 11.03.2022 verbindlich äußern, ob er das Projekt realisiert.
Falls diese Zusage dann nicht vorliegt, wird kurzfristig ein neues Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, in dem auch ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen wird, die neuen Gruppen auf mehrere Träger aufzuteilen.

Marsberg

Ähnlich unglücklich verlaufen die Planungen für eine fünfgruppige neue Kita in Marsberg. Auch hier hatten 4 Träger ihr Interesse bekundet. Drei von ihnen zogen allerdings am Tag der Sitzung des KJHA ihre Bewerbungen zurück. In einem gemeinsamen Schreiben wiesen sie u.a. darauf hin, dass sie sich unzureichend über geänderte städtebauliche Planungen der Stadt Marsberg informiert fühlten, die das von ihnen – in Absprache mit der Stadt Marsberg – ausgewählte Grundstück ausschließen. Auch hier ist es dem Kreisjugendamt offensichtlich nicht gelungen, eine den Bewerbern eine eindeutige Planungsgrundlage zu verschaffen.
Der verbliebene Bewerber wurde dann mit einer Gegenstimme und 4 Enthaltungen vom KJHA ausgewählt. Mit der Entscheidung sind aber alle Beteiligten unzufrieden, so dass nun – unabhängig von dem erfolgten Zuschlag – ein Gespräch des Kreisjugendamtes mit allen möglicherweise an künftigen Verfahren interessierten Trägern stattfinden soll.

Investoren- oder Eigentümermodell

Hier ging es auf Antrag der SBL darum, ob es richtig ist, dass die Träger generell bei jedem Neubauprojekt im HSK auf mehrere Mio Euro an Fördermitteln des Landes NRW verzichten. Stattdessen beauftragen sie eine andere Gesellschaft mit dem Bau des Kita-Gebäudes, von der sie es dann anschließend anmieten. Dafür wird dann ein Mietvertrag abgeschlossen, der die laufenden Betriebskosten erheblich erhöht. Und der HSK muss sich verpflichten, für mindestens 20 Jahre die Mietzahlungen des Trägers an den “Errichter” des Gebäudes zu garantieren.
Das Kreisjugendamt versuchte mit abenteuerlichen Rechnungen darzustellen, dass dies “Investorenmodell” für den Kreis angeblich finanziell günstiger sei. Darauf kommen wir noch zurück…

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