Die Stadt Meschede, der HSK und Zielvereinbarungen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit – Zahl der Grundsicherungs-Empfänger steigt kontinuierlich
Planwirtschaft bei Optionskommunen?
Dieser Gedanke kam unserr Autorin unwillkürlich beim Lesen der Mitteilung der Stadt Meschede mit Datum vom 08.08.2014 und dem Betreff „Information Leistungsbereiche im Fachbereich Soziales (Job-Center)“.
Maßnahmen
Im Text der Mitteilung heißt es: „Mit dem HSK werden jährlich Zielvereinbarungen vereinbart um die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Dabei liegen die Schwerpunkte u.a. auf der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, der Verbesserung der Integrationsquote, der Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug oder der Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit.“ Der Sachbearbeiter der Stadt Meschede erläutert weiter, bei der Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildungsstellen bestünde eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und, dass alle Maßnahmen in stetiger Abstimmung mit dem HSK als Träger der Grundsicherung vorgenommen würden. Zusätzliche Maßnahme-Angebote seien u.a. Schuldnerberatung, Eignungsfeststellungen, Bewerbungscenter, Alten-pflegeausbildung, Umschulungen.
Aufgaben
Diese Aufgaben nehmen demnach 5 Leistungssachbearbeiter/innen wahr. Sie sind zuständig für die Berechnung und die Auszahlung von ALG II. Dazu kommen 5 Fallmanager/innen zur Betreuung der Leistungsberechtigten. Zu deren Aufgaben gehört es auch, mögliche Vermittlungshemmnisse zu beseitigen. Zu dem Team gehört noch ein Arbeitsvermittler – er ist für die „Arbeitgeberansprache“ zuständig – sowie eine Mitarbeiterin, die in der Anmeldung für Erstgespräche und Terminvergaben zuständig ist.
Meschede – Statistik für
2013 / 2014
Familien im Hartz-IV-Bezug
681 / 673
Alleinerziehende Familien
147 / 120
Familien mit Haushaltsvorstand unter 25 Jahren oder alleinstehend
49 / 57
Erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 15. Lebensjahr
987 / 979
davon Arbeitslose
396 / 400
Kinder im Hartz IV-Bezug im Alter von 0 – 14 Jahren
328 / 331
Sozialhilfeempfänger ab 15. Lebensjahr
26 / 17
Aufstocker
296 / 292
Kosten
Die städtischen Personalkosten für die Mitarbeiter des Jobcenters beliefen sich laut Angaben der Stadt Meschede im Jahr 2013 auf 842.000 Euro, die der Stadt vom HSK bzw. als Bundesmittel erstattet wurden.
Der Anteil der Stadt Meschede an den „Kosten für die Unterkunft“ hätte 2013 1.900.000 Euro betragen. Davon erhielte der HSK 950.000 Euro als direkte Transfersumme aus dem städtischen Haushalt. Die übrigen 950.000 Euro würden der Stadt über die Kreisumlage berechnet.
Zu den Regelleistungen: Sie werden laut Information der Stadt Meschede vom Bund finanziert und hätten 2013 4.160.000 Euro betragen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit
Da berichtet der Sachbearbeiter der Stadtverwaltung von einer deutlichen Steigerung der Fallzahlen. Seit 2005 wären sie von 134 auf 256 gestiegen (= fast eine Verdoppelung!).
Hier die dazugehörigen Zahlen für 2013 und 2014:
Familien in Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbslosigkeit 183 206
Personen in Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbslosigkeit 197 221
Familien im Sozialhilfe-Bezug 50 51
ersonen im Sozialhilfe-Bezug 55 53
Für die Verwaltung und Betreuung der Kosten der Grundsicherung stünden 1,5 Personalstellen zur Verfügung. Insgesamt hätten die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung jährlich rd. 850.000 Euro betragen. Ab 2014 liege die Bundesbeteiligung bei 100%. 2013 lag sie bei 75%.
Wohngeld
Das werde vom Bund und vom Land NRW jeweils zur Hälfte getragen und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Zurzeit seien in Meschede ca. 700 Personen im Wohngeldbezug. Der Stellenanteil für die Wohngeldbearbeitung betrage 2,0 Stellen. Die Kosten würden im Landeshaushalt gebucht und hätten im letzten Jahr 450.150 Euro betragen.
Öffentlich geförderte Wohnungen
Wohnungssuchenden mit einem Wohnberechtigungsschein werde öffentlich geförderter Wohnraum (= Sozialwohnungen) vermittelt. Zurzeit stünden im Stadtgebiet von Meschede ca. 800 Wohnungen zur Verfügung. Ein städtischer Mitarbeiter ist für diese Aufgaben zuständig.
„Im Vorbeigehen aufgeschnappt“
Neuerdings soll es so sein, dass dann, wenn ein Arbeitssuchender nicht am Monatsersten, sondern irgendwann im Laufe des Monats eine Stelle antritt, er die nächste fällige Miete von seinem Einkommen zahlen muss, also von einem Einkommen, das womöglich noch gar nicht auf seinem Konto angekommen ist!?
Wir wissen nicht ob das stimmt, und, falls ja, ob das in allen Städten und Gemeinden so gehandhabt wird!?
Wenn es stimmen sollte, dann geraten sicher einige Berufs- und Job-Einsteiger zumindest vorübergehend in finanzielle Engpässe.
Wenn es stimmen sollte, wäre es gut und hilfreich, wenn sich die Optionskommune von diesem Teil ihrer Planung und ihrer Kostensenkungs-Strategie sofort wieder verabschiedet!