Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Entschuldungskonzept weiter verschoben

By adminRL at 6:42 pm on Saturday, August 30, 2014

Was ist eine Terminzusage des Landrats Wert?

Die Antwort ergibt sich aus dem Verlauf der gestrigen Kreistagssitzung. Es ging mal wieder um die Bobbahn-Gesellschaft. Offiziell heißt sie “Erholungs- und Sportzentrum Winterberg” (ESZW). Gesellschafter sind je zur Hälfte der Hochsauerlandkreis und die Stadt Winterberg.

Bereits bei der Haushaltsdebatte im Dezember 2013 hatte die SBL ein Entschuldungskonzept eingefordert. Die ESZW hat im Jahr 2013 einen Jahresfehlbetrag von ca. 881.000 Euro erwirtschaftet, der von den beiden Gesellschaftern zu tragen ist. In den Vorjahren sind ähnlich hohe Verluste entstanden. Außeredm zahlen die Gesellschafter Investitionszuschüsse von jährlich mehr als 200.000 Euro. Dazu kommt die parallel steigende Verschuldung der ESZW. Sie soll nach den Wirtschaftsplänen, die dem Kreistag vorgelegt wurden, von 1.846 T€ zum Jahresende 2012 auf 2.637 T€ zum Jahresende 2014 steigen, also um etwa 800 T€ in nur 2 Jahren.

FÜr die Kreistagssitzung am 14.12.2013 hatte die SBL den Antrag gestellt: „Der Kreistag beauftragt die Geschäftsführung der Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH, bis zur nächsten Kreistagssitzung ein Konzept für die Entschuldung der Gesellschaft vorzulegen.“

Dazu heißt es im Sitzungsprotokoll:
“Herr Landrat Dr. Schneider äußert die Bitte, heute keinen Beschluss zu fassen, sondern einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu erteilen. Die Geschäftsführung befindet sich bereits in Gesprächen mit den Gesellschaftern zur Erstellung eines Entschuldungskonzeptes, welches ab 2015 relevant sein soll. Ergänzend informiert Herr Schneider darüber, dass diese Thematik bereits in den Gremien der ESZW mbH angesprochen und dort darauf hingewiesen wurde, dass die Geschäftsführung unter Einbeziehung der Träger der Gesellschaft einen Tilgungsplan erstellt.
Zum weiteren Vorgehen unterbreitet Herr Landrat Dr. Schneider den Vorschlag, die Angelegenheit weiter zu prüfen, ein entsprechendes Konzept aufzustellen und dieses dem Kreistag vorzulegen.
Auf die Frage von Herrn Loos, bis wann mit einer Rückmeldung gerechnet werden kann, verweist Herr Landrat Dr. Schneider auf das 2. Halbjahr 2014.”

Nun befinden wir uns mitten im 2. Halbjahr 2014. In der Kreistagssitzung fragte die SBL wegen des Entschuldungskonzeptes nach. Der Landrat kündigte jetzt die Vorlage für “Frühjahr 2015″ an. Als Grund für die Verschiebung nannte er nur die im Februar 2015 stattfindende Bob-WM. Deren Termin war aber auch im Dezember 2013 schon bekannt und darf kein Grund sein, sich nicht mit der enorm angestiegenen Verschuldung der ESZW zu befassen…

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Landrat im virtuellen Büßerhemd

By adminRL at 7:47 am on Saturday, August 30, 2014

In der Kreistagssitzung am 29. August ging es auch um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, und zwar über die Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen. Für diese Schulen sind spezielle Buslinien eingerichtet, die die Schüler abholen und wieder nach Hause bringen. Für 5 der 7 Förderschulen stand jetzt die Vergabe für die nächsten 5 Schuljahre an, in 57 einzelnen Losen. Bereits am 30. April war die Submission (Offenlegung der Angebote) erfolgt. Am 6. Juni genehmigten der Landrat und ein weiteres Kreistagsmitglied per Dringlichkeitsentscheidung die Vergabevorschläge der Kreisverwaltung.

Für Vergabeentscheidungen mit einem Volumen von mehr als 750.000 Euro ist aber der Kreistag selbst zuständig. Falls dessen Einberufung aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, dann ist der (kleinere) Kreisausschuss gesetzlich zuständig. Und nur in den ganz eng begrenzten Ausnahmefällen, falls sogar der Kreisausschuss nicht mehr einberufen werden kann und außerdem dem Kreis schwerer wirtschaftlicher Schaden droht, darf eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden, durch den Landrat und ein weiteres Kreistagsmitglied. Dann aber muss der Kreistag in seiner nächsten Sitzung diese Entscheidung genehmigen.

Das ist bei der Vergabe der Schülerfahrten völlig schief gegangen. Die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung bestand hier nicht, denn das Vergabeverfahren war seit langer Zeit planbar. Und es wäre ausreichend Zeit gewesen, für die Vergabeentscheidung die 16 Mitglieder des Kreisausschusses zu einer Sitzung einzuladen. Immerhin geht es – wie dem Kreishaushalt zu entnehmen ist – um mehr als 1 Mio Euro pro Jahr, bei einer Vergabe über 5 Jahre also um mehr als 5 Mio Euro. Es kam noch schlimmer: Nach der Dringlichkeitsentscheidung am 5. Juni unterblieb die gesetzlich erforderliche Unterrichtung und Beteiligung des Kreistags in dessen nächster Sitzung am 27. Juni. Diese erfolgte erst in der übernächsten Sitzung am 29. August, nach fast drei Monaten. Besonders auffällig: Die Drucksache 8/1044 über die Dringlichkeitsentscheidung trägt zwar das Datum vom 5. Juni, wurde den Kreistagsmitgliedern aber ‘vorsichtshalber’ (?) erstmals am 18. Juli per Mail übermittelt. 43 Tage lang schlummerte der brisante Vorgang in den Schubladen der Kreisverwaltung… Bei der Durchführung des Verfahrens haben also die zuständige Amtsleiterin und die Leitung der Kreisverwaltung völlig versagt.

Nur auf Antrag der SBL gab es überhaupt eine Erörterung des Verfahrens im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung. Immerhin gestand der Landrat ein, dass hier Fehler passiert sind und sich so etwas nicht wiederholen sollte: Wenn er ein Büßerhend besäße, hätte er es heute angezogen. Die SBL hatte wegen der drastischen Mängel eine Änderung der Geschäftsordnung beantragt, mit der Dringlichkeitsentscheidungen deutlich erschwert und die Informationspflichten gegenüber dem Kreistag verbessert werden sollten. Sogar die SPD-Fraktion übte zaghafte Kritik am Ablauf; ein seltenes Ereignis. Man einigte sich schließlich darauf den Vorschlag des Landrats anzunehmen, dass Landrat und Kreisverwaltung zur nächsten Kreistagssitzung Vorschläge zur Änderung der bisherigen Abläufe vorlegen.

Ein weiteres sehr großes Problem sind die Wertungen der in diesem Verfahren eingegangenen Angebote und die daraus entstandenen Vergabeentscheidungen. Immerhin geht es hier sowohl um sehr viel Geld für den Kreis als auch um eine ordentliche Entlohnung der Mitarbeiter der Busunternehmen. Je ein Kreistagsmitglied der SBL und der Linken stellten bei einer Akteneinsicht am 19. Juli im Vergabeamt der Kreisverwaltung eklatante und bisher unvorstellbare Mängel fest. Einzelheiten können wir hier nicht berichten, da die Vergabeangelegenheiten nichtöffentliche Themen sind. Eine am folgenden Tag von den beiden Kreistagsmitgliedern eingebrachte schriftliche Anfrage an den Landrat, die etwas Licht in die Angelegenheit bringen sollte, wurde vom Landrat bis zur Kreitagssitzung nicht beantwortet; über die Nichtbeantwortung wurden die Fragesteller erst nach 9 Tagen, direkt vor der Kreistagssitzung, informiert. Es bleibt also noch sehr viel Klärungsbedarf, und die Angelegenheit wird die Gremien des Kreises noch öfters beschäftigen. Und der Eindruck liegt nahe, dass die zuständige Amtsleiterin nicht nur beim formalen Ablauf der Entscheidung (s.o.), sondern auch bei der Wertung der in diesem Verfahren eingegangenen Angebote hoffnungslos überfordert sein könnte. Das könnte auf Dauer für den Kreis und somit für uns alle sehr teuer werden…

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Und schon wieder: Machen wir’s nochmal!

By adminRL at 11:37 pm on Thursday, August 28, 2014

Der Landrat und die zuständigen Ämter in der Kreisverwaltung scheinen große Probleme damit zu haben, die Besetzung der Ausschüsse korrekt durchzuführen. Im Jahr 2011 musste der Kreistag auf Veranlassung des Oberverwaltungsgerichts alle Ausschüsse neu besetzen, weil der Landrat bei der Konstituierung der Ausschüsse zweimal Minderheitenrechte erheblich missachtet hatte: Die Wahlvorschläge des SBL-Kreistagsmitglieds wurden erst gar nicht zur Abstimmung zugelassen. Und anschliessend wurde ein sogenannter “einheitlicher Wahlvorschlag” für angenommen erklärt, obwohl dieses Verfahren nur dann angewendet werden darf, wenn es einen einstimmigen Kreistagsbeschluss gibt. Den gab es aber wegen der Gegenstimme der SBL nicht.

Auch in dieser Wahlperiode gab es in der konstituierenden Sitzung wieder eine große Panne, dieses Mal bei der Bestimmung der Ausschussvorsitzenden. Eines von zwei möglichen Verfahren ist laut Gesetz eine Einigung der Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze. Es hatten sich aber nur vier der sechs Fraktionen geeinigt, und das sahen der Landrat und die Kreisverwaltung – trotz des Protestes von SBL und Linken – als ausreichend an. Die einschlägigen Kommentare weisen aber klar darauf hin, dass dazu alle Fraktionen gehören, sogar der von der CDU-Unterorganisation KPV herausgegebene Erläuterungsband zum Kommunalrecht. Dieses Buch steht sicherlich nicht im Verdacht, den kleinen Fraktionen irgendwelche zusätzlichen Rechte einzuräumen…
Noch während sowie direkt nach der konstituierenden Sitzung forderten daher SBL- und Linke-Fraktion den Landrat zur Beanstandung dieses Beschlusses auf. Vom Landrat erfolgte zwar formal keine Beanstandung, aber der Punkt steht morgen wieder auf der Tagesordnung, und das Verfahren fängt von vorne an.

Da bisher keine Einigung aller Fraktionen absehbar ist, käme dann das Zugreifverfahren zur Anwendung. Hierbei können die Fraktionen bzw. Fraktionszusammenschlüsse nach ihrem Stärkeverhältnis nacheinander auf die Ausschussvorsitze zugreifen. Die spannende Frage ist, ob die in Berlin vorhandene GroKo (CDU und SPD) sich auch im Kreistag der HSK als Zählgemeinschaft wiederfindet. Ehrlich wäre das ja, und jeder kann dann merken, dass es ziemlich egal ist, ob man hier CDU oder SPD wählt… Für die kleinen Fraktionen sind solche Zählgemeinschaften unverzichtbar, um überhaupt etwas mitgestalten zu können, aber wenn sich die beiden großen Fraktionen zusammenschließen, ist das in Meschede genau so bedenklich wie in Berlin.

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PFT in Elpe – Die privaten Brunnenbesitzer bleiben wahrscheinlich auf den Kosten sitzen

By adminRL at 5:08 pm on Wednesday, August 27, 2014

Ein Skandal im Skandal!
Es scheint so, als ginge schon wieder ein Umweltskandal zu Gunsten der Verursacher aus. Vermutlich haben wieder die Geschädigten – in mindestens zweifacher Hinsicht – das Nachsehen. So verläuft offenbar die Entwicklung für die Besitzer der zwei mit PFT kontaminierten privaten Trinkwassergewinnungsan-lagen in Elpe.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte am 29. Juli 2014 eine Anfrage zu „PFT in Elpe“ an den Landrat gestellt ….
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=4671

…. und erfuhr DAS aus dem Kreishaus:

„Sehr geehrter Herr Loos,
anbei die Antworten auf Ihre o.g. Anfrage.

1. Wie werden die Besitzer und Nutzer der belasteten Brunnen derzeit mit Trinkwasser versorgt?

Eines der beiden Anwesen verfügt neben dem belasteten Tiefbrunnen zusätzlich über eine zweite Wassergewinnungsanlage. Diese ist, wie die Untersuchungen gezeigt haben, von PFT unbelastet. Diese Quellfassung wird derzeit für dieses Anwesen zur Versorgung des Wohnhauses mit Trinkwasser und als Tränkwasser im Stall genutzt.
Beim zweiten Anwesen besteht derzeit noch keine alternative Versorgungsmöglichkeit. Hier wurde im Wohnhaus ein Zapfhahn in der Küche mit einer Filterkartusche ausgestattet, die PFT zurückhält, um zumindest an einer Stelle PFT-gefiltertes Trinkwasser verwenden zu können. Die Anwohner beider betroffener Anwesen haben in Eigeninitiative eine Verbindungsleitung an die zentrale Wasserversorgungsanlage in Winterberg gelegt. Beim Anschlusspunkt handelt es sich um eine private Anschlussleitung. Beide Nutzer stehen in Verhandlungen mit dem Eigentümer und haben Einigkeit erzielt. Technisch ist die Errichtung einer Druckerhöhungsanlage erforderlich, die auf diesem Privatgrundstück entstehen wird. Sobald diese fertiggestellt ist, werden beide betroffenen Anwesen mit Trinkwasser über die Ortschaft Siedlinghausen versorgt.

2. Welche Kosten und welcher Aufwand entstanden bisher für die Versorgung der Betroffenen mit unbedenklichem Trinkwasser? Welche sind noch zu erwarten?

Kosten und Aufwand entstanden für die Betroffenen bei der Beschaffung der o.g. Filterkartusche sowie bei der Verlegung der Anschlussleitung an die zentrale Wasserversorgungsanlage. Zudem schlagen die Errichtung und der Betrieb der o.g. Druckerhöhungsanlage sowie die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer der Privatleitung sowie dem öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen zu Buche. Konkrete Zahlen sind Teil des Vertragsgegenstands zwischen den beteiligten Parteien und mir nicht bekannt.

3. Wer trägt die Kosten?

Die Kosten tragen die Anwohner der betroffenen Anwesen.

4. Ist Ihnen bekannt, ob die Eigentümer der beiden Brunnen juristische Schritte gegenüber dem oder den mutmaßlichen Verursachern der PFT-Belastung unternommen haben, bzw. ob sie mit ihm oder ihnen in irgendeiner Form, etwa wegen der Schadensregulierung, in Kontakt stehen?

Nein, bislang liegen mir keine Informationen darüber vor.

5. Wenn ja, was ist Ihnen über den vorläufigen Stand und ein eventuelles (Zwischen-) Ergebnis bekannt?

Es liegen keine Informationen vor.

6. Welche Hilfe und Unterstützung bietet der HSK den betroffenen Brunnenbesitzern?

Der Hochsauerlandkreis hat nach Bekanntwerden der Problematik weitergehende Untersuchungen der Trinkwässer, der betroffenen Oberflächengewässer sowie Bodenuntersuchungen veranlasst und durchgeführt. Die jeweiligen Ergebnisse wurden offen mit den Betroffenen sowie den Vertretern aus der Ortschaft Elpe diskutiert. Die Information der Öffentlichkeit wurde gemeinsam abgestimmt.
Alternative Wasserversorgungsmöglichkeiten wurden den Betroffenen aufgezeigt. Es wurde der Kontakt zu den Wasserversorgungsunternehmen vermittelt. Es wurde ein Termin zur Erörterung der Anschlussmodalitäten mit dem Wasserversorgungsunternehmen koordiniert. Der HSK steht weiterhin in Kontakt mit den Betroffenen sowie dem Wasserversorgungsunternehmen.

7. Liegen neue PFT-Untersuchungsergebnisse der beiden Brunnen in Elpe und von Gewässern und Böden im HSK (z.B. des Flusses Elpe) vor? Wenn ja, wie sind die Ergebnisse?
Wenn nein, bis wann ist mit neuen Untersuchungsergebnissen zu rechnen?

Es liegen keine neuen Untersuchungsergebnisse der Trinkwässer der beiden Brunnen vor. Neue PFT-Untersuchungsergebnisse zu den betroffenen Gewässern (z.B. Elpe) liegen nicht vor. Weitere Bepro-bungen wurden nicht veranlasst, da kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten ist. Wie bereits mitgeteilt, wurden auf zwei auf dem Lüttenberge gelegenen Grundstücken, die mit Weihnachtsbäumen bepflanzt sind, PFT — Belastungen im Boden nachgewiesen. Diese Grundstücke sind seitens der unteren Bodenschutzbehörde weitergehend beprobt worden. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden für Ende August bzw. Anfang September diesen Jahres erwartet. Weitere Gewässeruntersuchungen, als die im Zusammenhang mit der Ermittlung der Ursache der PFT — Belastung durchgeführten Beprobungen, sind z.Z. nicht vorgesehen.“

Die Antwort der Kreisverwaltung ist auf den 15.08.2014 datiert und wurde am 19.08.2014 abgeschickt.

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Putenmast = Tierquälerei, Gesundheits- und Umweltbelastung?

By adminRL at 6:32 pm on Tuesday, August 26, 2014

Appetitlich ist anders
Seitdem bekannt ist, dass im Dörfchen Schederberge bei Meschede ein neuer, großer Putenmastbetrieb entstehen soll, ist das Thema „Massentierhaltung“ im Sauerland sehr präsent. Wer sich dann ein wenig in dieses Thema vertieft, dem vergeht womöglich der Appetit auf Geflügel!? Wen wundert`s? Denn jeder Internet-User findet auf Anhieb zig Berichte über mit Antibiotika vollgepumptes Putenfleisch. MRSA-Keime im Geflügel sind offenbar auch keine Seltenheit.

Lebenswertes Leben ist ganz anders
Ganz Schlimmes liest man über die Lebensbedingungen der Mastvögel. Den Küken werden kurz nach dem Schlüpfen die Schnäbel gekürzt werden. Danach leben sie auf engstem Raum zusammengepfercht, so dass sie sich kaum bewegen können. Ihr einziger Lebenszweck ist ja zu fressen, um ganz schnell fett und schlachtreif zu werden. Ein so dichtes Zusammenleben mit Artgenossen mögen auch Vögel nicht. Unter diesen Bedingungen werden sie leicht krank und mitunter auch so aggressiv, dass sie sich gegenseitig tothacken.

Alles andere als umweltfreundlich
Ein anderer Aspekt der massenhaften Tierproduktion ist die Umweltbelastung. Was geschieht mit den Tier-Exkrementen und mit den Antibiotika-Rückständen?
Gerade was den Antibiotika-Einsatz betrifft, liegt sicher auch oder gerade bei der Putenmast einiges im Argen.

Mit offenen Karten spielen ist vielleicht nicht wirklich gewollt
Einen von vielen Hinweisen auf die unbefriedigende Lage finden wir in einer Veröffentlichung des NRW-Verbraucherministeriums. Minister Johannes Remmel kritisierte im Juni 2013 den Versuch der Unternehmen und Verbänden der Geflügelindustrie, die aktuelle fachaufsichtliche Überprüfung des Einsatzes von Antibiotika in der Putenmast mit rechtlichen Mittel zu verhindern. Um deutlich zu machen wie die Situation ist, zitieren wir hier den Minister:
„Das Vorgehen des Verbandes der deutschen Putenerzeuger sowie einiger Putenerzeugergemeinschaften gegen das Land und die Kommunen zeigt ganz klar, dass sie nicht an Transparenz interessiert sind.“
Der Anlass seines Ärgers war eine vom Graf von Westphalen im Auftrag einiger Putenerzeugergemeinschaften ausgesprochene Warnung an die Kommunen in NRW, sich an der vom Landesumweltamt (LANUV) durchgeführten fachaufsichtlichen Überprüfung zu beteiligen. In dem 4 Seiten umfassenden Schreiben forderte die Kanzlei die Kommunen auf, bis zum 14. Juni eine Erklärung zu unterschreiben, bestimmte Daten nicht an das LANUV weiterzureichen.

Wer mehr darüber wissen möchte, hier der entsprechende Link:
http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/service_kontakt/archiv/presse2013/presse130624_a.php

Wenn man das dann weiß wird einem vielleicht einiges klar!

Und als ob es noch nicht genug Unerfreuliches gäbe, hier die Fragen der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) und die Antworten der Kreisverwaltung zum neuen Putenmastbetrieb in Meschede-Schederberge.

PS: Hinweise, Kenntnisse, Erkenntnisse und Diskussionsbeiträge sind ausdrücklich erwünscht!

Fragen der SBL/FW und Antworten des HSK zur Putenmast

Punkt 1 – Massentierhaltung

Frage a) Halten Sie Massentierhaltung, so wie sie z.B. in dem bereits bestehenden Betrieb in Meschede-Horbach seit Jahren praktiziert wird, für eine geeignete, artgerechte und nicht tierquälerische Form der Tierhaltung?
Antwort zu a) Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da es nicht Aufgabe der Kreisverwaltung ist, politische Statements abzugeben.

Frage b) Wie stellt der Hochsauerlandkreis sicher, dass Tieren in Massentierhaltung, wie z.B. den Puten in Horbach, ein artgerechtes, schmerz- und leidensfreies Leben gewährleistet wird (dazu gehört z.B., dass die Vögel nicht permanent im Hellen gehalten werden) und, dass die Schlachtung für die Tiere möglichst angst- und schmerzfrei verläuft?
Antwort zu b) Die Ställe, die in Horbach zur Putenmast genutzt werden, genügen den tierschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Schlachtung der Puten erfolgt in einem außerhalb des Hochsauerlandkreises angesiedelten Schlachtbetrieb, wo sie durch amtliches Personal überwacht wird.

Frage c) Bekanntlich bietet die Massentierhaltung vielfache Verbreitungsmöglichkeiten für diverse Arten von Krankheitserregern, die auch auf Menschen übertragbar sind. Durch welche Maßnahmen trifft der HSK diesbezüglich Vorsorge?
Antwort zu c) Der Tierhalter ist verpflichtet, vor jeder Ausstallung Proben auf z. B. Salmonellen untersuchen zu lassen.

Frage d) Wie groß sind die Mengen Antibiotika und anderer wachstumsfördernden Pharma-Produkte (wie Hormonpräparaten), die im Mastbetrieb in Meschede-Horbach seit 2012 bis heute eingesetzt wurden?
Antwort d) Diese Fragen (d und e) können nicht beantwortet werden.
Die Menge der angewendeten Arznei- sowie die Art der eingesetzten Futtermittel werden im Rahmen der Kontrollen der Putenmastbetriebe im Hochsauerlandkreis nicht detailliert erfasst. Diese Daten müssten daher nacherfasst werden, was mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.

Frage e) Welche Futtermittel werden den Puten in Meschede-Horbach verabreicht? Steht auf dem „Speiseplan“ auch Futter aus „recycelten“ Tierkörpern?
Antwort e) Diese Fragen (d und e) können nicht beantwortet werden.
Die Menge der angewendeten Arznei- sowie die Art der eingesetzten Futtermittel werden im Rahmen der Kontrollen der Putenmastbetriebe im Hochsauerlandkreis nicht detailliert erfasst. Diese Daten müssten daher nacherfasst werden, was mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.

Frage f) Wie groß war in den Jahren 2012 bis heute im oben genannten Mastbetrieb die Mortalität der Tiere durch Verletzungen und Krankheiten (Anzahl der verendeten Tiere)? Wie viele Tötungen erfolgten aufgrund von Verletzungen und Krankheiten? Wo und wie werden die Kadaver entsorgt?
Antwort f) Die ersten beiden Teilfragen können nicht beantwortet werden.
Mortalität und Anzahl der getöteten Tiere werden im Rahmen der Kontrollen der Putenmastbetriebe im Hochsauerlandkreis nicht detailliert erfasst. Diese Daten müssten daher nacherfasst werden, was mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.
Die im Laufe der jeweiligen Mastperiode anfallenden Tierkadaver werden in der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt ordnungsgemäß entsorgt.

Punkt 2 – Kontrollen

Frage a) Wie häufig, zu welchem Zwecke, mit welcher Intensität und durch wen erfolgten im Zeitraum von 2012 bis heute Kontrollen in Geflügelmastbetrieben? Wann und wo und mit welchen Ergebnissen wurden die Überprüfungen durchgeführt (z.B. beim Putenmastbetrieb in Meschede-Horbach)?
Antwort a) Die Geflügelmastbetriebe im Hochsauerlandkreis werden durch die Tierärzte des FD 36 regelmäßig anlässlich der Ausstallung zur Schlachtung kontrolliert. Das bedeutet, dass Putenmastbetriebe etwa vierteljährlich, Hähnchenmastbetriebe etwa alle 6 – 8 Wochen amtlich überprüft werden. Dabei werden neben der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen auch die Gesundheit der Tiere sowie der Einsatz von Arzneimitteln beurteilt. Außerdem werden in den Geflügelmastbetrieben des Hochsauerlandkreises im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes regelmäßig Proben von Tränkwasser und Geflügelfleisch auf evtl. vorhandene Rückstände von Arzneimitteln untersucht.

Frage b) Wie oft kam es in dieser Zeit zu Beanstandungen seitens des Kreisveterinäramtes oder anderer Kontrollinstanzen?
Antwort b) Zu den Fragen b) und c) Beanstandungen wurden bei den in der Antwort zu Frage a) dargelegten Kontrollkriterien nicht festgestellt.

Frage c) Welche Mängel wurden im Einzelnen festgestellt (z.B. beim Putenmastbetrieb in Meschede-Horbach)?
Antwort c) Zu den Fragen b) und c) Beanstandungen wurden bei den in der Antwort zu Frage a) dargelegten Kontrollkriterien nicht festgestellt.

Frage d) Wie werden Kontrollen und Mängel dokumentiert und wie lange, wo und für wen sind diese Dokumente einsehbar?
Antwort d) Als Ergebnis einer beanstandungsfreien Kontrolle wird eine Gesundheitsbescheinigung für die Verbringung der Tiere zur Schlachtung ausgestellt. Diese Bescheinigungen werden im FD 36 für die Dauer von 5 Jahren archiviert.

Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser

Frage a) Trifft es zu, dass im näheren und weiteren Umfeld des bestehenden wie des geplanten Putenmastbetriebs im Stadtgebiet Meschede von dem Betreiber der Mastanlage(n) landwirtschaftliche Flächen aufgekauft oder gepachtet werden, um dort Mais für die Geflügelmast anzubauen?
Antwort a) Zu den Fragen a) bis c) und e) Die Fragen zu Maisanbauflächen und Düngung (Umsetzung der Düngeverordnung) der landwirtschaftlichen Flächen (Fragen 3 a — c und e) können von der Unteren Wasserbehörde nicht beantwortet werden. Hier ist die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer in Meschede gegeben.

Frage b) Wenn ja, wie groß sind die Maisanbauflächen für die Putenmast im Stadtgebiet Meschede? In welchen Ortschaften befinden sich größere Maismonokulturen ?
Antwort b) Zu den Fragen a) bis c) und e) Die Fragen zu Maisanbauflächen und Düngung (Umsetzung der Düngeverordnung) der landwirtschaftlichen Flächen (Fragen 3 a — c und e) können von der Unteren Wasserbehörde nicht beantwortet werden. Hier ist die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer in Meschede gegeben.

Frage c) Trifft es zu, dass diese Maisflächen mit Gülle aus der Putenmast und/oder den restlichen Substraten aus den Biogasanlagen des Geflügelmästers „gedüngt“ werden? Welche Güllemengen fielen 2012, 2013 und 2014 bis heute im Putenmastbetrieb in Horbach an?
Was geschieht mit der überschüssigen Gülle?
Antwort c) Zu den Fragen a) bis c) und e) Die Fragen zu Maisanbauflächen und Düngung (Umsetzung der Düngeverordnung) der landwirtschaftlichen Flächen (Fragen 3 a — c und e) können von der Unteren Wasserbehörde nicht beantwortet werden. Hier ist die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer in Meschede gegeben.

Frage d) Wurde und wird durch z.B. den HSK überprüft, dass die mit Gülle beaufschlagten Flächen im Stadtgebiet Meschede Fluss-, Grund- und Trinkwasser beeinträchtigen oder gibt es Hinweise darauf? Liegt der fragliche Bereich im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen? Wenn ja, von welchen?
Antwort d) In jedem landwirtschaftlichen Baugenehmigungsverfahren, so auch bei Herrn Heinemann, prüft die UWB neben der Einhaltung der JGS-Anlagenverordnung und dem technischen Regelwerk zunächst, ob dem landwirtschaftlichen Betrieb ausreichend Lagerkapazität für Gülle, Jauche und Festmist (Güllelagernachweis) zur Verfügung steht.
Weiter wird geprüft, welche Flächen der Landwirt bewirtschaftet. Hier müssen den Antragsunterlagen ein Flächenverzeichnis und Kartenmaterial der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsflächen beiliegen. Die Flächen werden auf ihre Lage in Wasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebieten überprüft. Werden Flächen in Wasserschutzgebieten bewirtschaftet müssen die Genehmigungs- und Verbotstatbestände der Wasserschutzgebietsverordnung beachtet werden.
Sollte ein Ausbringen von Gülle, Jauche, Festmist nur unter Auflagen erlaubt bzw. verboten sein, wird das aufgrund der Stellungnahme der UWB durch entsprechende Nebenbestimmungen in die Baugenehmigung aufgenommen. Der Putenmist aus Schederberge wird nach den Angaben in den Bauantragsunterlagen in die Biogasanlage von Herrn Heinemann verbracht, dort verwertet, gelagert und dann zur landwirtschaftlichen Düngung ausgebracht.
Das aktuelle Flächenverzeichnis des Betriebes vom 13.08.2014 liegt der UWB vor. Herr Heinemann bewirtschaftet rund 110 ha. Davon liegen rund 18,8 ha im Wasserschutzgebiet „Stockhausen”, Schutzzone III B. Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung ist das Ausbringen von Nährstoffträgern wie Gülle, Jauche und Stallmist erlaubt, wenn die Düngung auf der Grundlage eines Düngeplans erfolgt, der alle Nährstoffeinträge berücksichtigt und auch die den wasserwirtschaftlichen Belangen angepassten Empfehlungen der Beratung durch die Landwirtschaftskammer entspricht. Der Düngeplan wird vom Betrieb Heinemann angefordert.

Frage e) Wie, wie oft, durch wen und mit welchen Ergebnissen wurde und wird der Nitratgehalt der mit Gülle und/oder den Rückständen aus Biogasanlagen „gedüngten“ landwirtschaftlichen Flächen überprüft?
Antwort e) Zu den Fragen a) bis c) und e) Die Fragen zu Maisanbauflächen und Düngung (Umsetzung der Düngeverordnung) der landwirtschaftlichen Flächen (Fragen 3 a — c und e) können von der Unteren Wasserbehörde nicht beantwortet werden. Hier ist die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer in Meschede gegeben.

Frage f) Wie schätzen Sie die Auswirkungen der bestehenden und der geplanten Putenmastanlage auf die umliegenden Naturschutz- und Naherholungsgebiete ein?
Antwort f) Das Naturschutzrecht bietet keine Möglichkeiten, in die Umnutzung bestandsgeschützter Gebäude in einer Ortslage einzugreifen, wenn die nach anderen einschlägigen Normen rechtskonform ist. Insofern sind damit — sofern sie tatsächlich stattfinden — weder Veränderungen im Naherholungsverhalten der Bevölkerung beeinflussbar, noch kann darüber Einfluss auf einen — wahrscheinlich in dieser windhöffigen Lage kaum messbaren, erst recht in seinen ökologischen Auswirkungen nicht quantifizierbaren — zusätzlichen Nährstoffeintrag aus der Luft genommen werden. Die sog. „critical loads”, die die Stickstoffbelastung bestimmter Biotoptypen begrenzen sollen, sind ggf. in Verfahren nach dem BlmSchG zu berücksichtigen.

Punkt 4 – Beeinträchtigung der Bevölkerung

Frage a) Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung schreibt der Gesetzgeber für den Bau eines Putenmastbetriebs vor? Welche Vorsorge muss z.B. gegen die zu erwartende Feinstaubbelastung, gegen Geruchsbelästigung und die Gefahr von Antibiotika-Resistenzen getroffen werden?
Antwort a) Immissionsschutzrechtliche Beurteilungsgrundlagen für Tierhaltungsanlagen sind die VDI Richtlinien 3894 Blatt 1 „ Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen Haltungsverfahren und Emissionen — Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde” sowie 3894 Blatt 2 „Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen Methode zur Abstandsbestimmung — Geruch”. Bei Unterschreitung der nach VDI 3894 Blatt 2 ermittelten Richtlinienabstände kann, wie im vorliegenden Fall, alternativ eine differenziertere Beurteilung der Geruchsimmissionen auf der Grundlage einer Ausbreitungsrechnung (in der Regel AUSTAL 2000) durchgeführt werden. Hierbei wird die Geruchsimmissions-Richtlinie bei der Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen herangezogen.

Frage b) Wie hoch ist die Feinstaubbelastung im unmittelbaren sowie im weiteren Umfeld des Putenmastbetriebs in Horbach?
Antwort b) Es besteht keine gesetzliche Vorschrift und Notwendigkeit, für den geplanten Putenmaststall die Feinstaubbelastung in Horbach zu ermitteln.

Frage c) Unterstützen Sie – so wie die SBL/FW – die Resolution der Interessengemeinschaft Schederberge? Wenn nein, warum nicht?
Antwort c) Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da es nicht Aufgabe der Kreisverwaltung ist, politische Statements abzugeben.

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Sauerlandmuseum erst 2018 wieder offen?

By adminRL at 10:01 pm on Sunday, August 24, 2014

Heute war der letzte Öffnungstag des Sauerland-Museums in der Arnsberger Altstadt; aus diesem Anlaß gab es ein Museumsfest. Nächste Woche beginnen die Vorbereitungen für den Umbau und Erweiterungsbau, und das Museum wird mehrere Jahre lang geschlossen bleiben. Aber wie lange wird die Schließung dauern? Bisher hieß es immer, dass die Wiedereröffnung im Sommer oder Herbst 2017 erfolgen solle, also in etwa drei Jahren. Doch in seiner Ansprache erklärte der Landrat heute, die Wiedereröffnung sei für “Ende 2017 / Anfang 2018″ vorgesehen. Das verheißt nichts Gutes, wenn der Landrat nun erstmals – und das noch vor Beginn der Baumaßnahmen – bereits vom Jahr 2018 spricht …

Hoffen wir, dass die Baumassnahmen besser organisiert werden als deren heutige Vorstellung. Die Gäste waren für 13 Uhr zur Präsentation des Architekturbüros eingeladen worden. Um kurz nach 13 Uhr wurden dann Zettel an der Tür ausgehängt, und 10 Minuten später per Lautsprecher durchgesagt, dass die Präsentation erst um 14 Uhr beginne …
In der Präsentation wurde dann auch ein Foto von einer riesigen Pfahlbohrmaschine gezeigt, die direkt neben dem Museums-Altbau sehr viele Pfähle mit je 62 cm Durchmesser und 20 – 25 Meter tief in den Berg treiben soll, um den Hang nach dem Abgraben gegen Abrutschen zu sichern. Für die riesige Bohrmaschine muss extra eine Straße den Berg hoch gebaut werden, mit geringer Steigung und ausreichender Breite. Bereits die Anlage dieser neuen Baustrasse wird eine von vielen sehr spannenden Aktionen bei dieser Baumaßnahme werden.
So ähnlich sieht die heute gezeigte Bohrmaschine aus: http://www.urnerzeitung.ch/nachrichten/bilder/anlaesse/Spatenstich-Renergia;cme50031,423472

Der Beginn der Rohbaumassnahmen für den Erweiterungsbau ist nun für Mitte Januar 2015 geplant.

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Kormorane in Naturschutzgebieten: the same procedure …

By adminRL at 8:56 am on Saturday, August 23, 2014

Als wenn sie und wir es nicht geahnt hätten. Kaum haben sich die Mitglieder des Landschaftsbeirats mehrheitlich gegen den „Vergrämungsabschuss“ von Kormoranen in Naturschutzgebieten ausgesprochen, offeriert die Kreisverwaltung postwendend dem Kreistag mit Vorlage 9/57 die Empfehlung, den Widerspruch des Landschaftsbeirats zu kippen. Das kommt uns sehr bekannt vor. Genauso lief es vor einem halben Jahr.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=3829
Auch in den Jahren 2009, 2010 und 2011 lehnte der Landschaftsbeirat bereits Kormoranabschüsse in Naturschutzgebieten ab, und wurde immer anschließend vom Kreistag “überstimmt”.

Worum geht es genau? Es geht um die Erlaubniserteilung für den Vergrämungsabschuss von jeweils bis zu 20 Vögeln im Jahr in den Naturschutzgebieten „Unteres Diemeltal“, „Oberes Diemeltal“ und „Moosfelder Ohl“ (Bereich der Möhne), befristet für 3 Jahre.

Wer „schießt“ auf wen? Auf den am 19. August 2014 vom Landschaftsbeirat getroffenen Beschluss reagierte der Hochsauerlandkreis prompt im Sinne der Fischereigenossenschaft „Diemel“, der Pachtvereine und des Sportfischervereins „Gut Wasserwaid“ Neheim e.V. und stellt dar, dass der Widerspruch des Landschaftsbeirates zurückzuweisen und der befristete Vergrämungsabschuss von maximal jeweils bis zu 20 Kormoranen jährlich in den verschiedenen Gewässerabschnitten bis zum Jahre 2017 zuzulassen ist.

Gretchenfrage: Will die Kreisverwaltung damit auch klarstellen, dass der Landschaftsbeirat ein überflüssiges Gremium ist?

Wer sich in die Vorlage 9/57 vom 22.08.2014 vertiefen möchte, bitte:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok7KiyIeuDWsHTs4Ri2Pe-Ie1CXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi7Kj2GJ/Vorlage_9-57.pdf

Mittlerweile gibt es einen Runderlass des NRW-Umweltministeriums vom 9. Mai 2014 zum Schutz von Kormoranen und Äschen. In der “Vorbemerkung” heißt es dort:
Der Kormoran ist als europäische Vogelart ‘besonders geschützt’ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG). Nach den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten des § 44 Absatz 1 BNatSchG ist es verboten, dem Kormoran nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten, seine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören und den Kormoran während seiner Fortpflanzungsund Aufzuchtzeiten erheblich zu stören.
Und weiter:
Europäische Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Nationalparks und befriedete Bezirke nach § 4 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) sind von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen.

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Kormorane in Naturschutzgebieten: the same procedure …

Roundup auf den Grundstücken des Hochsauerlandkreises III – Fragen und Antworten

By adminRL at 6:58 am on Thursday, August 21, 2014

Nachdem die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) aufgrund ihrer beiden schriftlichen Anfragen von der Kreisverwaltung darüber informiert worden ist, welche größere Mengen Pflanzenschutzmittel auf kreiseigenen Grundstücken – wie den Berufskollegs – aufgebracht worden sind, erkundigte sich die SBL/FW auch noch danach, in welchem Maße kleinere Mengen dieser Produktgruppe im Auftrag des HSK zum Einsatz gekommen sind.

Die vorherigen „Roundup-Anfragen und -Antworten“ von der SBL/FW sind unter
http://sbl-fraktion.de/?s=roundup
zu finden.

Und hier nun die ergänzenden Fragen der SBL/FW vom 08. Juli 2014 und darunter die jeweilige Antwort des Hochsauerlandkreises:

1. Welches „Pflanzenschutzmittel“ (Produkt und Wirkungsweise) wurde in welchen Mengen und in welcher Konzentration am 05.05.2014 in den Grünflächen des Kreishauses in Arnsberg versprüht?

Dokumentiert wurden am 05.05.2014 für die Grünflächen am Kreishaus Arnsberg das Pflanzenschutzmittel Quadro (30 Liter-Gemisch: auf 1 Liter Wasser 0,0125 Liter Konzentrat
= 0,37 Liter Pflanzenschutzmittel)

2. Wie groß sind die „geringen Mengen unter 1 Liter Pflanzenschutzmittel“, die seit Anfang 2013 bis heute insgesamt und bei den einzelnen Spritzaktionen (wie viele einzelne Maßnahmen?) auf kreiseigenen Grundstücken verwendet wurden?

Auf allen in meinem Schreiben vom 02.07.2014 nicht aufgeführten kreiseigenen Grundstücken wurde nur ein Konzentrat (Roundup) von insgesamt unter 1 Liter Pflanzenschutzmittel
aufgebracht.

3. Um welche Produkte handelte es sich jeweils?

siehe Punkt 2.

4. In welcher Konzentration/Verdünnung im Verhältnis zum Wirkstoff sind die toxischen Mittel jeweils angewandt worden?

Gemisch: auf 1 Liter Wasser 0,0125 Liter Konzentrat
Die Literangaben in meinem Schreiben vom 02.07.2014 beinhalten das vorg. Gemisch.

5. Halten Sie den Einsatz von Substanzen wie Glyphosat in den Grünflächen der Schulen, wie z.B. die Aufbringung von sage und schreibe 37 Litern des Produkts Touchdown Quattro am 05.05.2014 beim Berufskolleg in Meschede, für verantwortbar?

Es handelt sich um zugelassene Konzentrate in geringfügigen Mengen von 0,46 Liter Pflanzenschutzmittel.

6. Wer dokumentiert wo und wer kontrolliert wie die Angaben über die Art und Menge der aufgebrachten Substanzen sowie deren sachgemäße Anwendung?

Die beauftragten Gartenbaufirmen sind insgesamt für den Einsatz und deren sachgemäße Anwendung sowie Entsorgung zuständig.

7. Wie und wo werden eventuell anfallende Abfälle der Spritzaktionen entsorgt und wer überprüft die sachgemäße Entsorgung?

siehe Punkt 6.

8. Wie und wo und für welchen Zeitraum werden die Dokumente über die Produkte, die Mengen, die Art und den Tag der Anwendung und den Gartenbaubetrieb, der den Auftrag durchführte, archiviert?

Die gesamte Dokumentation über die Anwendung der Pflanzenschutzmittel wird von den beauftragten Gartenbaubetrieben geführt.

9. Wie hoch waren die Kosten für die Spritzmittel, Pestizide etc. im Jahr 2013 und im Jahr 2014 bis heute?

Die Kosten für die Pflanzenschutzmittel sind in den Pflegekosten enthalten.

10. Denken die Verantwortlichen beim Hochsauerlandkreis über Alternativen zur Giftspritzerei nach, sodass auf die Verwendung von sogenannten Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ganz oder teilweise verzichtet werden kann?

Die Pflanzenschutzmittel-Konzentrate werden in geringem Umfang verantwortungsvoll und sinnvoll eingesetzt.

Wäre es nicht seltsam, wenn uns nicht gleich wieder zusätzliche Fragen einfallen würden?
Nächste Frage: Wer überprüft eigentlich die Arbeit der beauftragen Gartenbaubetriebe und deren Dokumentation über den Einsatz der sogenannten Pflanzenschutzmitteln?
Übernächste Frage: Soll unsere Umwelt weiter „in geringem Umfang verantwortungsvoll“ und auch im behördlichen Auftrag tot gespritzt werden?

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Kormoran-Abschuss in Naturschutzgebieten? Nicht schon wieder!

By adminRL at 11:52 pm on Monday, August 18, 2014

Doch! Schon wieder gibt es vom Hochsauerlandkreis eine Sitzungsvorlage mit einem Beschlussvorschlag, dessen Zweck es ist, den Abschuss bzw. die „Vergrämung“ von Kormoranen in Naturschutzgebieten zu legalisieren. Im HSK ist das ja altbewährte Praxis, während in vielen anderen Naturschutzgebieten der Abschuss von Kormoranen nach wie vor tabu ist.

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Foto: Lutz Wendland

Denn im Sauerland haben sich anscheinend die Fischerei-Lobbyisten besonders auf die Kormorane „eingeschossen“. Um die fehlende Unterstützung der Kreisverwaltung brauchten sich die Fischereigenossenschaften und Sportfischerverbände bisher keine Sorgen zu machen. Im Dezember 2013 hebelte der Landrat ja sogar einen Beschluss des Landschaftsbeirats aus. Das Gremium hatte sich nämlich gegen den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Wir berichteten darüber.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=3829

Am Dienstag dem 19.08.2014 soll nun der Landschaftsbeirat wieder zustimmen und zwar der „Ausnahmegenehmigung nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz und einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz für den Vergrämungsabschuss von jeweils 20 Kormoranen in den Naturschutzgebieten Unteres Diemeltal und Oberes Diemeltal sowie auch im Bereich der Möhne befristet für 3 Jahre“. So steht es in der Vorlage 9/37, nachzulesen hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok7KiyIeuDWsGSv4Qp0Oe.Pb.CXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi7Kj2GJ/Vorlage_9-37.pdf

In dieser Vorlage wird Bezug genommen auf die erwähnten unterschiedlichen Beschlüsse vom Landschaftsbeirat und vom Kreistag sowie auf den „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran“. Das ist ein neuer Erlass vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW. Demzufolge sei nunmehr neu zu entscheiden, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Was wird wohl, wenn die Mitglieder des Gremiums der Beschlussempfehlung nicht nachkommen? Tritt dann wieder Plan B – der Kreistag kippt den Beschluss des Landschaftsbeirats – in Kraft, so wie im letzten Dezember und schon öfters in den letzten Jahren?

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Foto: Lutz Wendland

Und nun noch ein paar Sätze zur unseres Erachtens unsinnigen Jagd auf die schwarzen Vögel, die Kormorane, die immer wieder als Feindbild für Fischer und Angler herhalten müssen. In der Sitzugsvorlage (Drucksache 9/37) wird von der Verwaltung ja eine Art Schreckensszenario über die Entwicklung der Kormoran-Population und die damit einhergehenden Gefährdung der heimischen Fischbestände geschildert. Wir nehmen an, dass in erster Linie die Fischerei-Lobbyisten der Behörde diese Hiobsbotschaften überbracht haben? Die Gründe dafür könnten naheliegend sein.

Zu ganz anderen Erkenntnissen sind die Naturschutzverbände gekommen. Sie kritisieren auch scharf den neuen Erlass von Umweltminister Johannes Remmel, den „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran“. (Das ist genau der, auf den sich die Kreisverwaltung mit der Vorlage 9/37 bezieht.) In der Erklärung wird nicht der „feindliche schwarze Vogel“ für dezimierte Fischbestände verantwortlich gemacht. Schuld sei vielmehr der drastische Lebensraumverlust vieler Fischarten.

Die Naturschutzverbände schreiben in ihrer gemeinsamen PM u.a.:
„ … In dem Erlass wird der Kormoran als Schadvogel deklariert, der angeblich Fischbestände wie die Äsche erheblich gefährdet. Dabei hat sich der Brut- und Rastbestand des Kormorans in den letzten Jahren stabilisiert und ist nach dem langen Winter 2013 vielerorts sogar zurückgegangen. Mehrere Untersuchungen in Europa haben ergeben, dass in intakten Lebensräumen die Fischbestände nicht durch Kormorane oder andere Arten vom Aussterben bedroht sind. Vielmehr leiden Fischarten wie die Äsche weiterhin unter einem drastischen Lebensraumverlust in begradigten und ausgeräumten Gewässern.

„Die Erwärmung der Gewässer, die Verschmutzung, etwa durch einen hohen Gülle- und Sedimenteintrag, und die dadurch bedingte Verschlammung des Kiesbetts, in dem die Fische nicht mehr ablaichen können, erschweren die Entwicklung der Äschenbestände zusätzlich“, sagt der stellvertretende NABU-Landesvorsitzende Heinz Kowalski. ….

… Mehrere Gerichte haben in der Vergangenheit den Naturschutzverbänden Recht gegeben. Ein Schaden durch Kormorane für die Fischerei kann nur an gewerblichen Teichanlagen entstehen, nicht jedoch an natürlichen Gewässern, welche die Freizeitangler nutzen. Der BUND NRW, die LNU NRW und der NABU NRW halten deshalb den vorgelegten Erlass für rechtswidrig, aus Artenschutzgründen für verfehlt und im Sinne der Biodiversität für kontraproduktiv. „Die dahinter stehende Haltung, einzelne Tierarten wie den Kormoran zu Buhmännern einer verfehlten und halbherzigen Naturschutzpolitik zu machen, ist fachlich unhaltbar“, so der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht ….“

Wir können nur hoffen, dass im Hochsauerlandkreis die Erkenntnisse der Naturschutzverbände endlich Berücksichtigung finden und nicht schon wieder die Lobbyarbeit der Fischereiverbände belohnt wird!

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Was gibt`s für Neuigkeiten vom Fracking?

By adminRL at 10:21 pm on Sunday, August 17, 2014

Das Thema ist leider immer noch nicht erledigt. Deswegen werfen wir in unregelmäßigen Abständen einen Blick auf das, was sich um uns herum in Sachen Fracking so tut.

29.07.2014 – „Frankfurter Allgemeine“: „Fracking in Großbritannien; Ausnahmen für den Garten Eden
Die Regierung in London unterstützt das Fracking zur Gewinnung von Erdgas. Die Bürger von Großbritannien lieben ihre Natur. Die Parks sind ihr Garten Eden. Auch hier soll gebohrt werden. Oder doch nicht? …“
Klick:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/fracking-in-grossbritannien-ausnahmen-fuer-den-garten-eden-13069080.html

28.07.2014 – „Die Welt“: „Großbritannien genehmigt umstrittenes Fracking
Um die Abhängigkeit von russischem Erdgas zu verringern, will die britische Regierung die Förderung von Schiefergas auf dem Festland voranbringen. Dafür werden neue Fracking-Lizenzen erteilt. …“
Klick:
http://www.welt.de/wall-street-journal/article130637489/Grossbritannien-genehmigt-umstrittenes-Fracking.html

28.07.2014 – „Handelsblatt“: „London erlaubt Fracking auch in Nationalparks
Befürchtete Umweltschäden durch Fracking scheinen die britische Regierung zu beeindru-cken. In neuen Richtlinien erlaubt sie die umstrittene Gasfördermethode in Schutzgebieten – anders der Fahrplan der Bundesregierung. …“
Klick:
http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/vergabe-von-foerderlizenzen-london-erlaubt-fracking-auch-in-nationalparks/10259764.html

28.07.2014 – „Stern“: „Fracking im großen Stil. So will Großbritannien ran ans Schiefergas
Unsere britischen Nachbarn setzen auf Fracking. Um unabhängiger vom russischen Gas zu werden, will das Land schon im Herbst beginnen. Doch die besondere Geologie Englands könnte die Pläne erschweren. …“
Klick:
http://www.stern.de/wirtschaft/news/fracking-im-grossen-stil-so-will-grossbritannien-ran-ans-schiefergas-2127020.html

26.07.2014 – „Wirtschaftswoche“: Niederlande; Regierung will grenzenloses Fracking ver-hindern
Die Bundesregierung will Bohrungen nach Schiefergas in den Niederlanden verhindern, wenn die Vorkommen nahe der deutschen Grenze lagern. …“
Klick:
http://www.wiwo.de/politik/europa/niederlande-regierung-will-grenznahes-fracking-verhindern/10250728.html

22.07.2014 – „RP Online“: NRW fordert Aus für Fracking in den Niederlanden
Die Niederlande sollen die Arbeiten an ihrem Fracking-Projekt zur Förderung von Erdgas auch im grenznahen Raum stoppen. Das fordert NRW-Umweltminister Johanens Remmel (Grüne) in einer offiziellen Mitteilung an die niederländische Regierung. …“
Klick:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/nrw-fordert-aus-fuer-fracking-in-den-niederlanden-aid-1.4402020

01.07.2014 – „EurActiv.de“: „Fracking in Deutschland: Der lange Streit für kurze Unabhän-gigkeit
Noch vor der Sommerpause will Wirtschaftsminister Gabriel Eckpunkte für ein Gesetz zur umstrittenen Fracking-Technologie vorlegen. Nach heftiger Kritik verspricht er nun, Metho-den wie in den USA werde es nicht geben. Sicher ist: Auch mit ausgeweitetem Fracking würde die größere Energie-Unabhängigkeit Deutschlands nur kurzfristig währen. …“
Klick:
http://www.euractiv.de/sections/energie-und-umwelt/fracking-deutschland-der-lange-streit-fuer-kurze-unabhaengigkeit-303147

25.06.2014 – „Deutschlandfunk“: Gasförderung in Polen, Big Brother auf dem Fracking-Acker
In Polen regt sich Widerstand gegen ein Fracking-Projekt des US-Konzerns Chevron im Os-ten des Landes. Die Landwirte haben Angst vor den Umweltfolgen und nutzen Überwa-chungskameras, um den Bohrungsbeginn zu verhindern – doch auch der Konzern schützt sich. …“
Klick:
http://www.deutschlandfunk.de/gasfoerderung-polen-big-brother-auf-dem-fracking-acker.795.de.html?dram:article_id=290058

06.05.2014 – „n-tv“: „Rumänien; Chevron beginnt mit Fracking-Probebohrungen
Trotz heftiger Proteste der lokalen Bevölkerung hat der US-Energiekonzern Chevron in Ru-mänien mit den Probebohrungen zur Förderung von Schiefergas begonnen. In der Nähe des Dorfes Silistea im Osten des Landes werde solange gebohrt, bis eine Tiefe von rund 4000 Metern erreicht sei, sagte ein Konzernsprecher am Dienstag. Die Suche nach dem Gas sei auf drei bis fünf Jahre angelegt. ….“
Klick:
http://www.n-tv.de/ticker/Chevron-beginnt-mit-Fracking-Probebohrungen-article12776881.html

11.10.2013 – „Süddeutsche.de“: Ölkonzern scheitert mit Klage; Französische Verfassungs-richter billigen Fracking-Verbot
Erdgasförderung durch Fracking bleibt in Frankreich weiterhin verboten – zum Schutz der Umwelt und des Gemeinwohls, wie das Verfassungsgericht bestätigt hat. Der gescheiterte Kläger, der US-Ölkonzern Schuepbach, dürfte vom französischen Staat nun Schadensersatz in Milliardenhöhe fordern. …“
Klick:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/oelkonzern-scheitert-mit-klage-franzoesische-verfassungsrichter-billigen-fracking-verbot-1.1792568

Und so weiter ….
TTIP lässt grüßen?

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Mit der Bahn vom Sauerland nach Düsseldorf – Luxuspreis für Langzeitreise?

By adminRL at 7:26 am on Friday, August 15, 2014

Die Bahnstrecke zwischen Fröndenberg und Neheim-Hüsten ist zwischen dem 25.07. und dem 19.08.2014, also fast vier Wochen lang, komplett für den Personenverkehr gesperrt. Am Bahnhof Wickede sind die Gleise 1 und 2 für Personenzüge außer Betrieb genommen. Allerdings sind Güterzüge von der Sperrung in Wickede nicht betroffen. Sie fahren über Gleis 3. Für die Fahrgäste jedoch ergibt sich durch den Schienenersatzverkehr eine erhebliche Verzögerung. Das ist das eine Problem.

Bedingt durch die längere Reisezeit haben die Bahnkunden ein weiteres Problem, z.B. bei der Fahrt von Arnsberg nach Düsseldorf. Sie dauert jetzt länger als 2 Stunden. Damit gilt das 2-Stunden-Ticket, Preis 17,80 Euro, nicht mehr. Für die entsprechende Fahrkarte muss der Bahnkunde nun 23,60 Euro und somit 5,80 Euro mehr bezahlen als zu „normalen“ Zeiten. Er wird also doppelt “bestraft”, zum einen mit einer erheblich längeren Fahrzeit, zum anderen mit höheren Kosten.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schickte am 12.08.2014 eine Anfrage an Landrat Dr. Karl Schneider. Der Fraktionsvorsitzende Reinhard Loos möchte wissen:
1. Warum ist die Bahnstrecke zwischen Fröndenberg und Neheim-Hüsten in der Zeit zwischen dem 25.07. und dem 19.08.2014 vollständig für den Personenverkehr gesperrt?
Warum reichte nicht die Sperrung jeweils eines Gleises aus, wie es auch auf anderen Bahnstrecken bei Gleisarbeiten üblich ist?
2. Warum passieren den Bahnhof Wickede – im Gegensatz zu den Personenzügen – nur die Güterzüge über Gleis 3?
3. Warum wurde die Strecken-Sperrung von der DB AG erst am 15.07.2014 und damit sehr kurzfristig angekündigt?
4. Warum dürfen Bahnkunden, deren Fahrzeit ohne die Streckensperrung unter 2 Stunden läge, das preiswertere 2-Stunden-Ticket nicht nutzen (Kulanz!?)?

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Gewinnspiel bei Radio Sauerland – Wer gewinnt denn da eigentlich?

By adminRL at 2:40 pm on Wednesday, August 13, 2014

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) kritisierte schon im Jahr 2008 die ihrer Meinung nach unseriösen Gewinnspiele, die den Hörern der Lokalradios – wie Radio Sauerland – einen warmen „Geldsegen“ in Aussicht stellen.

Das aktuelle Spiel heißt „Sommer-Geldregen“ und läuft seit dem 14. Juli 2014. Bereits vor einigen Tagen hatten wir darüber berichtet. Den Hörern wird suggeriert, sie könnten durch einen Anruf bei der „Geldregen-Hotline“ bis zu 25.000 Euro gewinnen, am „Doppeldonnerstag“ sogar bis zu 50.000 Euro. Die Anrufe sind nicht kostenfrei. Das wird den Radiohörern auch nicht verschwiegen, wobei ein konkreter Hinweis auf die Kosten der Anrufe vom Handy aus fehlt. Doch unserer Ansicht nach werden bewusst falsche Erwartungen geweckt; denn viele Hörer und Leser von Radio Sauerland werden annehmen, dass der Geldregen für sie als Hörer bestimmt sei. Die Realität ist aber eine andere.

Dieses angebliche Gewinnspiel wird von den 45 Lokalradios in NRW durchgeführt (falls sich nicht vielleicht einzelne von ihnen geweigert haben; darüber ist uns bisher nichts bekannt). Es gibt eine “landesweite Gewinnspielhotline”, mit der Telefonnummer “01379-365000″. Dort muss man sich zunächst registrieren, jede Stunde neu. Das setzt voraus, dass man überhaupt durchkommt; meist ertönt nur eine Stimme, dass man die Registrierung erneut versuchen soll. Einmal pro Stunde wird dann eine Anruferin oder ein Anrufer irgendwo aus NRW ins “Gewinnstudio” geschaltet und kann dann wohl tatsächlich eine mehr oder weniger große Summe für sich einstreichen, je nach Risikobereitschaft und Glück.

Für jeden Anruf bei dieser 01379-Telefonnummer fallen sehr hohe Kosten an. In der Veröffentlichung von Radio Sauerland heißt es dazu: “50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise weichen massiv ab”. Die meisten Anrufer rufen aber vom Handy aus an. Was bedeutet es konkret, dass die Preise bei Handyanrufen massiv abweichen? Beim An-bieter e-plus fallen z.B. außer 0,50 Euro pro Anruf noch zusätzlich 1,00 Euro pro Minute an. Wenn sich die Anrufdauer durch eine Warteschleife nur auf 61 Sekunden verlängert, kostet das den Anrufer jedes mal 2,50 Euro.

Es ist anzunehmen, dass in erster Linie die Telefongesellschaften und Radio NRW bei den Radio-Gewinnspielen gewinnen. Anzunehmen ist auch, dass die Einnahmen des Gewinnspielveranstalters Radio NRW die ausgeschütteten Gewinne deutlich übersteigen; dies gelingt bei 0137-9-Nummern besonders gut, denn sie sind teurer als fast alle anderen 0137-Nummern.

Reinhard Loos, Fraktionsvorsitzender der Sauerländer Bürgerliste, stellte am 12. August 2014 dem Landrat diese 7 Fragen:

1. Hält der Landrat diese Art von Werbung eines Lokalradios, dessen Mitgesellschafter der HSK ist, für die Teilnahme am “Sommer-Geldregen” für vertretbar?

2. Warum beteiligt sich Radio Sauerland am aktuellen Gewinnspiel?

3. Warum wird den Hörer/innen bei der Ausstrahlung der Gespräche mit den Gewinnern der (falsche) Eindruck vermittelt, es handele sich um Live-Beiträge?
In welchem zeitlichen Abstand vor der Ausstrahlung wurden die Beiträge aufgezeichnet?

4. An welchen Gewinnspielen hat sich Radio Sauerland in den letzten 5 Jahren selbst oder als Teil von Radio NRW oder als Teil eines anderen Zusammenschlusses von Lokalradios beteiligt?

5. Wie hoch waren bei diesen Gewinnspielen die im HSK an Hörerinnen und Hörer ausgeschütteten Gewinne (als Summe je Gewinnspiel)?

6. Wie viele Anrufe aus dem HSK gab es je Gewinnspiel?

7. Wie hoch waren je Gewinnspiel die Erträge für Radio Sauerland bzw. die auf Radio Sauerland beziehbaren anteiligen Erträge von Radio NRW bzw. des anderen Zusammenschlusses von Lokalsendern?

Sobald die Antwort da ist, erfahren auch Sie mehr über den oder die Gewinner!

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Ein Jahr Kommunales Integrationszentrum

By adminRL at 11:02 pm on Monday, August 11, 2014

Vor nunmehr einem Jahr, am 01.08.2013, wurde das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Hochsauerlandkreises eingerichtet. Erklärtes Ziel des KI ist es, „allen Zuwanderern zu besten Chancen zu verhelfen“. Nach einem Jahr lässt sich vielleicht schon eine kleine Bilanz ziehen?
Darum bat die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 29. Juli 2014 den Landrat schriftlich um die Beantwortung mehrerer Fragen.

1. Welche Standards erfüllt der Hochsauerlandkreis, damit er Anspruch auf die Landesförderung für das Kommunale Integrationszentrum hat?

2. Durch welche Maßnahmen wurden und werden die Mitarbeiter/innen des KI qualifiziert und ggf. weiter gebildet?

3. Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die dem KI im Jahr 2013 und im 1. Halbjahr 2014 zur Verfügung standen? Flossen außer den Landesmitteln zusätzliche Gelder für die Integrations-arbeit, z.B. aus dem Budget der Kreisverwaltung?

4. Wurde das für die Integrationsarbeit zur Verfügung stehende Geld vollständig für die Arbeit des KI verausgabt? Wenn nein, was geschah mit den restlichen Mitteln?

5. Wo liegen die Schwerpunkte der Arbeit des KI?

6. Welche Erfahrungen gibt es bei der Koordination der Arbeit des Kommunalen Integrations-zentrums mit den Aktivitäten der Träger der freien Wohlfahrtspflege?

7. Wie viele Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber/innen wurden und werden seit dem 1. August 2013 durch das Integrationszentrum betreut? (Uns interessiert beispielsweise auch, wie viele sogenannte Seiteneinsteiger beraten wurden und werden.)

8. Unterstützt das KI auch Flüchtlinge und ihre Familien, bei denen die Verlängerung ihres Aufenthalts (z.B. der Duldung) unsicher ist und/oder denen Abschiebung droht?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

9. Welche Ansätze gibt es in der Arbeit des KI, die wirtschaftliche Situation von Ausländern durch die Erteilung von bisher nicht vorliegenden Arbeitserlaubnissen zu verbessern?

10. Wie viele Arbeitsstunden leisten die Mitarbeiter/innen des KI wöchentlich für die Integrations-arbeit? Wie groß ist der Zeitaufwand, den Ihre Mitarbeiter/innen pro Hilfesuchenden durch-schnittlich aufbringen? Wie groß ist er im Einzelfall maximal, wie gering minimal?

11. Wie sieht die Arbeit mit den Hilfesuchenden ganz praktisch aus, z.B. wenn der Fall eingetreten ist, dass für ein Flüchtlingskind kein Kita-Platz oder kein Platz in der Schule vorhanden ist?

12. Wie groß ist nach Ihrem Eindruck die Akzeptanz der Maßnahmen, z.B. bei den betreuten Schülerinnen und Schülern und bei der Sprachförderung der Erwachsenen?

13. Welche Hilfen bietet das KI konkret der Gruppe der Asylbewerber/innen an, beispielweise auch denjenigen Menschen, die in den verschiedenen Asylunterkünften im HSK leben?

14. Gibt es Ihres Erachtens spürbare Verbesserungen, etwa durch das Engagement der Arbeitsmarktlotsen oder bei der Zusammenarbeit mit den Jobcentern? Wenn ja, welche?

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Ein Jahr Kommunales Integrationszentrum

Zugausfälle und Verspätungen bei der Bahn – Landrat beantwortet die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) …

By adminRL at 9:42 am on Friday, August 8, 2014

…. und das teilte am 24.07.2014 ein Mitarbeiter der Organisationseinheit Strukturförderung/Regionalentwicklung auf das Schreiben der SBL/FW vom 22.07.2014 schriftlich mit:

„Sehr geehrter Herr Loos,

in Abstimmung mit den Zweckverbänden Schienenpersonennahverkehr Ruhr- Lippe (ZRL) und Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) beantworte ich Ihre o.g. Anfrage wie folgt:

Frage:
In welcher Weise und wie intensiv haben und werden sich die vom Kreistag des HSK in die Nahverkehrsgremien entsandten Vertreter mit der Problematik der Zugausfälle und Zugverspätungen befassen?
Antwort:
Der NWL ist der zuständige Aufgabenträger für den Großvertrag (RE 17) sowie das Sauerlandnetz (RE 57). Diese beiden Linien erreichen die, in den Regularien der Verkehrsverträge vorgegebenen, Zielwerte und liegen im Vergleich zu anderen Linien in NRW mindestens im oberen Drittel. Weiterhin ist hier eine stetige Verbesserung der Quoten für Verspätungen und Ausfälle erkennbar. Die schlech-tere Qualität der Linien im Ruhrgebiet ist u.a. auch der Überlastung der Infrastruktur zuzuschreiben. Von daher ist der Ausbau der Infrastruktur für den RRX auch für Westfalen von großer Bedeutung.

Frage:
Wie will der Hochsauerlandkreis, wie wollen die Mitglieder der Gremien erreichen, dass der Qualität des SPNV mehr Beachtung geschenkt wird?
Antwort:
Die Qualität ist im ZRL und NWL ein zentrales Thema, welches sowohl durch die zuständigen Mitarbeiter des Vertragscontrollings wie auch die Verbandsversammlungen des ZRL und NWL und damit auch durch die vom HSK in diese Gremien entsandten Vertreter, eine intensive Beschäftigung erfährt. So gibt es jedes Jahr neben dem Qualitätsbericht für NRW auch einen Qualitätsbericht des NWL, der die Ergebnisse für Westfalen darstellt. Dieser Bericht wird auch auf der Internetseite des NWL veröffentlicht. Die politischen Gremien des NWL wie auch des ZRL befassen sich regelmä-ßig mit dem Thema Qualität, so dass dieses Thema bereits heute eine sehr hohe Beachtung erfährt.

Frage:
Beabsichtigt der Hochsauerlandkreis Einfluss auf die im HSK überhöhten ÖFNV-Fahrpreise zu nehmen? Wenn ja, wann und wie?
Antwort:
Im Hochsauerland kommt, wie im gesamten Verkehrsgebiet des ZRL, der Gemeinschaftstarif für Bus und Schiene der Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) zur Anwendung. Der Tarif und die sich daraus ergebenden Fahrpreise sind deshalb im HSK die Gleichen wie in diesem Tarifraum. Die Vertreter des Hochsauerlandkreises in den entsprechenden Gremien haben sich in der Vergangenheit, was Tariferhöhungen angeht, immer sehr zurückhaltend verhalten und werden dies auch in Zukunft tun.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Fahrgeldeinnahmen eine wesentliche Ertragssäule für die Verkehrsunternehmen und die Gesamtfinanzierung des ÖPNV darstellen. Bei der derzeitigen Kostenentwicklung muss leider davon ausgegangen werden, dass es nicht zu Tarif-senkungen sondern zu weiteren Tariferhöhungen kommen wird.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auf einen in der Anlage beigefügten Artikel aus der FAZ vom 21.07.2014 zu verweisen, der diese Entwicklung, wie ich meine, sehr detailliert und realistisch darstellt.“

Der oben erwähnte FAZ-Artikel vom 21.07.2014 beinhaltet merkwürdige Aussagen zu der Gestaltung der Nahverkehrspreise.
U.a. wird behauptet, die Verkehrsbetriebe seien vor allem aufgrund des teuren Ökostroms gezwungen, die Fahrpreise im ÖPNV zu erhöhen.
Zitiert wird hier ein Alexander Steinmetz, Volkswirt der Monopolkommission, mit der Aussage: „Die Nahverkehrspreise sind stark politisch beeinflusst und weniger an den tatsächlichen Kosten orientiert als Preise auf funktionierenden Märkten. Daher ist es denkbar, dass Kommunen die Preise weniger stark oder gar nicht erhöhen.“ Das Defizit, so zitiert die FAZ den Volkswirt weiter, müssten profitable Energie- und Wasserbetriebe ausgleichen. Andererseits könnten die Städte steigende Stromkosten zum Anlass nehmen, um Finanzierungsdefizite abzubauen: „Die Preise werden mehr erhöht, als dies durch steigende Energiepreise gerechtfertigt wäre.“
Klick:
http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/FAZ/20140721/der-oeffentliche-nahverkehr-kostet-/FD3201407214326311.html
Tatsache ist: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist immer defizitär; der Kostendeckungsgrad aus den Fahrpreisen liegt im allgemeinen zwischen 30% und 40%. Es sind also politische Entscheidungen, in welchem Maße Bund, Länder und Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge das öffentliche Mobilitätsangebot unterstützen. Da spielen die Auswirkungen der Energiepreise nur eine sehr kleine Rolle für die Fahrpreise.

Und hier die Klicks zur SBL-Anfrage und zum Qualitätsbericht der Bahn:
http://sbl-fraktion.de/?p=4642
http://sbl-fraktion.de/?p=4621

Noch eine Anmerkung zu den Tarifen. Da schreibt die Kreisverwaltung: “Im Hochsauerland kommt, wie im gesamten Verkehrsgebiet des ZRL, der Gemeinschaftstarif für Bus und Schiene der Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) zur Anwendung. Der Tarif und die sich daraus ergebenden Fahrpreise sind deshalb im HSK die Gleichen wie in diesem Tarifraum.
Diese Antwor täßt erkennen, dass man sich im Kreishaus wenig mit der Tarifstruktur befaßt hat. Zwar gelten im HSK dieselben Tarifstufen wie sonst im tarifgebiet, aber die Entfernungen werden anders bewertet. Für viele Relationen, für die im Kreis Soest die Preisstufe 3 gilt, kommt im HSK bei gleicher Entfernung die Preisstufe 4 zur Anwendung. Im Ergebnis zahlen die Fahrgäste im HSK also wesentlich höhere Fahrpreise, trotz gleicher Preisstufen.
Hier erweist es sich als Fehler, dass “die Vertreter des Hochsauerlandkreises in den entsprechenden Gremien … sich in der Vergangenheit, was Tariferhöhungen angeht, immer sehr zurückhaltend verhalten” haben, so die Kreisverwaltung in ihrer Antwort. Diese Zurückhaltung muss sich ändern!

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SBL/FW – Anfrage Nr. III zu “Roundup” auf den Grundstücken der Kreisverwaltung

By adminRL at 12:09 am on Thursday, August 7, 2014

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lässt nicht locker. Schon zweimal schrieb die SBL/FW die Kreisverwaltung wegen des Einsatzes von Unkrautvernichtungsmitteln auf den Grünflächen der kreiseigenen Schulen und anderer Gebäude der Kreisverwaltung an und bat um detaillierte Auskünfte über die Art und die Menge der Spritzmittel. Die beiden Antwortschreiben der Verwaltung warfen weitere Fragen auf. Wir berichteten.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?s=Roundup

Hier nun der Wortlaut der dritten Anfrage der SBL/FW zum Einsatz von Roundup auf kreiseigenen Flächen mit Datum vom 15.07.2014:

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einsatz von Roundup auf kreiseigenen Grundstücken III

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

wir möchten noch einmal auf den Einsatz von sogenannten Pflanzenschutzmitteln auf den Grundstü-cken des Hochsauerlandkreises eingehen. Denn die Angaben in Ihrer Antwort vom 02.07.2014 auf unsere Anfrage vom 02.06.2014 machen u. E. sehr deutlich, mit welcher Selbstverständlichkeit und Unbefangenheit Menschen und Umwelt völlig unnötigerweise mit Gift belastet werden.
Dass es auch anders geht, beweist Bayern. Laut einer Veröffentlichung auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt ist der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln in öffentlichen Grünflachen und Anlagen grundsätzlich verboten.
Klick:
http://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/pflege_oeffentlicher_anlagen/index.htm

Wie wir bereits in unserer ersten Anfrage zu diesem Thema (am 07.05.2014) schrieben, beobachtete am 05.05.2014 ein Passant, dass in den Beeten vor dem Kreishaus in Arnsberg ein/e Mitarbeiter/in eines offenbar von der Kreisverwaltung beauftragten Gartenbaubetriebs mit einer Rückenspritze Mittel zur Unkrautbekämpfung einsetzte. In Ihrer Auflistung vom 02.07.2014 darüber, wann und wo welche Mengen Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden, ist diese Aktion nicht erwähnt. In dem zitierten Schreiben deklarieren Sie „geringe Mengen von unter 1 Liter Pflanzenschutzmittel“ ausdrücklich nicht näher. Wir gehen also davon aus, dass die Aktion vom 05.05.2014 in diese Kategorie fällt.

Darum fragen wir:

1. Welches „Pflanzenschutzmittel“ (Produkt und Wirkungsweise) wurde in welchen Mengen und in welcher Konzentration am 05.05.2014 in den Grünflächen des Kreishauses in Arnsberg versprüht?

2. Wie groß sind die „geringen Mengen unter 1 Liter Pflanzenschutzmittel“, die seit Anfang 2013 bis heute insgesamt und bei den einzelnen Spritzaktionen (wie viele einzelne Maßnahmen?) auf kreiseigenen Grundstücken verwendet wurden?

3. Um welche Produkte handelte es sich jeweils?

4. In welcher Konzentration/Verdünnung im Verhältnis zum Wirkstoff sind die toxischen Mittel jeweils angewandt worden?

5. Halten Sie den Einsatz von Substanzen wie Glyphosat in den Grünflächen der Schulen, wie z.B. die Aufbringung von sage und schreibe 37 Litern des Produkts Touchdown Quattro am 05.05.2014 beim Berufskolleg in Meschede, für verantwortbar?

6. Wer dokumentiert wo und wer kontrolliert wie die Angaben über die Art und Menge der aufgebrachten Substanzen sowie deren sachgemäße Anwendung?

7. Wie und wo werden eventuell anfallende Abfälle der Spritzaktionen entsorgt und wer überprüft die sachgemäße Entsorgung?

8. Wie und wo und für welchen Zeitraum werden die Dokumente über die Produkte, die Mengen, die Art und den Tag der Anwendung und den Gartenbaubetrieb, der den Auftrag durchführte, archiviert?

9. Wie hoch waren die Kosten für die Spritzmittel, Pestizide etc. im Jahr 2013 und im Jahr 2014 bis heute?

10. Denken die Verantwortlichen beim Hochsauerlandkreis über Alternativen zur Giftspritzerei nach, sodass auf die Verwendung von so genannten Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ganz oder teilweise verzichtet werden kann?“

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