Unsinn? Unkenntnis? Manipulation?
Falls man als Kommunalpolitiker nach jahrzehntelanger Erfahrung glauben sollte, es könne einen nichts mehr überraschen: falsch! Den Beweis lieferte jetzt mal wieder die Kreisverwaltung des HSK. Sie ließ eine europaweite Stromausschreibung veröffentlichen, die für jeden hier nachlesbar ist. Dort werden auf 6 Seiten 5 Lose für die Stromlieferung von insgesamt ca. 70 Mio kwh ausgeschrieben, für die Jahre 2010 bis 2012.
Am Ende der Ziffer II.1.5. findet sich der schöne Satz: “Ein Nebenangebot zur Ökostromlieferung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung ist möglich.” Dafür ist dann nachzuweisen, dass der zu liefernde Strom zu 100% aus regenerativen Energiequellen (z.B. Windkraft, Wasserkraft, Biomasse) stammt. Die Anforderung von Angeboten für die Lieferung von Ökostrom geht auf einen Antrag der SBL-Fraktion zurück, der im Oktober 2008 im Kreistag behandelt wurde.
Nun dienen Nebenangebote in Ausschreibungen normalerweise dazu, dass preisgünstige Abweichungen von der ursprünglich vorgesehenen Ausführungsart mit angeboten werden können.
Der Anbieter muß nachweisen, dass die Alternative technisch gleichwertig ist. Ein typisches Beispiel für Nebenangebote ist die Verwendung von Recyclingmaterial bei Baumaßnahmen. Bei der Vergabe wird geprüft, ob das Nebenangebot gewertet werden kann; dann kommt der günstigere Preis in die Bewertung.
Entlarvend ist aber das aber in dieser Ausschreibung (Ziffer IV.2.1) genannte Zuschlagskriterium: “Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1. niedrigste Brutto – Jahresstrombezugskosten. Gewichtung: 100.”
Für die Vergabe soll also einzig und allein der Bezugspreis maßgeblich sein.
Da fragt sich selbst der Ausschreibungs-Laie: Wieso soll ein Bieter ein Nebenangebot für eine Leistung mit erhöhtem Aufwand abgeben, wenn am Ende doch nur der Preis entscheidet? Hat die Verfasserin der Ausschreibung vielleicht schon einmal etwas davon gehört, dass bei der Vergabe von Stromaufträgen auch Nachhaltigkeitskriterien relevant sein könnten? Das Umweltbundesamt (UBA) hat fundierte Hinweise veröffentlicht, wie man Stromausschreibungen rechtssicher gestalten kann, so dass nicht zu 100% nach dem Bezugspreis bewertet wird. Eine Übersicht steht hier. Insbesondere die Broschüre über die europaweite Ausschreibung von Ökostrom ist sehr hilfreich. Die Lektüre des Abschnittes über die Zuschlagskriterien (S. 45/46) ist dringend zu empfehlen… Daraus ergibt sich z.B., dass gemäß der “Europäischen Vergabekoordinierungsrichtlinie” (VKR) für die Ermittlung des “wirtschaftlichsten Angebots” nicht allein der Preis entscheidend ist, sondern auch andere Kriterien, z.B. Umwelteigenschaften. Beim Kriterium Preis reicht es aus, wenn es nur zu 30% in die Bewertung eingeht.
Denn die mit der Ausschreibung der Kreisverwaltung behauptete Wirtschaftlichkeit ist eine Luftnummer: Auf Dauer werden für uns alle die Folgekosten der CO2-Belastung viel höher sein als geringfügige Unterschiede im Bezugspreis für Strom! Fast überall ist man sich mittlerweile darüber einig, dass die CO2-Belastung reduziert werden muss. Aber die Kreisverwaltung möchte Stromaufträge für viele Millionen Euro selbst dann an Anbieterr vergeben, die den Strom aus fossilen Brennstoffen oder Atomenergie erzeugen, wenn der Preisunterschied nur wenige Euro beträgt.
So gibt diese Ausschreibung überhaupt keinen Sinn. Wenn man Nebenangebote für Ökostrom einfordert, muss man sie auch anders bewerten als Atomstrom und geringfügige Preisunterschiede akzeptieren. Sonst braucht man überhaupt keine Nebenangebote anzufordern, sondern kann gleich alles “in einen Topf” werfen. Das UBA empfiehlt: “Für eine europaweite Ausschreibung der Stromlieferung empfiehlt es sich, Nebenangebote ausdrücklich auszuschließen.” Diese Strom-Ausschreibung der Kreisverwaltung ist genau so, als wenn jemand die Lieferung eines Fahrzeugs ausschreiben würde, als Nebenangebote die Lieferung von Hybrid- oder Gasantrieben zuließe und trotzdem den Preis als alleiniges Entscheidungskriterium nähme.
Was hat sich die Kreisverwaltung bei ihrem Strom-Ausschreibungstext bloß gedacht????
Diese Ausschreibung sollte umgehend aufgehoben werden!
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September 20, 2009 @ 7:34 am
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