Ein Vorwand zum weiteren Abbau von demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten?
Infektionsschutz – auch durch Abstandhalten – ist ein Corona-Zeiten wichtig, daran besteht kein Zweifel.
Aber was bedeutet das für die Sitzungen von Kommunalparlamenten?
In den letzten Jahren gab es leider öfters Anlass darüber zu berichten, dass in Brilon auf Betreiben des Bürgermeisters und der GroKo Mitwirkungsrechte der “kleinen” Fraktionen eingeschränkt wurden. Dazu gehörten z.B. die Einschränkungen des Rederechts und Umbesetzungen von Gremien, mit zusätzlichen Sitzanteilen für die GroKo. Vielleicht geschah das deshalb, weil die Opposition öfters mal kritische Fragen stellt?
Nun gibt es einen weiteren derartigen Anlauf. Am Mittwoch (29. April) tagt der Briloner Rat in der Gemeindehalle Alme. Unter TOP 3 soll dann auf Vorschlag des Bürgermeisters beschlossen werden: “Der Rat der Stadt Brilon beschliesst mit der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Zeit nach der heutigen Ratssitzung, dass … der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brilon in Angelegenheiten entscheidet, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen”. Dies wird begründet mit der “aktuell durch den Landtag NRW … festgestellte(n) “epidemische(n) Lage von landesweiter Tragweite”. Der Beschluss soll zunächst für 2 Monate gelten, aber es ist eine automatische Verlängerung enthalten. Das könnte zur Folge haben, dass der Briloner Rat bis zur Ende der Wahlperiode am 31.10.2020 gar nicht mehr tagt.
Formal ist ein solcher Beschluss zulässig, aber ist er auch nötig und sinnvoll? Er führt dazu, dass die kleinen Fraktionen nur noch mit einem Mitglied vertreten sind und fraktionslose Ratsmitglieder ganz ausgeschaltet werden. Die Rede- und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Opposition werden dadurch noch erheblich weiter eingeschränkt.
Andere Kommunalparlamente im HSK regeln das anders. Z.B. tagt der Rat der Stadt Sundern in der Schützenhalle Stockum, der Kreistag wird sich in der Konzerthalle in Olsberg treffen. Diese Gremien führen ihre Sitzungen unter Beachtung aller Regeln zum Infektionsschutz durch, mit genügend großem Abstand zwischen den Teilnehmern, aber in voller Besetzung. Auch die Gemeindehalle Alme ist groß genug; sie steht sogar im Eigentum der Stadt Brilon. Warum soll also nicht auch in Brilon der Rat weiterhin seine Aufgaben erfüllen können? Wird hier ein Vorwand für die erneute Einschränkung demokratischer Mitwirkungsrechte gesucht?
Bleibt zu hoffen, dass sich im HSK die anderen Städte und Gemeinden an den Vorbildern Kreis und Sundern orientieren und nach geeigneten Sitznugsräumen schauen anstatt die Sitzungen der Kommunalparlamente nicht stattfinden zu lassen.