Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Mehrheit im Kreistag ignoriert Naturschutzgebiete und Kormoranerlass

By adminRL at 12:20 pm on Monday, September 8, 2014

In der letzten Kreistagssitzung ging es auch – mal wieder -um „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaften …. ; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates (Vorlage 9/57)”
Zwei Skandale auf einmal! So sehen wir von der SBL das jedenfalls. Der eine „Hit“ ist, dass zum wiederholten Mal eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Vögeln in Naturschutzgebieten!!! erteilt worden ist. Der andere, dass der offenbar missliebige weil gegenteilige Beschluss des Landschaftsbeirats mal eben durch den Kreistag (mit großer Mehrheit) kassiert wurde. Über das Thema haben wir uns schon öfters ausgelassen. Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=4733

Doch seit Mai gibt es einen neuen Erlass der Landesregierung, der sich speziell mit dem Schutz sowohl der Äschen als auch der Kormorane befasst. Diesen Erlass haben Landrat, Kreisverwaltung und CDU/SPD offensichtlich missachtet.
Daher hat die SBL-Fraktion kurz nach der Kreistagssitzung den Landrat aufgefordert, den Beschluss des Kreistags zu beanstanden:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Kreistags am 29.08.2014 ging es in TOP 7.2 um die “Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaft Diemel in Marsberg sowie des Sportfischervereins “Gut Wasserwaid” in Neheim; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)”.

Dazu wurden von der Kreisverwaltung die Drucksachen 9/57 und 9/37 erstellt.

Der Kormoran ist als europäische Vogelart „besonders geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG).

Relevant ist für die Entscheidung ist jetzt auch der „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (Runderlass vom 09.05.2014 – III-6 -765.21.10)“, veröffentlicht u.a. unter http://www.lfv-westfalen.de/images/pdf/aeschenhilfsprogramm_nrw.pdf.

Auf Nachfrage unserer Fraktion bestätigte die zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreistagssitzung, dass das Gebiet an der Diemel, für das die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, teilweise außerhalb der Äschenschutzkulisse liegt. Aus Anlage 2 des o.g. Erlasses ergibt sich, dass die Äschenschutzkulisse an der Diemel erst bei Fluss-Kilometer 37,4 beginnt.

Gemäß Absatz II. des o.g. Erlasses können Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung von Kormoranen außerhalb der Äschenschutzkulisse „nur nach Maßgabe folgender Rahmenbedingungen“ zugelassen werden:
Es muss sich um einen erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schaden handeln. „In die Regelung ist nur die ‚Fischereiwirtschaft’ einbezogen, so dass die Beeinträchtigung des Aneignungsrechtes von Nichterwerbsfischern durch fischfressende Vögel keinen Ausnahmegrund darstellt. Freizeitaktivitäten in Form von hobbymäßig betriebener Fischerei (z.B. Sportfischerei) können keine Ausnahme begründen.“

Nach den Darstellungen in den o.g. Drucksachen handelt es sich um Anträge von Angelsportvereinen und nicht von fischwirtschaftlichen Betrieben. Damit ist eine zwingend notwendige Bedingung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Äschenschutzkulisse nicht gegeben und der anders lautende Beschluss des Kreistags rechtswidrig. Darauf hat unsere Fraktion bereits während der Kreistagssitzung hingewiesen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass auch ein Beschluss, der eine Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der Möhne betroffen hätte, rechtswidrig gewesen wäre. Denn nach Ziffer I. 1.1. des o.g. Erlasses sind Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete „von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen“. Anlage 1 zum o.g. Erlass enthält eine Karte. In dieser Karte ist für alle Äschenschutzkulissen in NRW eingezeichnet, ob dort „1. Priorität (rückläufige Äschenbestände)“ oder „2. Priorität (nur abschnittsweise gute Äschenbestände)“ oder FFHGebiet und/oder Naturschutzgebiet gelten. Aus dieser Karte ist zu entnehmen, dass der gesamte Verlauf der Möhne im Gebiet des HSK nicht unter die Äschenschutzkulisse 1. oder 2. Priorität fällt, aber zu den FFH- und Naturschutzgebieten zählt.

Daher fordere ich Sie auf, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden. Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb von maximal drei Arbeitstagen erfolgt, da die Sachlage eindeutig ist und
außerdem dringlich wegen der sonst bevorstehenden Abschüsse der Kormorane. Nach diesem Termin würde eine externe Klärung erforderlich werden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/FW”

Bisher gibt es nur eine Zwischennachricht des Landrats. Danach beabsichtige er keine Beanstandung des Beschlusses. Die Begründung werde folgen. Bis dahin werde aber keine Genehmigung erteilt.
DAs Thema wird damit wahrscheinlich noch nicht zu Ende sein…

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