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Tierschutz an Silvester: Sind Pillen für Hunde wirklich die richtige Lösung?

By admin at 11:49 am on Saturday, January 4, 2020

Die Sitzungsdrucksache 9/1385 der Kreisverwaltung zu den Folgen der Silvesterfeuerwerke hat vielfach Erstaunen ausgelöst, vor allem die Empfehlung, Hunde durch Verhaltenstherapie und Pillen zu behandeln.
Ungewöhnliche Vorschläge erfordern mitunter ungewöhnliche Reaktionen, und daraus entstand die folgende Anfrage an den Landrat. Wichtig ist dabei die letzte Frage.

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Tierschutz gegen Auswirkungen von Silvesterfeuerwerken

Sehr geehrter Herr Landrat,

mit Datum vom 11.11.2019 hatte unsere Fraktion einen Antrag für die Tagesordnung des Umweltausschusses am 12.12.2019 eingebracht. Untere Naturschutzbehörde (UNB) und Veterinäramt sollten im Ausschuss über die Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf Klima und auf Tiere berichten. Diese Berichte fanden leider nicht statt, es gab nur eine kurz gefasste Sitzungsdrucksache.
Der Inhalt dieser vom Landrat unterzeichneten Sitzungsdrucksache 9/1385 hat uns sehr überrascht, besonders der vom Kreisveterinäramt erstellte Teil, da er nicht einmal ansatzweise mit unseren bisherigen Vorstellungen vom Tierschutz übereinstimmt. In dieser Drucksache wird u.a. zur Vorbeugung gegen die Silvesterfeuerwerks-Folgen (SFF) die Empfehlung ausgesprochen, “– besonders bei Hunden – falls nötig frühzeitig eine verhaltenstherapeutische, ggf. medikamentelle Therapie einzuleiten.”
Wir hatten zunächst Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser Empfehlung, gehen aber davon aus, dass sich das Kreisveterinäramt auch diesem für viele Tiere und ihre Halter gravierenden Problem mit der erforderlichen Sorgfalt widmet.

Daher haben wir nun einige ergänzende Fragen:
1. Wann sollte nach Auffassung des Landrats bei Hunden mit den Therapiemaßnahmen und mit der Verabreichung der Pillen gegen SFF begonnen werden?
2. Gibt es unterschiedliche Empfehlungen für die einzelnen Hunderassen?
3. Handelt es sich um eine Dauermedikation, oder kann die Therapie bzw. die medikamentöse Behandlung am Neujahrstag wieder beendet werden?
4. Reicht ein einmaliger Zyklus aus, oder sind für jeden Jahreswechsel Wiederholungen erforderlich?
5. Welche wissenschaftlichen Studien über geeignete vorbeugende Therapien und Pillen gegen SFF sind dem Landrat bekannt, und wo sind sie nachlesbar veröffentlicht?
6. Welche Nebenwirkungen sind zu erwarten, mit welcher Häufigkeit?
7. An welche potentiellen Kostenträger können sich die Hundehalter wenden zwecks Übernahme der Kosten für die Verhaltenstherapie und die Pillen gegen die SFF?
8. Silvesterfeuerwerke sind bekanntlich nur am Silvestertag zulässig. Durch welche anderen Geräusche und Lichteffekte können Silvesterfeuerwerke – im Rahmen einer Verhaltstherapie – präventiv substituiert werden?
9. Benötigen Verhaltenstherapeuten gegen SFF spezielle Qualifikationen, und wo lassen sich diese erwerben?
10. Welche Kontrollen über die Wirksamkeit der vorbeugenden Verhaltenstherapie und der Pillen gegen SFF und die Seriösität der Angebote für Verhaltenstherapien nimmt das Kreisveterinäramt vor, und wie oft?
11. Sind dem Landrat auch geeignete Therapieformen und Pillen für andere Haustiere (außer für Hunde) bekannt, insbesondere für Zwergkaninchen, Hausschweine, Goldfische, Kornnattern und griechische Landschildkröten?
Welche?
12. Kann sich das Landrat nach der Lektüre der vorstehenden Fragen und reiflicher Überlegung vielleicht doch unserer Ansicht anschließen, dass die Einschränkung von Feuerwerken und Böllern zum Jahreswechsel – wie sie in vielen anderen Kommunen in Deutschland und in Nachbarländern aus unterschiedlichen Gründen bereits praktiziert wird – ein wesentlich besser geeignetes Mittel für den Tierschutz darstellt als die in der Sitzungsdrucksache 9/1385 empfohlene Verhaltenstherapie und Pillenverabreichung?
Welche Schritte zur Umsetzung schlägt der Landrat vor?
Welche begleitenden Maßnahmen könnten UNB und Veterinäramt ergreifen?”

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