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SBL/FW – Anfrage Nr. III zu “Roundup” auf den Grundstücken der Kreisverwaltung

By adminRL at 12:09 am on Thursday, August 7, 2014

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lässt nicht locker. Schon zweimal schrieb die SBL/FW die Kreisverwaltung wegen des Einsatzes von Unkrautvernichtungsmitteln auf den Grünflächen der kreiseigenen Schulen und anderer Gebäude der Kreisverwaltung an und bat um detaillierte Auskünfte über die Art und die Menge der Spritzmittel. Die beiden Antwortschreiben der Verwaltung warfen weitere Fragen auf. Wir berichteten.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?s=Roundup

Hier nun der Wortlaut der dritten Anfrage der SBL/FW zum Einsatz von Roundup auf kreiseigenen Flächen mit Datum vom 15.07.2014:

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einsatz von Roundup auf kreiseigenen Grundstücken III

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

wir möchten noch einmal auf den Einsatz von sogenannten Pflanzenschutzmitteln auf den Grundstü-cken des Hochsauerlandkreises eingehen. Denn die Angaben in Ihrer Antwort vom 02.07.2014 auf unsere Anfrage vom 02.06.2014 machen u. E. sehr deutlich, mit welcher Selbstverständlichkeit und Unbefangenheit Menschen und Umwelt völlig unnötigerweise mit Gift belastet werden.
Dass es auch anders geht, beweist Bayern. Laut einer Veröffentlichung auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt ist der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln in öffentlichen Grünflachen und Anlagen grundsätzlich verboten.
Klick:
http://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/pflege_oeffentlicher_anlagen/index.htm

Wie wir bereits in unserer ersten Anfrage zu diesem Thema (am 07.05.2014) schrieben, beobachtete am 05.05.2014 ein Passant, dass in den Beeten vor dem Kreishaus in Arnsberg ein/e Mitarbeiter/in eines offenbar von der Kreisverwaltung beauftragten Gartenbaubetriebs mit einer Rückenspritze Mittel zur Unkrautbekämpfung einsetzte. In Ihrer Auflistung vom 02.07.2014 darüber, wann und wo welche Mengen Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden, ist diese Aktion nicht erwähnt. In dem zitierten Schreiben deklarieren Sie „geringe Mengen von unter 1 Liter Pflanzenschutzmittel“ ausdrücklich nicht näher. Wir gehen also davon aus, dass die Aktion vom 05.05.2014 in diese Kategorie fällt.

Darum fragen wir:

1. Welches „Pflanzenschutzmittel“ (Produkt und Wirkungsweise) wurde in welchen Mengen und in welcher Konzentration am 05.05.2014 in den Grünflächen des Kreishauses in Arnsberg versprüht?

2. Wie groß sind die „geringen Mengen unter 1 Liter Pflanzenschutzmittel“, die seit Anfang 2013 bis heute insgesamt und bei den einzelnen Spritzaktionen (wie viele einzelne Maßnahmen?) auf kreiseigenen Grundstücken verwendet wurden?

3. Um welche Produkte handelte es sich jeweils?

4. In welcher Konzentration/Verdünnung im Verhältnis zum Wirkstoff sind die toxischen Mittel jeweils angewandt worden?

5. Halten Sie den Einsatz von Substanzen wie Glyphosat in den Grünflächen der Schulen, wie z.B. die Aufbringung von sage und schreibe 37 Litern des Produkts Touchdown Quattro am 05.05.2014 beim Berufskolleg in Meschede, für verantwortbar?

6. Wer dokumentiert wo und wer kontrolliert wie die Angaben über die Art und Menge der aufgebrachten Substanzen sowie deren sachgemäße Anwendung?

7. Wie und wo werden eventuell anfallende Abfälle der Spritzaktionen entsorgt und wer überprüft die sachgemäße Entsorgung?

8. Wie und wo und für welchen Zeitraum werden die Dokumente über die Produkte, die Mengen, die Art und den Tag der Anwendung und den Gartenbaubetrieb, der den Auftrag durchführte, archiviert?

9. Wie hoch waren die Kosten für die Spritzmittel, Pestizide etc. im Jahr 2013 und im Jahr 2014 bis heute?

10. Denken die Verantwortlichen beim Hochsauerlandkreis über Alternativen zur Giftspritzerei nach, sodass auf die Verwendung von so genannten Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ganz oder teilweise verzichtet werden kann?“

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