Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Vogelschutzgebiet wird größer

By admin at 11:50 pm on Saturday, February 18, 2023

Am 08.11.2022 hatten wir bereits berichtet: “Die Bemühungen des Briloner und des Marsberger Bürgermeisters, unterstützt vom Landrat und von CDU und SPD im HSK, das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg zu verhindern, sind gescheitert.”
https://sbl-fraktion.de/?p=10809

Nun wurde im Amtsblatt Nr. 3/2023 der HSK die Ankündigung über die erneute Auslegung der Unterlagen zum Vogelschutzgebiet veröffentlicht; sie erfolgt vom 27.02.2023 bis zum 27.03.2023 im Internet und in mehreren Behörden. Die Bekanntmachung enthält auch eine Karte, aus der sich die Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Planungen der zuständigen Landesbehörde LANUV für das Vogelschutzgebiet (VSG) bei Brilon und Marsberg ergeben.

Karte-202301-AendVSG-AmtsblattHSK
(Durch Anklicken läßt sich die Karte vergrößert anzeigen)

Die grünen Flächen kommen neu hinzu, die hellgelben bleiben wie bisher geplant, und die hellrot markierten Flächen entfallen. Das bedeutet, dass die Stadt Olsberg nun fast nicht mehr am Vogelschutzgebiet beteiligt ist; aber sie hatte bisher schon nur einen sehr geringen Anteil. In Marsberg gibt es mehr zusätzliche als entfallende Flächen, in Brilon ist die Veränderungsbilanz fast ausgeglichen, und aus den Stadtgebieten von Büren und Bad Wünnenberg kommen große Flächen hinzu. In allen Städten bleiben aber zahlreiche und große Flächen (vor allem in den Zentren und deren Umfeld), die nicht zum neuen VSG gehören.

In der Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg heißt es u.a.:
“Für das zu meldende VSG Gebiet ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt. Hierunter werden Gebiete verstanden, die im ursprünglichen Meldeprozess vor 2004 nicht als VSG ausgewiesen wurden, obwohl sie aufgrund der Datenlage hätten ausgewiesen werden müssen, weil sie ebenfalls zu den für den Vogelschutz „geeignetsten Gebieten“ gehören. Dort gilt das Schutzregime gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 1 Vogelschutz-Richtlinie. Aus diesem Grunde können sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt Auswirkungen auf Pläne und Projekt ergeben.

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt aus diesem Grunde, gemäß § 32 Abs. 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) i.V.m. § 51 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz NRW – LNatSchG NRW), in der geltenden Fassung, der Europäischen Kommission – über die Bundesrepublik Deutschland – ein weiteres Gebiet nach der Richtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30.11.2009 zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten zu melden.

Das LANUV hat das Gebiet nach den in Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang III FFH-RL bzw. nach den in Art. 4 Abs. 1 und 2 V-RL genannten naturschutzfachlichen Kriterien entsprechend den Vorgaben der Natura 2000-Richtlinien und der ständigen Rechtsprechung auf europäischer und Bundesebene geprüft und ermittelt.”

Der vollständige Text des Amtsblattes Nr. 3/2023 des HSK steht hier:
https://www.hochsauerlandkreis.de/fileadmin/user_upload/Fachbereich_1/FD_11/Amtsblaetter/Amtsblaetter_2023/00_Amtsblatt_3_2023.999.pdf

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Vogelschutzgebiet wird größer

Kreisverwaltung bei Umweltangelegenheiten objektiv?

By admin at 6:11 pm on Sunday, November 7, 2021

Erhebliche Zweifel, ob die Kreisverwaltung sich in Umweltangelegenheiten objektiv verhält, ergeben sich aus einer Antwort des Landrats auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion.

Bekanntlich hat der Verein für Vogel- und Naturschutz im HSK (VNV) angeregt, ein neues Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg auszuweisen. Das zuständige Landesamt (LANUV) hat die jahrelangen Beobachtungen seltener und schützenswertere Vogelarten (Neuntöter, Raubwürger und Grauspecht) durch den VNV bestätigt. Als Ergebnis schlägt das LANUV vor, ein ca. 120 ha großes Vogelschutzgebiet auszuwesen. Derartiger Schutzgebiete gibt es bereits in der Medebacher Bucht und in der Hellweger Börde; sie haben sich dort zur Zufriedenheit fast aller Beteiligten entwickelt.

Aber im HSK ist ja manches anders. CDU, SPD und FDP laufen “Sturm” gegen die Ausweisung, und die Kreisverwaltung scheint dabei Hilfsdienste zu leisten. Denn in ihrer Sitzungsvorlage (Drs. 10/190) für den Naturschutzbeirat und den Kreistag wird die Ablehnung auch mit wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Aspekten begründet.

Dabei ignorierte die Kreisverwaltung die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) völlig. Das BVerwG hat jedoch in einem Grundsatzurteil im Jahr 2002 festgestellt, dass für die Ausweisung von Vogelschutzgebieten ausschließlich ornithologische Gründe relevant sind und z.B. Wirtschafts- und Verkehrspolitik keine Rolle spielen dürfen (Urteil vom 14.11.2002 – 4 A 15.02).

In der Antwort des Landrats auf diesen bedenklichen Mangel heißt es nun:
“Ihren Hinweis aufgreifend, wonach die Verwaltung die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Ausweisung des Vogelschutzgebietes ignoriert hat ist anzuführen, dass der Stellungnahme zum Vogelschutzgebiet im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vom Kreistag mehrheitlich zugestimmt wurde. Hierbei handelt es sich nicht um eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, sondern um eine Stellungnahme der Gesamtverwaltung. Im Rahmen der Stellungnahme sind vom Kreistag u.a. als politische Forderungen geltend gemacht werden, bei der Ausweisung der Gebietskulisse anstehende lnfrastrukturmaßnahmen oder die Belange der Windkraftanlagenbetreiber zu berücksichtigen.”

Das macht die Angelegenheit noch schlimmer. Denn von dem für solche Angelegenheiten zuständigen Amt einer öffentlichen Verwaltung darf man erwarten, dass es sich mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinandersetzt, sie darstellt und ggf. abweichende Ansichten begründet. Bei der Anwaltskanzlei einer Partei wäre das anders.
Die Antwort des Landrats bedeutet aber, dass die Fraktionen darauf angewiesen, selbst entsprechende Recherchen anzustellen. Denn die Kreisverwaltung sieht ihre Aufgabe offensichtlich als erfüllt an, wenn der Kreistag eine Entscheidung getroffen hat, auch wenn die Verwaltung ihm vorher wesentliche Informationen vorenthalten hat. Vertrauensvolle Arbeit sieht anders aus…

Noch nicht beantwortet wurde übrigens eine weitere Anfrage der SBL, in der es um einen Ortstermin mit der Landesumweltministerin ging. Dazu wurden vom Landrat ausschließlich Gegner des geplanten Vogelschutzgebiets (VSG) eingeladen. Die Kreistagsfraktionen, die die Ausweisung des VSG unterstützen, wurden ebenso wenig beteiligt wie der VNV…

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Kreisverwaltung bei Umweltangelegenheiten objektiv?

Änderungsantrag der SBL zur Stellungnahme zum Vogelschutzgebiet

By admin at 12:09 pm on Friday, June 18, 2021

Der Kreistag soll in seiner Sitzung am 18.06.2021 die Stellungnahme des HSK zum „Vogelschutzgebiet (VSG) Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ beschließen. Der Beschlussvorschlag von Landrat und Verwaltung sieht eine Ablehnung der Planungen vor, wegen angeblicher rechtlicher Fehler.
Dazu hat die SBL-Kreistagsfraktion am 14.06.2021 den folgenden Änderungsantrag gestellt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

die SBL-Kreistagsfraktion hat in ihrer heutigen Fraktionssitzung den folgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag in Drs. 10/190 beschlossen:
„Der Kreistag beschließt, dass der Hochsauerlandkreis im Verfahren ‚Beteiligung der Träger öffentlicher Belange …’ zu der beabsichtigten Gebietsmeldung DE-4517-401 ‚Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg’ keine Stellungnahme abgibt und damit dem Votum das Naturschutzbeirats folgt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bitte um Initiierung von Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses einer Vereinbarung nach dem Muster der ‚Medebacher Vereinbarung’ bzw. der ‚Hellwegbördevereinbarung’ an die höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg heran zu treten.“

Begründung
1.
Der von der Kreisverwaltung vorgelegte Entwurf hat offensichtlich das Ziel, das geplante Vogelschutzgebiet (VSG) zu verhindern. Damit wird er den Belangen des Natur- und Artenschutzes nicht gerecht, insbesondere nach dem am 29.04.2021 verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.
Die vorliegenden Daten zeigen eindeutig, dass eine Fläche mindestens in der vom LANUV vorgeschlagenen Größe als Europäisches VSG ausgewiesen werden muss.
Auch Landesumweltministerin Heinen-Esser hat in der Videokonferenz am 17.05.2021 ausdrücklich die fachliche Kompetenz von LANUV und VNV, auf deren fachlicher Arbeit die nun vorgelegten Ergebnisse beruhen, hervorgehoben.

2.
Darüber hinaus ist der Entwurf der Stellungnahme auch unter juristischen Gesichtspunkten ungeeignet.
Als zentraler Kritikpunkt wird in dem von der Kreisverwaltung vorgelegten Entwurf genannt: „das bisherige Verfahren zur Festlegung der Gebietskulisse … entspricht nicht gesetzlichen Vorgaben des § 51 Landesnaturschutzgesetz NRW.
Danach ist die Ermittlung der Gebiete … ausdrücklich und ausschließlich Aufgabe des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Es handelt sich insoweit um eine hoheitliche Aufgabe, die nicht von einer Privatperson – mag sie oder ihre Mitarbeiter, Mitglieder etc. noch so qualifiziert und integer sein – anstelle der Behörde übernommen werden darf.“
Konkret heißt es dazu in § 51 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz jedoch:
„(1) Die Gebiete, die der Europäischen Kommission von der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.06.2013, S. 193) geändert worden ist, zu benennen sind, werden nach den in dieser Vorschrift genannten naturschutzfachlichen Maßgaben durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ermittelt.“ (Unterstreichungen hinzugefügt, wie auch unten)
Nur die Ermittlung der Gebiete ist also allein dem LANUV übertragen, nicht aber die Beschaffung von Informationen, die zur Ermittlung der Gebiete führen. Das LANUV ist somit frei, auf welche fachlichen Quellen es sich bei der Ermittlung dieser Gebiete stützt, und es ist nirgendwo festgelegt, dass nur Beamtinnen und Beamte schützenswerte Vögel beobachten, zählen und kartieren dürfen, weil bereits dies eine hoheitliche Aufgabe sei.
Im konkreten Fall hat das LANUV aufgrund von Unterlagen des VNV, die dieser in jahrelanger fachlicher Arbeit erstellt hat und die vom LANUV überprüft wurden, die Gebietsabgrenzung vorgeschlagen. Damit sind alle gesetzlichen Anforderungen nach § 51 LNatSchG zweifelsfrei erfüllt.
Auch die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung macht keine Einschränkungen, wer an der Zählung der Vögel mitwirken darf, sondern betont die fachlichen Kriterien:
„Gehört ein Gebiet nach dem naturschutzfachlichen Vergleich zu den für den Vogelschutz ‚geeignetsten’ Gebieten, ist es zum Vogelschutzgebiet zu erklären… Die Identifizierung Europäischer Vogelschutzgebiete hat sich ausschließlich an ornithologischen Kriterien zu orientieren. Eine Abwägung mit anderen Belangen findet nicht statt.“ (BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 – 4 A 15/02)
Im selben Urteil des BVerwG wird außerdem klar gestellt, dass wirtschafts- und verkehrspolitische Gründe keine Rolle spielen dürfen:
„Der erkennende Senat hat … die Überzeugung gewonnen, dass die Nichtmeldung des Nassanger-Gebiets maßgeblich auf wirtschafts- und verkehrspolitische Gründe zurückzuführen ist. Der Kl. hat in seiner dem Senat vorgelegten Stellungnahme zur bayerischen Gebietsauswahl von FFH- und Vogelschutzgebieten … substanziiert unter Heranziehung von Veröffentlichungen und Pressemitteilungen der Staatsregierung dargelegt, dass Gebiete aus der ursprünglichen „Prüfliste” des LfU unter anderem deshalb gestrichen wurden, weil sie Flächen für Straßenbauprojekte im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthielten.“ (ebenda)
So äußert sich auch die Fachliteratur:
„Ob ein bestimmtes Gebiet als Schutzgebiet auszuweisen ist, bleibt im Einzelfall oftmals politisch umstritten. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Entscheidung, die nicht im Ermessen der zuständigen Behörde steht, denn bei der Auswahlentscheidung ist diese an ornithologische Kriterien gebunden.“ (Koch/Hofmann/Reese, Umweltrecht, Rn 91 zu § 7 Naturschutzrecht).

3.
Die Einleitung von Gesprächen, die zu einer Vereinbarung wie beim VSG „Medebacher Bucht“ führen, ist dagegen ein sinnvoller Ansatz. Gerade dieses ebenfalls im HSK gelegene VSG zeigt, dass die Ausweisung eines VSG viele Chancen nicht nur für den Artenschutz, sondern auch für die Landwirtschaft und den Erholungswert der Landschaft bietet.”

Filed under: Klimaschutz,Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Änderungsantrag der SBL zur Stellungnahme zum Vogelschutzgebiet

GaGAGroKo gegen Vogelschutzgebiet

By admin at 2:17 pm on Wednesday, June 9, 2021

Am Montag (7. Juni) stand auch im Wirtschaftsausschuss des HSK die Stellungnahme zum geplanten Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg auf der Tagesordnung. Dafür war von der Kreisverwaltung mit Unterstützung einer Münsteraner Anwaltskanzlei ein Text vorgelegt worden. Er endete mit einem Fazit, wonach angeblich das Verfahren “nicht den gesetzlichen Anforderungen” entspräche.

Eine Woche zuvor hatte der Naturschutzbeirat des HSK mit deutlichem Votum von mehr als 70% diese Stellungnahme abgelehnt und festgestellt, dass sie so wenig Substanz enthalte, dass sie auch durch Änderungen im Text nicht verwertbar wäre. Auch die Landesumweltministerin Heinen-Esser (CDU) hatte in einer Videokonferenz am 17. Mai mit mehr als 100 Teilnehmern die Arbeit des VNV und des LANUV, die die fachliche Grundlage für die Ausweisung des Vogelschutzgebietes lieferten, ausdrücklich gelobt.

Doch was geschah dann am Montag im Ausschuss? Die SBL beantragte, sich dem Votum des Naturschutzbeirats anzuschließen. Doch nur SBL und Linke/FW folgten diesem Vorschlag, die “GaGaGroKo” (CDU/SPD/FDP/Grüne) stimmte geschlossen dagegen. Stattdessen schlossen sie sich in einer weiteren Abstimmung ausdrücklich und ohne irgendeine Änderung dem Vorschlag der Kreisverwaltung und der Anwaltskanzlei an – der vor allem das Ziel hat, das Vogelschutzgebiet zu verhindern.

Sind auf der Ebene des HSK nun der Naturschutzbeirat und die Fraktionen von SBL und Linken/FW die einzigen, die sich tatsächlich um Natur- und Artenschutz kümmern? Werden hier schon irgendwelche neuen bunten Koalitionen vorbereitet?? Ist das wichtiger als der Schutz seltener und besonders schützenswerter Vogelarten wir Grauspecht, Neuntöter und Raubwürger???

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on GaGAGroKo gegen Vogelschutzgebiet

Vogelschutzgebiet: Deutliche Ablehnung für Vorschlag der Kreisverwaltung

By admin at 12:34 am on Tuesday, June 1, 2021

Eine öffentliche Verwaltung sollte neutral und sachorientiert handeln. Das gelingt der Kreisverwaltung des HSK auch fast immer – aber manchmal scheint hier doch eine Lobby die Aktionen zu steuern. Diesen Eindruck konnte man am Montag (31. Mai) im Naturschutzbeirat gewinnen.

Es ging um die Stellungnahme des HSK zum geplanten Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg, die bis Ende Juni an Bezirksregierung und Landesumweltministerium gehen soll. Auf Veranlassung des Vereins für Vogel- und Naturschutz (VNV) hatte das für Naturschutz zuständige Landesamt (LANUV) vorgeschlagen, bei Brilon und Marsberg ein ca. 120 ha großes Vogelschutzgebiet neu auszuweisen. Aufgrund des Vorkommens der besonders geschützten Arten Raubwürger, Neuntöter und Grauspecht besteht dort nun bereits ein sog. faktisches Vogelschutzgebiet. Die Kartierungen des VNV waren vom LANUV bestätigt worden. Für ein faktisches VSG gilt – bis zur offiziellen Ausweisung als Vogelschutzgebiet – gesetzlich eine Veränderungssperre. Nach der Ausweisung können dann für einige Vorhaben Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.

Mit der Erstellung des Entwurfs für die Stellungnahme beauftragte die Kreisverwaltung eine Münsteraner Anwaltskanzlei. Die war erwartungsgemäß nicht in der Lage, inhaltlich gegen die Ergebnisse von VNV und LANUV zu argumentieren, sondern konzentrierte sich auf formale Aspekte: Die “Ermittlung der Gebiete … zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen” sei “ausdrücklich und ausschließlich Aufgabe des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Es handelt sich insoweit um eine hoheitliche Aufgabe, die nicht von einer Privatperson … anstelle der Behörde übernommen werden darf.”

Diese Ausführungen nutzen dem Vogelschutz rein gar nichts. Welche Rolle spielt es denn, ob erst der VNV und dann das LANUV die Feststellungen über die besonders geschützten Vogelarten trifft, oder das LANUV gleich selbst aktiv wird?? Wobei darauf hinzuweisen ist, dass das LANUV – ebenso wie andere Fachbehörden – regelmäßig auf die Kompetenz des VNV zurück greift.

In ihrem “Fazit” behaupteten die Anwaltskanzlei und die Kreisverwaltung dann, das Verfahren entspreche “so, wie es bislang geführt wurde, nicht den gesetzlichen Anforderungen.” Immerhin nennen die Autoren versteckt im Text auch die Gruppen, von denen sie beeinflusst wurden: den Waldbauernverband und den “Vertreter der Landwirte” (wobei darauf hinzuweisen ist, dass es sich nur um einzelne Funktionäre handelt).

Bemerkenswertes wurde von Mitgliedern des Naturschutzbeirates zu der formalen Kritik ausgeführt: Vor zwei Jahrzehnten ist das allseits anerkannte Vogelschutzgebiet “Medebacher Bucht” auf die gleiche Weise entstanden: Der VNV brachte seine Kartierungsergebnisse ein, und das LANUV setzte die Ergebnisse dann um. Damals sah niemand die Einleitung des Verfahrens als rein “hoheitliche Aufgabe” an. Besonders heftige Kritik wurde in diesem Zusammenhang aus dem Naturschutzbeirat auch an der zuständigen Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung geübt: Sie würde die üblichen Abläufe nicht kennen. Und die Kreisverwaltung würde behaupten, dass die vom VNV vorgelegten Daten nicht dem üblichen Standard entsprächen. Aber die Landesumweltministerin, ihre Mitarbeiter und das LANUV hätten bei einer Videokonferenz am 17. Mai mit zahlreichen Teilnehmern hervorgehoben, dass die Daten einwandfrei seien. Zudem hätte die Ministerin auf die Kompetenz von VNV und LANUV hingewiesen und deutlich gemacht, dass der Artenschutz eine wichtige Aufgabe ihres Ministeriums ist. Sogar die von der Kreisverwaltung beauftragte Anwaltskanzlei habe Anfang Mai im Umweltausschuss vorgetragen, dass das Vogelschutzgebiet nicht zu verhindern sein. Der von der Kreisverwaltung vorgelegte Entwurf für die Stellungnahme sei substanzlos und auch durch Veränderungen nicht sinnvoll zu verbessern.

Das Ergebnis der Abstimmung im Naturschutzbeirat war eindeutig: Mit 8 : 3 Stimmen (also mit mehr als 70%) wurde die von der Kreisverwaltung vorgelegte Stellungnahme abgelehnt. Das letzte Wort hat am 18. Juni der Kreistag. Wird dann die Fachkompetenz oder die politische Lobby entscheidend sein?

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Vogelschutzgebiet: Deutliche Ablehnung für Vorschlag der Kreisverwaltung

Statt Polemik Chancen des Vogelschutzgebiets nutzen

By admin at 12:40 am on Sunday, February 14, 2021

Hohe Wellen schlägt derzeit das geplante Vogelschutzgebiet Brilon-Marsberg, das auf Initiative des Verein für Natur und Vogelschutz (VNV) ausgewiesen werden soll und wo im Verfahren bis zum 30. April die Grundeigentümer Einwendungen einlegen können. Zum einen werden erhebliche Vorwürfe gegen den VNV erhoben: *Stickum habe der Verein umfangreiche Ornithologische Kartierungen vorgenommen* (WP), und gleichzeitig wird von Vertretern von CDU/SPD und FDP die Sachkompetenz des Vereins in Frage gestellt. Umso erstaunlicher ist dieser Aufschrei, wenn man weiß , dass der VNV seit Jahrzehnten sowohl für den Hochsauerlandkreis als auch für das Landesamt für Naturschutz (LANUV) seine Sachkompetenz zur Verfügung stellt. Und warum werden diese Vorwürfe an einen Verein gerichtet, der nichts anderes gemacht hat, als seine Aufgabe zu erfüllen: Nämlich sich wirksam für den Vogelschutz einzusetzen? Unverständlich.

An die Speerspitze einer Allianz gegen das geplante Vogelschutzgebiet hat sich der Landwirtschaftsverband Meschede gestellt. Genauso wie der VNV sich wirksam für den Vogelschutz einsetzt, ist es das gute Recht des Verbandes sich für seine Mitglieder einzusetzen. Die Frage ist allerdings, ob es den Mitgliedern nutzt, wenn eine Allianz gegen das Vogelschutzgebiet geschmiedet wird. Es stellt sich die Frage, ob die Mitglieder des Landwirtschaftsverbandes überhaupt durch diese Ausweisung solche Nachteile haben, wie allenthalben kolportiert wird, oder ob nicht auch für sie die Vorteile durchaus überwiegen: Wenn man die Chancen nutzt, die eine solche Ausweisung für die Regionalentwicklung bieten.

Faktisch wird es zunächst einmal durch die Ausweisung des Vogelschutzgebietes für die meisten Betriebe keine Verschlechterung geben, da die Ausweisung zunächst einmal das Ziel hat, dass sich die Lebensbedingungen der geschützten Vogelarten nicht verschlechtern. Darüber hinausgehende Maßnahmen können nur in Absprache mit den Betrieben erfolgen und sind entschädigungspflichtig.

Sollte nicht der Landwirtschaftsverband auch in unserer Region und im Interesse seiner Mitglieder in stärkerem Maße darauf drängen, dass keine weitere Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung eintritt und dass statt dessen die Landwirtschaft für diesen ökologischen Beitrag hinreichend entschädigt wird? Genau diese Möglichkeit wird durch ein solches Schutzgebiet gegeben. Das Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht ist hierfür ein hinreichendes Beispiel.

Erstaunlich ist, wer sich nun weiterhin zu dieser Allianz gegen das geplante Schutzgebiet gesellt: Die SPD-Kreistagsfraktion verkündet lauthals: „Die still und heimlich beabsichtigte Ausweisung eines Vogelschutzgebietes auf Teilen der Briloner und Marsberger Stadtgebiets wird die Region in ihren Entwicklungsmöglichkeiten gegen die heimische Wirtschaft und gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unweigerlich einschränken. Dies ist ein Affront gegen die heimische Wirtschaft und gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben“, so der Fraktionsvorsitzende der SPD–Kreistagsfraktion Reinhard Brüggemann. Welche ArbeitnehmerInnen will die SPD mit einer solchen Plattitüde, die nichts mit der Realtität zu tun hat, wieder gewinnen? Oder soll hier einfach nur Polemik gegen den Naturschutz gemacht werden? Ins gleiche Horn stößt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese, der allerdings das Augenmerk auf die „gebeutelten“ Landwirte richtet. Warum nutzt Herr Wiese nicht die Chance, mit der Ausweisung des Vogelschutzgebiets stärker ökologische Standards zur Förderung der heimischen Land- und Forstwirtschaft umzusetzen? Der durch den Klimawandel und das damit verbundene Baumsterben arg gebeutelten Forstwirtschaft wäre durch eine ökologische Ausrichtung der Förderung, z.B. durch Unterstützung der natürlichen Wiederbewaldung, Einbeziehung der natürlichen Sukzessionsentwicklung und stärkere Förderung von Naturschutzmassnahmen, mehr geholfen als durch das gegenwärtig praktizierte Gießkannenprinzip mit pauschaler 100 Euro / ha Förderung und der Forstgeräteförderung, die vermutlich bei nur wenigen Großbetrieben hängenbleibt.

Offensichtlich ist bei vielen politischen und Verbandsvertretern noch nicht angekommen, dass wir uns im Zeitalter des Artensterbens befinden, dass nur durch eine darauf ausgerichtete Förderung ökologische und ökonomische Interessen in Einklang zu bringen sind und dass es sich hierbei um eine zukunfstorientierte Regionalentwicklung handelt.

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Statt Polemik Chancen des Vogelschutzgebiets nutzen

“Naturschutzfachliche Voraussetzungen” für VSG sind gegeben

By admin at 3:05 pm on Friday, January 22, 2021

Im Raum Brilon/Marsberg soll auf Antrag des Vereins für Natur- und Vogelschutz im HSK (VNV) ein neues Vogelschutzgebietes (VSG) ausgewiesen werden. CDU und SPD lehnen es ab.

Hilfreiche Informationen sind in der heute veröffentlichten Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung für den Naturschutzbeirat des HSK enthalten. Der Beirat soll sich in seiner Sitzung am Di 09.02.2021 auch mit dem Thema “Vogelschutzgebiet Diemel- bzw. Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg” befassen.
In der Sitzungsdrucksache steht u.a.:
“Der Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK hat im Dez. 2019 beantragt, Flächen der Städte Brilon, Marsberg und Olsberg in einer Größe von ca. 28.000 ha als Vogelschutzgebiet (VSG) auszuweisen. Der Antrag wurde mit wissenschaftlich überprüfbaren Bestandszahlen von Uhu, Raubwürger, Neuntöter und Rotmilan sowie anderen Vogelarten hinterlegt. Der Antrag ging zeitgleich an EU-Kommission, MULNV, LANUV, Bezirksregierung und in Durchschrift auch an den HSK. …
Der Antrag des VNV wurde vom LANUV fachlich geprüft. Das LANUV kommt zu dem Ergebnis, dass die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines VSG nach der EU-Vogelschutzrichtlinie gegeben sind. …
Das Land NRW habe rechtlich keinen Ermessenspielraum und muss nach der Rechtsprechung des EuGH das Ausweisungsverfahren einleiten. …
Das MULNV hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derzeitig bereits ein faktisches Vogelschutzgebiet vorliegt. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass der Bereich wie ein formal geschütztes Gebiet behandelt werden muss (vgl. Art. 4 Abs. 1 Satz 4 Vogelschutzrichtlinie).”

Ob das auch bei den GroKo-Fraktionen und beim Briloner Bürgermeister ankommt???

Der Text der Drucksache 10/99 steht hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQutQ_B3PIsRXARkAe_YknCxo3ytk4x-L3bcsOXc9uAt/Vorlage_10-99.pdf
Und hier gibt es zwei Karten über die Lage des geplanten VSG:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZR2O6wrXjuE9-lzdo1BpLgdIk2I0m9Xgwe0GCS9OARBV/Kartenmaterial_Entwurf_VSG.pdf

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on “Naturschutzfachliche Voraussetzungen” für VSG sind gegeben

Warum so wenig Begeisterung für Vogelschutz und Schutzgebiete?

By admin at 9:58 pm on Wednesday, January 20, 2021

Weniger Vögel in unseren Gärten!
Die jüngste vom NABU initiierte Vogelzählung zeigt, die Vielzahl der Vögel in den heimischen Gärten ist deutlich rückläufig. Die Ursachen für diese Entwicklung liegen scheinbar auf der Hand. War der Lebensraum der Gartenvögel früher nicht erheblich größer und waren die Flächen und die Gewässer längst nicht so übermäßig mit „Pflanzenschutzmitteln“ etc. vergiftet? Die aktuelle Situation wirkt besorgniserregend. Sie ruft nach Konsequenzen!

Uneinigkeit und parteipolitisches Geplänkel?
Eine Konsequenz könnte die Ausweisung von Vogelschutzgebieten sein. Genau dafür gibt es im Raum Brilon/Marsberg auch handfeste Pläne. Das Vorhaben ist so real, dass es die Lokalpolitik auf den Plan gerufen hat. Die Wellen schlagen jetzt hoch, so dass die SPD-Kreistagsfraktion aktiv geworden ist.

Vorausgegangen war dieser Bericht in der WP im Dezember:
„Das Verfahren zu dem Vogelschutzgebiet Brilon-Marsberg läuft an. In die Sorgen vor Ort mischen sich Abgeordnete mit gegenseitigen Vorwürfen ein.
Am Dienstag, 22. Dezember, läuft das Anhörungsverfahren zur Ausweisung eines EU-Vogelschutzgebietes im Raum Brilon und Marsberg an. Während Politik und Verwaltung vor Ort noch dabei sind, überhaupt Informationen zu dem 120 Quadratkilometer umfassenden Planungsbereich zu bekommen, ist auf höherer Ebene ein politischer Schlagabtausch entbrannt.
Die Protagonisten: SPD-Bundestagsabgeordneter Dirk Wiese aus Brilon und CDU-Landtagsabgeordneter Matthias Kerkhoff aus Olsberg. Auslöser: Der Vorwurf von Dirk Wiese an die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung, „solch ein Vorhaben still und heimlich einer Region aufs Auge zu drücken und ihr damit Fesseln für die Zukunft anzulegen“. Demgegenüber ruft Matthias Kerkhoff in Erinnerung, dass es schließlich die SPD-geführte Landesregierung gewesen sei, „die den ländlichen Raum mit einem Landesentwicklungsplan beglücken wollte, der die Entwicklung der Region massiv verschlechtert hätte ….“
Klick: https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/vogelschutzgebiet-brilon-marsberg-loest-zank-in-politik-aus-id231199926.html

Antrag der HSK-SPD
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Reinhard Brüggemann schrieb offenbar daraufhin am 04.01.2021 den Landrat an:
„Die SPD-Fraktion im Kreistag des Hochsauerlandkreises beantragt, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sowie des Kreisausschusses und Kreistages folgenden TOP aufzunehmen:
Vogelschutzgebiet DE-4517-401

Wir bitten um Stellungname bzw. Beantwortung der nachfolgenden Fragen und ausführliche Beratung in den Sitzungen:
• Wann genau und mit welchem Inhalt lag die Abschrift des VNV-Antrags auf Ausweisung des Vogelschutzgebietes dem Hochsauerlandkreis vor?
• Warum wurde weder der Kreistag noch der zuständige Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten bisher über diesen Antrag informiert?

Begründung:

Seit einigen Wochen beunruhigt die geplante Ausweisung eines EU-Vogelschutzgebietes auf der Fläche der Städte Marsberg, Brilon und Olsberg die betroffenen Land- und Forsteigentümer sowie die Menschen im Hochsauerlandkreis.

Der Presse konnten wir entnehmen, dass dies weder ein Vorhaben der Landesregierung noch der Ministerien oder der Fraktionen von CDU und FDP sei.

Der Presseartikel suggeriert, dass auch heimische Vertreter der an der Landesregierung beteiligten politischen Parteien offensichtlich von dem Antrag auf Ausweisung des Vogelschutzgebietes überrascht worden seien. Zumindest werfen sie dem Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK vor, das Verfahren ohne Beteiligung der lokalen Akteure durchgezogen zu haben.

Nach uns vorliegenden Informationen ist der Antrag des VNV auf Einrichtung des EU-Vogelschutzgebietes bereits im Dezember 2019 abschriftlich auch der Bezirksregierung und dem Landrat des HSK übermittelt worden.

Die in der Präsentation des LANUF beigefügte Karte aus 12/2019, die den Vorschlag des VNV mit einer Fläche von 28.000 ha zeigt, bestätigt die Antragstellung bereits im Dezember 2019.“

Antwort der Kreisverwaltung in Kurzform
• In der Antwort aus dem Kreishaus mit Datum vom 06.01.2021 heißt es, der Antrag der SPD würde – wie auch der Antrag der FDP – auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft und Forsten (voraussichtlich am 11.02.2021) und der nächsten Kreisausschuss- und Kreistagssitzung (voraussichtlich am 26.02.2021) aufgenommen.

• Mittlerweile sei der Hochsauerlandkreis beteiligt. Die Frist für die Stellungnahme ende am 12.02.2021.

• Ein Antrag des VNV auf Ausweisung eines Vogelschutzgebietes sei im Dezember 2019 an die EU-Kommission, das NRW-Umweltministerium, das Landesamt für Natur- und Verbraucherschutz, die Bezirksregierung und an den HSK gerichtet worden.

• Der HSK habe die Eingabe nicht bearbeitet, da er nicht zuständig gewesen sei. Darüber habe er den VNV in Kenntnis gesetzt.

• Vor diesem Hintergrund hätte im Dezember 2019 keine Notwendigkeit bestanden, die Gremien über das Schreiben vom VNV zu informieren.

• Die Untere Naturschutzbehörde und die Städte Marsberg und Brilon seien im November 2020 erstmalig über den Verfahrensstand informiert worden.

• Der HSK wäre dann mit Schreiben der Bezirksregierung vom 18.12.2020 als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Schlussbemerkungen
Die Presse wird hoffentlich über die weitere Entwicklung berichten!? Die SBL-Fraktion bleibt jedenfalls am Ball.
Auch uns interessiert, wer, wann, wie und von wem über den Antrag des VNV informiert wurde. Besonders spannend: Waren vielleicht einige Personen schon lange einbezogen, die nun gegen den Plan, das Vogelschutzgebiet auszuweisen, schimpfen??

Filed under: Klimaschutz,Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Warum so wenig Begeisterung für Vogelschutz und Schutzgebiete?

Tierschutzorganisation PETA kritisiert neues Jagdgesetz

By admin at 11:58 pm on Monday, October 26, 2020

Wirtschaft – wie immer – first?
Einseitige Ausrichtung auf Monokulturen und Ertragsmaximierung führten dazu, dass viele Grundeigentümer, Landwirte und Förster ein wirtschaftliches Interesse an der Dezimierung der Wildtierpopulationen haben. Tiere aus wirtschaftlichen Gründen zu töten, sei aus Sicht des Tierschutzes untragbar, so die Meinung von PETA veröffentlicht in einer PM vom Oktober 2020.

Novellierung des Jagdgesetzes?
PETA Deutschland hatte am 25. September 2020 das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angeschrieben, mit der Bitte um eine Stellungnahme des Ministeri-ums zum ersten Entwurf der geplanten Änderung in Bundesjagd- und Bundesnaturschutzge-setz.

Tierschutz – wie immer – last?
Wie die Tierschutzorganisation auf ihren Seiten publiziert, plant die Bundesregierung, das Bundesjagdgesetz möglicherweise noch 2020 zu erneuern:
„Der von Julia Klöckner im Juli 2020 vorgestellte neue Entwurf ist aus Tierschutzsicht jedoch problematisch – er würde viele extrem grausame Jagdpraktiken weiterhin erlauben und dadurch für massives Tierleid sorgen. Wir von PETA fordern die Regierung im Namen der Tiere dazu auf, den Gesetzentwurf zurückzuweisen und die Chance zu nutzen, ihn im Sinne der Tiere mit den hier genannten fünf Punkten noch einmal zu überarbeiten.“ …

Abschüsse nach Gutdünken?
… „Unter anderem sollen in der Gesetzesnovelle Rehe, wie bereits Wildschweine, zum unlimitierten Abschuss freigegeben werden. Das soll dem natürlichen Gleichgewicht zwischen Wald und Wildtieren dienen. Dass sich das Ökosystem Wald jedoch sehr gut ohne das Töten von Tieren regulieren kann, wird im Gesetzesentwurf bisher ignoriert. Entsprechend abstrus ist der Gedanke, das Töten von Rehen ohne jede Obergrenze gesetzlich zu verankern. Sogar der Jagdverband kritisiert den neuen Entwurf: Durch den Plan, Rehabschüsse ohne Mindestzahl einführen zu wollen, stelle dieser Rehe als Schädlinge des Waldes dar – was nicht der Wahrheit entspricht. Denn: Wildtiere sind keine Bedrohung für den Waldbestand in Deutschland, stattdessen sollte die Art des schonungslosen Bewirtschaftens der Natur komplett neu überdacht werden.“

Neue Verbote?
PETA fordert:
1. Die Baujagd sowie die Jagd mit Fallen müssen verboten werden.
2. Die Jagdhundeausbildung am lebenden Tier ist zu untersagen.
3. Die Jagd auf Fuchs und Marder muss sofort verboten werden.
4. Die Jagd auf Hunde und Katzen ist zu verbieten.
5. Die Jagd auf sämtliche Vogelarten muss untersagt werden.
Das ist die Sicht von PETA. Wir können ihr durchaus was abgewinnen.
Frage
Wie sehen das die Jägerinnen und Jäger, Förster und Waldbauern im Sauerland?

Link zu PETA
https://www.peta.de/neues-jagdgesetz

Filed under: TierschutzComments Off on Tierschutzorganisation PETA kritisiert neues Jagdgesetz

SBL stellt erneut Anfrage zu den hohen Nitratwerten im Raum Marsberg

By admin at 9:46 am on Wednesday, August 5, 2020

Immer wieder machen Bürgerinnen und Bürger aus dem Raum Marsberg darauf aufmerksam, dass auf Marsberger Stadtgebiet viele und sehr große Schweinemastanlagen betrieben werden. Die Nitratwerte sind hier sehr hoch, was wahrscheinlich mit der von den Schweinen verursachten Güllebelastung zusammenhängt.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat diese Thematik schon öfters im Umweltausschuss aufgegriffen. Am 04.08.2020 stellte die SBL erneut eine Anfrage an die Kreisverwaltung. Hier die Fragen:

1. Welche Schweinemastanlagen auf Marsberger Stadtgebiet sind in den letzten 5 Jahren genehmigt worden, für jeweils wie viele Schweine, und wo befinden sich diese Mastanlagen?

2. Im Einzugsbereich welcher natürlichen Gewässer in Marsberg sind die Schweinemastanlagen?

3. Nach unserer Kenntnis gibt es im Gebiet der Stadt Marsberg nur eine einzige aktive Messstelle für Nitratbelastung im Grundwasser, die zudem weit entfernt von vielen Schweinemastanlagen liegt.
Welche Versuche der Kreisverwaltung gab es bisher, Messstellen in der Nähe der Schweinemastanlagen einzurichten, mit welchen Ergebnissen?
Welche weiteren Initiativen in dieser Richtung sind eingeleitet oder möglich?

4. Wird nach Kenntnis der Kreisverwaltung Gülle aus dem Inland und/oder Ausland nach Marsberg importiert, ggf. in welchen Mengen und wann?

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on SBL stellt erneut Anfrage zu den hohen Nitratwerten im Raum Marsberg

Schweinemast und Gülle – Wie viel davon können Mensch, Tier und Natur verkraften?

By admin at 11:54 pm on Thursday, July 2, 2020

Regionaler Bezug
Schweinemast im Raum Marsberg
Im Stadtgebiet Marsberg machen sich ganz offensichtlich immer mehr Aus- und Nebenwirkungen der Massentierhaltung, speziell der Schweinemast bemerkbar. Der höchste im Hochsauerlandkreis (offiziell) gemessene und verkündete Nitratwert stammt aus dem „Schweineparadies“ Marsberg. Mit 47 mg/l liegt er nur ganz knapp unter dem Grenzwert von 50 mg/l.
Verwunderlich ist das nicht. Denn allein im Raum Marsberg stehen nach aktuellen Angaben der Kreisverwaltung über 30.400 Schweine in den Ställen. Und das offenbar mit steigender Tendenz. 2018 lag dort die Zahl der Mastschweine (laut Angaben des HSK) bei „nur“ rund 27.600 Tieren. Offenbar sind in den letzten Jahren immer mehr Ställe genehmigt und gebaut worden.

Arme Schweine
Die Marsberger Schweine sind im wahrsten Sinne des Wortes arme Schweine. Sie leben laut den uns vorliegenden Angaben allesamt in konventioneller Haltung, also auf Voll- oder Teilspaltenböden mit wenig Tageslicht und nicht mal ein Quadratmeter Platz pro Tier. So vegetieren sie rund 100 Tage. Dann haben sie die Schlachtreife von bis zu 125 kg erreicht. Zum krönenden Abschluss ihres bescheidenen Lebens werden sie dichtgedrängt zum Großschlachthof transportiert (vielleicht zu Tönnies)?

Wie viel Gülle „produziert“ ein Marsberger Schwein?
Rein rechnerisch ergibt sich ein Gülleanfall von 1,43 m³ pro Mastplatz und Jahr. Darin enthalten ist das Reinigungswasser von 0,507 m³ pro Tier pro Jahr.
Die Quelle für diese Angabe ist die Landwirtschaftskammer Niedersachen:
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/1/nav/753/article/30422.html

Noch mehr Gülle von Irgendwo
Zu allem eigenen (Gülle-)Überfluss beobachten Marsberger Bürger/innen immer wieder Gülle-Importe per LKW. Woher genau die Fracht in den Hochsauerlandkreis kommt ist ungewiss, vielleicht u.a. aus der Weser-Ems-Region in Niedersachsen, die als „Kernland der deutschen Fleischindustrie“ gilt.

Diskussion um die Messwerte
Und weil die (offiziell bekannten) Nitratmesswerte im Raum Marsberg schon fast eine halbe Ewigkeit im kritischen Bereich liegen, misstrauen ihnen offenbar die Hauptverursacher, die Schweinemäster. Die Bauern zweifeln die Angaben offenbar an und rufen nach der Politik:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/bauern-aus-marsberg-misstrauen-messung-zur-nitratbelastung-id228080847.html
Auf der anderen Seite stehen misstrauische Bürgerinnen und Bürger. Sie fragen sich nicht von ungefähr, ob es im Bereich Marsberg, im HSK und im benachbarten Hessen überhaupt ausreichend Messstellen gibt, um sich ein einigermaßen klares Bild über die Höhe der Nitratbelastung zu machen? Auch sie fragen sich ob die offiziellen Angaben über die Höhe der Nitratwerte realistisch oder vielleicht doch etwas (nach unten) geschönt sind?

Überregionaler Bezug
Schweinemast und Grundwasser
Eine Studie die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die am 26.02.2020 veröffentlicht worden ist, hat einen klaren Zusammenhang zwischen der Grundwasserbelastung und der landwirtschaftlichen Nutzung der betroffenen Gebiete belegt. Grundlage sind Daten von 2012 bis 2016, die offenbar einen systematischen Zusammenhang zwischen Bodennutzung und Nitratbelastung aufweisen.

Es besteht ein Zusammenhang zwischen Bodennutzung und Nitratbelastung
Zitat „EurActiv“:
„Während der Nitratgehalt in Wald- und Grünlandflächen meist deutlich geringer ist, weisen Messstellen in landwirtschaftlichem Gebiet deutlich höhere Werte auf. Dort liegt der Durchschnitt bei etwa 28 Prozent im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt von nur 18 Prozent. In landwirtschaftlichen Regionen fanden die Forscher nicht nur häufiger, sondern dann auch deutlich stärkere Belastungswerte, welche den erlaubten Höchstwert von 50 Milligramm pro Liter um das bis zu siebenfache überschreiten. …
… Neu an den Ergebnissen des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ist, dass es damit erstmals eine systematische Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Bodennutzung und der Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland gibt.“

Ergebnis der Studie: Die Landwirtschaft bleibt der größte Verursacher des Nitratüberschusses
Zitat „EurActiv“:
„Die Konzentration von Nitrat ist besonders in jenen Bundesländern mit Schweinemast besonders hoch. Verursacht wird sie durch den Dung der Tiere, der auf die Felder ausgebracht und im Boden durch biochemische Prozesse in Nitrat umgewandelt wird, das sich wiederum in Grund- und Oberflächenwasser anreichert. Nach Erkenntnissen der Forscher geht deshalb auch eine höhere Dichte des Schweinebestandes mit einer erhöhten Nitratbelastung einher. Für Rinder und Schafe konnte dagegen keine solche Korrelation gefunden werden.“
Klick: https://www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/studie-zeigt-erstmals-zusammenhang-zwischen-landwirtschaft-und-nitratbelastung/

Gülle im Überfluss bedeutet eine Vielzahl ungünstiger und wahrscheinlich gesundheitsschädlicher Nebenwirkungen
Darum leitete die Europäische Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Und das ist gut so!
https://www.diw.de/de/diw_01.c.740783.de/publikationen/wochenberichte/2020_09_1/nitratbelastung_im_grundwasser_ueberschreitet_grenzwert_seit___mehr_transparenz_und_kontrolle_in_der_duengepraxis_notwendig.html

Fortsetzung folgt
Wir könnten hier noch seitenlang über die Aus- und Nebenwirkungen von Tiermast spekulieren und schreiben. Der nächste Skandal ist gewiss. Wir werden viel zu bald davon hören und lesen.

Filed under: Gewässer,TierschutzComments Off on Schweinemast und Gülle – Wie viel davon können Mensch, Tier und Natur verkraften?

Nur ein Schwein in Bestwig

By admin at 10:55 pm on Wednesday, June 17, 2020

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste adressierte am 05.05.2020 eine Anfrage zu „Gesundheitlichen Schäden resultierend aus der Tiermast“ an den Landrat bzw. an die Kreisverwaltung.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=9500

Am 15.06.2020 beantwortete die Organisationseinheit Wasserwirtschaft die Anfrage der SBL schriftlich.
Wir fassen den Inhalt des Schreibens hier zunächst kurz zusammen. Die komplette Antwort wollen wir Ihnen aber auch nicht vorenthalten.

Zusammenfassung

Zahl der Mastschweine
Im Hochsauerlandkreis (mit seinen rund 260.000 Einwohnern) werden z.Z. fast 60.000 Schweine gemästet, davon allein über 30.000 im Stadtgebiet Marsberg (ca. 20.000 Einwohner). Zweite Kommune in der Mast-Rangfolge ist Sundern mit über 7.000 Tieren, gefolgt von der Kreisstadt Meschede mit fast 6.500 Mastschweinen. In Winterberg und Bestwig kann von Massentierhaltung keine Rede sein. Für Winterberg meldet der HSK 3 Schweine, für Bestwig nur 1.

Antibiotika in der Tiermast = Eine unbekannte Größe
Zum Einsatz von Antibiotika in der Tiermast, auch über den des Reserveantibiotikums „Colistin“, kann der Hochsauerlandkreis keine Angaben machen. Valide Aussagen zu Verbrauchsmengen und zu den eingesetzten Wirkstoffen könnten über die TAM-Datenbank nicht getroffen werden.
Der Tierhalter sei verpflichtet, die Behandlung mit antibiotischen Präparaten in einer zentralen Datenbank (TAM) zu melden. Im Fall einer Überschreitung der bundesweiten Kennzahlen sei der Tierhalter verpflichtet, Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaverbrauchs zu ergreifen.

Nitratwerte – Wie oft und wo werden sie gemessen
Für das 1. Quartal 2020 lägen dem LANUV Stichproben aus mehreren Flüssen vor, z.B. aus der Möhne, Henne und dem Salweybach vor. Für die Bewertung sei das LANUV zuständig. Mehr sagt der HSK in seinem Schreiben zur aktuellen Situation leider nicht aus. Also, keine Angabe! Zwischen 2015 und 2018 wären die Parameter in den Fließgewässern im HSK unauffällig gewesen.

Höchster Nitratwert mit knapp unter 50 mg/l im „Schweineparadies“ Marsberg
Laut Angaben der Behörde liegen die jeweils höchsten Nitratwerte im HSK zwischen 47 mg/l im Stadtgebiet Marsberg und 5 mg/l in Winterberg. Schmallenberg (17 mg/l) weise (bezogen auf die letzten 10 Jahre) als einzige Kommune eine fallende Tendenz bei den Nitratwerten im Trinkwasser auf. In allen anderen Städten und Gemeinden sei der Nitratwert konstant.

Multiresistente Keime und Antibiotikarückstände in Gewässern – 2019/2020 soll eine größere Untersuchung erfolgen
Bezogen auf ausgewählte „EG-Badegewässer“ berichtet der HSK von „geringen Konzentrationen von antibiotikaresistenten Bakterien in einigen Proben“. Derzeit gebe es keine rechtliche Verpflichtung zur Untersuchung von Gewässern auf antibiotikaresistente Bakterien. Eine Bewertung dieser Befunde sei auch nicht möglich.
Ab 2015 bis Ende 2019 seien durch das LANUV aus Oberflächengewässern an 17 verschiedenen Messstellen im HSK mehr als 800 Messwerte für Antibiotika erhoben worden. Für den Zeitraum 2015 – 2018 lägen mehr als 40 Zustandsbewertungen vor. Das Ergebnis: Ausschließlich gute oder bessere Zustandsbewertungen.
Das LANUV hätte für 2019/2020 eine größere Untersuchungsstudie angekündigt.
(Zwischenergebnisse könnten ja vielleicht schon vorliegen?)

Und nun die vollständige Antwort des HSK an die SBL vom 15.06.2020:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1:
Ist im 1. Quartal 2020 die Zahl der Mastschweine im Stadtgebiet Marsberg weiter gestiegen? Wenn ja, um wie viele Tiere?
Laut aktueller Auswertung der Fachsoftware BALVI werden im Stadtgebiet Marsberg 30.417 Mastschweine gehalten. Die Auswertung basiert auf den Zahlen der rechtlich vorgeschriebenen Stichtagsmeldungen zu Beginn des Kalenderjahres. Die Zahl der Mastschweine hat sich somit gegenüber der letzten Auswertung, bei der rund 32.000 Mastschweine ermittelt wurden, nicht erhöht.

Frage 2:
Wie viele Mastschweine werden aktuell im gesamten Kreisgebiet gehalten? Wie verteilt sich der Tierbestand auf die einzelnen Städte und Gemeinden?
Lt. aktueller Auswertung der Fachsoftware BALVI werden im HSK 58.154 Mastschweine gehalten, die sich auf die Städte und Gemeinden wie folgt verteilen:

Stadt/Gemeinde Anzahl Mastschweine
Arnsberg 291
Brilon 5.731
Hallenberg 33
Marsberg 30.417
Medebach 435
Meschede 6.447
Olsberg 162
Schmallenberg 3.124
Sundern 7.254
Winterberg 3
Bestwig 1
Eslohe 4.256

Frage 3:
Welche Mengen Antibiotika mit welchen Wirkstoffen sind im Jahr2019 und im ersten Quartal 2020 im HSK in der Schweinemast eingesetzt werden?
Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Tierhalter ab einer bestimmten Anzahl an gehaltenen Mastschweinen die Behandlung mit antibiotischen Präparaten in einer zentralen Datenbank (TAM-Datenbank in HIT) melden. Aus den eingegangenen Meldungen wird in halbjährlichen Abständen die betriebliche Therapiehäufigkeit automatisiert errechnet. Überschreitet ein Betrieb bundesweit festgelegte Kennzahlen, ist der Tierhalter verpflichtet, Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaverbrauchs zu ergreifen.
Die TAM-Datenbank dient somit der Ermittlung der betriebsindividuellen Therapiehäufigkeit. Valide Aussagen zu Verbrauchsmengen und zu den eingesetzten Wirkstoffen auf Kreisebene können über die TAM-Datenbank nicht getroffen werden. Aus diesem Grunde können hierzu keine Angaben gemacht werden. Auswertungen zu Daten der Gesamtmengen von in der Veterinärmedizin verwendeten Antibiotika, aufgeteilt nach Wirkstoffgruppen, erfolgen für das gesamte Bundesgebiet durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Frage 4:
Wurden und wird Schweinen und anderen „Nutztieren“ in den Mastbetrieben im HSK Präparate mit dem Wirkstoff „Colistin“ verabreicht, wenn ja, zu welchem Zweck und in welchem Umfang?
Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Colistin werden in der Schweinemast und der Geflügelmast im Rahmen eines engen lndikationsspektrums zur Behandlung von Darmerkrankungen, verursacht durch gegenüber Colistin empfindlichen E. coli-Stämmen, eingesetzt. Zu der Verbrauchsmenge wird auf die Beantwortung zu Frage Nr. 3. verwiesen.

Frage 5:
Wie häufig und wo genau wurden im ersten Quartal 2020 in unserem Kreisgebiet Nitratwerte gemessen?
Dem LANUV liegen für das erste Quartal 2020 für den Parameter Nitrat-Stickstoff (1245) bereits Stichproben aus der Hoppecke, Möhne, Lenne, Henne, Brabecke, Salweybach, Nesselbach, Sorpe II (Lenne), Gleierbach, Grafschaft und Latrop vor. Für die Beprobung und Bewertung der in den Wasserkörpern gelegenen Messstellen ist das LANUV zuständig. Im Rahmen des 4. Monitoringzyklus (2015 bis 2018), der maßgeblich für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms ist, ist dieser Parameter in den Fließgewässern im HSK unauffällig.

Frage 6:
Wie hoch sind aktuell die Nitratwerte im Trinkwasser in den einzelnen Städten und Gemeinden im HSK? Wie ist die Tendenz? Wir bitten um Angaben für jede einzelne Kommune.
Die Trinkwasserversorgung im Hochsauerlandkreis ist dezentral aufgestellt. Es gibt innerhalb der Kommunen des HSK also meist mehrere Versorgungsgebiete mit zum Teil voneinander abweichenden Wasserqualitäten. Da eine Auflistung nach einzelnen Kommunen erwünscht ist, ist hier immer der höchste Wert an Nitrat aus den betreffenden Versorgungsgebieten der jeweiIigen Kommune angegeben. Das Versorgungsgebiet ist in Klammern benannt. Die Tendenz wurde anhand der Ergebnisse der letzten zehn Jahre ermittelt:

Arnsberg (u.a. Neheim-Hüsten) = 13 mg/l, Tendenz = konstant
Bestwig (u.a. Velmede, Bestwig) = 14 mg/l, Tendenz = konstant
Brilon (u.a. A|me, Kernstadt) = 22 mg/l, Tendenz = konstant
Eslohe (Wenholthausen) = 21‚2 mg/l, Tendenz = konstant
Hallenberg = 19,9 mg/l, Tendenz = konstant
Marsberg (u.a. Kernstadt) = 47 mg/, Tendenz = konstant
Medebach = 6 mg/l, Tendenz = konstant
Meschede (u.a. Kernstadt, Freienohl) = 14 mg/l, Tendenz = konstant
Olsberg (u.a. Bigge, Olsberg) = 7,5 mg/l, Tendenz = konstant
Schmallenberg (u.a. Berghausen, Dorlar) = 17 mg/, Tendenz = fallend
Sundern (u.a. Kernstadt) = 22 mg/l, Tendenz = konstant
Winterberg (u.a. Kernstadt) = 5,0 mg/l, Tendenz = konstant

Frage 7:
Werden im HSK mittlerweile Gewässer (Fließgewässer, Seen, Talsperren, Teiche, etc.) auf „multiresistente Keime“ und Antibiotika getestet? Wenn ja, wie sind die Ergebnisse im Einzelnen?
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat in seinem LANUV-Fachbericht 93 die Ergebnisse seiner Untersuchungen ausgewählter EG-Badegewässer auf antibiotikaresistente Bakterien und Antibiotikarückstände veröffentlicht. Demnach konnten nur in einigen Proben geringe Konzentrationen von antibiotikaresistenten Bakterien (4 KBE/100ml) festgestellt werden. Bei diesen Proben handelte es sich bereits um Badegewässer, die aufgrund ihres Einzugsbereiches zu mikrobiologischen Belastungen neigen. Die Badestellen an den Badeseen im Hochsauerland wurden zwar nicht in diese Untersuchungen mit einbezogen, neigen aber aufgrund ihres unbelasteten Einzugsbereiches viel weniger zu mikrobiologischen Belastungen als die im Fachbericht untersuchten Stellen. Derzeit gibt es keine rechtliche Verpflichtung zur Untersuchung von Gewässern auf antibiotikaresistente Bakterien, zumal bislang auch keine Bewertung dieser Befunde möglich ist. Eine alleinige Bewertung aufgrund des Nachweises von antibiotikaresistenten Bakterien ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand nicht möglich. Untersuchungen sollten nur dann erfolgen, wenn eine Bewertungsmatrix für solche Befunde vorliegt. Das LANUV hat an 17 verschiedenen Messstellen im HSK im Zeitraum ab 2015 aus den Oberflächengewässern mehr als 800 Messwerte für Antibiotika erhoben. Gemessen wurde Sulfadimidin, Sulfamethoxazol, Clarithromycin, Erythromycin, Roxythromycin, Trimethoprim. Sulfadiazin, Sulfathiazol, De-hydrato-Erythromycin A und Metronidazol. Dort liegen Messwerte bis einschließlich Dezember 2019 vor. Für den 4. Monitoringzyklus 1201 5-2018) liegen mehr als 40 Zustandsbewertungen für 6 Oberflächenwasserkörper vor. An den OFWK „DE_NRW_276_182330″ (Ruhr), „DE_NRW_276168_0″ (Salweybach), „DE_NRW_2762_O” (Möhne) und „DE_NRW_276612_0″ (Nesselbach) wurden sämtliche vom LANUVNRW gemessenen Antibiotika bewertet. Es liegen ausschließlich gute oder bessere Zustandsbewertungen vor.

Frage 8:
Für den Fall, dass bisher noch nicht nach „multiresistenten Keimen“ und Antibiotika in Gewässern gesucht wurde und wird, wie lautet ihre Begründung? Warum erfolgten und erfolgen diese Untersuchungen trotz der bekannten Gesundheitsgefahren nicht? Wann ist mit der Durchführung zu rechnen?
siehe Antwort zu Frage 7
Das LANUV hat für die Jahre 2019/2020 eine größer angelegte Untersuchungsstudie zu diesem Thema angekündigt.“

Entwarnung? Jedenfalls nicht für`s Schwein. Und wie das für den homo sapiens aussieht, wenn die letzten Reserveantibiotika – wie Colistin – in der Tiermast verquast werden, ist auch höchst fraglich.

Filed under: TierschutzComments Off on Nur ein Schwein in Bestwig

SBL-Kreistagsfraktion stellt Anfrage zu gesundheitlichen Risiken resultierend aus der Tiermast

By admin at 8:51 pm on Wednesday, May 6, 2020

Corona ist seit vielen Wochen das beherrschende Thema. Die Auswirkungen der Pandemie lähmen unser tägliches Leben und binden sehr viele Kräfte, auch bei den Behörden im Hochsauerlandkreis.

Andere drängende Probleme sind daher fast in Vergessenheit geraten. Dazu zählen leider auch solche, die ebenfalls gravierende weltweite Auswirkungen haben, nicht zuletzt auf die menschliche Gesundheit und die Gesundheitssysteme. Wenn wir nicht umgehend handeln, könnten die Folgen vergleichbar mit den Auswirkungen von der Corona-Pandemie sein.

Bei diesem Szenario denken wir an die zunehmenden Antibiotika-Resistenzen. Sie bergen bekanntlich erhebliche Risiken durch die Übertragung gefährlicher Keime auf den Menschen. Wissenschaftler gehen davon aus, dass durch die zunehmenden Resistenzen der Kampf gegen Pandemien erheblich erschwert wird. Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt vor einem “postantibiotischen Zeitalter”. Medikamente gegen bakterielle Infektionen würden auf breiter Front nicht mehr wirken.

Im Münsterland sind bekanntlich in vielen Gewässern in Bereichen mit intensiver Landwirtschaft und entsprechend hoher Gülleausbringung “multiresistente Keime” und Antibiotika festgestellt bzw. nachgewiesen worden. Vor allem Bakterien mit der Resistenz gegen den Wirkstoff “Colistin”, welcher als eines der letzten wirksamen Mittel gegen bestimmte Infektionskrankheiten beim Menschen gilt! Dieser eigentlich vorrangig für Menschen gedachte Wirkstoff wird häufig in der Tiermast (Rind, Huhn, etc.) vorbeugend eingesetzt und gelangt so in den Boden und in die Gewässer. Diese Entwicklung hält die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) für gefährlich und für nicht hinnehmbar.

Der landwirtschaftlich geprägte Hochsauerlandkreis kann nach Meinung der SBL einen Beitrag dazu leisten, die aus der Tiermast resultierenden gesundheitlichen Gefahren zu minimieren! Denn auch in den zahlreichen Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis kommen wahrscheinlich größere Mengen Antibiotika zum Einsatz?

Aus der Antwort der HSK-Kreisverwaltung vom 31.01.2020 auf eine Anfrage der SBL zur Schweinehaltung vom 20.12.2019 geht hervor, dass im vergangenen Jahr allein im Stadtgebiet Marsberg 32.000 Schweine gemästet wurden, und zwar allesamt in konventioneller Haltung (= in engen Ställen und auf Spaltenböden). Bei dieser Haltungsform ist der Einsatz von Antibiotika sehr wahrscheinlich.

Die SBL/FW-Fraktion hatte im Dezember 2019 auch nach den aus den Schweinemastanlagen in Marsberg anfallenden Güllemengen und nach deren Verwertung gefragt. Leider machte der Hochsauerlandkreis dazu keine Angaben. Die SBL meint, Öffentlichkeit und Politik haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel Gülle im HSK anfällt, aus anderen Regionen (welchen?) eingeführt oder evtl. ausgeführt (wohin?) werden und auch, wie viel davon in unserem Kreisgebiet als “Dünger” verklappt wird.

Daher bat die SBL am 05.05.2020 Landrat Dr. Karl Schneider, folgende Fragen zu beantworten:

“1. Ist im 1. Quartal 2020 die Zahl der Mastschweine im Stadtgebiet Marsberg weiter gestiegen? Wenn ja, um wie viele Tiere?

2. Wie viele Mastschweine werden aktuell im gesamten Kreisgebiet gehalten? Wie verteilt sich der Tierbestand auf die einzelnen Städte und Gemeinden?

3. Welche Mengen Antibiotika mit welchen Wirkstoffen sind im Jahr 2019 und im ersten Quartal 2020 im HSK in der Schweinemast eingesetzt worden?

4. Wurden und wird Schweinen und anderen “Nutztieren” in den Mastbetrieben im HSK Präparate mit dem Wirkstoff „Colistin“ verabreicht, wenn ja, zu welchem Zweck und in welchem Umfang?

5. Wie häufig und wo genau wurden im ersten Quartal 2020 in unserem Kreisgebiet Nitratwerte gemessen?

6. Wie hoch sind aktuell die Nitratwerte im Trinkwasser in den einzelnen Städten und Gemeinden des HSK? Wie ist die Tendenz? Wir bitten um die Angaben für jede einzelne Kommune.

7. Werden im HSK mittlerweile Gewässer (Fließgewässer, Seen, Talsperren, Teiche, etc.) auf „multiresistente Keime“ und Antibiotika getestet? Wenn ja, wie sind die Ergebnisse im Einzelnen?

8. Für den Fall, dass bisher noch nicht nach „multiresistenten Keimen“ und Antibiotika in Gewässern gesucht wurde und wird, wie lautet Ihre Begründung? Warum erfolgten und erfolgen diese Untersuchungen trotz der bekannten Gesundheitsgefahren nicht? Wann ist mit der Durchführung zu rechnen?”

Wir halten Sie auf dem laufenden.

Filed under: Gesundheitspolitik,Gewässer,TierschutzComments Off on SBL-Kreistagsfraktion stellt Anfrage zu gesundheitlichen Risiken resultierend aus der Tiermast

Schweine, Gülle, Wasser: Fragen und Sorgen

By admin at 11:56 pm on Friday, February 14, 2020

Anfrage
Kurz vor Weihnachten 2019 war bei der SBL-Kreistagsfraktion das Thema appetitliche Plätzchen etwas ins Hintertreffen gekommen. Stattdessen widmeten sich SBL-Mitglieder zur Abwechslung einmal mehr den unappetitlichen Auswirkungen von Schweinemast und Gülle. Praktisch nutzte die Fraktion dafür die übliche Form einer offiziellen schriftlichen Anfrage. Am 20.12.2019 ging das Schreiben dann per Fax auf den Weg vom SBL-Büro ins Vorzimmer von Landrat Dr. Karl Schneider. Das zum Procedere.

Antwort
Als im SBL-Büro die Antwort ankam, war Weihnachten schon lange vergessen. Am 11. Februar freuen sich die Narren im Sauerland und im Rheinland auf die tollen Tage…

Und jetzt zu Zahlen, Daten und Mist im Sauerland
Eine grobe Zusammenfassung

Anzahl der Mastschweine in Marsberg
2018 rund 27.600 Tiere allesamt in konventioneller Haltung (auf Spaltenböden)
2019 rund 32.300 Tiere allesamt in konventioneller Haltung (siehe oben!)

Anzahl der Mastschweine allein in Marsberg-Meerhof
2019 rund 21.850 Tiere allesamt in konventioneller Haltung

Wohin die Schweine zur Schlachtung transportiert werden, ist dem Hochsauerlandkreis nicht bekannt.

Wie viel Kubikmeter Gülle jährlich in Marsberg und speziell in Marsberg-Meerhof durch die Tiermast anfallen, ist dem HSK nicht bekannt.

Marsberg-Meerhof verfügt über keine eigene Kläranlage. Die dort anfallenden Abwässer werden in die Kläranlage Marsberg geleitet.

Über mögliche „Gülle-Importe“ aus anderen deutschen Regionen oder dem Ausland in das Stadtgebiet von Marsberg ist dem HSK nichts bekannt.

Das Trinkwasser im Raum Marsberg wurde 2019 17 Mal auf Nitrat untersucht.
Das Rohwasser im Raum Marsberg wurde 2019 42 Mal auf Nitrat untersucht.

Bei zwei Anlagen zur Eigenversorgung (vermutlich private Brunnen) wurden in zwei Trinkwasserproben die Grenzwerte für Nitrat überschritten. Ein Messwert lag bei 52 mg/I, der zweite bei 66 mg/l.

Laut Antwort des HSK reichen das Wasservorkommen und die Kapazitäten des örtlichen Wasserwerks für die Versorgung von Menschen und Masttieren aus. Es gebe auch keine negativen Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel.

Komplett
Die Antwort aus dem Kreishaus, handschriftlich datiert auf den 31.01.2020, von vorne bis hinten:

Ihre Anfrage gem. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Schweinehaltung in Marsberg vom 20.12.2019

Sehr geehrter Herr Loos,

der Beantwortung Ihrer Anfrage sei zunächst die Feststellung vorangestellt, dass dem von Ihnen angeführten Schweinemastbetrieb in Marsberg-Meerhof bislang keine Genehmigung zur Erweiterung seines Betriebes erteilt wurde.

Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Wie viele Schweine und wie viele Ferkel werden im Stadtgebiet Marsberg z.Z. gemästet? Wie viele dieser Tiere stehen z.Z. in Stallungen in Meerhof?
Antwort: Laut aktueller Auswertung der Fachsoftware BALVI werden im Stadtgebiet Marsberg rund 32.000 Schweine zu Mastzwecken gehalten. In Marsberg-Meerhof sind dies rund 21.850 Schweine.
Es handelt sich hierbei um Mastschweine. Eine Differenzierung zwischen Ferkeln und Mastschweinen erfolgt nicht.

Frage 2: Wie viele Schweine und wie viele Ferkel wurden jeweils 2018 und 2019 insgesamt
a) in Meerhof und
b) im gesamten Stadtgebiet von Marsberg gemästet?
Antwort: Laut aktueller Auswertung der Fachsoftware HIT wurden im Stadtgebiet Marsberg im Jahr 2018 rund 27.600 und im Jahr 2019 rund 32.300 Mastschweine gehalten. In dieser Fachsoftware kann keine Differenzierung nach Ortsteilen vorgenommen werden. Die zu generierenden Zahlen beziehen sich jeweils auf die pflichtigen Stichtagsmeldungen zum 01. Februar eines jeden Jahres.

Frage 3: Wie viele Tiere werden es im kommenden Jahr voraussichtlich sein?
Antwort: Angaben zum Jahr 2020 können zu diesem Zeitpunkt nicht gemacht werden, da entsprechende Meldungen noch bis zum 01. Februar erfolgen können (siehe auch Antwort zu Frage 2).

Frage 4: Wie sind die Haltungsbedingungen?
Werden die Schweine und Ferkel vorwiegend oder ausschließlich konventionell in engen Stellungen und auf Spaltenböden gehalten?
Über wie viel Platz verfügt ein ausgewachsenes Mastschwein?
Wie häufig erfolgen Kontrollen durch Ihr Veterinäramt?
Antwort: Bei den Mastschweinehaltungen handelt es sich um konventionelle Betriebe, die die Anforderungen gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung erfüllen.
Kontrollen der Mastschweinehaltungen erfolgen routinemäßig und ggf. anlassbezogen.

Frage 5: Wohin werden die Tiere zur Schlachtung transportiert?
Antwort: Informationen, zu welchen Schlachtbetrieben die Mastschweine aus dem Stadtgebiet Marsberg geliefert werden, liegen dem Veterinäramt nicht vor. da keine Pflicht besteht, derartige Informationen weiterzugeben.

Frage 6: Wie viel Kubikmeter Gülle fällt bei den beiden großen Betrieben in Marsberg-Meerhof in diesem Jahr voraussichtlich an?
Wie viel Kubikmeter Gülle kommt aus anderen Tiermastbetrieben im Raum Marsberg dazu?
Antwort: Dem Fachdienst Wasserwirtschaft liegen hierzu keine belastbaren Mengenangaben vor. Angaben hierzu können bei der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Meschede, Dünnefeldweg 13, 59872 Meschede, erfragt werden.

Frage 7: Über welche Kapazität verfügt die Kläranlage Marsberg-Meerhof? Reicht sie für noch mehr Gülle und für die menschlichen Exkremente aus?
Antwort: Die Stadt Marsberg als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft betreibt in Marsberg-Meerhof keine Kläranlage. ln Marsberg-Meerhof anfallende Abwässer werden über einen entsprechenden Verbindungssammler der Kläranlage Marsberg zugeführt. Im Übrigen sei der Hinweis erlaubt, dass Gülle nicht in Kläranlagen eingeleitet wird (bereits unzulässig auf der Grundlage der kommunalen Entwässerungssatzungen).

Frage 8: Wo und wie wird die in Marsberg anfallende Gülle verwertet?
Wo wird „Gülle-Dünger“, der aus anderen deutschen Regionen oder aus dem Ausland nach Marsberg importiert wird, ausgebracht?
Antwort: Belastbare Angaben hierzu können bei der Landwirtschaftskammer NRW. Kreisstelle Meschede, Dünnefeldweg 13, 59872 Meschede, erfragt werden.

Frage 9: Wie oft sind 2019 im Raum Marsberg Nitrat-Werte überprüft werden?
An welchen MessstelIen wurden die Proben entnommen?
Welche Labore führten die Untersuchungen durch?
Antwort: Dem Hochsauerlandkreis liegen die Ergebnisse der Nitrat-Untersuchungen im Roh- und Trinkwasser der verschiedenen Wasserversorger für den Raum Marsberg aus dem Jahr 2019 vor.
Die Stadtwerke Marsberg ließen ihr Trinkwasser insgesamt 17 Mal auf Nitrat untersuchen. Das Rohwasser der Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Marsberg wurde in 2019 insgesamt 42 Mal auf Nitrat untersucht. Die Beprobungen des Trinkwassers fanden an verschiedenen Orten verteilt auf das Verbundversorgungssystem der Stadtwerke Marsberg statt. Die Beprobungen des Rohwassers erfolgten direkt an den Wassergewinnungsanlagen.
Als weitere Ergebnisse für Nitrat aus dem Untersuchungsmedium Trinkwasser liegen die Ergebnisse von einer b-Anlage nach § 3 Satz 2b TrinkwV (dezentrale öffentliche Versorgung) sowie von fünf c-Anlagen gem. § 3 Satz 2c TrinkwV (Anlagen zur Eigenversorgung) aus Marsberg vor. Die Untersuchungen erfolgten durch verschiedene Labore, u.a. Hygiene-Institut Gelsenkirchen, HBICON Bielefeld. LUFA Münster.

Frage 10: Wurden Nitrat-Grenzwerte überschritten?
Wenn ja, an welchen Messpunkten, wann, wie oft und wie hoch?
Antwort: Der Grenzwert für Nitrat nach geltender Trinkwasser-Verordnung von 50 mg/l wurde bei den o.g. Untersuchungen des Roh- und Trinkwassers in zwei Trinkwasserproben von c-Anlagen (Anlagen zur Eigenversorgung) überschritten. Ein Messwert lag bei 52 mg/I, der zweite bei 66 mg/l. Aufgrund der Tatsache, dass bei Benennung weiterer Informationen zu diesen beiden Messstellen unmittelbare Rückschlüsse auf den jeweiliger Betreiber möglich sind, ist eine weitere Benennung aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle ohne Einverständnis der Betroffenen nicht möglich.

Frage 11: Ein Schweinemastbetrieb in der Größenordnung der beiden Höfe in Meerhof verbraucht logischerweise sehr viel Trinkwasser. Reichen das Wasservorkommen und die Kapazität des örtlichen Wasserwerks dafür aus?
Antwort: Ja.

Frage 12: Wie wirkt sich die Wasserentnahme auf den Grundwasserspiegel im Raum Marsberg und speziell auf den in Meerhof aus?
Antwort: Weder im Raum Marsberg noch speziell in Meerhof haben die auf die Gewinnung von Trinkwasser ausgerichteten Grundwasserentnahmen eine negative Auswirkung auf den Grundwasserspiegel. Der mengenmäßige Zustand der betroffenen Grundwasserkörper ist gut.

Links
Hier noch ein Link zu Haltungsbedingungen in der konventionellen Schweinemast:
https://www.thuenen.de/de/thema/nutztiershyhaltung-und-aquakultur/haltungsverfahren-in-deutschland/konventionelle-schweinehaltung/

Und zum „Gülle-Tourismus“ auch ins Sauerland:
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/guelle-tourismus-brilon-100.html
Vor einem Jahr im Umwelt-Ausschuss:
http://sbl-fraktion.de/?p=8959

Guten Appetit!

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Schweine, Gülle, Wasser: Fragen und Sorgen

Katzenkastrationspflicht – Etliche Städte und Kreise führten sie ein

By admin at 2:53 pm on Friday, January 24, 2020

Deutscher Tierschutzbund
„Mittlerweile gibt es immer mehr Orte mit geänderten Kommunalverordnungen“, informiert der Deutsche Tierschutzbund. Diese könnten einerseits auf ordnungsrechtlicher Ebene oder auf Basis von Zuständigkeitsverordnungen der Länder nach § 13b Tierschutzgesetz entstanden sein. Insgesamt gebe es heute (Stand: November 2019 – kein Anspruch auf Vollständigkeit!) mindestens 788 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen.

Tierschutzgesetz
Zuständigkeitsverordnungen auf Basis § 13b Tierschutzgesetz existieren laut Angaben des Tierschutzbundes mittlerweile in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Vorschlag zur Problemlösung
„Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen vor.“

Situation im Hochsauerlandkreis
Wie der Deutsche Tierschutzbund publiziert, haben im Hochsauerlankreis bisher einzig und allein die Städte Arnsberg, Brilon und Sundern die Kastrationspflicht für Katzen eingeführt.

In der Nachbarschaft …
… sieht es oft besser aus. Neben einigen weiteren Kreisen in NRW (wie beispielsweise die Kreise Borken und Coesfeld) bekennen sich auch der Ennepe-Ruhr-Kreis (mitsamt 9 Städten) und der Kreis Unna (mitsamt 10 Städten und Gemeinden) zur Katzenkastrationspflicht.
Warum nicht auch der HSK?

Klick:
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/

Filed under: TierschutzComments Off on Katzenkastrationspflicht – Etliche Städte und Kreise führten sie ein
Next Page »