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Klage gegen den Landrat: Nichtöffentliche Beratung des 30-Mio-Aktienkaufs verstößt gegen Transparenz

By admin at 2:25 pm on Tuesday, June 30, 2009

Normalerweise finden Kreistagssitzungen öffentlich statt. Ein Ausschluß der Öffentlichkeit ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig, z.B. bei Personalangelegenheiten. Für die am letzten Freitag stattfindende Kreistagssitzung hatte der Landrat jedoch einen besonders markanten Tagesordnungspunkt für den nichtöffentlichen Sitzungsteil angesetzt: Es ging um den Erwerb von RWE-Aktien im Wert von 30 Mio Euro, diese Aktien gehören bisher der WestLB. Zu Beginn der Kreistagssitzung sprach sich dann nach heftiger Diskussion auch die Mehrheit des Kreistags für die Nichtöffentlichkeit aus.

Die SBL hält dies nicht für zulässig. Denn die Öffentlichkeit der Sitzungen gehört zu den wichtigsten demokratischen Grundprinzipien; andernfalls wäre die Arbeit des Kreistags nicht mehr transparent. Beim Kauf der RWE-Aktien ist nicht erkennbar, welche schützenswerten Interessen eine öffentliche Diskussion dieses ungewöhnlichen Vorhabens zwingend verhindern müssen. Es besteht aber erheblicher Informationsbedarf bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, warum der Kreis einen so hohen Betrag für einen Aktienkauf aufwenden will.

Diese Aktien haben ein sehr hohes Kurs- und Renditerisiko, und der Kreis muß das ihm anvertraute Geld sorgfältig verwalten. Viele andere Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren sehr schlechte Erfahrungen mit risikoreichen Geldanlagen gemacht. Außerdem bestehen erhebliche Zweifel, ob RWE der richtige Partner für eine solche Geldanlage ist; im Bereich der erneuerbaren Energien würden sich andere Partner anbieten..

Der Kreis möchte sich in den nächsten Jahren mehr als 25 Mio Euro seiner Altfehlbeträge durch eine zusätzliche Umlage von den Städten und Gemeinden erstatten lassen. Die Finanzlage der Kommunen ist neuerdings sehr schlecht, und der Kreis hätte mit den nun für den Aktienkauf geplanten Mitteln die Gemeinden von den zusätzlichen Belastungen für die Altfehlbeträge befreien können.

Wegen der Nichtöffentlichkeit dieses Tagesordnungspunktes hat die SBL-Kreistagesfraktion beim Verwaltungsgericht Arnsberg eine Klage gegen den Landrat eingereicht. Mit einer gleichzeitig beantragten Einstweiligen Anordnung soll verhindert werden, dass der Beschluß zum Kauf der RWE-Aktien umgesetzt wird, bevor über die Frage der öffentlichen Behandlung entschieden ist.

Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Mehrheit des Kreistags eine öffentliche Diskussion über eine sehr umstrittene Geldanlage verhindern wollte. Ein Grund für den Aktienkauf könnte die angestrebte Entlastung der stark angeschlagenen WestLB sein. Leider hat der NRW-Ministerpräsident im August 2007 verhindert, dass die WestLB mit der Baden Württembergischen Landesbank als starker Partnerin den Weg aus der Krise fand. Nun hat sich die Lage der WestLB erneut deutlich verschlechtert. Rettungsaktionen für die WestLB gehören aber nicht zu den Aufgaben des Hochsauerlandkreises.

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Pingback by Sauerländer Bürgerliste » RWE-Aktien: Dortmunder Rat wird übergangen

August 24, 2009 @ 10:22 am

[…] Kaufentscheidung ist höchst fragwürdig. Darüber wurde mehrfach auf diesen Seiten berichtet, z.B. klick, klack und […]

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