Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wo sollen die Arnsberger Bürgerinnen und Bürger geimpft werden?

By admin at 10:56 pm on Sunday, December 27, 2020

Die SBL hat ja selten Anlass, den Landrat gegen Kritik zu verteidigen – wobei es überhaupt selten vorkommt, dass in der heimischen Presse kritische Äußerungen über den Landrat veröffentlicht werden.

Aber diesmal ist alles anders. Es geht um den Standort und um die Tätigkeit des Impfzentrums gegen Covid-19 (Corona). Das wurde in der Olsberger Konzerthalle eingerichtet. Eigentlich sollte es ab 15. Dezember genutzt werden. Aber da war noch kein Impfstoff verfügbar. Nun werden richtigerweise zunächst die Bewohner der Alten- und Pflegeheime geimpft. Das geht nicht im Impfzentrum, sondern nur durch mobile Impfteams. Wobei die Vorbereitung nicht so einfach ist, denn vor der Impfung muss jede(r) eine Einwilligungserklärung unterschreiben bzw. Betreuer oder Angehörige, die für sie/ihn handeln können. Nach den von uns eingeholten Informationen wird das Impfzentrum erst ab etwa 15. Januar genutzt werden.

Zuständig für den Betrieb und die Organisation des Impfzentrums ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVWL). Deren für die Kreise HSK und Soest zuständige Bezirksstelle sitzt in Arnsberg. Beobachter der Tätigkeit dieser Bezirksstelle haben schon mal den Eindruck gewonnen, dass dort Funktionäre viel Einfluss haben…

Die Konzerthalle in Olsberg ist groß genug für ein Impfzentrum mit 4 Impfstraßen. Aber für viele Einwohner aus Arnsberg und Sundern (vor allem der Ortsteile wie z.B. Allendorf, Hövel, Herdringen, Bachum) ist der Weg sehr weit. Daher liegt es nahe, im HSK eine zweite Impfstelle einzurichten, im Westkreis. Schließlich ist der HSK mit 1.960 km2 der flächengrößte Kreis in NRW, nur wenig kleiner als das gesamte Bundesland Saarland (2.400 km2). Dies wurde auch von den Mitgliedern des Kreisausschusses in der Sitzung am 16.12.2020 so gefordert, und der Landrat sagte zu, sich dafür einzusetzen: „Ich möchte nochmals deutlich machen, dass ich gerne auch im Raum Arnsberg eine Impfstelle sehen würde.”

Nun aber startete der Leiter der KVWL-Bezirksstelle deswegen per Lokalpresse einen Angriff gegen den Landrat, der nichts anderes getan hatte als wie es einmütig von der Kommunalpolitik gefordert worden war. „Die Forderung des HSK gegenüber dem Land NRW, ein zweites Impfzentrum im Westen des Kreises bereitzustellen, ist unrealistisch, wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen und logistisch nicht zu stemmen“, erklärte laut Presse der KVWL-Funktionär. Es sei völlig unverständlich, dass bei dieser Faktenlage jetzt von der politischen Verwaltungsspitze des Kreises der Ruf nach einem weiteren Impfzentrum ergeht. “Nur, wer sich mit der Materie ernsthaft beschäftigt, wird die immense Komplexität einer solchen Massenimpfung unter verschärftem Zeitdruck mit einem besonderen, hoch wirksamen aber sehr schwierig zu lagernden Impfstoff erkennen und schon allein deswegen die Kräfte auf einen Standort bündeln müssen”.
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/corona-impfzentrum-olsberg-gnadenlose-kritik-an-hsk-landrat-id231213840.html

Aber wie ist die Faktenlage:

1. Die Einrichtung von Impfzentren ist generell sehr fragwürdig. Wesentliche Teile der Bevölkerung können dort sowieso nicht geimpft werden. Die anderen könnten problemlos ihre Corona-Impfung – wie z.B. bereits die Grippe-Impfungen – bei ihren Hausärzten erhalten. Die schaffen bereits in Deutschland pro “Saison” 20 bis 30 Mio Grippeimpfungen.
Auch die Lagerung des Impfstoffes wäre dafür kein Hindernis. Nach aktuellen Informationen des Herstellers kann der Impfstoff 5 Tage lang bei normaler Kühlschranktemperatur gelagert werden. Solche Kühlschränke gibt es in jeder Arztpraxis. Die könnten ein- oder zweimal pro Woche beliefert werden. Nach der “Aktivierung” muss der Impfstoff dann innerhalb von 6 Stunden verabreicht werden.
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/BioNTech-gibt-in-Sachen-Impfstoff-Kuehlung-Entwarnung-415201.html
In den Arztpraxen wäre auch die Aufklärung der Patientinnen und Patienten vor der Impfung viel einfacher, weil wichtige Informationen dort bereits bekannt sind.

2. Die Erreichbarkeit des Impfzentrums in Olsberg ist für mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises tatsächlich schlecht. Nicht jede(r) hat beliebig ein Kfz zur Verfügung, mit dem – jedes Familienmitglied zu unterschiedlichen Impfterminen! – sie/er mal eben zweimal nach Olsberg und zurück fahren kann.
Die Reisezeiten von den Arnsberger und Sunderner Ortsteilen mit dem ÖPNV zur Konzerthalle betragen für die beiden notwendigen Impfungen insgesamt etwa 14 Stunden. Wer z.B. in Enkhausen wohnt und um 11:30 Uhr in Olsberg seinen Impftermin hat, muss um 8:47 Uhr in den Bus steigen und damit fast 3 Stunden vor dem Impfbeginn sein Haus verlassen. Die Rückkehr würde nach etwa 7 Stunden erfolgen. 3 Wochen später gibt es dieselbe Prozedur noch einmal. Und es gibt noch weit entlegenere Ortsteile!
Wer es nachrechnen möchte: https://www.rlg-online.de/fahrtplaene-angebote/fahrplanauskunft.php

3. Wenn der KVWL-Funktionär die Kosten anführt, so sprechen gerade die nicht gegen einen zweiten Impfort im Kreisgebiet. Das Impfzentrum ist vor allem deswegen so teuer, weil diejenigen, die die KVWL dort anstellt, extrem hohe Vergütungen erhalten: 150 Euro für Ärzte (an Wochenenden sogar 185 Euro) und 38,50 Euro für Medizinisches Personal. Das ginge auch günstiger. Vor allem sind diese Personalkosten nicht davon abhängig, ob 4 “Impfstraßen” in Olsberg oder z.B. je 2 in Olsberg und Arnsberg betrieben werden. Der Mehraufwand für die Sachkosten wäre viel geringer als der Mehraufwand, den die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nun für ihre 4 Fahrten z.B. zwischen Enkhausen und Olsberg zu tragen haben!

Fazit:
Wenn die KVWL schon auf solche Impfzentren setzt, dann sollten sie auch bürgernah sein!
Und der Landrat hat nichts anderes gemacht als auf das hinzuweisen, war ihm im Kreisausschuss vorgeschlagen wurde.

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PFT viel giftiger als gedacht?

By admin at 8:33 pm on Friday, December 18, 2020

Neubewertung der Giftigkeit

Im Jahr 2006 wurde im HSK und im Kreis Soest ein großer PFT-Skandal publik: Vor allem aus den Niederlanden und Belgien waren zigtausende Tonnen giftiger Industrieklärschlämme importiert worden. Sie enthielten Perfluorierte Tenside (PFT) und wurden – häufig nachts – als angeblicher Dünger auf Feldern und Weihnachtsbaumkulturen aufgebracht. Das führte zu massiver Schadstoffbelastung vor allem in der Möhne und in Nebenflüssen der Ruhr. In Arnsberg wurde deshalb an einen Teil der Bevölkerung Trinkwasser in Tüten ausgegeben. Zur Sanierung des Bodens wurde z.B. bei Scharfenberg eine Aktivkohlefilteranlage errichtet und bei Rüthen ein Feld abgetragen.

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat im Juni 2020 eine Neubewertung zu gesundheitlichen Risiken durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFOS und PFOA) in Lebensmitteln veröffentlicht. Daraus könnte u.a. resultieren, dass die bisher zulässigen PFOA-Grenzwerte nunmehr als hoch giftig einzuschätzen sind.

Daher hat die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) auf Basis epidemiologischer Studien neue tolerierbare wöchentliche Aufnahmemengen für PFOS und PFOA abgeleitet, die von den bisher als tolerabel geltenden Aufnahmemengen (TWI) erheblich nach unten abweichen. Die neuen vorläufigen TWI betragen für PFOS 13 Nanogramm pro Körpergewicht pro Woche und für PFOA 6 Nanogramm pro Körpergewicht pro Woche.
Was bedeutet das für den HSK?

Hinsichtlich der PFT-Belastung einer Fläche bei Brilon-Scharfenberg sowie weiteren mit PFT „gedüngten“ Flächen im Hochsauerlandkreis wandte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 15.12.2020 mit diesen vier Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:

1. Ist Ihrer Behörde bekannt, wie tief der „PFT-Dünger“ mittlerweile in den Böden der beaufschlagten Flächen, z.B. bei Brilon und Bestwig, versickert ist und in welchem Maße das Grundwasser durch PFT beeinträchtigt sein könnte?

2. Sind die im Hochsauerlandkreis betroffenen Bodenflächen aufgrund der neuen Erkenntnisse der EFSA neu untersucht und bewertet worden?

3. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

4. Wenn nein, ist zu erwarten, dass entsprechende Untersuchungen in absehbarer Zeit erfolgen?

Fortsetzung folgt sobald die Antwort aus dem Kreishaus vorliegt.

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Heute Kreisausschuss statt Kreistag – Kreisverwaltung im digitalen Lockdown?

By admin at 10:36 am on Wednesday, December 16, 2020

Für heute um 17 Uhr war eine Sitzung des Kreistags einberufen worden. Themen sind u.a. die Einbringung des Entwurfs für den Kreishaushalt 2021, die Erhöhung der Abfallgebühren um etwa 20%, das wirtschaftliche Ergebnis des Sauerlandmuseums, der weitere Breitbandausbau, Informationen zur Einrichtung des Impfzentrums und diverse Auftragsvergaben für den Neubau des Berufskollegs in Arnsberg-Hüsten.

Doch nun fällt wegen des Corona-Lockdowns die Kreistagssitzung aus. Stattdessen tagt der Kreisausschuss. Am Montag Nachmittag erhielten die Kreistagsmitglieder aus dem Kreishaus die Anfrage, ob sie einer Übertragung der Entscheidungsbefugnisse vom Kreistag auf den Kreisaussschuss zustimmen. Das haben mehr als die erforderlichen zwei Drittel gemacht.

Dabei hätte es Alternativen gegeben, den gesamten Kreistag an der Sitzung zu beteiligen und gleichzeitig die Kontakte zu reduzieren. Die SPD-Kreistagsfraktion hatte vorgeschlagen, die Sitzung rein digital durchzuführen. Da dies aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist, hatte die SBL-Fraktion als Alternative eingebracht, eine “Hybrid-Sitzung” durchzuführen: Online-Teilnahmemöglichkeit für alle Kreistagsmitglieder, und Präsenz-Sitzung nur für diejenigen, die an einer digitalen Sitzung nicht teilnehmen möchten oder können. Auch die Öffentlichkeit sollte durch einen Live-Stream informiert werden.

Doch im Kreishaus scheinen sich – außer dem Gesundheitsamt und dem Straßenverkehrsamt – noch weitere Ämter im digitalen Lockdown zu befinden. Der Landrat ging auf die Vorschläge von SPD und SBL nicht ein.

Als weitere Alternative hatte die SBL eingebracht, jetzt nur die dringenden Beschlüsse (z.B. über Gebühren und Vergaben) im Kreisausschuss zu fassen und die Kreistagssitzung mit den weiteren Themen zu verschieben. So macht es auch die Stadt Iserlohn. Doch auch dies wurde nicht aufgegriffen. Ebenso wird unser Vorschlag, wenigstens die Rede des Landrats zur Einbringung des Haushalts live zu streamen, nicht verwirklicht.

Überall im Land werden Video-Konferenzen durchgeführt. Die SBL-Kreistagsfraktion und auch andere Fraktionen haben bereits Fraktionssitzungen online durchgeführt. Es ist schade, dass es der Kreisverwaltung nicht gelingt, solche Formate selbst anzuwenden. Dabei hatte der Kreistag im Jahr 2018 eine “Digitalisierungsstrategie” für die Kreisverwaltung beschlossen, aber die Umsetzung scheint in weiter Ferne zu liegen…

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Wirtschaftsausschuss fordert einstimmig Erhalt der Schnellbuslinie nach Paderborn

By admin at 12:35 am on Tuesday, December 8, 2020

Zum 01.02.2009 wurde sie eingeführt, nachdem insbesondere die SBL dies gefordert hatte: Die Schnellbuslinie S80 von Brilon nach Paderborn. Über Wülfte, Alme und Wünnenberg erreichte der Schnellbus nach 62 Minuten Paderborn Hbf. Seit 2018 heisst diese Linie “S 10″ und braucht etwas länger. Gefahren wird mit sie mit Bussen der Deutschen Bahn aus Ostwestfalen-Lippe. Nun steht eine Neuausschreibung im Rahmen eines sog. Linienbündels an. Doch heute morgen erfuhr die SBL, dass der führend zuständige Nahverkehrverbund Paderborn-Höxter (nph) plant, die durchgehende Buslinie im Juli 2021 einzustellen.

S80-2009

Daher beantragte die SBL-Fraktion noch heute morgen für die heute Nachmittag sowieso stattfindende Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus eine Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt:
“- Erhalt der Schnellbuslinie S10 nach Paderborn”

Zur Begründung und Erläuterung führte die SBL in dem Dringlichkeitsantrag aus:

“Die Neuvergabe dieser Schnellbuslinie war ein Thema in den letzten Sitzungen des Kreistags am 05.06.2020 und am 05.10.2020.
Am 10.12.2020 tagt in Bad Driburg die Verbandsversammlung des für die Ausschreibung zuständigen nph. Die Sitzungsunterlagen wurden uns heute morgen bekannt.
Danach plant der nph, die durchgehende Schnellbuslinie im Juli 2021 einzustellen. Der HSK sei darüber bereits am 27.11.2020 informiert worden!
Der Ausschuss sollte heute über den Stand der Planungen informiert werden, und der Landrat sollte beauftragt werden, Maßnahmen zum Erhalt der Schnellbuslinie zu ergreifen. Sie ist die einzige direkte ÖPNV-Verbindung zwischen dem HSK und dem Kreis Paderborn.

In der Sitzungsvorlage 69/2020 (des nph) heißt es u.a.:
‘Im Bereich Bad Wünnenberg gäbe es dabei die umfangreicheren Änderungen im Vergleich zum Teilbündel Borchen:
– Linie S10 Paderborn – Bad Wünnenberg – Brilon: Aufteilung in zwei Linien
– Linie R10 Paderborn – Bad Wünnenberg: Nördlicher Teil der S10 im 120-min-Takt (Status Quo) mit konsequenter Bedienung von Haaren und Leistungsausweitungen am Wochenende und an Feiertagen

– Linie 310 Bad Wünnenberg – Brilon: Südlicher Teil der derzeitigen und ausge¬schrie¬benen Linie S10 im 120-min-Takt.’

Das reduzierte Angebot sieht also eine Linie 310 im Zweistundentakt zwischen Brilon und Bad Wünnenberg Schäferstraße vor. Bad Wünnenberg soll nur noch eine zweistündliche Direktverbindung nach Paderborn über die Linie R10 Bad Wünnenberg, Kreisel – Haaren – Paderborn erhalten, mit deutlich längeren Fahrzeiten als bisher. Da die Linie 310 nicht über die Haltestelle Wünnenberg Kreisel verkehrt, wie sich aus der der Sitzungsdrucksache beigefügten Karte ergibt, wird es keine Direktverbindung aus dem HSK nach Paderborn mehr geben.”

Die Tagesordnung wurde zu Beginn der Sitzung wie von der SBL beantragt ergänzt. In der Debatte schlossen sich Vertreter fast aller anderen Fraktionen der Forderung der SBL an und betonten die Bedeutung dieser Schnellbuslinie.

Am Ende gab es einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses, in dem Landrat und Kreisverwaltung aufgefordert werden, sich in den Gesprächen mit dem nph für den Erhalt dieser direkten Buslinie einzusetzen. Damit ist ein erster, wichtiger Schritt gemacht!

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Kreisgesundheitsamt im Digitalen Dauer-Lockdown?

By admin at 12:18 pm on Saturday, December 5, 2020

Die Gesundheitsämter sind momentan durch die Folgen der Pandemie stark belastet. Auch im HSK helfen z.B. etwa 20 Bundeswehrsoldaten mit, damit die Arbeitsmenge überhaupt zu bewältigen ist.

Aber ist das ein Grund, die Organisation des Amtes zu vernachlässigen? Gerade in einer solchen Phase sollte es doch Aufgabe der Amtsleitung sein, die Arbeitsabläufe zu verbessern. Doch das scheint im HSK nicht zu gelingen.

Leider kommt es zu vielen Pannen, die sowohl für die Betroffenen ärgerlich sind als auch die Bekämpfung der Pandemie erschweren.
Einige Beispiele:
– Es wurden rechtswidrige “Absonderungs”-Bescheide erstellt, die keine Aussage enthielten, wann und unter welchen Voraussetzungen die “Isolierung in häuslicher Quarantäne” wieder beendet wird. Erst nach erfolgreicher Klage eines Betroffenen wurden die Bescheide geändert.
– Die Kriterien des RKI, wer wann und wie lange in Absonderung geschickt wird, wurden nicht eingehalten.
– Infizierte wurden viel zu spät in “häusliche Isolierung” geschickt (was die Infektionsrisiken deutlich erhöht).
– Kontaktpersonen von Infizierten wurden erst nach Ende ihrer Quarantänezeit erstmals über die Anordnung der Quarantäne informiert (was keinen Sinn ergibt).
– Positiv getestete Personen wurden zu einem Zeitpunkt, zu dem sie nicht mehr infektiös waren, erneut in Isolierung geschickt.
– Die Zuordnung von Kontaktpersonen zur Kategorie K1 (mit Anordnung von Quarantäne) ist teilweise fragwürdig.
Dies führt dazu, dass die Pandemie nicht bestmöglich bekämpft werden kann, und führt außerdem vielfach zu einer Erhöhung des Arbeitsvolumens, ohne dass sich daraus ein Nutzen ergibt.

Die SBL-Fraktion hatte für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 30. November den Antrag eingebracht, dass das Kreisgesundheitsamt über die Isolierungs- und Quarantänemaßnahmen berichten soll. Dies lehnte die Amtsleitung leider ab.

An den Arbeitsabläufen gibt es jedoch viel zu verbessern. Ein Beispiel:
Wenn in einer Arztpraxis ein PCR-Abstrich abgenommen wird, um zu klären, ob sich jemand tatsächlich mit Covid-19 (Corona) infiziert hat, muss in der Praxis ein Meldebogen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit vielen Einträgen per Hand ausgefüllt werden. Der wird dann an das Gesundheitsamt gefaxt. Das Ergebnis des Abstrichs erhält das Gesundheitsamt vom beauftragten Labor, ebenfalls per Fax. So erhält das Amt jede Woche etwa 7.000 Fax-Sendungen im Zusammenhang mit Corona-Tests. Deren Bearbeitung und Sortierung dauert sehr lange, vor allem wenn es darum geht, im Amt Daten aufzufinden. Denn alle empfangenen Daten müssen vom Fax abgeschrieben werden, oder es müssen Faxe aus großen Stapeln herausgesucht werden.
Die Labore und die Arztpraxen arbeiten dagegen untereinander mit Datenfernübertragung. Die Praxen haben daher immer gleich elektronischen Zugriff auf die Labordaten ihrer Patienten. Die Getesteten erhalten von fast allen Laboren einen Zettel mit einem QR-Code und können dann ihr Testergebnis sofort nach Vorliegen über die Corona-Warn-App abrufen. Im digitalen Zeitalter ist es unbegreiflich, dass Labore und Arztpraxen digital arbeiten, dass Bürgerinnen und Bürger die Corona-Warn-App nutzen sollen, das Kreisgesundheitsamt aber analog arbeitet, mit extremen zeitlichen Verzögrungen.

Es gibt eine Software für Gesundheitsämter, die diese Daten sicher und schnell verarbeiten und weiterleiten kann. “SORMAS” wurde vom Helmholtz-Institut mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums entwickelt. Im Ausland ist sie zur Pandemiebekämpfung bereits erfolgreich im Einsatz, ebenso wie in vielen Gesundheitsämtern in Deutschland. Das Land Niedersachsen hat beschlossen, diese Software flächendeckend einzuführen. Auch im Gesundheitsamt des Nachbarkreises Paderborn ist sie bereits im Einsatz. Sie leistet auch gute Dienste bei der Nachverfolgung und Betreuung der Kontaktpersonen.

Auf Nachfrage der SBL im Gesundheitsausschuss erklärte der hiesige Amtsleiter jedoch, dass er sie im HSK nicht einführen wolle, weil er das den Mitarbeitern nicht zumuten wolle und die Software angeblich nicht gut wäre.

Wie dringend digitale Lösungen sind, wurde vor einigen Tagen an einem konkreten Fall deutlich. Eine Ärztin im Kreisgebiet hatte das Abstrich-Ergebnis eines Bewohners einer Flüchtlingsunterkunft erhalten: er war positiv getestet. Das Ergebnis war vom Labor an das Gesundheitsamt in Meschede per Fax übermittelt worden, und auch die Ärztin sandte es dem Amt noch einmal per Fax zu. Wer die Wohnverhältnisse in Flüchtlingsunterkünften kennt weiß, dass jetzt dringender Handlungsbedarf besteht. Als die Ärztin dann auch noch im Gesundheitsamt anrief und es auffordern wollte, dass es sich um die Mitbewohner kümmern sollte, antwortete ihr der Mitarbeiter des Amtes, darum könne er sich nicht kümmern, weil er keinen Zugriff auf das Testergebnis hätte…
Aus vielen anderen Fällen ist bekannt, dass auch der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes bei Gesprächen mit Personen in Quarantäne nicht gut funktioniert.

Der Kreistag des HSK hat am 16.03.2018 eine “Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung des Hochsauerlandkreises” beschlossen. Was nützt so eine Strategie, wenn sie in solchen Situationen nicht umgesetzt wird? Wenn es die Amtsleitung nicht schafft, dann sollten andere Verantwortliche eingreifen.

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Corona-Schutzverordnung: Ski und Rodel nicht gut

By admin at 12:41 am on Wednesday, December 2, 2020

Vorerst kein Ski-Pass und -Spass
Am 30.11.2020 entschied die NRW-Landesregierung, dass die Corona-Schutzverordnung mit Skifahren im Sauerland und allem Drum und Dran nicht kompatibel sein kann. Die Lifte im Skigebiet Winterberg bleiben nun auf jeden Fall bis zum 20.12.2020 geschlossen. Dann sieht man weiter.

Vorsicht und Voraussicht
So gesehen hätte sich die SBL-Fraktion ihre Anfrageu „Staus und Warteschlangen in den Ski-Gebieten in und um Winterberg“, die sie bereits amm 12.11.2020 gestellt hatte, vielleicht ersparen können? Sie ist aber nun mal in der Welt. Mittlerweile ist auch die Antwort aus dem Kreishaus da. Warum sollten wir Ihnen beides ersparen? Man weiß ja nie was noch kommt.

Eins nach dem anderen. Zuerst die Anfrage der SBL:

„Sehr geehrter Herr Landrat,

in den letzten Jahren ist es immer wieder zu Staus und Wartezeiten bei der Anfahrt zu den Wintersportgebieten in und um Winterberg gekommen und zu Warteschlangen vor Liften und Hütten.

Vor allem hinsichtlich der Corona-Situation möchten wir fragen:

• Gibt es seitens des HSK ein Konzept, in der Wintersport-Arena lange Wartezeiten, Staus und Menschenansammlungen zu vermeiden?

• Falls ja, um welche konkreten Maßnahmen wird es sich handeln?

• Falls nein, was wird der HSK unternehmen, um die Infektionsgefahren zu reduzieren?“

Und nun die Antwort der HSK-Kreisverwaltung, datiert auf den 23.11.2020:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage vom 12.11.2020 beantworte ich nach Abstimmung mit der Wintersport-Arena Sauerland wie folgt:

zu Frage 1)

Ein entsprechendes Konzept wurde durch die Wintersport-Arena Sauerland erarbeitet und mit dem Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises abgestimmt.

Zu Frage 2)

Die Kernpunkte des Konzeptes sind auf der Internetseite der Wintersport-Arens Sauerland unter „Aktuelles“ veröffentlicht und werden fortlaufend aktualisiert.

Bei Abfassung dieses Schreibens datiert der letzte Stand dieser Hinweise vom 17.11.2020.

Das Konzept umfasst folgende Maßnahmen:

1. In Warteschlagen und in den Liften besteht eine Mund-Nasenschutzpflicht.

2. In den Anstehbereichen ist der Mindestabstand hintereinander von 1,50 m einzuhalten. In besucherstarken Zeiträumen setzen die Skigebiete bei Bedarf Sicherheitspersonal ein, um die Maskenpflicht und den Abstand zu kontrollieren.

3. Für den Ticketvertrieb wird das Online-Angebot beworben, um das Kassengeschäft vor Ort zu reduzieren.

4. Die Wintersport-Arena-Card als Saisonticket und das Saisonticket für das Skikarussell Winterberg werden in dieser Saison nicht angeboten. Ziel der Maßnahme ist u.a. die bessere Abschätzung der tagesaktuellen Besucherzahlen und deren Steuerung mittels eines Ampelsystems.

5. 5. Tages- und 2-Tages-Tickets werden grundsätzlich auch in den anderen Skigebieten im Raum Winterberg gelten, wie z.B. Neuastenberg, Altastenberg, Züschen, etc. um über eine weitere Option zur Steuerung der Besucher zu verfügen und einer Konzentration auf das Ski-karussell Winterberg vorzubeugen.

6. Im Skiverleih gelten die gleichen Regeln wie im Einzelhandel. Die zulässigen Gästezahlen sind der Größe der Geschäftsräume angepasst. Zudem wir die Online-Buchung beworben.

7. Für die Skischulen gelten reduzierte Gruppengrößen bei fester Zuordnung. Das Zeitfenster für die Kurszeiten wird nach Möglichkeit zur Entzerrung erweitert.

8. In den Skihütten gelten die gleichen Regelns wie für die Gastronomie. Bei erneuter Öffnung der Gastronomie müssen die Abstände zwischen den Tischen eingehalten werden und beim Verlassen des Platzes besteht Maskenpflicht. Auf Apres-Ski-Angebote wird verzichtet.“

Zu Frage 3)

Die Maßnahmen des Konzeptes sind zu Frage 2) dargestellt.“

PS:
Im Skigebiet in Willingen im benachbarten Bundesland Hessen stehen auch die Lifte mindestens bis zum 20.12.2020 still.

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