Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kormoran-Abschuss in Naturschutzgebieten? Nicht schon wieder!

By adminRL at 11:52 pm on Monday, August 18, 2014

Doch! Schon wieder gibt es vom Hochsauerlandkreis eine Sitzungsvorlage mit einem Beschlussvorschlag, dessen Zweck es ist, den Abschuss bzw. die „Vergrämung“ von Kormoranen in Naturschutzgebieten zu legalisieren. Im HSK ist das ja altbewährte Praxis, während in vielen anderen Naturschutzgebieten der Abschuss von Kormoranen nach wie vor tabu ist.

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Foto: Lutz Wendland

Denn im Sauerland haben sich anscheinend die Fischerei-Lobbyisten besonders auf die Kormorane „eingeschossen“. Um die fehlende Unterstützung der Kreisverwaltung brauchten sich die Fischereigenossenschaften und Sportfischerverbände bisher keine Sorgen zu machen. Im Dezember 2013 hebelte der Landrat ja sogar einen Beschluss des Landschaftsbeirats aus. Das Gremium hatte sich nämlich gegen den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Wir berichteten darüber.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=3829

Am Dienstag dem 19.08.2014 soll nun der Landschaftsbeirat wieder zustimmen und zwar der „Ausnahmegenehmigung nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz und einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz für den Vergrämungsabschuss von jeweils 20 Kormoranen in den Naturschutzgebieten Unteres Diemeltal und Oberes Diemeltal sowie auch im Bereich der Möhne befristet für 3 Jahre“. So steht es in der Vorlage 9/37, nachzulesen hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok7KiyIeuDWsGSv4Qp0Oe.Pb.CXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi7Kj2GJ/Vorlage_9-37.pdf

In dieser Vorlage wird Bezug genommen auf die erwähnten unterschiedlichen Beschlüsse vom Landschaftsbeirat und vom Kreistag sowie auf den „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran“. Das ist ein neuer Erlass vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW. Demzufolge sei nunmehr neu zu entscheiden, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Was wird wohl, wenn die Mitglieder des Gremiums der Beschlussempfehlung nicht nachkommen? Tritt dann wieder Plan B – der Kreistag kippt den Beschluss des Landschaftsbeirats – in Kraft, so wie im letzten Dezember und schon öfters in den letzten Jahren?

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Foto: Lutz Wendland

Und nun noch ein paar Sätze zur unseres Erachtens unsinnigen Jagd auf die schwarzen Vögel, die Kormorane, die immer wieder als Feindbild für Fischer und Angler herhalten müssen. In der Sitzugsvorlage (Drucksache 9/37) wird von der Verwaltung ja eine Art Schreckensszenario über die Entwicklung der Kormoran-Population und die damit einhergehenden Gefährdung der heimischen Fischbestände geschildert. Wir nehmen an, dass in erster Linie die Fischerei-Lobbyisten der Behörde diese Hiobsbotschaften überbracht haben? Die Gründe dafür könnten naheliegend sein.

Zu ganz anderen Erkenntnissen sind die Naturschutzverbände gekommen. Sie kritisieren auch scharf den neuen Erlass von Umweltminister Johannes Remmel, den „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran“. (Das ist genau der, auf den sich die Kreisverwaltung mit der Vorlage 9/37 bezieht.) In der Erklärung wird nicht der „feindliche schwarze Vogel“ für dezimierte Fischbestände verantwortlich gemacht. Schuld sei vielmehr der drastische Lebensraumverlust vieler Fischarten.

Die Naturschutzverbände schreiben in ihrer gemeinsamen PM u.a.:
„ … In dem Erlass wird der Kormoran als Schadvogel deklariert, der angeblich Fischbestände wie die Äsche erheblich gefährdet. Dabei hat sich der Brut- und Rastbestand des Kormorans in den letzten Jahren stabilisiert und ist nach dem langen Winter 2013 vielerorts sogar zurückgegangen. Mehrere Untersuchungen in Europa haben ergeben, dass in intakten Lebensräumen die Fischbestände nicht durch Kormorane oder andere Arten vom Aussterben bedroht sind. Vielmehr leiden Fischarten wie die Äsche weiterhin unter einem drastischen Lebensraumverlust in begradigten und ausgeräumten Gewässern.

„Die Erwärmung der Gewässer, die Verschmutzung, etwa durch einen hohen Gülle- und Sedimenteintrag, und die dadurch bedingte Verschlammung des Kiesbetts, in dem die Fische nicht mehr ablaichen können, erschweren die Entwicklung der Äschenbestände zusätzlich“, sagt der stellvertretende NABU-Landesvorsitzende Heinz Kowalski. ….

… Mehrere Gerichte haben in der Vergangenheit den Naturschutzverbänden Recht gegeben. Ein Schaden durch Kormorane für die Fischerei kann nur an gewerblichen Teichanlagen entstehen, nicht jedoch an natürlichen Gewässern, welche die Freizeitangler nutzen. Der BUND NRW, die LNU NRW und der NABU NRW halten deshalb den vorgelegten Erlass für rechtswidrig, aus Artenschutzgründen für verfehlt und im Sinne der Biodiversität für kontraproduktiv. „Die dahinter stehende Haltung, einzelne Tierarten wie den Kormoran zu Buhmännern einer verfehlten und halbherzigen Naturschutzpolitik zu machen, ist fachlich unhaltbar“, so der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht ….“

Wir können nur hoffen, dass im Hochsauerlandkreis die Erkenntnisse der Naturschutzverbände endlich Berücksichtigung finden und nicht schon wieder die Lobbyarbeit der Fischereiverbände belohnt wird!

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