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Vorfall zwischen einem Polizeibeamten und einer obdachlosen Frau in Meschede: Landrat bedauert … und schweigt …

By admin at 11:56 pm on Wednesday, April 7, 2021

Vielleicht erinnern Sie sich?
Anfang Dezember 2020 berichteten verschiedene Medien, auch der „Stern“ über einen Polizeieinsatz in Meschede, bei dem eine auf ihr Fahrrad gestützte, anscheinend schlafende Frau durch den Tritt eines Polizeimitarbeiters zusammen mit ihrem Rad zu Fall gebracht worden ist. Dieser unschöne Vorfall lässt sich nicht abstreiten. Das Ereignis wurde nämlich von einem Augenzeugen gefilmt und ins Netz gestellt.

Klick:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/video-konsequenzen-fuer-tretenden-polizisten-aus-meschede-id231062474.html
Klack:
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-tritt-obdachlose-samt-fahrrad-um—verstoss-gegen-menschenwuerde–9516498.html

Öffentliches Interesse
Die Aufregung und das öffentliche Interesse waren groß. Es hieß, aus der Bevölkerung seien Anzeigen gegen den Polizeibeamten erfolgt. Aus Neutralitätsgründen ermittele die Dortmunder Polizei. Der Beamte übe weiter seinen Dienst aus. Unklar ist, welche Folgen es für weitere Polizeibeamte, die den Vorfall mitbekommen haben, gibt.

Die Öffentlichkeit hat unseres Wissens in den vergangenen drei Monaten nichts über den Ermittlungsstand erfahren. Dabei gehört es zu den Verpflichtungen der Kommunen und damit auch des Kreises, Obdachlose vor Übergriffen jeder Art zu schützen.

Die Anfrage
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) bat daher Landrat Dr. Karl Schneider mit Schreiben vom 09.03.2021 um Antwort auf die folgenden Fragen:

1. Wie ist der Stand der Ermittlungen?

2. Wird nach Abschluss der Ermittlungen die Öffentlichkeit über das Ergebnis informiert?

3. Verrichtet der betreffende Beamte weiterhin seinen Dienst in Meschede?

4. Was unternimmt der Landrat, um Obdachlose und andere wehrlose Menschen vor derartigen
Übergriffen (von Polizeibeamten und anderen Personen) zu schützen?

Abschließend bat die SBL-Kreistagsfraktion den Leiter der Kreisverwaltung:
„Bitte berücksichtigen Sie, dass einige Menschen die Vorstellung beängstigt, dass ein anscheinend gewalttätiger Mann womöglich ohne erkennbares Motiv vorsätzlich Gewalt gegen wehrlose Menschen ausübt, so wie offenbar in dem beschriebenen Fall geschehen! Eine Zuständigkeit des Landrats ergibt sich auch aus dem Fünften Kapitel des SGB XII.“

Die „Antwort“
Sie ist datiert auf den 19.03.2021 und erreichte die SBL mit etwas Verspätung. Hier der komplette Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Loos,

gem. § 11 Abs.1 der Geschäftsordnung für den Kreistag besteht das Fragerecht der Kreistagsmitglieder nur in Bezug auf Angelegenheiten des Kreises. Die Tätigkeit der Kreispolizeibehörde ist keine Angelegenheit des Kreises und unterliegt insoweit nicht der Kontrolle des Kreistags.
Über evtl. polizeiliche Ermittlungen oder personalrechtliche Angelegenheiten der Polizeivollzugsbeamten kann ich Ihnen deshalb keine Auskunft geben.

Zu Frage 4:
Ich bedauere jegliche Übergriffe auf wehrlose Personen und habe mit der Polizeiführung das Thema ausführlich erörtert. Eine weitergehende konkrete Zuständigkeit für präventive Maßnahmen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII), insbesondere aus dem Fünften Kapitel des SGB XII, welches mit „Hilfen zur Gesundheit“ überschrieben ist, ergibt sich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider“

Es bleibt also vieles im Dunkeln. Wir erfahren auch nichts darüber, ob auch gegen die Polizrobeamten, die das Geschehen aus der Nähe beobachtet haben und nicht eingriffen, ermittelt wird. Und ob die Kreispolizeibehörde eventuell in ihren Kritikern ein größeres Problem sieht als im Verhalten der an dem Vorfall beteiligten Beamten?

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