“Informationen über eine konkrete Luftbelastung im HSK am Neujahrstag und über klimatische Auswirkungen liegen nicht vor.”
und:
“Es liegt in der besonderen Verantwortung des Tierhalters, … und –besonders bei Hunden -falls nötig frühzeitig eine verhaltenstherapeutische, ggf. medikamentelle Therapie einzuleiten”?????????????
Viele Menschen machen sich mittlerweile Sorgen über die Auswirkungen von Silvesterfeuerwerken, auch die SBL/FW-Kreistagsfraktion. Daher hatte die SBL am 11.11.2019 einen Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Umweltausschusses am 12.12. beantragt:
“Berichte über die Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf
– Luft und sonstiges Klima (durch die Untere Naturschutzbehörde)
– Tiere (durch das Veterinäramt) sowie Darstellung möglicher kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen.
…
Ziel sollte es daher sein, Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen einzuleiten.”
Mehr zum Antrag steht hier: http://sbl-fraktion.de/?p=9225
Die Reaktion von Landrat und Kreisverwaltung ist völlig unbefriedigend. Die für die Ausschusssitzung beantragten Berichte erfolgten nicht. Stattdessen wurde nur eine kurze Sitzungsdrucksache 9/1385 erstellt. Der komplette Text:
“1.Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf Luft und sonstiges Klima:
Regelmäßig am ersten Tag des neuen Jahres steigt die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch an wie sonst an keinem anderen Tag im ganzen Jahr. Quelle der Belastung ist der Einsatz von Feuerwerkskörpern. Das Bundesimmissionsschutzgesetz setzt für Feinstaub PM10 (Staubteilchen mit einem Durchmesser von weniger als 10 μm) einen Immissionsrichtwert von 50 μg/m³ pro Tag fest. Dieser Wert darf maximal an 35 Tagen innerhalb eines Jahres überschritten werden. Das Umweltbundesamt veröffentlichte im Dezember 2018 ein Hintergrundpapier zu diesem Thema, in dem durch Vergleichsmessungen bestätigt wird, dass die Belastung mit Feinstaub PM10und PM2,5 (Staubteilchen mit einem maximalen Durchmesser von 2,5 μm) bereits am Neujahrstag stets einen Tagesmittelwert von 50 μg/m³ überschreitet. Feinstaub PM10 kann beim Menschen in die Nasenhöhle und die Luftröhre eindringen, die kleineren Partikel PM2,5 können bis in die Bronchien und in den Blutkreislauf gelangen. Das Einatmen von Feinstaub kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Betroffen sind in erster Linie Menschen mit einer bereits vorliegenden Schädigung der oberen Atemwege. Informationen über eine konkrete Luftbelastung im HSK am Neujahrstag und über klimatische Auswirkungen liegen nicht vor. Zuständig sind im Rahmen der Luftreinhalteplanung die Bezirksregierung Arnsberg, weiterhin die örtlichen Ordnungsämter (§ 11 Landesimmissionsschutzgesetz).
2.Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf Tiere
Dem Veterinäramt sind bisher im Rahmen von Tierschutzanzeigen keine direkten Auswirkun-gen von Feuerwerkskörpern auf Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere bekannt geworden. Es liegt in der besonderen Verantwortung des Tierhalters, geräuschempfindliche Tiere sicher und möglichst reizarm unterzubringen und – besonders bei Hunden – falls nötig frühzeitig eine verhaltenstherapeutische, ggf. medikamentelle Therapie einzuleiten.Da die negativen Auswirkungen eines Feuerwerks hauptsächlich in einer Geräuschangst be-gründet liegen und diese auch in anderen Situationen wie z.B. Gewitter auftreten wird, sind kommunale Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastung nicht zielführend und aufgrund der o.a. Tierhalterverantwortung auch nicht notwendig.”
Die Auswirkungen werden also als relativ harmlos dargestellt, und Vorschläge für Maßnahmen fehlen ganz.
Die SBL wird sich weiterhin um das Thema kümmern.