Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Parteipolitische Sturheit des Landesinnenministers?

By admin at 4:51 pm on Friday, March 27, 2020

Ein Innenminister sollte auch die Aufgabe haben, für ordentliche und gerechte Abläufe in den Verwaltungen zu sorgen, unabhängig von parteipolitieschen Interessen. Beim Innenminister des Landes NRW kann man derzeit den Eindruck haben, dass er sich eher als Parteipolitiker versteht. Denn auf Biegen und Brechen hält er an allen Terminen für die Kommunalwahl fest, trotz der Corona-Krise.

Nach einem aktuellen Erlass, der unserer Fraktion vor 2 Tagen vom Landrat mitgeteilt wurde, soll am Wahltermin 13.09.2020 für die Kommunalwahl nicht gerüttelt werden, und auch alle anderen Termine zur Vorbereitung dieser Wahl sollen bestehen bleiben. Das bedeutet, dass die Kreiswahlausschüsse bis zum 31.03. die Einteilung der Wahlbezirke beschlossen haben müssen; deshalb soll der Wahlausschuss im Mescheder Kreishaus am Montag (30.03.) tagen. Dann kann erst die Arbeit für die Parteien und Wählergruppen anfangen. Sie müssen KandidatInnen suchen, Einverständniserklärungen sammeln und insbesondere zu Versammlungen einladen, bei denen die Kandidatinnen und Kandidaten nominiert werden, und dann etwa 2 Monate vor der Wahl die Vorschläge unter Beachtung zahlreicher formaler Vorschriften einreichen.

Solche Aufstellungs-Versammlungen sind aber derzeit nicht denkbar, und es ist noch nicht einmal absehbar, wann dazu – unter Beachtung der Ladungsfristen – eingeladen werden kann. Erst danach kann aber die Werbung für die KandidatInnen und für die Wahlprogramme beginnen. Diese Zeitspanne wird nun sehr kurz. Für die “großen” Parteien ist das leichter zu verkraften, denn sie verfügen über hauptamtlich besetzte Geschäftsstellen, haben sehr enge Kontakte zu den Kommunalverwaltungen und über sie wird meist von der lokalen Presse freundlich, zuvorkommend und sehr schnell berichtet. Ganz anders stellt sich die Situation für die “kleinen” Parteien und Wählergruppen dar. Sie müssen viel intensiver für die Wahlvorbereitung arbeiten. Besonders heftig wird dies dann, wenn eine Liste neu für eine Wahl kandidiert, denn dann müssen in jedem Wahlbezirk einzeln ausreichende Anzahlen von Unterstützerunterschriften gesammelt werden. Mit zu kurzen Zeiträumen wäre also die Gleichheit der Wahl, ein wichtiger Wahlgrundsatz, nicht mehr erfüllt.

Der NRW-Innenminister scheint hier durch seine Parteibrille zu gucken, denn für die CDU werden die Probleme nicht so gravierend sein wir für andere WahlbewerberInnen. Besonders irritiert seine Ausführung, “dass Aufstellungsversammlungen unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung von den aufgrund der o.g. Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bislang verfügten Veranstaltungsverboten ausgenommen sind”. Also meint dieser CDU-Politiker, dass sich ggf. hunderte von Parteimitgliedern zu einer Aufstellungsversammlung treffen sollen, während sich sonst nicht mehr als 2 Personen versammeln dürfen???

Die SBL-Kreistagsfraktion hat daher den folgenden Antrag an den Landrat als Kreiswahlleiter geschickt:

“Antrag gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags
für die Tagesordnung der Sitzung des Wahlausschusses am 30.03.2020
Thema: Wahltermin und Fristen

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Wahlleiter,

aus aktuellem Anlass beantragt unsere Fraktion für die anstehende Sitzung des Wahlausschusses folgende Erweiterung der Tagesordnung:
– Aufforderung an Landesregierung und Landtag zur Verschiebung des Wahltermins für die Kommunalwahl 2020

mit folgendem Beschlussvorschlag:

“Der Wahlausschuss des HSK fordert die Landesregierung und den Landtag auf, den Wahltermin für die Kommunalwahl so zu verschieben, dass alle Parteien und Wählergruppen so lang bemessene Zeitspannen für die Einreichung von Wahlvorschlägen und Unterstützerunterschriften zur Verfügung haben wie im Kommunalwahlgesetz vorgesehen.”

Begründung und Erläuterung:
Gestern hat der Landrat unsere Fraktion über den Erlass des Innenministers das Landes NRW vom 19.03.2020 informiert, nach dem an dem bisherigen Wahltermin für die Kommunalwahl bereits am 13.09.2020 festgehalten werden soll, obwohl die laufende Wahlperiode noch bis zum 31.10.2020 andauert.
Faktisch kann aber derzeit keine Partei und keine Wählergruppe eine Versammlung zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten durchführen, auch wenn der Wahlausschuss nun am 30.03.2020 die Einteilung der Wahlbezirke beschließt. Wann zu einer solchen Versammlung eingeladen werden und wann sie dann stattfinden kann, ist aktuell nicht absehbar. Erst nach der ordnungsgemäßen Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten können aber die Werbung für die Personen und deren Ziele erfolgen. Dies ist besonders relevant für “kleinere” Parteien und Wählergruppen, die bisher nicht so bekannt sind und die in den örtlichen Medien weniger Beachtung finden. Besonders relevant sind ausreichende Zeitspannen auch für die Sammlung von Unterstützerunterschriften (sofern erforderlich), die in jedem einzelnen Wahlbezirk erfolgen muss.
Wenn die Zeitspannen nach der Kandidatenaufstellung und für die Unterschriftensammlung nun verkürzt werden, sind keine Gleichheit der Wahl und keinen fairen Bedingungen gegeben.
Die Argumentationen des Innenministers im o.g. Erlass, dass “der zur Verfügung stehende Zeitrahmen aus wahlrechtlicher Sicht noch unbedenklich” sei, “dass Aufstellungsversammlungen unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung von den aufgrund der o.g. Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bislang verfügten Veranstaltungsverboten ausgenommen sind” (!!) und dass “angesichts der grundsätzlich nicht allzu hohen Anzahl der für die jeweilige Wahl notwendigen Unterstützungsunterschriften ein etwas verkürztes Zeitfenster zumutbar” sei, gehen an der Realität vorbei.
Der Wahlausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl auf Kreisebene zuständig und verantwortlich. Wenn er Verstöße gegen die Gleichheit der Wahl erkennt, kann und sollte er im Vorfeld der Wahl darauf hinweisen. Ein konkreter Alternativtermin kann in diesem Antrag noch nicht vorgeschlagen werden, da für unsere Fraktion derzeit nicht absehbar ist, wie lange und in welchem Umfang die Einschränkungen des öffentlichen Lebens anhalten.”

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Kreis Soest erhebt keine Elternbeiträge

By admin at 4:32 pm on Wednesday, March 25, 2020

Der Nachbarkreis Soest hat heute bekannt gegeben, dass dort kreisweit ab dem 1. April auf die Erhebung der Beiträge für Kitas und für die Kindertagespflege verzichtet werden soll. Darauf haben sich der Kreis und die 14 Gemeinden geeinigt. Auch für Beiträge für den Offenen Ganztag an Grund- und Förderschulen soll kreiseinheitlich ebenso verfahren werden.
https://www.kreis-soest.de/pressemitteilungen/presseservice/1040908.php

Jetzt wird es höchste Zeit, dass eine derartige Regelung auch im HSK erfolgt!

Leider fehlt in NRW eine landesweite Regelung über das Aussetzen der Elternbeiträge, wie sie z.B. in Thüringen gestern von der Landesregierung beschlossen wurde!!

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Behörden informieren unvollständig

By admin at 10:35 am on Friday, March 20, 2020

Für viele Selbständige haben die derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens dramatische Folgen. Restaurantbetreiber, Hoteliers, Ladeninhaber, Dolmetscher, Dozenten, Musiklehrer, Sportfotografen und viele andere müssen sich Sorgen um ihre Existenz machen, und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls.

Die Behörden informieren leider nur unvollständig über die finanziellen Unterstützungen, die es in dieser Situation geben kann, so auch heute die Kreisverwaltung des HSK. In ihrer heutigen Pressemitteilung ist nur von Kurzarbeit die Rede:
https://www.hochsauerlandkreis.de/startseite/pressemeldungen/pressemeldung-_Jobcenter_im_Hochsauerlandkreis_weisen_auf_Entgeltanspruch_hin.php
Dort wird der Eindruck erweckt, als ob behördlich angeordnete Betriebsschließungen das Risiko alleine des Arbeitgebers seien.

Selbstverständlich kann ein Antrag auf Kurzarbeit vielen Betroffenen helfen. Aber Kurzarbeitergeld wird z.B. nicht gezahlt für geringfügig Beschäftigte und in den Fällen, in denen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag vereinbart wurde, aus welchen Gründen auch immer. Außerdem werden nur 60% bzw. (für Familien) 67% des Nettoeinkommens gezahlt.

Doch es gibt auch Erstattungsansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
Sie können für Selbständige und für MitarbeiterInnen beantragt werden; zuständig in Westfalen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, und zwar das “Amt für Soziales Entschädigungsrecht”.
https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/
HIer gibt es die Antragsformulare:
Für Selbständige
https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/media/filer_public/58/28/582887da-91f1-4b50-95f0-cc0daa01292d/ifsg_-_antrag_selbstaendige.pdf
Für ArbeitnehmerInnen
https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/media/filer_public/5a/22/5a22cd9d-afea-4582-ac5e-d7b1e6de0d89/antrag-mit_erkl-und-erlaeut_56_u_57.pdf

Sinnvoll ist das Stellen eines solchen Antrags bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen und bei angeordneter Quarantäne. Derzeit scheint zwar bei den Behörden die Neigung zu bestehen, solche Anträge möglichst abzulehnen. Davon sollte man sich aber nicht abhalten lassen. Es wird sicherlich zu Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Entscheidungen kommen.

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Langes Wochenende der Corona-“Hotline” des Kreisgesundheitsamtes??

By admin at 3:32 pm on Friday, March 13, 2020

Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus sind derzeit überall im Gespräch und beschäftigen auch viele Bürgerinnen und Bürger sowie deren Arbeitgeber. Das Kreisgesundheitsamt hat eine sog. Hotline eingerichtet. Aber die ist bisher nur schlecht und kurz erreichbar.

Daher hat SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos heute Vormittag – nachdem die für heute Nachmittag geplante Kreistagssitzung wegen der positiven Testung eines Mitarbeiters der Verwaltungsleitung abgesagt wurde – den folgenden Brief an den Landrat geschrieben:

“Erreichbarkeit des Kreisgesundheitsamtes

Sehr geehrter Herr Landrat,

da eben die für heute geplante Sitzung des Kreistages abgesagt wurde, wende ich mich nun schriftlich an Sie wegen eines akuten Problems, das ich sonst in der heutigen Sitzung angesprochen hätte.

Auf den Internetseiten der Kreisverwaltung wird über die Erreichbarkeit des Kreisgesundheitsamtes für Fragen zum Corona-Virus informiert. Auf der Seite
https://www.hochsauerlandkreis.de/startseite/corona.php
ist zu lesen:
“Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises hat eine Hotline für Sie eingerichtet:
0291-942202
Diese steht Mo-Do 08:00-15:30 Uhr und freitags 08:00-13:00 Uhr für Sie zur Verfügung.”

Diese Zeiten der Erreichbarkeit sind völlig unzureichend. Hinzu kommt, dass Anrufer öfters mehrere Stunden benötigen, bis sie “durchkommen” und einen Ansprechpartner ereichen, wie unserer Fraktion heute berichtet wurde.
Fragen der Bürgerinnen und Bürger, die oft auch auf Veranlassung der Arbeitgeber entstehen, lassen sich nicht auf Standard-Behördenarbeitszeiten reduzieren. Es kann nicht richtig sein, dass ab heute um 13 Uhr fast drei Tage lang bis am Montag um 8 Uhr kein Ansprechpartner an einer sog. “Hotline” im Kreisgesundheitsamt zur Verfügung steht.

Daher fordert unsere Fraktion den Landrat auf dafür zu sorgen, dass die zeitliche Erreichbarkeit unverzüglich erheblich ausgedehnt wird. Sinnvoll wäre eine Erreichbarkeit etwa Mo bis Fr von 7 bis 22 Uhr und Sa/So von 9 bis 18 Uhr.

Außerdem sollte eine Mitteilung über die Telefonnummer und die Ansprechzeiten an alle Arztpraxen im Kreisgebiet erfolgen. Denn uns wurde heute auch berichtet, dass einige Arzt¬praxen darüber keine Auskunft geben können.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
SBL/FW-Fraktionssprecher”

UPDATE 14.03., 11 Uhr:
Es gibt Fortschritte.
Denn heute Vormittag war die Hotline – entgegen der Ankündigung von gestern – doch besetzt.
Unter dem o.g. Link steht jetzt auf der Internetseite der Kreisverwaltung, dass die Hotline auch “Samstag und Sonntag jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr” erreichbar ist.

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SBL kandidiert für Arnsberger Stadtrat

By admin at 4:28 pm on Friday, March 6, 2020

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat heute in Arnsberg ihre Kandidatur für den Rat der Stadt Arnsberg bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 vorgestellt. Die SBL ist eine Wählergruppe, die nur im HSK besteht. Sie ist seit 2006 laufend im Kreistag des HSK vertreten. Derzeit gehören zur Kreistagsfraktion 2 Kreistagsmitglieder und 7 Sachkundige Bürgerinnen und 9 Sachkundige Bürger, die Mitglieder oder Stellvertretende Mitglieder in den Ausschüssen und Gremien des HSK sind. In der SBL arbeiten aktive bzw. ehemalige Ratsmitglieder aus 7 der 12 Städte und Gemeinden im HSK mit.
Gabi Joch-Eren (Geschäftsführerin der SBL), Reinhard Loos (Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion) sowie die Kandidaten Ingo Leopold und Gerd Stüttgen erläuterten die Zielsetzungen für die Kommunalwahl in Arnsberg.

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Die SBL möchte mit ihrer Kandidatur einen Beitrag leisten, dass die Kommunalpolitik in der größten Stadt des HSK sozialer, ökologischer und demokratischer wird. Im Spektrum der bisher im Arnsberger Rat vertretenen Fraktionen sieht die SBL diese Zielsetzungen nur sehr begrenzt verwirklicht.

Schwerpunktthemen sind:
 Einrichtung einer Gesamtschule
 Bildung muss gebührenfrei sein; Kita-Beiträge abschaffen
 Bezahlbares Wohnen
 Vermeidung von Armut in der Stadt
 Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
 Einführung eines preiswerten Arnsberg-Tickets für den ÖPNV
 Positive Ortsteil- und Quartiersentwicklung, Erhalt der Nahversorgung
 Demokratie, Mitwirkung, Teilhabe, auch in Ausschüssen und im Jugendparlament

Ein Beispiel:
In NRW gibt es 53 Kreise und kreisfreie Städte. In allen Kreisgebieten bestehen jeweils zwischen zwei und zehn Gesamtschulen – außer im HSK, da gibt es keine einzige. Die Gesamtschule ist eine sehr erfolgreiche Schulform. Sie soll nicht verpflichtend für alle Schü¬lerinnen und Schüler werden, aber sie soll das Angebot für die schulische Bildung erweitern, damit es mehr Wahlmöglichkeiten gibt. Die Gesamtschule verbessert die Bildungs¬chancen und die Chancengerechtigkeit. Wie erfolgreich sie ist, wird Jahr für Jahr an den Anmelde¬zahlen der bestehenden Gesamtschulen deutlich: Vielfach gibt es zweimal oder sogar dreimal so viele Anmeldungen für die Eingangsklassen als Plätze vorhanden sind.
Es bietet sich an, dass Arnsberg als größte Stadt im Kreisgebiet die erste Gesamt¬schule im HSK errichtet. Bisher gab es jedoch von keiner der Ratsfraktionen ernsthafte Initiativen dafür. Das will die SBL ändern.

Für fast 30 weitere Themen wurden bereits Aussagen für den Entwurf des Wahlprogramms zusammengestellt.

Die SBL hat in den letzten Wochen schon von vielen potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten die Zusage für eine Kandidatur in einem der 23 Wahlbezirke für die Wahl des Stadtrates erhalten. Aber die Kandidatensuche ist noch nicht abgeschlossen. Daher besteht großes Interesse an weiteren Mitstreiterinnen und Mitstreitern. Sie können sich gerne bei der SBL melden: Dort freut man sich über jede Zuschrift, jede Anregung, jede Reaktion und jede Form der Mitarbeit

In den nächsten Monaten wird die SBL im Stadtgebiet mehrere Stammtische veranstalten, als offene Diskussionsforen.

Die beiden heute vorgestellten Kandidaten erläuterten ihre Motivation für ihre Kandidaturen so:

Ingo Leopold:
“Die Sauerländer Bürgerliste vereint für mich am Menschen orientierte, sympathische Politik mit nachhaltigem Mehrwert. Die SBL steht sich nicht selbst auf den Füßen, sondern ist – nicht nur aufgrund ihrer Größe und der handelnden Personen – dyna¬misch und zukunftsorientiert. Ich habe mich schon lange nicht mehr politisch so gut aufgehoben gefühlt!”

Gerd Stüttgen:
“Nach langjähriger Arbeit in der SPD und leider einer weitgehenden Entfremdung von dieser brenne ich darauf, für meine Heimatstadt Arnsberg endlich wieder stärker politisch tätig werden zu können.
Dazu möchte ich mein Wissen, meine Erfahrungen und meine Kontakte voll zum Wohle der hier lebenden Menschen und der Gestaltung ihrer kommunalen Lebensbedingungen zusammen mit neuen Partnerinnen und Partnern einbringen.
In der Sauerländer Bürgerliste (SBL) habe ich eine neue politische Heimat gefunden.
Arnsberg braucht für die bevorstehende Kommunalwahl endlich ein echtes soziales, ökolo¬gisches und demokratisches Angebot. Ein solches IST für die Menschen in unserer Stadt die SBL. Als Wählergruppe kann die SBL dabei – im Gegensatz zu von Interessengruppen bestens geförderten Parteien und unabhängig von übergeordneten Instanzen oder falsch zu verstehender Rücksichtnahme – FREI agieren.
Die SBL wird ihr Engagement ausschließlich zum Wohle der Stadt Arnsberg einbringen und hat dabei allein die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Fokus – und nicht ihr eigenes Wohlergehen.”

Online ist die SBL erreichbar:
Im Internet:
www.gut-fuer-arnsberg.de
www.sbl-arnsberg.de
Auf Facebook:
SBL Arnsberg

Auf Instagram:
gut.fuer.arnsberg SBL Arnsberg

Über Twitter:
#GutFuerArnsberg @SBLArnsberg

Als Mailadressen bestehen:
info@gut-fuer-arnsberg.de und
info@sbl-arnsberg.de.

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Kfz Online an- oder abmelden: Realisierung im HSK nicht absehbar

By admin at 1:00 pm on Thursday, March 5, 2020

Der Bundesverkehrsminister, bekannt für großzügige Ankündigungen, hatte es den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt:
Nach der „Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ des Bundesverkehrsministers sollte bereits zum 01.10.2019 die internetbasierte Abwicklung aller Kfz-Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen deutschlandweit möglich sein (Projekt „i-Kfz“, Stufe 3). Dies umfasst insbesondere Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte für die Sitzung des HSK-Wirtschaftsausschusses am 2. März beantragt, dass dort über den Umsetzungsstand und die Nutzung im HSK berichtet werden sollte.

Der mündliche Bericht im Ausschuss zeigte ein Desaster: Was seit fast einem halben Jahr funktionieren sollte, liegt noch in weiter Ferne! Bisher gab es für die “Stufe 3″ noch keinen einzigen Nutzer, und das wird sich wahrscheinlich in diesem Jahr auch nicht mehr ändern. Denn der Portalbetreiber hat Probleme mit der Datenverarbeitung, es kann die erforderlichen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen. Zuständig für das Portal ist übrigens das Kommunale Rechenzentrum (SIT, früher: KDVZ), an dessen Kompetenz schon öfters erhebliche Zweifel entstanden sind.

Abgesehen davon käme selbst dann, wenn das Online-Portal funktionieren würde, das Online-Verfahren nur für wenige Bürgerinnen und Bürger in Frage. Denn das Auto darf nicht vor 2015 zugelassen sein, ein neuer Personalausweis ist Pflicht. Außerdem sind ein Lesegerät oder ein Smartphone und die Möglichkeit zur Durchführung von Online-Überweisungen nötig.

Nur das Abmelden eines Fahrzeugs (Stufe 1″) funktioniert laut Hochsauerlandkreis im Moment auch Online. Da auch hier die sehr speziellen Anforderungen an die Ausstattung des Nutzers gelten, gibt es hierfür aber nur etwa 30 Nutzer im Jahr.

Erfolgreiche Digitalisierung sieht anders aus…

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung nach Brilon ein

By admin at 11:20 pm on Wednesday, March 4, 2020

Am Freitag dem 13.03.2020 tagt der Kreistag im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede, Beginn ist um 15:00 Uhr.
Die Tagesordnung ist noch nicht komplett. Eingetragen sind jetzt schon:
• Planungen zum Mobilfunkausbau und 5G für den Hochsauerlandkreis und Südwestfalen; Vorlage 9/1433
• Aufbau eines MedienKompetenzZentrums im Hochsauerlandkreis; Vorlage 9/1418
• Projektvorhaben “ALT-BAU-NEU”; Vorlage 9/1416

Diverse weitere Verwaltungsvorlagen werden bestimmt noch folgen. Dazu gehören dann sicher auch einige neue Anträge der SBL-Fraktion und anderer Kreistagsfraktionen.

Wie vor jeder Kreitagssitzung laden die SBL-Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe auch diesmal wieder zur öffentlichen Fraktionssitzung ein.

Wann?
Am Montag dem 09.03.202, Beginn 19.00 Uhr
Wo?
In Brilon, Derkere Str. 6, Pizzeria Nido

Was steht in der Sitzung an?
Die beiden Kreistagsmitglieder und die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der Kreistags-fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) möchten zunächst über Inhalt, Verlauf und Beschlüsse der jüngsten Ausschusssitzungen, wie z.B. über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, berichten. Hier ist u.a. die Umsetzung des Vogel-schutzmaßnahmenplans Medebacher Bucht auf der Tagesordnung.

Unter TOP 3 sollen dann verschiedene Schwerpunkte der kommenden Kreistagssitzung vor-gestellt und erörtert werden. Die Sitzungsteilnehmer/innen und Gäste können selbstverständlich gerne die Gelegenheit wahrnehmen, sich mit den Meinungen und Standpunkten der SBL/FW zu den im Kreistag getroffenen oder voraussehbaren Beschlüsse auseinanderzusetzen.

Ein kontroverser Dauerbrenner ist gerade im Raum Brilon/Olsberg der Ausbau der Windenergie. Soll der ungestörte Ausblick auf die Landschaft, wie z.B. am Heidkopf in Olsberg, einen höheren Stellenwert als die Sicherstellung unserer Versorgung mit Erneuerbaren Energien haben?

Und wie verhält es sich mit der Nitrat-Belastung von Böden und Gewässern? Gibt es im Raum Marsberg tatsächlich keine nennenswerten Nitrat-Probleme?

Im September sind in NRW Kommunalwahlen. Das ist nicht mehr lange hin. Deswegen wollen sich die SBL-Mitglieder unter TOP 4 mit der Kreistagswahl befassen.

Die Sitzung ist – wie immer – öffentlich. Gäste sind herzlich willkommen!

Anregungen, Hinweise und Kritik und neue „Aktivisten/innen“ nimmt die SBL/FW gerne auf.

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SBL/FW: Resolution für den Erhalt des Winterberger Krankenhauses greift zu kurz

By admin at 11:46 pm on Tuesday, March 3, 2020

In der Kreistagssitzung wurden die Fragen wurden nicht beantwortet.

In seiner Sitzung am 19.02.2020 hat sich der Kreistag auch mit einer vom Landrat vorgelegten Resolution für den Erhalt des Krankenhauses in Winterberg befasst.

Wie bereits vom Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in der Kreistagsitzung vorgetragen, hält auch die SBL-Fraktion das Ziel für wichtig, für die Einwohnerlnnen und Gäste von Winterberg, Medebach und Hallenberg weiterhin eine ortsnahe stationäre medizinische Versorgung anbieten zu können. Nach Meinung der SBL/FW-Fraktion weist jedoch der Text der Resolution erhebliche Mängel auf.

SBL/FW reichte die Fragen nun schriftlich ein. SBL-Sprecher Reinhard Loos kritisiert u.a., dass in der Kreistagssitzung leider keine einzige der von ihm gestellten Fragen eantwortet worden ist. Auch in der 2 Tage zuvor stattgefundenen Ausschusssitzung seien die Erläuterungen unterblieben. Darum brachte die SBL-Fraktion am 27.02.2020 folgende Fragen schriftlich ein:

1. Die einzige Forderung in der Resolution lautet: “Deshalb bitten wir Sie dringend sich diesem Thema zu widmen, und bieten Gespräche hierzu an. Aus unserer Sicht ist dringend das Einschreiten der politischen Entscheidungsträger aus Bund und Land erforderlich.” Das ist sehr allgemein und reicht nicht aus.
Warum gibt es keine konkreteren Vorschläge und Forderungen?

2. Als einzige “Ursache dieser dramatischen Entwicklung” wird die “bundespolitische Einführung der sogenannten Fallpauschalen” genannt. Das trifft nicht zu.
Warum wird z.B. verschwiegen, dass gerade dieses sog. DRG-System seit 01.01.2020 bessere Chancen für kleinere Krankenhäuser enthält, denn seitdem sind die (in kleineren Krankenhäusern relativ hohen) Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen herausgenommen und werden den Krankenhäusern komplett erstattet?

3. Seit fast 50 Jahren gilt für Krankenhäuser die duale Finanzierung: Die Krankenkassen finanzieren die Betriebskosten und die Bundesländer sind für die Finanzierung der Investitionen zuständig.
Warum wird verschwiegen, dass insbesondere die derzeitige NRW-Landesregierung die sich aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt und gerade kleinere Häuser (die nicht zu einer finanzkräftigen Kette gehören) deshalb häufig unter einem lnvestitionsstau leiden und dass er daher Aufgabe des Landes NRW ist. für mehr lnvestitionsmittel der kleineren Krankenhäuser zu sorgen?

4. Wie soll die künftige Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus aussehen? Ist der Landrat bereit dem Kreistag vorzuschlagen, dass ggf. der HSK die Trägerschaft übernimmt (wie gesetzlich vorgesehen; 3 der 7 an den HSK angrenzenden Kreise betreiben bereits eigene Krankenhäuser)?

5. Warum fehlt jede Aussage, wie auf Dauer eine qualitativ hochwertige Versorgung der PatientInnen im Winterberger Krankenhaus – mit ausreichendem Fachpersonal – gesichert werden soll?
(Dazu würde übrigens eine baldige Klärung, wer künftig Träger des Winterberger Krankenhauses sein soll, einen wesentlichen Beitrag leisten; siehe Frage 4!)

6. Das Winterberger Krankenhaus erhält bereits seit mehreren Jahren für die Chirurgische und für die Innere Abteilung den Sicherstellungszuschlag nach § 5 Abs. 2 KHEntgG. mit dem für Krankenhäuser im ländlichen Raum die durch den geringeren Versorgungsbedarf bedingten Defizite abgedeckt werden.
Warum enthält die Resolution keine konkreten Aussagen, ob und welche Änderungen an diesem System erforderlich sind?

7. Warum wird nicht erwähnt, dass es seit Juli 2019 einen besonderen Fördertopf (§ 5 Abs. 2a KHEntgG) gibt, aus dem 120 Krankenhäuser je 400.000 Euro pro Jahr als weiteren Sicherstellungszuschlag erhalten, und das unabhängig von einem tatsächlichen Defizit?

7. Warum wird nicht konkret gefordert, dass das Winterberger Krankenhaus in dieses Programm aufgenommen wird, denn es erfüllt die Voraussetzungen?

8. Warum wird kein Konzept zur Kooperation (medizinisch, organisatorisch und finanziell) mit benachbarten Krankenhäusern entwickelt bzw. gefordert?

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Liegt es wirklich an der “schlechten Bezahlung” der Amtsärzte??

By admin at 12:21 pm on Monday, March 2, 2020

Der WDR hat heute einen Beitrag über die unbesetzten Arztstellen in NRW-Gesundheitsämtern veröffentlicht. Danach soll das Gesundheitsamt des HSK mit 31% den höchsten Anteil unbesetzter Arztstellen in NRW haben.
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/aerzte-mangel-gesundheitsamt-nrw-100.html

Die Verbandsfunktionärin nennt nur einen Grund:
“Den Grund für den massiven Ärztemangel bei den Gesundheitsämtern sieht die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Dr. Ute Teichert, vor allem in der schlechten Bezahlung: ‘Wenn Sie aus einem Krankenhaus in ein Gesundheitsamt wechseln wollen, müssen Sie Gehaltseinbußen von 1.000 bis 1.500 Euro im Monat in Kauf nehmen.’ ”

Das ist eine sehr einseitige Betrachtung. Denn Ärztinnen und Ärzte im Gesundheitsamt des HSK erhalten schon kurz nach dem Einstieg eine so hohe Vergütungsgruppe, wie sie andere Akademikerinnen und Akademiker erst in Führungspositionen mit viel Verantwortung und Erfahrung erreichen. Und der Vergleich mit einer Tätigkeit in Krankenhäusern passt überhaupt nicht: Im Gesundheitsamt ist die Arbeitswoche in der Regel am Freitagmittag beendet, ohne Nacht- und Wochenenddienste. Und die Verantwortung ist nicht ganz so hoch, als wenn man eine Station leiten muss…
Die Kontrolle der Ergebnisse ist im Gesundheitsamt auch eine andere als im Klinikalltag. So gab es in den letzten Monaten bei Schuleingangsuntersuchungen durch das HSK-Gesundheitsamt wiederholt sehr “überraschende” Abläufe und Ergebnisse, die bei Eltern und Kita-Erzieherinnen sowie den Ärztinnen und Ärzte, die die Kinder sonst betreuen, großes Erstaunen auslösten… Für die Amtsärztin hat das keine Konsequenzen.

Sinnvoller wäre es z.B. zu untersuchen, wie hoch die Fluktuation im Gesundheitsamt des HSK ist und warum sie so hoch liegt. Da gibt es viel zu tun!

UPDATE:
Hier ist eine aktuelle Stellenanzeige des Kreisgesundheitsamtes im “Deutschen Ärzteblatt” veröffentlicht:
https://www.aerzteblatt.de/aerztestellen/anzeige/642212/AeRZTIN-ARZT-fuer-die-stellv-Leitung-des-Gesundheitsamtes-Meschede-Oeffentliches-Gesundheitswesen?stellenFachgebiet=30
Als Vergütung für Fachärzte wird dort angeboten:
EG 15 bzw. als Beamtin / Beamter A 15 LBesO und außerdem “eine Zulage nach der Fachkräfte-RL in Höhe von 1.000 € monatlich”.
Und es besteht die “Möglichkeit zur Ausübung von Nebentätigkeiten”.
Das alles ohne Nacht- und Wochenenddienste.
Dann kann es wohl kaum an der schlechte Bezahlung liegen, dass sich nicht so viele Ärztinnen und Ärzte bereit erklären, im Gesundheietsamt des HSK zu arbeiten…

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