Wie hoch belastet der Anspruch auf das neue Betreuungsgeld den Haushalt des Hochsauerlandkreises?
Ab 1. August dieses Jahres haben Eltern Anspruch auf das Betreuungsgeld, falls sie ihr unter-3-jähriges Kind nicht in einer öffentlich geförderten Kindertagesstätte betreuen lassen. Medienberichte zufolge will der Bund für diese neue Leistung (Kita-Verhinderungsprämie?) im nächsten Jahr mehr als eine Milliarde Euro bereitstellen. Für 2017 rechnen Experten mit 3,9 Milliarden Euro.
Die Finanzierung dieser neuen Leistung scheint unklar zu sein. Aus diesem und mehreren inhaltlichen Gründen wird die „Herdprämie“ von vielen Seiten kritisiert, auch von den Kommunalen Spitzenverbänden. Denn Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, auch diese Aufgabe, analog zum Elterngeld, umzusetzen. Es ist also mit einer zusätzlichen finanziellen und personellen Belastung der Kommunen zu rechnen. Das ist offenbar der Grund dafür, dass Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände vereinbarten, im nächsten Jahr eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen, um ggf. einen Belastungsausgleich vorzunehmen.
Der Kreis Coesfeld befasste sich u.a. in seiner Sitzungsvorlage SV-8-0906 mit dem Betreuungsgeld. Die Berechnungen der Verwaltung ergeben demnach einen zusätzlichen Stellenbedarf von 0,95 Vollzeitstellen. Die Kosten für diese Stelle schätzt der Kreis Coesfeld auf rund 53.000 Euro zzgl. Sachaufwand.
Daher bat SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 23. Juli 2013 den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen, die sich auf die personelle und finanzielle Belastung des HSK durch die Auszahlung des Betreuungsgeldes beziehen:
1. Gingen bereits erste Anträge auf Zahlung von Betreuungsgeld bei Ihrer Behörde ein, wenn ja, wie viele?
2. In welcher Weise wurden die MitarbeiterInnen für die neuen Aufgaben geschult?
3. Mit welchen Antragszahlen auf Auszahlung von Betreuungsgeld rechnen Sie?
4. Wie hoch schätzen Sie den Personalbedarf ein?