Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Bio-Ziegenhof – SBL/FW wird zur Verschwiegenheit verpflichtet

By admin at 3:24 pm on Friday, November 30, 2018

Wieso es sich bei der Antwort des Hochsauerlandkreises auf die Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu den Zuständen auf einem Bio-Ziegenhof bei Brilon um eine „Geheime Staatssache“ handeln soll, verstehen wir zwar nicht, können aber wohl vorerst die Antwort nicht veröffentlichen?

Die Story
Nach einem Filmbericht in der Sendung „hundkatzemaus“, der am 11.02.2017 gesendet worden ist, sollen auf einem Hof in Brilon Ziegen von Mitarbeitern geschlagen worden sein. Zudem hätten fast sämtliche Tiere erhebliche gesundheitliche Probleme aufgewiesen und wären abgemagert und geschwächt gewesen sein. In der Folge meldeten sich einige Zeugen, die aus eigenem Erleben von unhaltbaren Zuständen in diesem Betrieb sprachen. Manche Informanten kritisierten nicht nur die tierquälerische Ziegenhaltung, sondern berichteten auch von den erbärmlichen Lebensbedingungen der dort gehaltenen Hofhunde.

Am 26.02.2017 trafen sich rund 120 Personen zu einer Mahnwache gegen die Vorkommnisse in der Ziegenhaltung auf dem besagten Hof am Stadtrand von Brilon. Eine der Forderungen aus dem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war ein Tierhaltungsverbot für den Hofbetreiber. In der Kritik stand auch das Kreisveterinäramt, das nach Meinung der Demonstranten die Bedingungen der Tierhaltung nicht hinreichend kontrolliert haben soll. Im Vorfeld der angemeldeten Demo kam es zu einigen Merkwürdigkeiten. So musste der bereits genehmigte (!) Veranstaltungsort auf Verlangen der Polizei und des Bürgermeisters gleich 2mal verlegt werden.

Am 27.02.2017 veröffentlichte dann die Kreisverwaltung ihre Drucksache 9/687 zum Antrag der SBL/FW-Fraktion für die Sitzung des Kreisumweltausschusses. In dem Schreiben wurde bestätigt, dass etwa 90% der Ziegen auf diesem Hof an der Möhneburg krank sind und dass “zunehmende Abmagerung” auftritt.

Am 28.02.2017 wandte sich Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), mit einer umfangreichen Anfrage an den Landrat. Dabei ging es z.B. um Kontrollen und Maßnahmen wie der Separierung der gesunden von den kranken Tieren, um andere vorbeugende Maßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten und wie es zu den Verletzungen der Ziegen gekommen ist. Die Anfrage umfasste insgesamt 30 Einzelfragen.

Am 20.03.2017 berichtete die „taz“, dass “neben der offensichtlichen Tierquälerei … es der Betreiber auch mit anderen Vorschriften nicht so genau zu nehmen” scheint.

Am 24.03.2017 hatten sich zur Einwohnerfragestunde zu Beginn der Kreistagssitzung Bürgerinnen und –bürger eingefunden. Einige von ihnen wollten dem Landrat Fragen zu den Er-eignissen um den Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg stellen. Doch es gab ungewöhnliche Vorkommnisse. Bisher durften die Fragesteller oben von der Zuschauertribüne – wo sie ihre Plätze haben – ihre Fragen stellen. Doch dieses Mal erklärte der Landrat, Fragen würden nur vom Rednerpult unten im Saal zugelassen. Für die Einwohner, die fast alle zum ersten Mal an einer Kreistagssitzung teilnahmen, eine unangenehme Aufforderung. Und eine Grundlage in der Geschäftsordnung gab es bislang dafür nicht. Außerdem wurden von einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung, bevor Fragen gestellt werden durften, die Personalien der Einwohner festgehalten. Auch diese Registrierung wurde neu eingeführt, und auch dafür gab es keine Grundlage in der Geschäftsordnung. Die SBL/FW beantragte daraufhin die unverzügliche Einberufung des Ältestenrates, u.a. zum Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde.

Mit Schreiben vom 14.09.2017 antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises auf eine Anfrage der SBL/FW vom 15.08.2017. Komprimiert stand in der Antwort der Kreisverwaltung, dass weiterhin rund 90% der Ziegen mit Pseudotuberkulose durchseucht wären. Am 23.08.2017 hätten sich noch 625 Ziegen im Bestand befunden. Aufgrund des sehr hohen Durchseuchungsgrades sei die Erstellung eines Sanierungskonzeptes nicht möglich.

Still ruhte dann der See (wenn auch nur öffentlich).

Nach einem Jahr – am 07.08.2018 – stellte die SBL/FW-Kreistagsfraktion erneut 20 Fragen zum Ziegenhof bei Brilon, z.B., wie viele Ziegen und wie viele Lämmer in dem Betrieb gehalten werden und wie häufig, wie intensiv und mit welchen Ergebnissen das Kreisveterinäramt in den letzten 12 Monaten den Hof kontrolliert hat.

Am 16.08.2018 antwortete der HSK, wegen personeller Ausfälle könne die Anfrage nicht fristgerecht beantwortet werden.

Mit Datum vom 25.10.2018 kam sie dann endlich: Die Antwort. Am Ende des behördlichen Schreibens findet sich der Vermerk:
„Auf Ihre Verschwiegenheitspflicht gem. § 28 Abs. 2 KrO i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 GO sowie die Geheimhaltungspflichten nach § 40 Abs. 4 S. 2 KrO, 9 Abs. 5 GeschO KT weise ich hin.“

Daraufhin schrieb am 28.10.2018 der SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos den Landrat an. R. Loos erklärte u.a., dass der Hinweis auf die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten in dieser Form nicht akzeptabel sei, zumal wesentliche Teile der SBL/FW-Anfrage zuvor schon mit dem damals bekannten Sachstand am 09.03.2017 im Ausschuss für Umwelt-, Landwirtschaft und Forsten in öffentlicher Sitzung behandelt worden seien. Reinhard Loos bat des Weiteren um die Mitteilung, auf welche Antworten sich die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten beziehen und aus welchen Gründen diese bestehen.

In einem Schreiben mit Datum 12.11.2018 reagierte dann wiederum die Kreisverwaltung auf die pauschale Beanstandung der Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten.
Zitat: „Nach diesen Vorschriften haben Sie über die Ihnen bei Ausübung Ihrer Tätigkeit als Kreistagsmitglied bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich ist, Verschwiegenheit zu wahren. Ihrer Natur nach sind geheim insbesondere Angelegenheiten, deren Mitteilung an andere dem Gemeinwohl oder dem berechtigten Interesse einzelner Personen zuwiderlaufen würde. Das ist z.B. der Fall, wenn Datenschutz die Weitergabe persönlicher Daten untersagt. Berechtigte Interessen Einzelner sind auch immer dann anzunehmen, wenn die persönliche Sphäre oder Geschäftsgeheimnisse einer Firma berührt sind. Deshalb dürfte der ganz überwiegende Teil meiner Antworten unter die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht fallen. Die Pflichten treffen jedoch Sie als Mitglied des Kreistags bzw. Mitglied der Fraktion. Deshalb obliegt es letztlich Ihnen, zu prüfen, ob und welche Informationen Sie weiter geben können.
Dass am 09.03.2017 ein Teil der damaligen Fragen/Antworten bereits in öffentlicher behandelt wurde, hängt einerseits damit zusammen, dass diese Umstände zum damaligen Zeitpunkt infolge der öffentlichen Berichterstattung bereits bekannt waren und kein Geheimhaltungsinteresse mehr bestand und andererseits damit, dass der Betriebsinhaber der Beantwortung einiger Fragen ausdrücklich zugestimmt hatte. Eine öffentliche Berichterstattung hat in dem von Ihnen jetzt angefragten Fall jedoch nicht stattgefunden: die Zustimmung des Betriebsinhabers liegt nicht vor.“

Ein Schelm, der … ?
Wir werden jedenfalls rechtlich überprüfen, welche Teile des Antwortschreibens wir nun veröffentlichen dürfen. Das wird allerdings einige Tage dauern.

Wer sich das „Vergnügen“ machen will, alles was die SBL/FW bisher über den Bio-Ziegenhof bei Brilon und über den mittlerweile geschlossen Skandal-Ziegenhof bei Medebach auf ihrer HP „zu Papier“ gebracht hat, lesen möchte, bitte, hier!:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegenhof

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FFH-Gebiete und Vertragsverletzungsverfahren – HSK will ausstehende Planverfahren schnellstmöglich beenden

By admin at 11:19 pm on Friday, November 23, 2018

Es geht um die Ausweisung von Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH).
Seit 2015 läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Das bedeutet, es könnte zu Strafzahlungen kommen, für den Fall, dass es dem Hochsauerlandkreis (und anderen betroffenen Landkreisen) nicht gelingt, alle versprochenen FFH-Gebiete bis Ende dieses Jahres auszuweisen. In einem Gespräch im NRW-Umweltministerium (MULNV), schreibt die Kreisverwaltung in Meschede, sei vereinbart worden, dass der HSK die noch ausstehenden Planverfahren so schnell wie möglich beendet. „So schnell wie möglich“ kann in diesem Fall nur der 31.12.2018 bedeuten. Denn erst mit Sicherung der FFH-Gebiete durch den Landschaftsplan seien die Vorgaben der EU-Kommission vollständig erfüllt, so der HSK.

Informationen des HSK
Die Organisationseinheit Untere Naturschutzbehörde, Jagd teilte den Kreistagsmitgliedern aufgrund einer Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 14.11.2018 folgendes mit:

„Die Umsetzung der EU-Richtlinie „Natura 2000“ in nationales Recht ist in § 32 Abs. 2 BNatSchG geregelt. Danach sind alle gelisteten FFH- und Vogelschutzgebiete nach Maßgabe der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur- und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG zu erklären. Bei den alten Landschaftsplänen Sundern, Arnsberg und Meschede erfolgte dies noch nicht, weil diese Pläne vor der Meldung der FFH-Gebiete aufgestellt wurden. Bei der aktuellen Überarbeitung dieser Landschaftspläne (LP) werden die wesentlichen Teile der FFH-Gebiete – insbes. die FFH-Lebensraumtypen (LRT) – als NSG ausgewiesen.

Der Landschaftsplan Sundern wurde im Sept. 2018 vom Kreistag beschlossen. In diesem Plan sind alle FFH-Lebensraumtypen als NSG-Fläche gesichert. In den Stadtgebieten Arnsberg und Meschede ist das noch nicht der Fall. Aufgrund der Vorgaben der FFH-RL werden diese Lebensraumtypen aber vollständig als NSG bei der Neuaufstellung der LP Arnsberg und Meschede berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um ca. 3.430 ha LRT-Fläche im öffentlichen Eigentum (davon 2/3 Landesbetrieb Wald und Holz) und 880 ha im Privateigentum. Wenn die HSK-Landschaftspläne dann alle rechtskräftig sind, werden hier voraussichtlich lediglich 2 Teilflächen von FFH-Lebensraumtypen (Forst Bredelar / Stadtwald Marsberg und Hunau / Oberes Renautal) nicht vollständig gesichert sein. Hier handelt es sich insgesamt um ca. 28 ha, die nahezu vollständig im öffentlichen Eigentum stehen. Lediglich eine 0,78 ha große Teilfläche steht im Privateigentum.“

Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Eigentümer erläutert der HSK:
„Zunächst gilt ohnehin das sog. Verschlechterungsverbot der FFH-Richtlinie, das in § 33 Bundesnaturschutzgesetz mit unmittelbarer Wirkung umgesetzt ist. Die Richtlinie muss aber auch in Sachen FFH-Gebietsschutz in nationales Recht umgesetzt werden, was eigentlich schon 2007 hätte erledigt sein müssen (daher nun das Vertragsverletzungsverfahren, das wegen der Kreiszuständigkeit für die Landschaftsplanung in NRW bis auf unsere Ebene durchschlägt). Bei dieser Rechtsetzung durch Landschaftsplanung wird das Verschlechterungsverbot der FFH-RL so umgesetzt, wie die Richtline das definiert, nämlich – wo nötig – einschließlich der „Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands”. Gleichzeitig werden (wie im LP-Verfahren „Sundern“ in großem Rahmen abgestimmt) auch ökologische Sonderstandorte berücksichtigt, auf denen durch die Festsetzung z. B. bei aktueller Fehlbe-stockung ggf. ein Baumartenwechsel im Rahmen der forstlichen Bewirtschaftung gefordert ist.

Über das 0.9. Verschlechterungsverbot hinaus kann durch die Optimierung von Sonderstandorten oder Verbundflächen zwischen FFH-Lebensraumtypen die Baumartenwahl eingeschränkt sein, was allerdings nicht zwangsläufig zu ökonomischen Einbußen führt, sondern nur einzelfallweise bewertet werden kann. Während in solchen Situationen bei landwirtschaftlich genutzten Flächen echte Vertragsnaturschutz-Modelle existieren (s. Kreis-Kulturlandschaftspflegeprogramm), gibt es das Instrumentarium im Wald so nicht, sondern durch kleinteilig spezifizierte forstliche Förderrichtlinien (Beginn 1994 mit der sog. „Warburger Vereinbarung“, heute über festgelegte Zuschüsse z. B. für Laubholzauf-Forstungen, Hiebsunreifeentschädigungen, und spezielle Biotoppflegemaßnahmen).“

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Fragen nach Gießereialtsanden und die Antworten

By admin at 1:10 am on Saturday, November 17, 2018

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte sich am 16.10.2018 auf Wunsch eines Bürgers bei der Kreisverwaltung nach einer Aufschüttung von Gießereialtsanden an der B 7 in Meschede erkundigt.

Wir berichteten:
http://sbl-fraktion.de/?p=8686

Mit Datum vom 24.10.2018 antwortete die Kreisverwaltung des HSK – Organisationseinheit Abfallwirtschaft – wie folgt:

„Ihre Fragen werden im Einzelnen wie folgt beantwortet:

1. Ist die Information richtig. dass Gießereialtsande in der Nähe der B 7 aufgeschüttet worden sind und immer noch aufgeschüttet werden?

Bei der in Ihrer u.a. Anfrage näher beschriebenen Aufschüttung handelt es sich um den im Jahr 2004 geplanten Neubau der Werkszufahrt „Ost“ der Honsel GmbH & Co. KG (jetzt: Martinrea Hensel Germany GmbH). Mit Wasserrechtlicher Erlaubnis vom 17. November 2005 war der Einbau von 35.000 m2 unbelasteten Gießereirestsanden für den Neubau dieser Werkszufahrt zugelassen worden.

Für diese Werkszufahrt der Martinrea Honsel Germany GmbH ist seit 2008 nach der Zuständigkeits-verordnung Umweltschutz die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Umweltschutzbehörde (Dezernat 54 „Wasserwirtschaft“) zuständig. Die Akten zur Wasserrechtlichen Erlaubnis wurden seinerzeit an die Bezirksregierung Arnsberg abgegeben.

Weitere Auskünfte kann daher nur die Bezirksregierung Arnsberg erteilen.

2. Um welche Mengen handelt es sich im Jahr 2017 und voraussichtlich im laufenden Jahr?
Siehe Antwort zu Frage 1 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg)!

3. Wenn ja, ist das Material standfest? (Bergrutsch in Bestwig an der Stelle des neuen Sportplatzes im Jahr 2013!)
Siehe Antwort zu Frage 1 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg)!

4. Trifft es zu, dass der Bereich des ehemaligen Fichtenwäldchens von der Firma Martinrea Honsel Germany GmbH erworben wurde bzw. vermutlich in absehbarer Zeit erworben werden soll?
Diese Frage kann nicht beantwortet werden.

5. Über welches Fassungsvermögen verfügt die Werksdeponie an der Waldstraße derzeit noch?
Seit dem 31.03.2015 ist nach Änderung der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Umweltschutzbehörde (Dezernat 52 „Abfallwirtschaft“) für die Werksdeponie „Waldstraße“ der Martinrea Honsel Germany GmbH zuständig. Die Akten zu dieser Deponie wurden seinerzeit an die Bezirksregierung Arnsberg abgegeben.
Auskünfte über diese Deponie kann daher nur die Bezirksregierung Arnsberg erteilen.

6. Wurde und wird das auf dieser Deponie gelagerte Material anderweitig für Verfüllungen eingesetzt?
Ja, im Übrigen siehe auch Antwort zu Frage 5 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg)!

7. Wenn ja, wo und in welchen Mengen (nur bezogen auf die Jahre 2017 und 2018)?
Mit Wasserrechtlicher Erlaubnis vom 28. November 2017 wurde für die Herrichtung und Anhebung einer Gewerbefläche in Velmede, lm Öhler, 59909 Bestwig. der Einbau von 56.000 m“ Gießereirestsande der Martinrea Honsel Germany GmbH zugelassen. Mit dem Einbau wurde im Dezember 2017 begonnen. Die Maßnahme dauert noch an.
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 5 (Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg für die Werksdeponie)!

8. Werden die Gießereialtsande (Aufschüttungen an der B 7 und der Werksdeponie) regelmäßig auf Kontaminationen hin überprüft und analysiert?
Siehe Antworten zu Fragen 1 und 5!

9. Wenn ja, wer führt(e) die Untersuchungen und Analysen in welcher Häufigkeit und mit welchen Resultaten durch (nur bezogen auf die Jahre 2017 und 2018)?
Siehe Antworten zu Fragen 1 und 5!“

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Schäden in Fichtenforsten – SBL/FW beantragt beim Landrat Sachstandsbericht

By admin at 12:02 pm on Wednesday, November 14, 2018

Schäden
Heimische Forstämter berichten über Schäden durch den Sturm Friederike, über die gravierenden Folgen der Trockenheit, den überaus starken Borkenkäferbefall in den Fichtenfors-ten und zu erwartende Veränderungen bei der Holzvermarktung sowie anderen Forstdienst-leistungen.

Antrag
Aufgrund dessen beantragte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), mit Schreiben vom 23.10.2018 für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten bei Landrat Dr. Karl Schneider einen Sachstandsbericht über die „Schäden in Fichtenforsten“.

Bericht
Im Fachausschuss sollte von dem Ausmaß der Schäden in den Fichtenforsten berichtet werden, sowie über die Möglichkeiten, weitere Schäden einzudämmen und das Holz sinnvoll zu verwerten.
Könnten zum Beispiel Nasslager – wie nach dem Orkan Kyrill – eine Alternative sein?
Werden alte Nasslager noch genutzt bzw. können sie noch genutzt werden?
Es gibt viele Fragen.

Aufforderung
Laut Antrag der SBL/FW sollte zudem eine Aufforderung an das NRW-Umweltministerium erfolgen, aktiv zu werden, um den Holzpreisverfall zu stoppen.

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„Tierschutz funktioniert“, meint die AfD

By admin at 6:44 pm on Friday, November 9, 2018

Zurück in die Vergangenheit?
Beim Tierschutz sei alles gut, meint offenbar die AfD und legte am 18.04.2018 im NRW-Landtag den Gesetzesentwurf
„zur Aufhebung des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tier-schutzvereine Nordrhein-Westfalen – Rückkehr zur deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit“ vor. Siehe Drucksache 17/2394!
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-2394.pdf

Stets vorbildlich?
Die AfD-Landtagsfraktion ist also offenbar zu der Erkenntnis gekommen: „
…, dass der im Bundesgesetz verankerte Tierschutz funktioniert und die zuständigen Kreisordnungsbehörden bei tierschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren stets vorbildlich handelten. …“

Absage?
Wir hoffen, dass dem Gesetzesentwurf – der ja offensichtlich nicht nur gegen tierschutzrechtliche Belange, sondern ganz klar auch gegen Tierschützer zielt – im Landtag eine deutliche Absage erteilt wird!

Handlungsbedarf?
Ja, aber wohl hinsichtlich einer deutlichen Verbesserung des Tierschutzes und nicht in seiner Verhinderung!

Missstände?
Ja, leider. Wir nehmen nicht an, dass sich die Medien diese und andere Berichte über Nicht-beachtung von Tierschutz aus den Fingern saugen!?

„In Deutschland werden Millionen Ferkel wenige Tage nach der Geburt ohne Betäubung kastriert.“
Klick:
https://www.nrz.de/wirtschaft/verbot-betaeubungsloser-ferkelkastration-verschoben-id215467517.html

„Auf Schlachthöfen kommt es immer wieder zu Fehlbetäubungen, …“
Klack:
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/landwirtschaft/schlachten/

„Als sie vor den Ställen in Ilshofen mehrere Mülltonnen mit toten Puten entdeckten, …“
Klick:
http://www.taz.de/!5534633/

„Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall der verendeten Ziegen auf einem Hof bei Medebach gegen …“
Klack:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/ziegenhof-medebach-ermittlungverfahren-gegen-veterinaeramt-id211542477.html

… um nur einige aktenkundige Beispiele aufzuzählen.
Ob die aufgedeckten und öffentlich bekannt gewordenen tierschutzrechtliche Missstände nur die Spitze vom Eisberg sind, wissen wir nicht. Wir machen uns aber so unsere Gedanken. Und dass auch im Kreisgebiet des HSK aus anderen Parteien gelegentlich ähnliche Tendenzen zu hören sind, ist sicher nur Zufall…

Defizit?
Ob die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion nicht lesen können oder wollen, oder ob die hier zitierten Artikel für diese Abgeordneten nur Fake-News sind, wissen wir auch nicht. Wir machen uns aber so unsere Gedanken.

PS: Das „AfD-Gesetz“ ist offenbar noch in Beratung
Klack:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/index.jsp

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Alte Eiche in Gevelinghausen – Baumfällung = „laufendes Geschäft der Verwaltung“

By admin at 12:02 pm on Wednesday, November 7, 2018

Pressemeldung
„Die 400 Jahre alte Eiche in Gevelinghausen kann stehen bleiben“, meldete die WR am 12.10.2018. Seines Erachtens bestünde in Punkto Vitalität des Baumes keine Gefahr für die Standsicherheit. Das ist die Einschätzung eines weiteren Gutachters, die er so dem Hoch-sauerlandkreis mitgeteilt hat.
Klick:
https://www.wr.de/region/sauer-und-siegerland/definitiv-alte-eiche-von-gevelinghausen-darf-stehen-bleiben-id215549495.html

Naturschützer
Das war knapp. Um Haaresbreite wäre auf Veranlassung des Hochsauerlandkreises der schutzwürdige alte Baum gefällt worden. Dank des Einsatzes von „Aktivisten“ konnte zum Glück das Blatt zu Gunsten des Naturdenkmals gewendet werden.

Anfrage
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte erst durch die Medien von der vom HSK geplanten und dann durch Naturschützer verhinderten Baumfällung erfahren.
Eine Recherche in den Dokumenten des Hochsauerlandkreises ergab, dass offenbar auch weder die Mitglieder des Naturschutzbeirats noch die des Ausschusses für Umwelt, Land-wirtschaft und Forsten von der Kreisverwaltung über die Begutachtung der alten Eiche, über das Ergebnis der Begutachtung noch über die beabsichtige Baumfällung in Kenntnis gesetzt worden sind.
Die SBL/FW-Fraktion wollte es aber ganz genau wissen. Fraktionssprecher Reinhard Loos stellte also am 16.10.2018 schriftlich eine kurze Anfrage an den Landrat:

• Sind der Naturschutzbeirat bzw. sein Vorsitzender und/oder der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über die beabsichtigte Baumfällung und die Gründe für diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme dazu gebeten worden?

• Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

• Wenn nein, warum nicht?

Antwort
Das Antwortschreiben aus dem Kreishaus, datiert auf den 18.10.2018, fiel ebenso knapp aus:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. nein
2. entfällt
3. Sobald ein Gutachter die dringende Fällung eines Baumes empfiehlt, ist Gefahr im Ver-zug, so dass der Naturschutzbeirat nur nachträglich informiert wird. Da es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung gem. § 13 Hauptsatzung HSK handelt, ist der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in solchen Fällen regelmäßig nicht zu beteiligen.“

Fazit
Wenn es denn so ist (bzw. sein sollte) wie die Kreisverwaltung schreibt, wozu gibt es dann beim HSK die zwei Gremien „Naturschutzbeirat“ und „Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten“?

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Geheimniskrämerei zum Ziegenhof

By admin at 12:01 pm on Friday, November 2, 2018

Nach fast einem Vierteljahr hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion jetzt aus dem Kreishaus die Antworten auf ihre Anfrage vom 07.08.2018 zur aktuellen Situation des Ziegenhofs bei Brilon erhalten. Laut Geschäftsordnung des Kreistags dürfte das maximal 14 Tage dauern…

Vielleicht gab es ja besondere “Gründe” für die extreme Verzögerung?
Die Antwort ist nicht – wie sonst üblich – vom Landrat unterschrieben, sondern “im Auftrag” von einem Verwaltungsbeamten der Kreisverwaltung.
Und am Ende steht der vielsagende Satz “Auf Ihre Verschwiegenheitspflicht gem. § 28 Abs. 2 KrO i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 GO sowie die Geheimhaltungspflichten nach § 40 Abs. 4 S. 2 KrO, 9 Abs. 5 GeschO KT weise ich hin.” Dies verwundert auch deswegen, weil im letzten Jahr fast alle der in der Anfrage nachgefragten Sachverhalte bereits im Umweltausschuss des Kreises öffentlich beraten wurden, mit dem damaligen Sachstand. Zudem wurden mehrere Fragen aus unserer Anfrage gar nicht beantwortet, da es sich angeblich um Geschäftsgeheimnisse des Ziegenhofs handeln soll.

Das bedeutet, dass wir derzeit die Antworten (noch) nicht veröffentlichen können. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion akzeptiert diese pauschale und nicht konkret begründete Verpflichtung zur Geheimhaltung allerdings nichts. Sie hat deswegen den Landrat angeschrieben und ihn aufgefordert, die angeblich notwendige Geheimhaltung konkret zu begründen und – falls eine Geheimhaltung überhaupt erforderlich ist – die davon betroffenen Fragen konkret zu benennen. Über das Ergebnis werden wir berichten.

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