Geheimniskrämerei zum Ziegenhof
Nach fast einem Vierteljahr hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion jetzt aus dem Kreishaus die Antworten auf ihre Anfrage vom 07.08.2018 zur aktuellen Situation des Ziegenhofs bei Brilon erhalten. Laut Geschäftsordnung des Kreistags dürfte das maximal 14 Tage dauern…
Vielleicht gab es ja besondere “Gründe” für die extreme Verzögerung?
Die Antwort ist nicht – wie sonst üblich – vom Landrat unterschrieben, sondern “im Auftrag” von einem Verwaltungsbeamten der Kreisverwaltung.
Und am Ende steht der vielsagende Satz “Auf Ihre Verschwiegenheitspflicht gem. § 28 Abs. 2 KrO i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 GO sowie die Geheimhaltungspflichten nach § 40 Abs. 4 S. 2 KrO, 9 Abs. 5 GeschO KT weise ich hin.” Dies verwundert auch deswegen, weil im letzten Jahr fast alle der in der Anfrage nachgefragten Sachverhalte bereits im Umweltausschuss des Kreises öffentlich beraten wurden, mit dem damaligen Sachstand. Zudem wurden mehrere Fragen aus unserer Anfrage gar nicht beantwortet, da es sich angeblich um Geschäftsgeheimnisse des Ziegenhofs handeln soll.
Das bedeutet, dass wir derzeit die Antworten (noch) nicht veröffentlichen können. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion akzeptiert diese pauschale und nicht konkret begründete Verpflichtung zur Geheimhaltung allerdings nichts. Sie hat deswegen den Landrat angeschrieben und ihn aufgefordert, die angeblich notwendige Geheimhaltung konkret zu begründen und – falls eine Geheimhaltung überhaupt erforderlich ist – die davon betroffenen Fragen konkret zu benennen. Über das Ergebnis werden wir berichten.