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OVG akzeptiert Nichtöffentlichkeit der Entscheidung über Kauf der RWE-Aktien – aber nicht aus den vom Landrat genannten Gründen

By admin at 11:23 pm on Thursday, July 16, 2009

Heute (am 16.07.) hat die SBL-Kreistagsfraktion die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zum Antrag erhalten, eine Einstweilige Anordnung gegen den Landrat wegen der Nichtöffentlichkeit des Kreistags-Beschlusses über den Kauf der RWE-Aktien zu erlassen. Der Antrag wurde abgelehnt (15 B 945/09). Damit war nach einer Mitteilung des OVG-Senats vom 14.07. zu rechnen.

Es fällt aber auf, dass sich in dem Beschluss des OVG die von Landrat und Verwaltung vor und in der Kreistagssitzung sowie gegenüber dem Verwaltungsgericht genannten Gründe nicht wiederfinden. Das OVG hat statt dessen eine völlig neue Begründung eingebracht.


Ihr Inhalt unterscheidet sich übrigens auch erheblcih von den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Arnsberg im vorhergehenden Verfahren.

Im einzelnen:
Der Landrat und die Verwaltung hatten zur Begründung für die nichtöffentliche Beratung angeführt, dass der Tagesordnungspunkt über den Aktienkauf nicht öffentlich erörtert werden müßte wegen dieser möglichen Inhalte der Beratung:
– schützenswerte Interessen Einzelner
– Preisfindung bei der WestLB
– Stückpreis je Aktie
– Anzahl der zu kaufenden Aktien
– Zeitpunkt des Aktienkaufs
– Geschäftspolitik der WestLB
– Schutz der Kreistagsmitglieder vor Druck der Öffentlichkeit bei Meinungsbildung und Entscheidungsfindung (!!)
– Zusicherung der Vertraulichkeit durch die Vertreter des Kreises gegenüber anderen Beteiligten
– des Ergebnisses des von den VEW-Altaktionären eingeleiteten Spruchstellenverfahrens beim LG Dortmund
– Gewährung eines verzinslichen Gesellschafterdarlehns vom HSK an die KEB Holding.

All dies hat offenbar auch das OVG nicht überzeugt, sonst hätte sich der Senat kaum die Mühe gemacht, seine Entscheidung ganz anders zu begründen. Darin heißt es nun sinngemäß, dass die Verhandlungsposition des Kreises gegenüber den Partnern für die noch laufenden Vergleichsverhandlungen (?) durch eine öffentliche Beratung und Entscheidungsfindung geschwächt und dadurch das “Gemeinwohl” gefährdet werden konnte. Für den OVG-Senat geht also nur um die möglicherweise schädliche Offenlegung der Verhandlungstaktik, wenn der Kreistag seinen Vertretern in den Gremien der anderen Gesellschaften Aufträge erteilen würde!

Nun wurde den Kreistagsmithgliedern jedoch in der Sitzungsvorlage und im Beschlußvorschlag mehrfach ein fertiges “Verhandlungsergebnis” genannt, dessen Beeinflussung überhaupt nicht zur Debatte stand. Es ging im Kreistag also “nur” um Annahme oder Ablehnung dieses einen Vorschlags. Aber bei diesem Tagesordnungspunkt – wie bei jedem anderen im Kreistag beratenen Thema – ist selbstverständlich theoretisch nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen, dass der Kreistag der Verwaltung den Auftrag erteilt, neu zu verhandeln. Mit dieser Begründung läßt sich künftig übrigens fast jedes Thema in den nicht öffentlichen Sitzungsteil schieben, denn fast immer könnte der Kreistag theoretisch der Verwaltung den Auftrag erteilen, irgendeinen Vertrag zu ändern, der entfernt mit dem Thema zu tun hat. Das fängt z.B. an beim Neubau einer Rettungswache, wo es immer auch ein Grundstück betroffen ist, geht über irgendeinen Wirtschaftsplan eines kreiseigenen Betriebes, der auch Personalkosten enthält, bis hin zu einem Tourismuskonzept, über das mit Partnern verhandelt werden muß und vielen weiteren Themen!

Die zuvor vom Verwaltungsgericht als Begründung herangezogene (unpassende) OVG-Entscheidung zur – weitgehend öffentlichen! – Beratung eines Stadtrats über eine Sparkassenfusion (15 A 817/04 vom 02.05.2006) findet beim OVG selbst keine Erwähnung mehr; auch das läßt tief blicken…

Sehr bemerkenswert im Beschluß des Senats ist die ausdrückliche Feststellung, dass der Tagesordnungspunkt in der Kreistagssitzung “in der Tat weder selbst noch was die Diskussion dazu betrifft, etwas Geheimhaltungsbedürftiges enthält”! Wen wundert’s? Zumindest kann der Landrat jetzt endlich die Fragen beantworten, die ein Bürger aus Meschede zu Beginn der letzten Kreistagssitzung in der Einwohnerfragestunde an ihn gestellt hat, ohne dass sie beantwortet wurden.

Fazit:
Mit dem Ergebnis (und darauf kommt es letzlich an) können Landrat, Verwaltung und diejenigen, die im Kreistag für die nichtöffentliche Beratung des Aktienkaufs gestimmt haben, zufrieden sein. Über ihre Gründe sollten sie noch einmal nachdenken, denn denen ist auch das OVG nicht gefolgt…

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Energiepolitik,Stromkonzerne2 Comments »

2 Comments

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Trackback by claudia bloggt

August 23, 2009 @ 1:34 pm

Dortmund zahlt 103 Mio. € für neue RWE-Aktien…

… und ob das sinnvoll ist, wird in keinem politischen Gremium in dieser Stadt diskutiert.
Das Bündnis DEW kommunal und einzelne Dortmunder Politiker aus verschiedenen Parteien hatten Zweifel an dieser Investition geäußert.  Offens…

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Pingback by Sauerländer Bürgerliste » RWE-Aktien: Dortmunder Rat wird übergangen

August 24, 2009 @ 10:23 am

[…] ist höchst fragwürdig. Darüber wurde mehrfach auf diesen Seiten berichtet, z.B. klick, klack und […]

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