Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Behörden informieren unvollständig

By admin at 10:35 am on Friday, March 20, 2020

Für viele Selbständige haben die derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens dramatische Folgen. Restaurantbetreiber, Hoteliers, Ladeninhaber, Dolmetscher, Dozenten, Musiklehrer, Sportfotografen und viele andere müssen sich Sorgen um ihre Existenz machen, und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls.

Die Behörden informieren leider nur unvollständig über die finanziellen Unterstützungen, die es in dieser Situation geben kann, so auch heute die Kreisverwaltung des HSK. In ihrer heutigen Pressemitteilung ist nur von Kurzarbeit die Rede:
https://www.hochsauerlandkreis.de/startseite/pressemeldungen/pressemeldung-_Jobcenter_im_Hochsauerlandkreis_weisen_auf_Entgeltanspruch_hin.php
Dort wird der Eindruck erweckt, als ob behördlich angeordnete Betriebsschließungen das Risiko alleine des Arbeitgebers seien.

Selbstverständlich kann ein Antrag auf Kurzarbeit vielen Betroffenen helfen. Aber Kurzarbeitergeld wird z.B. nicht gezahlt für geringfügig Beschäftigte und in den Fällen, in denen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag vereinbart wurde, aus welchen Gründen auch immer. Außerdem werden nur 60% bzw. (für Familien) 67% des Nettoeinkommens gezahlt.

Doch es gibt auch Erstattungsansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
Sie können für Selbständige und für MitarbeiterInnen beantragt werden; zuständig in Westfalen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, und zwar das “Amt für Soziales Entschädigungsrecht”.
https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/
HIer gibt es die Antragsformulare:
Für Selbständige
https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/media/filer_public/58/28/582887da-91f1-4b50-95f0-cc0daa01292d/ifsg_-_antrag_selbstaendige.pdf
Für ArbeitnehmerInnen
https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/media/filer_public/5a/22/5a22cd9d-afea-4582-ac5e-d7b1e6de0d89/antrag-mit_erkl-und-erlaeut_56_u_57.pdf

Sinnvoll ist das Stellen eines solchen Antrags bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen und bei angeordneter Quarantäne. Derzeit scheint zwar bei den Behörden die Neigung zu bestehen, solche Anträge möglichst abzulehnen. Davon sollte man sich aber nicht abhalten lassen. Es wird sicherlich zu Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Entscheidungen kommen.

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