Ton- und Filmaufnahmen im Kreistag weiterhin unzulässig
Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag stand auch ein Antrag der SBL/FW zur Änderung der Geschäftsordnung.
Ein ganz spannender Punkt, denn es ging darum, ob zukünftig während des öffentlichen Teils der Kreistagssitzungen Film- und Tonaufnahmen zulässig sind. Doch was sollen wir sagen, Sie ahnen es sicher schon? Denn trotz eines Pro-Plädoyers des FDP-Fraktionsvorsitzenden und mündlich vorgetragener Argumente von SBL/FW und Die Linke stimmte die Mehrheit – bestehend aus CDU, SPD und Grünen – gegen den „Transparenz-im-Kreistag-Antrag“. Diese drei Fraktionen interessierten sich nicht dafür, dass sich die Mediennutzung in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren deutlich gewandelt hat. Beim Bundestag und beim Landtag ist es selbstverständlich, dass Sitzungen im Fernsehen, im Radio und im Internet übertragen werden können, so dass auch die Bürgerinnen und Bürger außerhalb des Sitzungssaals die Gelegenheit haben, das Geschehen zu verfolgen – warum dann nicht im Kreistag? Im HSK wäre diese Option besonders wichtig, weil hier die großen Entfernungen – anders als in einer kreisfreien Stadt mit einem gut erreichbaren Sitzungssaal – und der frühe Sitzungsbeginn (um 15 Uhr) die Teilnahme als Zuhörer noch weiter erschweren.
Auch der vom Kreistagsmitglied der Piraten als mildere Lösung eingebrachte und nach dem Antrag der SBL abgestimmte Antrag, Film- und Tonaufnahmen nur dann zuzulassen, wenn zu Beginn der jeweiligen Sitzung ein entsprechender einstimmiger Beschluss vom Kreistag gefasst wurde, bekam keine weiteren Unterstützer.
In der Debatte zu den Anträgen erklärte die CDU-Fraktion, sie brauche keine weitere Berichterstattung aus den Kreistagssitzungen, denn sie sei mit der Presseberichterstattung über die Kreistagssitzungen sehr zufrieden. Wenn man die Berichte in Radio Sauerland hört oder liest, kann man diese Betrachtungsweise der CDU sogar nachvollziehen… Die SPD-Fraktion hatte Sorge, dass sich die “Leisen” im Kreistag dann nicht mehr trauen würden sich zu äußern – und die Grüne Fraktion begründete ihre Ablehnung dieses ‘urgrünen’ Anliegens vorsichtshalber gar nicht.
Bemerkenswert war auch die Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung zu diesem Thema. Dort heißt es wörtlich: “Die Regelung steht im Zusammenhang mit dem Recht der Kreistagsmitglieder auf ungestörte Mandatsausübung.” Was bedeutet denn “ungestörte Mandatsausübung”? Dass die Tätigkeit fast nur im Verborgenen stattfindet und die Öffentlichkeit nur aus den wenigen Besuchern der Tribüne im Sitzungssaal bestehen darf?? Wer sich in den Kreistag wählen lässt, muss auch bereit sein, seine politische Tätigkeit transparent auszuüben. Der Sitzungssaal ist ja nicht das eigene Wohnzimmer, wo selbstverständlich der Anspruch auf Schutz der Privatsphäre besteht.
Vielleicht liegt ja der wahre Grund der Ablehnung darin, dass diese drei Fraktionen tatsächlich unbeobachtet bleiben wollen, weil sie Sorge vor negativen Reaktionen ihrer Wählerinnen und Wähler auf die eine oder andere Äußerung oder das Abstimmungsverhalten haben?!
Die SBL hat ein anderes Verständnis von Öffentlichkeit und Transparenz der Kreispolitik. Solange das nicht umsetzbar ist: Fotoaufnahmen sind weiterhin zulässig, und das Recht darauf, vor und nach den Sitzungen Berichte zu schreiben, kann uns auch niemand nehmen!