Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Ein Vorwand zum weiteren Abbau von demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten?

By admin at 11:31 pm on Monday, April 27, 2020

Infektionsschutz – auch durch Abstandhalten – ist ein Corona-Zeiten wichtig, daran besteht kein Zweifel.

Aber was bedeutet das für die Sitzungen von Kommunalparlamenten?

In den letzten Jahren gab es leider öfters Anlass darüber zu berichten, dass in Brilon auf Betreiben des Bürgermeisters und der GroKo Mitwirkungsrechte der “kleinen” Fraktionen eingeschränkt wurden. Dazu gehörten z.B. die Einschränkungen des Rederechts und Umbesetzungen von Gremien, mit zusätzlichen Sitzanteilen für die GroKo. Vielleicht geschah das deshalb, weil die Opposition öfters mal kritische Fragen stellt?

Nun gibt es einen weiteren derartigen Anlauf. Am Mittwoch (29. April) tagt der Briloner Rat in der Gemeindehalle Alme. Unter TOP 3 soll dann auf Vorschlag des Bürgermeisters beschlossen werden: “Der Rat der Stadt Brilon beschliesst mit der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Zeit nach der heutigen Ratssitzung, dass … der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brilon in Angelegenheiten entscheidet, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen”. Dies wird begründet mit der “aktuell durch den Landtag NRW … festgestellte(n) “epidemische(n) Lage von landesweiter Tragweite”. Der Beschluss soll zunächst für 2 Monate gelten, aber es ist eine automatische Verlängerung enthalten. Das könnte zur Folge haben, dass der Briloner Rat bis zur Ende der Wahlperiode am 31.10.2020 gar nicht mehr tagt.

Formal ist ein solcher Beschluss zulässig, aber ist er auch nötig und sinnvoll? Er führt dazu, dass die kleinen Fraktionen nur noch mit einem Mitglied vertreten sind und fraktionslose Ratsmitglieder ganz ausgeschaltet werden. Die Rede- und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Opposition werden dadurch noch erheblich weiter eingeschränkt.

Andere Kommunalparlamente im HSK regeln das anders. Z.B. tagt der Rat der Stadt Sundern in der Schützenhalle Stockum, der Kreistag wird sich in der Konzerthalle in Olsberg treffen. Diese Gremien führen ihre Sitzungen unter Beachtung aller Regeln zum Infektionsschutz durch, mit genügend großem Abstand zwischen den Teilnehmern, aber in voller Besetzung. Auch die Gemeindehalle Alme ist groß genug; sie steht sogar im Eigentum der Stadt Brilon. Warum soll also nicht auch in Brilon der Rat weiterhin seine Aufgaben erfüllen können? Wird hier ein Vorwand für die erneute Einschränkung demokratischer Mitwirkungsrechte gesucht?

Bleibt zu hoffen, dass sich im HSK die anderen Städte und Gemeinden an den Vorbildern Kreis und Sundern orientieren und nach geeigneten Sitznugsräumen schauen anstatt die Sitzungen der Kommunalparlamente nicht stattfinden zu lassen.

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Behördenlogik!

By admin at 11:04 pm on Wednesday, April 22, 2020

Das Land NRW hat eine “Korona-Einreise-Verordnung” erlassen.
In § 1 Abs. 1 dieser “KoronaEinreiseVO” steht:
“Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundes¬republik Deutschland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zuvor mehr als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und diesen Aufenthaltsort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht zu verlassen; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.”

Dies führt u.a. dazu, dass die betroffenen Personen in den 14 Tagen nach ihrer Einreise ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können, auch wenn sie selbst nicht erkrankt sind.
Wovon sollen die Personen in dieser Zeit dann ihren Lebensunterhalt bezahlen?
Man könnte der Auffassung sein, dass der Staat dafür zuständig ist, wenn er eine Auflage verfügt, die dazu führt, dass Personen eine Zeitlang nicht arbeiten können und daher kein Einkommen erzielen.
Das stimmt auch, aber nur zeitlich begrenzt. Für Betroffene, die am 10. April oder später aus dem Ausland nach Deutschland eingereist sind und deswegen in Quarantäne müssen, stellt das Kreisgesundheitsamt eine Bescheinigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz aus. Damit haben sie Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls.
Personen, die z.B. am 8. April oder am 9. April eingereist sind und am Ankunftsflughafen von einer dort tätigen Behörde zur Quarantäne aufgefordert wurden, erhalten diese Bescheinigung vom Kreisgesundheitsamt nicht. Krank sind sie in der Regel auch nicht. Das bedeutet, dass sie 14 Tage lang nicht arbeiten dürfen, ohne irgendeinen finanziellen Ausgleich.

Auf Nachfrage war beim Kreisgesundheitsamt in Meschede zu erfahren, dass dieses Amt die Bescheinigungen deswegen erst für Einreisen ab 10. April ausstellen würde, weil die “KoronaEinreiseVO” erst am 9. April erlassen worden sei. Das nützt den Betroffenen aber nichts, wenn sie bereits vorher in Quarantäne geschickt wurden. Die Situation für sie unterscheidet sich nicht, unabhängig davon, ob sie vor oder ab 10. April wieder deutschen Boden erreicht haben. Da gibt es z.B. den Fall, dass jemand seine Rückreise auf behördliche Empfehlung vom 10. April auf den 9. April vorgezogen hat. Jetzt bleibt er deswegen ohne Einnahmen. Wer soll das verstehen? Und informiert hat das Kreisgesundheitsamt über diese Verfahrensweise nie.

Daher hat die SBL-Fraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:
“1. Trifft es zu, dass das Kreisgesundheitsamt zwar denjenigen Personen, die zwischen dem 10. April und dem 19. April aus dem Ausland nach Deutschland eingereist sind und deswegen in 14tägige Quarantäne geschickt wurden, eine Bescheinigung nach § 56 IfSG ausstellt, nicht jedoch für vorher oder nachher nach Deutschland eingereiste Personen, auch wenn diese am Ankunftsflughafen eine Aufforderung erhalten haben, sich in Quarantäne zu begeben?
2. Falls Ja, erfolgt dies wegen der gemäß § 4 CoronaEinreiseVO geltenden zeitlich beschränkten Gültigkeit der CoronaEinreiseVO?
3. Hält der Landrat diese Ungleichbehandlung beim Verdienstausfall für angeordnete Quarantäne für vertretbar, und wenn Ja, warum?
4. In welcher Form und wann wurden die Arztpraxen im Kreisgebiet über diese Handhabung informiert, die erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation der betroffenen Patienten und deren Nachfragen nach “Krankschreibungen” hat?
5. Wer oder was hindert das Kreisgesundheitsamt daran, auch für Personen, die z.B. am 8. April oder 9. April eingereist sind, eine Bescheinigung nach § 2 Abs. 9 CoronaEinreiseVO i.V.m. § 56 IfSG auszustellen, denn diese Personen wurden aus denselben Gründen und in gleicher Weise zur Quarantäne aufgefordert wie die zwischen dem 10. April und dem 19. April eingereisten Personen?
6. Wer hat wo und wie festgelegt, dass bei vor dem 10. April erfolgten Einreisen derartige Bescheinigungen nicht ausgestellt werden dürfen?”

Über die Antwort werden wir berichten.

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Gedanken zur Wiederöffnung von Eisdielen, Restaurants, Biergärten und Cafés in Arnsberg

By admin at 10:02 pm on Saturday, April 18, 2020

Aufforderung an den Arnsberger Bürgermeister

Wir haben in den letzten Wochen gelernt Abstand zu halten. Deswegen sollte man der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung auch zutrauen, dass bei der Wiederöffnung von Eisdielen, Restaurants, Biergärten und Cafés unter bestimmten Auflagen diese Abstandsregeln weiterhin beachtet und eingehalten werden.

Das hilft nicht nur den Besitzer*innen sondern vor allem vielen Beschäftigten in dem Bereich, die derzeit um ihre Existenz bangen.

Es gibt gerade hier im ländlichen Raum Betriebe, die an größeren öffentlichen Freiflächen wie z.B. Marktplätzen liegen oder über eigene größere Außenbereiche verfügen. Und auch die Temperaturen in diesen Wochen lassen einen sitzenden Aufenthalt im Freien zu.

Warum fängt man nicht mit der Öffnung von Außenangeboten an, bei denen kleine Tische für max. 2 Personen (ggf. Ausnahmen bei Kindern) im Abstand von 2 Metern stehen? Da lassen sich alle Abstandsregeln einhalten, so dass sowohl der Infektionsschutz beachtet wird als auch Teile des öffentlichen Lebens wieder möglich werden.

Dafür kann man z. B. in Neheim den ganzen Marktplatz und in Alt-Arnsberg den Steinweg und den Alter Markt sowie Bereiche am Brückenplatz mit großen Abständen bestuhlen. Gastronomiebetriebe mit großen Außenflächen können diese entsprechend gestalten. Zusätzlich sollten die beteiligten Betriebe ein Hygienekonzept für eine noch effektivere Reinigung von Gläsern und Tassen erstellen, so dass sie nur nach der Reinigung in einer Spülmaschine wieder benutzt werden.

Wir sind kreativ für neue Lösungen unter Beachtung der Infektionsbestimmungen. Lassen wir diese bitte auch zu!

Daher fordert die SBL den Bürgermeister der Stadt Arnsberg auf, im Rahmen seiner Kompetenzen solche Regelungen zuzulassen bzw. das Land NRW dazu aufzufordern, seinerseits die formalen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

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Virenfrei. www.avast.com

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52 Monate bis zur Beratung eines Bürgerantrags

By admin at 10:48 am on Saturday, April 11, 2020

Am Neujahrstag 2016 schrieben Matthias Schulte-Huermann (Vorsitzender der SBL) und Klaus Korn (ebenfalls SBL-Kreistagskandidat) einen sog. Bürgerantrag an den Bürgermeister der Stadt Sundern. Die beiden ehemaligen Ratsmitglieder beantragten die Aufhebung des Bebauungsplans A 26 (“B-Plan”) für die Ferienhausanlage Amecke. Durch diesen vom Rat bereits im Jahr 2009 beschlossenen B-Plan sollte eine etwa 30 ha gro0e Waldfläche in eine Ferienhausanlage umgewandelt werden. Gebaut wurde aber bis zum Jahr 2016 noch nicht, sondern es wurde nur der Wald abgeholzt. Die Antragsteller wiesen darauf hin, dass ein bisher “stiller” Erholungsbereich am Ostufer des Sorpesees durch die Verwirklichung des Bebauungsplans in eine intensiv baulich genutzte Fläche umgewandelt würde. Für Bebauung sei aber das Westufer besser geeignet. “Die Talsperre wäre nicht mehr das was sie ist, die intensive bauliche und touristische Nutzung würde eine naturnahe Nutzung konterkarieren”. Sie schlugen eine Rückumwandlung in eine Waldfläche vor.

Es dauerte bis zum 09.04.2020, also fast 4 1/2 Jahre, bis der Bürgerantrag endlich auf die Tagesordnung des Rates genommen wurde. Rekordverdächtig! Aber das Anliegen der beiden Antragsteller war teilweise erfolgreich: Der Rat beschloss in einer Sondersitzung die Aufhebung des B-Planes “A 26″, bei nur einer Gegenstimme und 2 Enthaltungen. Dazu trug auch bei, dass es in den 11 Jahren seit dem Beschluss über diesen B-Plan zwar diverse Zusagen von Investoren gegeben hatte, diese aber alle nicht umgesetzt wurden. Die Stadt Sundern scheint auch bei der Auswahl ihrer Geschäftspartner keine glückliche Hand gehabt zu haben!

In der Debatte am Gründonnerstag stellten mehrere Ratsmitglieder fest, dass es besser gewesen wäre, den B-Plan schon früher aufzuheben. Eine späte Einsicht…

Allerdings gibt die Stadt Sundern ihre Ferienhausplanungen für das Ostufer nicht ganz auf. Mit der Aufhebung wurde auch die Neuaufstellung eines B-Plans beschlossen. Dazu heisst es in der Sitzungsdrucksache der Stadtverwaltung: “Mit dieser Neuaufstellung soll die Anzahl an Ferienhäusern signifikant reduziert und planungsrechtlich abgesichert werden. Hierzu ist u.a. vorgesehen, die im geltenden Bebauungsplan festgesetzten Sondergebiete „Ferienpark“ sowie die überbaubaren Grundstücksflächen einzuschränken. Zudem sollen einschränkende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und weitere (auch gestalterische) Festsetzungen zu den geplanten Gebäuden getroffen werden, die zu einer deutlichen Reduzierung des Baukörpervolumens beitragen sollen.” Mit einem neuen Investor wird neu geplant.

Es erfolgt also bisher keine Rückumwandlung in Waldfläche, aber vielleicht dauert das ja keine weiteren 11 Jahre mehr?

Rat-Stockum

Die Ratssitzung fand übrigens unter denkwürdigen Umständen statt, in der Schützenhalle in Stockum. Alle Teilnehmer saßen in mindestens 2 Meter Abstand voneinander und trugen Mund-Nasen-Masken. Die Ratsmitglieder hatten ihre Plätze in der vorderen Hälfte der Schützenhalle, Für die Zuschauer waren 45 weit von einander entfernte Stühle aufgestellt. Vorne stand ein einzelnes Mikrofon, vor dem die Ratsmitglieder reden konnten.

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Digitalisierungs-Wüste HSK

By admin at 11:40 am on Tuesday, April 7, 2020

Wie sieht es tatsächlich mit der Digitalisierung bei den Behörden im HSK aus? In Zeiten der Corona-Pandemie wird sie besonders wichtig.
Über das Desaster mit den Online-Kfz-Zulassungen hatten wir hier und hier bereits berichtet.

Heute nun ein weiteres aktuelles Beispiel. In diesen Corona-Tagen müssen ja viele Unternehmen Kurzarbeit beantragen, die bisher nicht daran dachten, dafür jemals Bedarf zu haben. Die Arbeitsverwaltung wirbt damit, dass dieser Antrag online gestellt werden kann.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Aber wie sieht das in der Praxis aus?

Da hatte ein Unternehmen sich bereits vorsorglich unternehmensspezifische Zugangsdaten zum Onlineportal der Arbeitsverwaltung beschafft, per Post, wie sich das bei einer solchen Behörde gehört. Damit konnte man u.a. Stellenangebote aufgeben. Wenn man sich nun mit diesen Daten dort anmeldet, um online Kurzarbeitergeld (Kug) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beantragen, passiert: nichts.
Denn die per Post übersandten Zugangsdaten reichen nicht aus, man benötigt noch eine telefonische und persönliche “Verifizierung”. Dies ist aber nur zu den Öffnungszeiten der Arbeitsverwaltung möglich; nach 18 Uhr geht da gar nichts mehr.

AntragsportalKuG-2

Also ein neuer Versuch am nächsten Tag, selbstverständlich erst nach 8 Uhr. Dann kommt vom Telefonanschluss der Arbeitsverwaltung zunächst permanent ein Besetztsignal, bis es irgendwann doch klappt. Nach Austausch diverser Daten am Telefon kommt dabei heraus, dass das Unternehmen seine bisherige “Kundennummer” bei der Arbeitsverwaltung nicht mehr verwenden kann, sondern im Rahmen der Verifizierung eine neue “Kundennummer” erhält.

Und zum Kug-Antrag erhält man die Anweisung, diesen Antrag nicht online zu stellen, sondern auszudrucken, auf Papier auszufüllen und per Briefpost an die hier für den HSK zuständige Dienststelle der Arbeitsverwaltung in Soest zu senden. Online sei dies nicht möglich…

Übrigens: Das Online-Portal der Arbeitsverwaltung ist vorerst überhaupt nicht mehr für das Unternehmen nutzbar, auch nicht für andere Zwecke als einen Antrag auf Kug. Denn für die neue Kundennummer benötigt das Unternehmen selbstverständlich neue Zugangsdaten; die sollen demnächst per Post geschickt werden, irgendwann…

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Elternbeiträge und Musikschulbeiträge werden vom HSK erlassen

By admin at 11:22 pm on Thursday, April 2, 2020

Aus aktuellem Anlass hat die SBL-Fraktion am 27. März die unverzügliche Einberufung des Kreisausschusses beantragt, damit dieser wegen der Dringlichkeit einen Beschluss zu den Eltern- und Teilnehmerbeiträgen für Bildungseinrichtungen im Kreisgebiet fasst.

Dazu hat die SBL-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag eingebracht:
“1. Der HSK erstattet bzw. erlässt allen Eltern, die zu Elternbeiträgen in einer Kita herangezogen werden, den halben Elternbeitrag für den Monat März und vollständig für die weitere Zeit der Schließung ihrer Kita.
2. Der Landrat wird beauftragt, entsprechende Regelungen bei den Bürgermeistern der Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg für die in diesen Städten bestehenden eigenen Jugendamtsbezirke anzuregen, damit im Kreisgebiet einheitlich verfahren wird.
3. Der Landrat wird beauftragt, vom Land NRW die komplette Erstattung der ausfallenden Elternbeiträge an die Jugendämter im Kreisgebiet zu fordern.
4. Der Landrat wird beauftragt, mit den Bürgermeistern aller 12 kreisangehörigen Kommunen eine gleichartige Regelung für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) anzustreben.
5. Der Landrat wird beauftragt, das Land NRW aufzufordern, auch für Gemeinden in Haushaltssicherung generell den Erlass der Elternbeiträge zuzulassen.
6. Der HSK erstattet zeitanteilig für alle Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule die auf die Zeit der Schließung entfallenden Kursgebühren.
7. Der HSK erstattet zeitanteilig für alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer der Kreis-VHS die auf die Zeit der Schließung entfallenden Kursgebühren.
8. Der Landrat wird beauftragt, bei den für die weiteren Volkshochschulen im Kreisgebiet zuständigen Bürgermeistern eine gleichartige Regelung wie für die Kreis-VHS anzuregen, damit auch hier eine einheitliche Verfahrensweise erfolgt.

Begründung und Erläuterung:

Seit 16.03.2020 dürfen fast alle Kinder, die zuvor in einer Kita betreut wurden, ihre Kita nicht mehr besuchen. Gleiches gilt für die OGS. Viele Eltern stellt die Sicherstellung der Kinderbetreuung vor große Herausforderungen.
Die Eltern sollten daher zumindest von den Elternbeiträgen für die nicht nutzbaren Plätze in der Kita bzw. der OGS entlastet werden, ebenso für andere gebührenpflichtige Bildungseinrichtungen, und sie sollten bald Klarheit darüber erhalten.
Der Kreis Soest hat den Erlass der Elternbeiträge für Kitas und OGS bereits am 25.03.2020 bekannt gegeben.
Vom Land NRW wurde erst gestern eine entlastende Regelung angekündigt, die aber nur für den Monat April gelten soll und nicht für alle Bildungseinrichtungen.”

Am 30. März wurden vom Landrat und einem Kreistagsmitglied der SPD zwei Dringlichkeitsbeschlüsse gefasst, die demnächst vom Kreisausschuss oder Kreistag bestätigt werden müssen. Dies ist in solchen Situationen zulässig. Damit wurde geregelt, dass für April 2020 sowohl von der Kreismusikschule als auch von den Kindertagesstäten keine Beiträge erhoben werden. Bei einer Verlängerung der Schließung wird auch der Erlass der Beiträge verlängert. Auch die Kreis-VHS hat bekannt gegeben, “die Veranstaltungen nachzuholen oder bereits gezahlte Entgelte unbürokratisch zurückzuzahlen oder in Guthaben umzuwandeln.”
https://www.vhs-hsk.de/aktuelles/detailansicht/aktuelle-informationen-zu-den-vhs-kursen-angesichts-der-corona-pandemie

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Kfz-Zulassung stark eingeschränkt

By admin at 4:17 pm on Wednesday, April 1, 2020

Bundesweit gibt es 883 Kfz-Zulassungsstellen. Von denen sind derzeit nur 29 ohne größere Einschränkungen geöffnet, wie sich aus einer tagesaktuellen Liste der Fa. Kroschke ergibt:
https://www2.kroschke.de/l/817493/2020-04-01/3g36/817493/13903/Status_Oeffnungszeiten_ZLS_20200401_14.00.pdf

Alle 3 Zulassungsstellen des HSK stehen dort im Status “Terminvergabe”. Das stimmt aber nicht, denn die Ämter in Arnsberg und in Brilon sind ganz geschlossen:
https://www.hochsauerlandkreis.de/startseite/
In Meschede ist der Betrieb sehr eingeschränkt; zwischendurch war auch hier komplett geschlossen, ohne vorherige Ankündigung. Jetzt steht in Meschede in einem abgezäunten Bereich draußen vor dem Bürogebäude ein großer Pavillon, in den die Kunden durch ein Fenster bedient werden, wenn sie vorher Online einen Termin ergattert haben. Mehrere Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes halten draußen Wache.

Jetzt rächt sich, dass die Kreisverwaltung auch nach einem halben Jahr noch nicht eine Verordnung des Bundesverkehrsministers umgesetzt hat. Schon seit 01.10.2019 sollte deutschlandweit jeder Standardvorgang bei der Kfz-Anmeldung oder -Abmeldung online erfolgen können. Auf Antrag der SBL wurde der aktuelle Stand in der letzten Sitzung des HSK-Wirtschaftsausschusses vorgestellt: Bisher wurde im HSK noch keine einzige Kfz-Meldung der “i-Kfz Stufe 3″ durchgeführt. Denn der Dienstleister der Kreisverwaltung kann kein entsprechendes Portal bereit stellen.
Schon seit Jahren kritisiert die SBL die Arbeit dieser Kommunalen Datenverarbeitungszentrale KDVZ (bzw. deren Nachfolgegesellschaft SIT)
https://www.sit.nrw/sit/unternehmen/ ,
bei der es immer wieder zu gravierenden Mängeln kam, z.B. mangelnder Serverleistung bei Wahlen oder Totalausfall des Systeme oder mangelnde Kompetenz bei der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Der HSK ist als einer von 5 Kreisen Verbandsmitglied in der Trägergeellschaft der KDVZ/SIT, aber Landrat und GroKo waren bisher nicht bereit darauf hinzuwirken, dass sich die Leistungen der KDVZ/SIT verbessern.
Andere Kommunen sind längst in der Lage, Online-Kfz-Zulassungen anzubieten, z.B. die Stadt Hamm:
https://kfz-online.hamm.de/

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