Versteckspiel
In der Sitzung des Umweltausschusses am 02.10.2019 stand der Punkt “Konsequenzen der Urteile des VG Arnsberg vom 25.06.2019 auf die Flächennutzungspläne Meschede und Olsberg” auf der Tagesordnung. Aus der Sitzungsdrucksache 8/1306 erfahren wir u.a.: “Mit Urteilen vom 25.06.2019 hat das Verwaltungsgericht über die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für insgesamt 13 Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Stadt Olsberg sowie über die Genehmigungen von insgesamt neun Windkraftanalgen und Vorbescheide für drei weitere Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Meschede entschieden. In allen Verfahren hatten die Städte Olsberg und Meschede das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens versagt, weil die geplanten Anlagenstandorte außerhalb der in den Flächennutzungsplänen der Kommunen ausgewiesenen Konzentrationszonen lagen. Der Hochsauerlandkreis hatte deshalb alle Anträge negativ beschieden… Das Gericht hat die ablehnenden Bescheide aufgehoben und den Kreis verpflichtet, die Genehmigungsanträge unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Das Urteil ersetzt zugleich das versagte Einvernehmen der Stadt.”
Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte beantragt, diesen Punkt auch in die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 11.10.2019 aufzunehmen. Denn diese Urteile haben weitreichende Konsequenzen für den Kreis und alle 12 Kommunen. Für die Anträge für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in den Kommunen ist der Kreis als Genehmigungsbehörde zuständig. Wenn nun die in den Gemeinden beschlossenen Flächennutzungspläne mit der Festlegung sog. Konzentrationszonen aufgehoben werden, bedeutet dies, dass Anträge für die Errichtung von WEA für fast alle Flächen gestellt werden können; die Steuerungswirkung von Konzentrationszonen entfällt dann. Und der Kreis hat ein hohes Risiko bei der Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen für WEA. Er muss damit rechnen, dass er anschließend verklagt wird und möglicherweise sogar hohe Haftungsrisiken entstehen.
Die Auskünfte der in der Kreisverwaltung zuständigen Abteilungsleiterin im Umweltasschuss waren leider sehr dürftig. Es war nicht zu erfahren, welche rechtlichen Bedenken die Kreisverwaltung selbst in den Genehmigungsverfahren hatte und welche Rechtsauffassung sie nun hat. Auch über die “Konsequenzen für weitere Genehmigungsverfahren” wurde nicht berichtet, trotz entsprechender Ankündigung.
Um so wichtiger wäre es gewesen, das Thema nun im Kreistag zu beraten. Doch der Landrat erklärte schon zu Beginn der Kreisausschusssitzung, dass es sich um ein “Geschäft der laufenden Verwaltung” handele, bei dem der Kreistag keine Mitwirkungsrechte habe. Dies mutet sehr seltsam an, denn noch im Umweltausschuss war das kein Thema. Da war der TOP ja sogar vom Landrat und vom Ausschussvorsitzenden selbst auf die Tagesordnung gesetzt worden!
Wie in solchen Fällen leider üblich, folgte die “GaGaGroKo” (CDU/SPD/FDP/Grüne) im Kreistag dem Wunsch des Landrats und setzte den TOP ab, gegen die Stimmen von SBL und Linken. So wird es nun eine Klärung per schriftlicher Anfrage geben müssen. Das ist aber weniger effektiv als eine Beratung in der Sitzung.