Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kreistagsfraktionen von SBL/FW und DIE LINKE bringen die RWE wieder auf die Tagesordnung

By admin at 3:16 pm on Thursday, June 28, 2018

„Herausforderungen“ eines Großaktionärs

Der HSK hält direkt und indirekt fast 1% der RWE-Aktien und ist damit einer der größten kommunalen Aktionäre der RWE AG. Seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Jahr 2008 erfolgte eine Wertberichtigung des RWE-Aktienvermögens des HSK um mehr als 400 Mio. Euro nach unten. Daher ist es unbedingt notwendig, dass sich der HSK mit den aktuellen Veränderungen befasst. In der letzten Kreistagssitzung wurde von der GanzGanzGrossenKoalition (CDU, SPD, FDP, B`90/Die Grünen) im Kreistag ein Dringlichkeitsantrag der Oppositionsfraktionen abgelehnt, bereits dort dem Kreistag über die damals ganz aktuellen Ver-änderungen hinsichtlich der RWE zu berichten. Dies soll nun bei nächster Gelegenheit nachgeholt werden.

Opposition verlangt Auskunft

Am 21.06.2018 beantragten die Fraktionen von SBL/FW und DIE LINKE gemeinsam den Punkt
„Bericht eines Mitglieds des Vorstandes der RWE AG oder der RWE Deutschland AG mit Nachfragemöglichkeit“
auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung (am 06.07.2018) zu setzen.

Die RWE, der HSK und die (gemeinsame?) Zukunft

Insbesondere zu folgenden Themen sollten der oder die Vertreter/innen des Konzerns in der Kreis-tagssitzung Stellung nehmen:
– Dividendenerwartung für die nächsten Jahre
– Perspektiven für die Bewertung der RWE AG (und damit für den Aktienkurs)
– mögliche Planungen der RWE AG, die Braunkohlenverstromung auslaufen zu lassen und Einschätzung der Tragfähigkeit des dann neuen Geschäftsmodells
– welche für den HSK relevanten Projekte die RWE möglicherweise in Planung hat
– künftiger Stellenwert von regenerativen Energien innerhalb der Geschäftspolitik der RWE AG
– derzeitiger Stand und Zeitrahmen des RWE-Eon-Deals und die kartellrechtliche Einschätzung
– Auswirkungen auf die Tochtergesellschaft Innogy
– mögliche Auswirkungen auf die Interessen und Mitwirkungsmöglichkeiten von kommunalen Aktionären.

Die RWE, der HSK und die Gegenwart

Zudem fordern SBL/FW und DIE LINKE:
„Berichte der Mitglieder für den HSK in den Gremien, welche die RWE betreffen, also auch in den zwischengeschalteten Beteiligungsgesellschaften, zur derzeitigen Situation der RWE AG, unter Berücksichtigung der unter 1. genannten Themen und außerdem mit Vorschlägen für Handlungsoptionen des Hochsauerlandkreises.“

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Besichtigung und Fraktionssitzung am Dienstag 3. Juli in Meschede

By admin at 7:16 pm on Wednesday, June 27, 2018

Am nächsten Dienstag (3. Juli) stehen zwei Termine der SBL/FW-Kreistagsfraktion an.

Zunächst besichtigt die Fraktion das neue Kreisfeuerwehrzentrum, anschließend findet die Fraktionssitzung in der Gaststätte “Pulverturm” in Meschede statt.

Die Besichtigung des neuen Kreisfeuerwehrzentrums in Meschede-Enste, Steinwiese 3, beginnt um 17:00 Uhr.

Die Fraktionssitzung in der Gaststätte “Zum Pulverturm“ in Meschede, Pulverturmstraße 33, begint um 19:00 Uhr.

Auf der Tagesordnung der Fraktionssitzung stehen Berichte aus den Fachausschüssen und so wichtige und spannende Themen wie
· Überprüfung der Bade- und Stauseen auf Multiresistente Keime (Antrag der SBL/FW)
· Wiedereinsetzung der Stabsstelle Umweltkriminalität (Antrag der SBL/FW)
· Kommunaler Aktionsplan Inklusion (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

und vieles mehr.

Die SBL/FW-Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe laden Mitglieder und Interessierte zur Fraktionssitzung herzlich ein und freuen sich auf Anregungen, Fragen und Kontroverse von und mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

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Gefahr für Badegäste? Badeseen und Talsperren auf multiresistente Keime testen!

By admin at 1:28 pm on Tuesday, June 26, 2018

Analog zum Antrag vom 24.05.2018 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag von
Minden-Lübbecke beantragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 12.06.2018 einen etwas ungewöhnlich anmutenden Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Kreistages aufzunehmen. Es geht um

Überprüfung der Badeseen/Talsperren im Hochsauerlandkreis auf multiresistente Keime

Der Beschlussvorschlag sollte lauten:
• Die Kreisverwaltung wird beauftragt eine umgehende, vollständige und transparente Überprüfung der Badeseen/Talsperren im Hochsauerlandkreis auf multiresistente Keime durchzuführen und diese Daten zu veröffentlichen.

Beunruhigende Untersuchungsergebnisse … auch im Einzugsgebiet der Ruhr

Die SBL/FW-Fraktion begründete und erläuterte ihren Antrag so:

„Aktuellen Presseberichten zufolge sind Gewässer in NRW mit multiresistenten Keimen belastet.

Die NRZ zitierte in einem Artikel vom 25.05.2018 Paul Kröfges vom Umweltverband BUND wie folgt:
Keimbelastete Gülle würde auf Feldern ausgebracht – „und der nächste Regen wäscht sie dann aus“. So gelangten die Keime in Bäche und andere Gewässer.
Die NRZ berichtet weiter, Wissenschaftler von der Ruhr-Universität Bochum hätten nun multiresistente Keime in Wasserproben nachgewiesen, die Resistenzen gegen Reserve-Antibiotika aufweisen. Auch der Badesee Heidweiher sei mit multiresistenten Kolibakterienbelastet gewesen. (Die Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum untersuchten laut NRZ Proben aus verschiedenen Bächen im Kreis Borken.)
Klick:
https://www.nrz.de/region/resistente-keime-in-nrw-gewaessern-gefunden-id214391787.html

Die SBL/FW-Fraktion hatte sich bekanntlich am 10.04.2018 mit der Anfrage „Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis“ an den Landrat gewandt. In der umfangreichen Antwort der Kreisverwaltung mit Datum vom 24.04.2018 heißt es u.a., eine aktuelle Einschätzung zum ökologischen Potenzial der Talsperren im HSK sei nicht bekannt. Wir gehen daher davon aus, dass auch über die Belastung unserer Gewässer mit multiresistenten Keimen offiziell wenig bekannt ist.

Nach den vorstehenden Auszügen aus dem NRZ-Bericht und aus der Antwort Ihrer Verwaltung zitieren wir nun aus der Antrags-Begründung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag von Minden-Lübbecke zur Überprüfung der Badeseen auf multiresistente Keime.

„Bei Tests von Wasser aus niedersächsischen Badeseen sind in allen Proben multiresistente Keime gefunden worden. Aber auch in NRW haben Journalisten kürzlich in der Ruhr, dem Kemnader und dem Baldeneysee mehrere multiresistente Erreger entdeckt. Es wurden Erreger gefunden, die gegen bis zu sechs Antibiotika resistent sind, und zwar auch gegen wichtige Notfall-Antibiotika.“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag von Minden-Lübbecke schreibt weiter, die schwarz-gelbe Landesregierung wolle die Gewässer in NRW aber erst 2019 auf diese gefährlichen Erreger überprüfen und erklärt, multiresistente Keime könnten zu schweren Erkrankungen führen. Auch wenn diese Erreger bei gesunden Menschen nicht unmittelbar eine Erkrankung auslösten, könnten sie sich im Darm ansiedeln und zu einem späteren Zeitpunkt eine Infektion verursachen.
Eine Kontrolle erst 2019 vorzunehmen, wie die schwarz-gelbe Landesregierung es plane, sei völlig inakzeptabel. Es wäre nicht ausreichend, eine Informationsübersicht für Badegäste zusammen zustellen, um beispielsweise geschwächte Menschen auf das Infektionsrisiko hinzuweisen. Und es sei nicht ausreichend nur auf Grundlage der EU-Richtlinie zu Badegewässern aus dem Jahr 2006 zu prüfen. Diese gebe nur zwei mikrobiologische Parameter für die Kontrollen vor, die Rückschlüsse auf die Gewässerqualität und die damit verbundene Gefahr von Krankheiten wie Durchfall oder Erbrechen zulassen. Eine Prüfung auf multiresistente Keime schriebe die EU-Richtlinie für Badegewässer nicht vor und würde deshalb bislang nicht durchgeführt.

Um für die Menschen einen verantwortlichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, hält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag von Minden-Lübbecke eine entsprechende und sofortige Überprüfung der Badeseen für notwendig.

Dieser Auffassung schließt sich unsere Fraktion an!“

Am Donnerstag (28.06.) steht dieser Antrag bereits im Umweltausschuss des HSK auf der Tagesordnung.

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Über Sinn und Unsinn der Wohnsitzauflage und laufende Geschäfte der Verwaltung; hier: Antwort aus dem Kreishaus

By admin at 9:37 am on Saturday, June 23, 2018

Wir (die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste) hatten ja Anfang dieses Monats über unseren Antrag „Umsetzung der Wohnsitzauflage für Geflüchtete“ berichtet.
Unsere Befürchtung: Geflüchteten wird eine Arbeitsaufnahme durch ein Verbot von tageweisen aus-wärtigen Übernachtungen erschwert oder praktisch unmöglich gemacht. Und deswegen stellte SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos den erwähnten Antrag für die nächste Sitzung des Fachausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistags.
Klick zum Bericht über den Antrag:
http://sbl-fraktion.de/?p=8493

Leider wird der Antrag wahrscheinlich ABGELEHNT.

Woher wir das wissen?
Die Kreisverwaltung (der Fachbereich 3 Ordnung, Umwelt und Gesundheit) hat zwischenzeitlich per Vorlage 9/1012 vom 07.06.2018 auf den Antrag der SBL/FW-Fraktion vom 04.06.2018 reagiert und zwar so:

„Der Gesundheits- und Sozialausschuss und der Kreisausschuss nehmen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag lehnt eine Beschlussfassung über den Antrag der Kreistagsfraktion der SBL/FW „Umsetzung der Wohnsitzauflage für Geflüchtete“ ab.“

Aus Sicht der Behörde stellt sich der Sachverhalt so dar:

• Die Handhabung der Wohnsitzauflage deklariert der HSK als „Geschäft der laufenden Verwal-tung“ (des Landrats!). Folglich hätte der Kreistag da nichts zu sagen.

• Der Ausländer könne in dem Fall, dass er (oder sie) bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem weit entfernten Ort eine Verlegung seines Wohnsitzes und somit auch eine Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen.

Erfahrungsberichte würden uns sehr interessieren!

Und nun alles komplett im „Behörden-Deutsch“:

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten

Mit Schreiben vom 04.06.2018 hat die Kreistagsfraktion SBL/FW beantragt, den Landrat aufzufordern, dass der Hochsauerlandkreis die am 29.11.2016 in Kraft getretene AusländerWohnsitzregelungsverordnung (AWoV) künftig in der dort beschriebenen Art und Weise handhaben soll.

Gemäß § 1 Satz 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) nehmen u.a. die Kreisordnungsbehörden als untere Ausländerbehörde die ihr übertragenen Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.

Es handelt sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung. Insoweit wird auf die Drucksachen 9/533, 9/591, 9/717 und 9/804 verwiesen.

Gemäß § 42 lit. a Kreisordnung obliegt dem Landrat die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Im Gegensatz zu § 41 III Gemeindeordnung NRW werden Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht übertragen, sondern stehen dem Landrat originär zu. Eine Entziehung hin zum Kreistag oder eine Empfehlung zur künftigen Aufgabenwahrnehmung ist nicht möglich.

Eine Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt entzieht sich daher der Kompetenz des Kreistags
.
Gleichwohl weise ich ergänzend auf folgendes hin:

Sofern einem Ausländer aufgrund einer positiven Entscheidung in seinem Asylverfahren eine Aufent-haltserlaubnis auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt wird, erhält er nach der AWoV eine Wohnsitzauflage beschränkt auf die Kommune, in welche er im Rahmen seines Asylverfahrens zugewiesen wurde.

Diese Wohnsitzauflage enthält jedoch keine Beschränkung hinsichtlich der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Eine Möglichkeit zur Vornahme einer solchen Beschränkung geht aus der AWoV nicht hervor und wird folglich durch meine Ausländerbehörde auch nicht praktiziert.

Es kann in einigen Fällen zutreffend sein, dass bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem von der zugewiesenen Wohnsitz-Kommune weit entfernt liegenden Ort eine Verlegung des Wohnsitzes dorthin und somit auch eine Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage erforderlich wird.

In einem solchen Fall kann der betreffende Ausländer einen Antrag auf Änderung bzw. Aufhebung der Wohnsitzauflage bei der hierfür zuständigen Stelle der Bezirksregierung Arnsberg stellen.

Nach den hier vorliegenden Erfahrungswerten wird bei Vorhandensein eines Arbeitsplatzes in der Regel die zuvor verfügte Wohnsitzauflage durch die Bezirksregierung vollständig aufgehoben und der betreffende Ausländer kann fortan seinen Wohnsitz im gesamten Bundesgebiet frei wählen.

gez.
Dr. Schneider“

Anmerkung:
Unserer Fraktion liegen mehrere Erfahrungsberichte über Fälle vor, in denen die Ausländerbehörde durch ihr Verhalten die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten außerhalb des Kreisgebiets verhindert hat!

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fordert Wiedereinsetzung der Stabsstelle für Umweltkriminalität …

By admin at 11:36 pm on Wednesday, June 20, 2018

… Landrat sieht dafür aber offenbar keine Notwendigkeit

Umweltdelikte? Brauchen wir nicht! Haben wir nicht! Gibt`s bei uns nicht!
Ob so die Einstellung mancher Behörden ist, wissen wir nicht. Bei der mittlerweile zurück getretenen NRW-Umweltministerin Schulze Föcking konnen wir diesen Standpunkt fast vermuten. Warum sonst hat sie die Stabsstelle für Umweltkriminalität von jetzt auf gleich einfach aufgelöst!?

Am 15. Mai 2018 nahm die Ministerin ihren Hut.

Vielleicht können wir ja darauf hoffen, dass ihre Nachfolgerin Ursula Heinen-Esser die wichtige Stabsstelle alsbald wieder einrichtet?
Denn anders als von ihrer Vorgängerin im Ministeramt kolportiert, leistete die Stabsstelle gegen Umweltkriminalität offensichtlich lange Jahre wichtige Arbeit. Aus dem veröffentlichten Aktenverzeichnis geht hervor, dass sie sich mit vielerlei Umwelt-Themen befasste, z.B. auch mit der Untersuchung von illegaler Abfallentsorgung. Auch die Akte zum Betrieb Schulze Föcking ist jetzt veröffentlicht.

Klick bei „Frag Den Staat“:
https://fragdenstaat.de/blog/2018/aktenplan-stabsstelle-umwelt/

Bereits am 24.04.2018 forderte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Kreistagsmitglieder des Hochsauerlandkreises sollen in der nächsten Kreistagssitzung (am 06.07.2018) folgendes beschließen:

• Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständig-keiten umgehend wiedereinzusetzen.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8452

In der Drucksache 9/984 vom 07.06.2018 finden wir den „Negativ-Bescheid“ aus dem Kreishaus:
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss empfehlen dem Kreistag zu beschließen:
Der Kreistag lehnt es ab, über den Antrag der Sauerländer Bürgerliste zu entscheiden, wegen der Stabsstelle Umweltkriminalität einen Appell an die Landesregierung zu richten.“

Und so einfach wird die Ablehnung vom Landrat bzw. von der Kreisverwaltung begründet:

„Mit Schreiben vom 24.04.2018 hat die SBL-Fraktion beantragt, dass der Kreistag an die Landesregierung appelliert, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständigkeiten umgehend wieder einzusetzen.

Die Stabsstelle für Umweltkriminalität war organisatorisch beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Die innere Organisation eines Ministeriums obliegt dem/der zuständigen Minister/in und ist der wesentliche Inhalt der sog. Organisationsgewalt der Behördenleitung. Der Hochsauerlandkreis hat in dieser Frage keine Zuständigkeit und keine Befassungskompetenz, da er durch die Auflösung der Stabsstelle nicht speziell oder in anderer Weise als andere Kommunen berührt ist.

gez.
Dr. Schneider“

In diesem Zusammenhang erinnern wir nur an die kriminellen Vorkommnisse um den Ziegenhof bei Medebach.

Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/ziegenhof-medebach-ermittlungverfahren-gegen-veterinaeramt-id211542477.html

Diese Stabsstelle hat also sehr wohl eine hohe Bedeutung auch für Ereignisse im Kreisgebiet. Die Liste unserer Anmerkungen ließe sich problemlos fortsetzen.

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Immer mehr Zugausfälle – SBL/FW fordert Maßnahmen zur Abhilfe

By admin at 11:27 am on Tuesday, June 19, 2018

Verärgerte Fahrgäste
Nach Berichten, die die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erreicht haben, ist die Anzahl der Zugausfälle in den letzten Monaten auf den durch den Hochsauerlandkreis verlaufenden Bahnstrecken deutlich angestiegen. Dabei geht es um kurzfristige (also nicht durch angekündigte Baustellen verursachte) Ausfälle von Zügen, wenn der angekündigte Zug entweder gar nicht fährt oder nicht seinen Endbahnhof erreicht oder nicht vom angekündigten Abfahrtsbahnhof aus startet. Diese Zugausfälle sind für die Fahrgäste besonders ärgerlich, weil sie sich nicht einplanen lassen und der Fahrgast vergeblich auf dem Bahnsteig wartet.
Die SBL/FW ist der Ansicht, es müsse dringend dafür gesorgt werden, dass in solchen Fällen Ersatz-Beförderungsmöglichkeiten angeboten werden.

Antrag „Maßnahmen zur Abhilfe“
Daher stellte SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 04.06.2018 bei Landrat Dr. Karl Schneider folgenden Antrag für den Wirtschafts- und Struktur-Ausschuss am heutigen Dienstag:
„Bericht der Kreisverwaltung über den Umfang der Zugausfälle auf den Linien RE17, RE57 und RB42 in den Jahren 2017 und 2018 sowie über akute sowie kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Abhilfe“

Antrag „Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung“
Reinhard Loos sandte am gleichen Tag und für denselben Ausschuss noch einen weiteren Antrag an den Landrat. Das Thema hier ist die berühmt berüchtigte Datenschutz-Grundverordnung. Der SBL-Fraktionssprecher beantragte einen

„Bericht der Kreisverwaltung über die bisher bekannten Auswirkungen der seit 25.05.2018 in Kraft gesetzten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Unternehmen, Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürger“.

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In dieser Legislaturperiode wird das wohl nichts mehr mit der “Kita-Card”

By admin at 8:44 am on Sunday, June 17, 2018

Mutmaßung
Sitzen die Hauptwidersacher in der Verwaltungsspitze des Hochsauerlandkreises? Wir wissen es nicht. Allerdings könnte man den Eindruck durchaus haben. Jedenfalls wenn man als Zuhörer/in in der letzten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 12. Juni 2018 dabei war.

Chronolgisch
Der Ausschussvorsitzende eröffnete den Tagesordnungspunkt mit der Bemerkung, dass uns die Diskussion um die Kita-Card schon seit zwei Jahren begleitet.
Richtig! Doch ganz genau genommen verfolgt uns die Frage „Kita-Card oder nicht?“ schon seit Februar 2014.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=3963

Neue Software im Sauerland entwickelt
Es folgten Vortrag und Präsentation von Robert Sauerwald von der Fa. Sauerwald IT aus Olsberg. Herr Sauerwald stellte sein Konzept für ein “Online-Anmeldeverfahren per Software” vor.
Mindestens ein/e Zuhörerin auf der Tribüne fand das was sie sah und hörte sehr interessant und die vorgestellte Software-Lösung einleuchtend und vielversprechend.
Wie Robert Sauerwald sagte, entwickelt und vertreibt er seit Jahren Verwaltungssoftware.
Er referierte dann über die Probleme bei Kita-Anmeldungen der herkömmlichen Art, also über die ohne den Einsatz von Software. Robert Sauerwald sprach u.a. von Mehrfach-Anmeldungen, die aufgrund des althergebrachten Verfahrens unentdeckt blieben. Der Zugriff auf aktuelle Bestandsdaten wäre bei dem bisherigen System auch nicht möglich.
Sein Vorschlag: Entwicklung einer einfach gehaltenen Software. Das Personal des HSK bekäme dann persönliche Zugangsdaten. Verschiedene Schnittstellen müssten eingebunden werden, damit die Daten dem HSK zur Verfügung stehen. Die Hauptfunktion solle bei der Anmeldung von Kindern liegen. Eltern sollten ihre Kinder auch selbst via Internet anmelden können. Das Programm müsste einfach zu bedienen sein mit Benutzerrechten für alle die involviert sind. Informationen wären dann aktuell und überall verfügbar.

Diskussion
Ein Mitarbeiter des Kreisjugendamtes äußerte, die Probleme seien die Schnittstellen, u.a. die Software der Kitas, wie “KiBiz-Web-Software”, die bereits 49 Kitas angeschafft hätten. Die anderen Software-Betreiber verhielten sich da sehr sperrig.

Ein CDU-Kreistagsmitglied bemerkte sinngemäß, bei unserer ländlichen Struktur sei das Programm nicht notwendig.

Ein Vertreter der Verwaltungsspitze stellte dem Software-Entwickler Robert Sauerwald die Frage, ob er die von ihm gerade beschriebenen Probleme (wie Mehrfachanmeldungen) selbst erarbeitet habe oder ob seine Schilderung auf Infos der Verwaltung beruhten.

Ein Mitarbeiter des Kreisjugendamtes erwähnte, dass auch das Jugendamt Sundern an der neuen Software interessiert sei.

Der Vertreter der Verwaltungsspitze betonte, das Anmeldeverfahren ersetze keine Vorsprache der Eltern bei der Kita.

Eine Sachkundige Bürgerin pflichtete ihm bei und machte deutlich, dass auch sie nicht viel von der Kita-Card. halte. Wie sie sagte zieht sie das persönliche Gespräch mit den Eltern vor. Sie wisse allerdings nicht, wie es auf Seiten der Verwaltung aussehe.
(Ob da ein Missverständnis seitens der Sachkundigen Bürgerin besteht, wissen wir nicht. Denn u.E. schließt die Online-Anmeldung doch das persönliche Gespräch Eltern/Kita-Mitarbeiter/innen nicht aus!?)

Ein Sachkundiger Bürger erklärte, dass er die Software-Lösung nur für Ballungsgebiete für sinnvoll hielte. Er äußerte auch die Meinung, bei den Eltern würden mit der Kita-Card falsche Erwartungen geweckt. Die Bedarfe könnten mit der Kita-Card nicht besser eingeschätzt werden.
(Soweit wir wissen sind Software-Lösungen bzw. die Kita-Card durchaus auch in ländlichen Gebieten erfolgreich im Einsatz, z.B. in den Bereichen der Jugendämter der Städte Arnsberg und Menden sowie im Nachbarkreis Soest.)

Robert Sauerwald hob daraufhin erneut hervor, dass mit der Software die Daten zentral verfügbar sind.

Der Ausschussvorsitzende sprach einen weiteren Gesichtspunkt an und sagte, die Verwaltung könne mit der Kita-Card 40 Stunden Arbeit einsparen. (In welchem Zeitraum?)

Ein Kreistagsmitglied von der CDU-Fraktion kam dann auf die gerade in aller Munde befindliche Datenschutzgrundverordnung zu sprechen. Er befürchtet mit Einführung der Software Probleme.

Robert Sauerwald antwortete, er sei kein Jurist und könne daher die Frage nicht klipp und klar beantworten.

Der Vertreter der Verwaltungsspitze sprach erneut Robert Sauerwald direkt an und stellte ihm die Frage, ob er den Verfassern des Antrags auf Einführung der Kita-Card zustimme, die der Verwaltung ja unterstellten “hinterwäldlerisch” zu sein.

Der Gefragte ging darauf mit keinem Wort ein. Stattdessen erwähnte noch einmal den Vorzug durch die Voranmeldung der Eltern.

Daumen runter, das wird nichts mehr
Das Abstimmungsergebnis:
Mit geradezu überwältigender Mehrheit stimmten die Mitglieder des Kreisjugendhilfeausschusses – wie von der Kreisverwaltung gewünscht – in der Sitzung am 12.06.2018 gegen die Einführung der in Olsberg entwickelten Software für die Kita-Card und damit für die Beibehaltung des antiquierten (nicht digitalen) Kita-Anmeldeverfahrens mit all seinen Nachteilen.

„Hinterwäldlerisch“ oder zukunftsweisend?
Sie beurteilen das sicher selbst!?

Besonders merkwürdig:
Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung am 16. Mürz eine “Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung des Hochsauerlandkreises” beschlossen. Aber war bedeuten schon solche Konzepte, wenn es an die konkrete Umsetzung geht???

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11 Stipendiaten, doch nur 5 Ärzte im HSK?

By admin at 8:12 am on Wednesday, June 13, 2018

Der WDR meldete Anfang Juni 2018, es hätten nur 5 von 11 der vom Hochsauerlandkreis geförderten Medizin-Studenten nach Abschluss ihres Studiums eine Tätigkeit im Kreisgebiet aufgenommen.

Daher fragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Landrat Dr. Schneider mit Schreiben vom 12.06.2018:

1. Wie viele Stipendiaten des HSK haben ihr Medizinstipendium bisher erfolgreich abgeschlossen?

2. Wie viele von ihnen sind im Kreisgebiet tätig?

3. Welche Tätigkeiten und in welchen Kreisen/kreisfreien Städten üben die anderen Stipendiaten aus?

4. Welche Konsequenzen hatte das für diese Stipendiaten?

5. Wie sind die Perspektiven für die kommenden Absolventen?

Bericht über die Antwort folgt …

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Soziale Härten durch das Konzept für die „Kosten der Unterkunft“ (KdU)?

By admin at 3:51 pm on Monday, June 11, 2018

Urteil zu „Kosten der Unterkunft“ (KdU) bisher ohne Folgen
Das Sozialgericht Dortmund hat am 19.02.2016 das Unterkunftskostenkonzept, das im Auftrag der HSK-Kreisverwaltung von einer Hamburger Firma erstellt worden ist, für rechtswidrig erklärt.

Folgen aber für die Betroffenen
Auch daraus folgern wir, dass die Mietobergrenzen in einigen Städten und Gemeinden des Hochsauerlandkreises, die für die Empfänger von Grundsicherung (Alg 2 oder Sozialhilfe) gelten, nicht ausreichend sind. Betroffene Familien und Einzelpersonen sind deshalb gezwungen, einen Teil ihres für ihren Lebensunterhalt vorgesehenen Geldes für Miete und Heizung auszugeben; damit fehlt ihnen ein Teil des Mindestbedarfs z.B. für Lebensmittel. Uns bekannte Beispiele belegen das.

Forderung
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) geht daher davon aus, dass die aktuell gültige Aufteilung zu sozialen Härten führt und daher nicht sinnvoll und praktikabel ist. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion fordert daher die Aufteilung in möglichst kleine Räume mit unterschiedlichen KdU-Sätzen. Der Nachbarkreis hat für jede seiner Kommunen eigene Mietobergrenzen ermittelt.

Sozialausschuss und Kreistag sollen sich mit den KdU befassen
Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragte deshalb am 04.06.2018 folgenden Tagesordnungspunkt für den Gesundheits- und Sozialausschuss und für den Kreistag:
“Überprüfung der Mietobergrenzen im HSK dahingehend, ob sie für einzelne Städte und Gemeinden separat und unter Berücksichtigung der speziellen örtlichen Gegebenheiten betrachtet und gegliedert werden müssen und nicht – so wie zurzeit – nur in drei größeren Vergleichsräume („Wohnungsmarkttypen“) mit bis zu 7 Kommunen in einem Vergleichsraum.”

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Sperrklausel ist erledigt

By admin at 11:40 pm on Wednesday, June 6, 2018

Nun hat auch die NRW-Landesregierung eingesehen, dass es bei der nächsten Kommunalwahl im Jahr 2020 keine 2,5-Prozent-Sperrklausel geben wird. Am 22.05.2018 hat sie den Entwurf für ein “Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften” vorgelegt. Damit soll die im Mai 2016 in § 33 des Kommunalwahlgesetzes eingefügte Sperrklausel wieder gestrichen werden. Dies geschieht allerdings nicht freiwillig, sondern aufgrund mehrerer Urteile, die der Landesverfassungsgerichtshof am 21.11.2017 gefällt hat. Insgesamt 9 kleinere Parteien und Wählergruppen hatten in Münster gegen die Sperrklausel getagt, darunter auch die SBL.

In den Erläuterungen zu § 33 der neuen Gesetzesfassung heisst es nun:
“Durch die klarstellende Änderung des Absatzes 1 wird der vor Einführung der 2,5 %-Sperrklausel bestehende Rechtszustand für Räte und Kreistage wieder hergestellt. Parteien und Wählergruppen, die weniger als 2,5 % der Gesamtstimmenzahl erhalten haben, werden auch weiterhin bei’ der Sitzverteilung ‘berücksichtigt. Ihre Stimmen werden bei der Bildung der bereinigten Gesamtstimmenzahl mitgezählt, sofern für sie eine Reserveliste (nicht nur ein Wahlbezirksvorschlag) zugelassen worden ist.”

Der gesamte Gesetzentwurf ist hier nachzulesen.

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Gemeinsamer Antrag „Gesamtschule“ – Besser doppelt als gar nicht!

By admin at 6:09 pm on Wednesday, June 6, 2018

Die Kreistagsfraktion DIE LINKE hat ihrerseits schon über den gemeinsamen Antrag von DIE LINKE und SBL/FW mit Datum vom 23.05.2018 zum Thema „Gesamtschule“ berichtet. Nach dem Motto „Doppelt hält besser“, tun wir (die SBL/FW-Kreistagsfraktion) es nun auch.

Manch einer stöhnt jetzt sicher auf: „Ne, nicht schon wieder!“

Doch, schon wieder! Denn unserer Meinung nach trägt dieses Alleinstellungsmerkmal, nennen wir es mal „HSK als Bollwerk gegen sozialistische Gleichmacherei“ nicht gerade zur Attraktivität des Hochsauerlandkreises bei, im Gegenteil!

Das Novum hier heißt: Wir sind der einzige Landkreis in ganz NRW, in dem keine einzige Kommune eine Gesamtschule vorhält. Offenbar soll sich das in absehbarer Zeit auch nicht ändern.

Nebenbei bemerkt, auch die kreisfreien NRW-Städte leisten sich alle schon lange Gesamtschulen. Diese Schulform ist ja fast überall DER Renner.

Mehrere Initiativen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hinsichtlich der Forderung nach einem Gesamtschul-Angebot im HSK wurden politisch, sprich von der Mehrheit im Kreistag und von der Verwaltung, blockiert. Zum Beispiel im Jahr 2013. Obwohl die Verwaltung damals im Zukunftsprogramm ausführte, das Bildungssystem sollte insgesamt durchlässiger werden, kam die Forderung von SBL/FW-Kreistagsmitglied Reinhard Loos, alle Schulformen im Kreisgebiet anzubieten, nicht zum Tragen. Der Hochsauerlandkreis war seinerzeit weiter fest entschlossen, die letzte von Gesamtschulen freie “Bastion” in NRW zu bleiben.

Nach Ansicht der Kreistagsfraktionen DIE LINKE und SBL/FW ist die Kreisverwaltung gefragt. Laut Schulgesetz NRW muss sie die Initiative zu Errichtung von mindestens einer Gesamtschule im Kreisgebiet ergreifen! (Die Städte und Gemeinden tun es ja nicht.)

Wer unseren kompletten Antragstext vom 23.05.2018 lesen möchte, bitte hier:

„Sehr geehrter Herr Landrat,

wie Ihnen sicherlich bekannt sein wird, ist der Hochsauerlandkreis der letzte Kreis in NRW, in dem es kein Gesamtschulangebot gibt.

Es gibt im Kreisgebiet Städte und Gemeinden, die sich entweder politisch gegen die Einfüh-rung einer Gesamtschule entschieden haben bzw. aufgrund der Einwohnerzahl nicht in der Lage sind, diese Schulform in ausreichender Größe anzubieten.

Aus diesem Grund verpflichtet das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulge-setz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 im § 78 den Kreis zur Bereitstellung eines Gesamt-schulangebots: „…. Werden die Voraussetzungen für die Errichtung und Fortführung einer Schule, für die die Trägerschaft der Gemeinde vorgesehen ist, nur durch Zusammenarbeit von Gemeinden gemäß § 80 Abs. 4 erreicht und führt diese Zusammenarbeit nicht zur Er-richtung der Schule, so ist der Kreis verpflichtet, die Schule zu errichten und fortzuführen. ….“

Die Fraktionen von DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste beantragen daher gemeinsam, das Thema „Einführung einer Gesamtschule“ auf die Tagesordnung des nächsten Schulaus-schusses zu setzen.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis sowie die Kreise Lippe und Gütersloh bieten in NRW Gesamtschulen in eigener Trägerschaft an. Es sollte daher ein verantwortlicher Vertreter dieser Kreise in die Schulausschuss-Sitzung am 21.06.2018 eingeladen werden. Dieser kann dann dort über die Einführungsgründe und die Vorgehensweise bei der Gesamtschuleinrichtung in seinem Kreisgebiet berichten.

Es sollte dabei auch die Frage erörtert werden, wie dort der § 78 Abs. 5 umgesetzt wurde. Dieser sagt aus, dass die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern bei der Feststellung des Bedürfnisses berücksichtigt werden.

Mit freundlichem Gruß

Reinhard Loos und Dietmar Schwalm“

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Über Sinn oder Unsinn der Wohnsitzauflage

By admin at 2:44 pm on Tuesday, June 5, 2018

Verordnung …
Die Verordnung über die Wohnsitzauflage für Geflüchtete soll dazu beitragen, anerkannten Flüchtlingen die Integration in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern.

… und was der HSK daraus macht
Diesem Grundsatz kann nach Auffassung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht Rechnung getragen werden, wenn – so wie im Bereich des Kreisausländeramts des HSK offenbar üblich – Geflüchteten eine Arbeitsaufnahme durch ein Verbot von tageweisen auswärtigen Übernachtungen erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird.

Belastung für mehrere Seiten
Außerdem erhöht sich durch die bisher von der Ausländerbehörde des HSK praktizierte Verfahrensweise die finanzielle Belastung des Kreises und des Bundes, weil Geflüchtete des-halb ihnen angebotene Erwerbsmöglichkeiten nicht wahrnehmen können und folglich auf sonst nicht erforderliche finanzielle Unterstützungen aus öffentlichen Kassen angewiesen sind. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Wohnsitzauflage nicht gleichbedeutend mit der Residenzpflicht ist. Im Unterschied zur Residenzpflicht dürfen sich Personen mit Wohnsitz-auflage frei im Bundesgebiet und im Schengen-Raum bewegen.

Antrag für den Kreistag
Die SBL/FW- Fraktion beantragte daher am 04.06.2018, den Landrat aufzufordern (Achtung, ganz langer Satz!):
“Der Hochsauerlandkreis soll die am 29.11.2016 in Kraft getretene Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV) so handhaben, dass er Geflüchteten mit Wohnsitz im Bereich des Kreisausländeramts, die außerhalb unseres Kreisgebiets einer Arbeit nachgehen möchten (einen Arbeitsvertrag vorlegen oder in Aussicht haben), auch dann die Arbeitsgenehmigung erteilt, wenn die Geflüchteten aufgrund der Entfernung zu ihrem Arbeitsort nicht mehr täglich im Bereich des HSK-Ausländeramts übernachten können.”

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