Alte Eiche in Gevelinghausen – Baumfällung = „laufendes Geschäft der Verwaltung“
Pressemeldung
„Die 400 Jahre alte Eiche in Gevelinghausen kann stehen bleiben“, meldete die WR am 12.10.2018. Seines Erachtens bestünde in Punkto Vitalität des Baumes keine Gefahr für die Standsicherheit. Das ist die Einschätzung eines weiteren Gutachters, die er so dem Hoch-sauerlandkreis mitgeteilt hat.
Klick:
https://www.wr.de/region/sauer-und-siegerland/definitiv-alte-eiche-von-gevelinghausen-darf-stehen-bleiben-id215549495.html
Naturschützer
Das war knapp. Um Haaresbreite wäre auf Veranlassung des Hochsauerlandkreises der schutzwürdige alte Baum gefällt worden. Dank des Einsatzes von „Aktivisten“ konnte zum Glück das Blatt zu Gunsten des Naturdenkmals gewendet werden.
Anfrage
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte erst durch die Medien von der vom HSK geplanten und dann durch Naturschützer verhinderten Baumfällung erfahren.
Eine Recherche in den Dokumenten des Hochsauerlandkreises ergab, dass offenbar auch weder die Mitglieder des Naturschutzbeirats noch die des Ausschusses für Umwelt, Land-wirtschaft und Forsten von der Kreisverwaltung über die Begutachtung der alten Eiche, über das Ergebnis der Begutachtung noch über die beabsichtige Baumfällung in Kenntnis gesetzt worden sind.
Die SBL/FW-Fraktion wollte es aber ganz genau wissen. Fraktionssprecher Reinhard Loos stellte also am 16.10.2018 schriftlich eine kurze Anfrage an den Landrat:
• Sind der Naturschutzbeirat bzw. sein Vorsitzender und/oder der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über die beabsichtigte Baumfällung und die Gründe für diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme dazu gebeten worden?
• Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
• Wenn nein, warum nicht?
Antwort
Das Antwortschreiben aus dem Kreishaus, datiert auf den 18.10.2018, fiel ebenso knapp aus:
„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. nein
2. entfällt
3. Sobald ein Gutachter die dringende Fällung eines Baumes empfiehlt, ist Gefahr im Ver-zug, so dass der Naturschutzbeirat nur nachträglich informiert wird. Da es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung gem. § 13 Hauptsatzung HSK handelt, ist der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in solchen Fällen regelmäßig nicht zu beteiligen.“
Fazit
Wenn es denn so ist (bzw. sein sollte) wie die Kreisverwaltung schreibt, wozu gibt es dann beim HSK die zwei Gremien „Naturschutzbeirat“ und „Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten“?