Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Mast-Knast für Puten II

By adminRL at 9:59 am on Tuesday, September 30, 2014

Und hier die Fortsetzung unseres Beitrages http://sbl-fraktion.de/?p=4886, mit den Antworten der Kreisverwaltung zu den Punkten 2 und 3 unserer Anfrage:

Punkt 2 – Kontrollen

Frage a – Nach welchen Kriterien erfolgen die Kontrollen in Geflügelmastbetrieben im Hochsauer¬land¬kreis? Wie viele Kontrollen erfolgten im Jahr 2013 und im laufenden Jahr pro Betrieb und insgesamt?
Antwort zur Frage a – Diese Einzelfragen wurden bereits im Rahmen der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22.07.2014 in gleicher Angelegenheit (Antwort zu Frage 2a in meinem Schreiben vom 18.08.2104) hinlänglich beantwortet.
Hier Frage und Antwort auf die sich die Kreisverwaltung in obiger Antwort bezieht:
Frage a) Wie häufig, zu welchem Zwecke, mit welcher Intensität und durch wen erfolgten im Zeitraum von 2012 bis heute Kontrollen in Geflügelmastbetrieben? Wann und wo und mit welchen Ergebnissen wurden die Überprüfungen durchgeführt (z.B. beim Putenmastbetrieb in Meschede-Horbach)?
Antwort a) Die Geflügelmastbetriebe im Hochsauerlandkreis werden durch die Tierärzte des FD 36 regelmäßig anlässlich der Ausstallung zur Schlachtung kontrolliert. Das bedeutet, dass Putenmastbetriebe etwa vierteljährlich, Hähnchenmastbetriebe etwa alle 6 – 8 Wochen amtlich überprüft werden. Dabei werden neben der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen auch die Gesundheit der Tiere sowie der Einsatz von Arzneimitteln beurteilt. Außerdem werden in den Geflügelmastbetrieben des Hochsauerlandkreises im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes regelmäßig Proben von Tränkwasser und Geflügelfleisch auf evtl. vorhandene Rückstände von Arzneimitteln untersucht.

Frage b – Welche Bakterien und Keime wurden und werden in welcher Häufigkeit nachgewiesen? Zu welchen Untersuchungen, außer der Salmonellen-Untersuchung, ist der Tierhalter sonst noch verpflichtet (z.B. MRSA)?
Antwort zur Frage b – Außer den regelmäßigen Untersuchungen auf Salmonellen bestehen keine weiteren mikrobiologischen Untersuchungspflichten für den Tierhalter. Innerhalb der letzten 2 Jahre wurden dabei keine Salmonellen nachgewiesen.

Frage c – Wie häufig kam es in diesen Betrieben in den Jahren 2013 und 2014 zu geringfügigen bis erheblichen Beanstandungen seitens Ihrer Behörde? Um welche Mängel handelte es sich? Wie wurden sie behoben? Wie und wo werden die Kontrollen und die Ergebnisse doku¬mentiert?
Antwort zur Frage c – Diese Einzelfragen wurden bereits im Rahmen der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22.07.2014 in gleicher Angelegenheit (Antworten zu den Fragen 2b bis 2d in meinem Schreiben vom 18.08.2104) hinlänglich beantwortet.
Hier die Fragen und Antworten auf die sich die Kreisverwaltung in obiger Antwort bezieht:
Frage b) Wie oft kam es in dieser Zeit zu Beanstandungen seitens des Kreisveterinäramtes oder anderer Kontrollinstanzen?
Frage c) Welche Mängel wurden im Einzelnen festgestellt (z.B. beim Putenmastbetrieb in Meschede-Horbach)?
Antwort b) Zu den Fragen b) und c) Beanstandungen wurden bei den in der Antwort zu Frage a) dargelegten Kontrollkriterien nicht festgestellt.

Frage d – Zu welchen Ergebnissen führten die von Ihnen erwähnten regelmäßigen Proben von Tränk¬wässern und Geflügelfleisch auf Art und Menge evtl. vorhandener Arzneimittelrück¬stände? Waren multiresistente Keime nachweisbar? Wenn ja, wann, wo und in welchem Ausmaß?
Antwort zur Frage d – Bei den Untersuchungen von Tränkwasser und Geflügelfleisch wurden bisher keinerlei Arzneimittelrückstände festgestellt. Eine mikrobiologische Untersuchung erfolgt dabei nicht, da es sich um reine Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes, wie bereits in der Antwort zu Frage 2a in meinem Schreiben vom 18.08.2014 erläutert wurde.

Frage e – Wie müssen wir uns die Kontrollen vorstellen? Werden alle schlachtreifen Tiere einzeln überprüft oder erfolgen die Kontrollen stichprobenweise? Falls nur Stichproben genommen werden, wie viel Prozent der Schlachttiere werden auf Krankheitserreger und ihren Allgemein- bzw. Gesund¬heitszustand (wie Herz/Kreislauf- und Skelett- und Gelenkerkrankungen) untersucht?
Antwort zur Frage e – Im Rahmen der Ausstallungsuntersuchung erfolgen keine Einzeltieruntersuchungen. Vielmehr wird der aktuelle Gesundheitszustand der gesamten Herde begutachtet.

Frage f – Wer kontrolliert ob die Tier-Transporte 1. hin zu den Putenmastbetrieben und 2. weg in die Schlachtereien den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen? Wie und unter welchen Bedingungen erfolgt der Transport der Schlachttiere? Wie viel Platz steht den Puten (pro Tier) während der Beförderung zum Schlachtbetrieb zur Verfügung? Wo und wie werden die Ergebnisse dokumentiert?
Antwort zur Frage f – Die Anforderungen an den Transport von Eintagsküken und Mastputen sind in der Tierschutztransportverordnung festgelegt. Für den Transport von Eintagsküken gilt eine Mindestfläche von 35 qcm pro Tier, wobei maximal 40 Küken pro Behältnis transportiert werden dürfen. Für den Transport von Schlachtputen gilt eine Mindestfläche von 105 qcm pro kg Lebendgewicht, was etwa 7 Hennen und 4 Hähnen pro qm entspricht. Der Transport von Eintagsküken erfolgt in klimatisierten Spezial-LKW mit automatischer, kontinuierlicher
Erfassung und elektronischer Steuerung der Klimabedingungen. Der Transport der Schlachtputen erfolgt in Boxen aus Kunststoffgeflecht in Spezial-LKW, die über Kühlluftgebläse verfügen. Die Kontrolle der Putentransporte erfolgt ebenso wie die Kontrolle anderer Tiertransporte schwerpunktmäßig auf Autobahnen und Fernstraßen. Diese Kontrollen werden durch die Veterinärämter durchgeführt, in deren Zuständigkeitsbereich sich entsprechende Verkehrsverbindungen befinden.

Frage g – Weshalb erfasst Ihre Behörde nicht kontinuierlich, detailliert und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar alle Angaben über die durch Krankheit und Verletzung gestorbenen bzw. getöteten Mastvögel, auch um festzustellen, wie viele Putenkadaver in der/den Tierkörperbeseitigungsanstalt/en entsorgt werden? Schließlich lassen sich aus diesen Informationen Rückschlüsse auf die Haltungsbedingungen ziehen!
Antwort zur Frage g – Eine Kontrolle der Verlustrate erfolgt anlässlich der Ausstallungsuntersuchungen durch Einsichtnahme in die entsprechenden Dokumentationen des Mastbetriebes. Die Verlustrate lässt insbesondere Rückschlüsse auf den Gesundheitsstatus der Herde zu, der einen maßgeblicher Parameter für die Ausstallungsuntersuchung darstellt.

Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser

Frage a – In welcher Größenordnung ist im letzten und im laufenden Jahr Gülle aus der Geflügelmast in den Betrieben im HSK angefallen? Was geschah mit dem Material? Wie viel Geflügelmist wurde in Form von Gülle auf Wiesen, Äcker und Felder im HSK verteilt? Wie viel davon wird irgendwo im HSK zwischengelagert? Wie viel davon wurde und wird in Biogasanlagen verwertet und später auf land- oder forstwirtschaftlichen Flächen und in den Einzugsbereichen von Wasserschutzgebieten im HSK verteilt?
Antwort zur Frage a – Der unteren Wasserbehörde liegen diesbezüglich keine Daten- und Mengenangaben vor.

Frage b – Ist wissenschaftlich gesichert, dass Keime wie MRSA durch die Behandlung in Biogasanlagen abgetötet werden?
Antwort zur Frage b – Es ist nachgewiesen, dass in thermophil betriebenen Biogasanlagen eine signifikante Reduktion bakterieller, viraler- und parasitärer Erreger erfolgt (vgl. hierzu Rösler, Universität Berlin).

Frage c – Hat die Untere Wasserbehörde Anhaltspunkte dafür, dass Gewässer und Trinkwasser durch ein Zuviel von Düngermaterial sowie Schadstoffen (Medikamentenrückstände etc.) aus der Tiermast belastet sind, wie z.B. Hinweise auf hohe Nitrat-Konzentrationen? Wenn ja, in welchen Orten und Bereichen gibt es dafür Anhaltspunkte? Wenn ja, wie geht die Untere Wasserbehörde mit der Problematik um, und lassen sich Ihrer Meinung nach mögliche Beeinträchtigungen vollständig ausschließen?
Antwort zur Frage c – Mit Ausnahme des Grundwasserkörpers 44_03 Trias Nordhessens (Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck) weisen alle anderen Grundwasserkörper im Hochsauerlandkreis keine kritischen Nitratwerte auf. Im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck betreiben die Stadtwerke Marsberg im Rahmen der langjährigen Kooperation zwischen Land- und Wasserwirtschaft eine Biogasanlage, die ein gezieltes Management der anfallenden Nährstoffe im Kooperationsgebiet ermöglicht. Die Nitratwerte sind in diesem Gebiet von 50 mg/I auf bis zu 40 mg/I zurückgegangen. Eine Darstellung zur Belastung der Oberflächengewässer im Hochsauerlandkreis ist mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. In diesem Zusammenhang wird auf die Informationsplattform
ELWASWEB des Landes NRW verwiesen. Über den Link www.elwasweb.nrw.de kann das Informationsportal aufgerufen werden.
Inwieweit gemessene Medikamentenrückstände in Oberflächengewässern auf menschliche und/oder tierische Anwendung zurückzuführen sind, kann gegenwärtig nicht ausreichend sicher quantifiziert werden.

Frage d – Wie und wo und durch wen kann der Düngeplan vom Betrieb Heinemann eingesehen werden?
Antwort zur Frage d – Der Düngeplan des Betriebs Heinemann liegt der Landwirtschaftskammer vor. Die Modalitäten einer etwaigen Einsichtnahme wären mit der Landwirtschaftskammer oder dem Betriebsinhaber abzustimmen.

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