Kreisgesundheitsamt im Digitalen Dauer-Lockdown?
Die Gesundheitsämter sind momentan durch die Folgen der Pandemie stark belastet. Auch im HSK helfen z.B. etwa 20 Bundeswehrsoldaten mit, damit die Arbeitsmenge überhaupt zu bewältigen ist.
Aber ist das ein Grund, die Organisation des Amtes zu vernachlässigen? Gerade in einer solchen Phase sollte es doch Aufgabe der Amtsleitung sein, die Arbeitsabläufe zu verbessern. Doch das scheint im HSK nicht zu gelingen.
Leider kommt es zu vielen Pannen, die sowohl für die Betroffenen ärgerlich sind als auch die Bekämpfung der Pandemie erschweren.
Einige Beispiele:
– Es wurden rechtswidrige “Absonderungs”-Bescheide erstellt, die keine Aussage enthielten, wann und unter welchen Voraussetzungen die “Isolierung in häuslicher Quarantäne” wieder beendet wird. Erst nach erfolgreicher Klage eines Betroffenen wurden die Bescheide geändert.
– Die Kriterien des RKI, wer wann und wie lange in Absonderung geschickt wird, wurden nicht eingehalten.
– Infizierte wurden viel zu spät in “häusliche Isolierung” geschickt (was die Infektionsrisiken deutlich erhöht).
– Kontaktpersonen von Infizierten wurden erst nach Ende ihrer Quarantänezeit erstmals über die Anordnung der Quarantäne informiert (was keinen Sinn ergibt).
– Positiv getestete Personen wurden zu einem Zeitpunkt, zu dem sie nicht mehr infektiös waren, erneut in Isolierung geschickt.
– Die Zuordnung von Kontaktpersonen zur Kategorie K1 (mit Anordnung von Quarantäne) ist teilweise fragwürdig.
Dies führt dazu, dass die Pandemie nicht bestmöglich bekämpft werden kann, und führt außerdem vielfach zu einer Erhöhung des Arbeitsvolumens, ohne dass sich daraus ein Nutzen ergibt.
Die SBL-Fraktion hatte für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 30. November den Antrag eingebracht, dass das Kreisgesundheitsamt über die Isolierungs- und Quarantänemaßnahmen berichten soll. Dies lehnte die Amtsleitung leider ab.
An den Arbeitsabläufen gibt es jedoch viel zu verbessern. Ein Beispiel:
Wenn in einer Arztpraxis ein PCR-Abstrich abgenommen wird, um zu klären, ob sich jemand tatsächlich mit Covid-19 (Corona) infiziert hat, muss in der Praxis ein Meldebogen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit vielen Einträgen per Hand ausgefüllt werden. Der wird dann an das Gesundheitsamt gefaxt. Das Ergebnis des Abstrichs erhält das Gesundheitsamt vom beauftragten Labor, ebenfalls per Fax. So erhält das Amt jede Woche etwa 7.000 Fax-Sendungen im Zusammenhang mit Corona-Tests. Deren Bearbeitung und Sortierung dauert sehr lange, vor allem wenn es darum geht, im Amt Daten aufzufinden. Denn alle empfangenen Daten müssen vom Fax abgeschrieben werden, oder es müssen Faxe aus großen Stapeln herausgesucht werden.
Die Labore und die Arztpraxen arbeiten dagegen untereinander mit Datenfernübertragung. Die Praxen haben daher immer gleich elektronischen Zugriff auf die Labordaten ihrer Patienten. Die Getesteten erhalten von fast allen Laboren einen Zettel mit einem QR-Code und können dann ihr Testergebnis sofort nach Vorliegen über die Corona-Warn-App abrufen. Im digitalen Zeitalter ist es unbegreiflich, dass Labore und Arztpraxen digital arbeiten, dass Bürgerinnen und Bürger die Corona-Warn-App nutzen sollen, das Kreisgesundheitsamt aber analog arbeitet, mit extremen zeitlichen Verzögrungen.
Es gibt eine Software für Gesundheitsämter, die diese Daten sicher und schnell verarbeiten und weiterleiten kann. “SORMAS” wurde vom Helmholtz-Institut mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums entwickelt. Im Ausland ist sie zur Pandemiebekämpfung bereits erfolgreich im Einsatz, ebenso wie in vielen Gesundheitsämtern in Deutschland. Das Land Niedersachsen hat beschlossen, diese Software flächendeckend einzuführen. Auch im Gesundheitsamt des Nachbarkreises Paderborn ist sie bereits im Einsatz. Sie leistet auch gute Dienste bei der Nachverfolgung und Betreuung der Kontaktpersonen.
Auf Nachfrage der SBL im Gesundheitsausschuss erklärte der hiesige Amtsleiter jedoch, dass er sie im HSK nicht einführen wolle, weil er das den Mitarbeitern nicht zumuten wolle und die Software angeblich nicht gut wäre.
Wie dringend digitale Lösungen sind, wurde vor einigen Tagen an einem konkreten Fall deutlich. Eine Ärztin im Kreisgebiet hatte das Abstrich-Ergebnis eines Bewohners einer Flüchtlingsunterkunft erhalten: er war positiv getestet. Das Ergebnis war vom Labor an das Gesundheitsamt in Meschede per Fax übermittelt worden, und auch die Ärztin sandte es dem Amt noch einmal per Fax zu. Wer die Wohnverhältnisse in Flüchtlingsunterkünften kennt weiß, dass jetzt dringender Handlungsbedarf besteht. Als die Ärztin dann auch noch im Gesundheitsamt anrief und es auffordern wollte, dass es sich um die Mitbewohner kümmern sollte, antwortete ihr der Mitarbeiter des Amtes, darum könne er sich nicht kümmern, weil er keinen Zugriff auf das Testergebnis hätte…
Aus vielen anderen Fällen ist bekannt, dass auch der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes bei Gesprächen mit Personen in Quarantäne nicht gut funktioniert.
Der Kreistag des HSK hat am 16.03.2018 eine “Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung des Hochsauerlandkreises” beschlossen. Was nützt so eine Strategie, wenn sie in solchen Situationen nicht umgesetzt wird? Wenn es die Amtsleitung nicht schafft, dann sollten andere Verantwortliche eingreifen.