SBL meldet weiteren Informationsbedarf an …
… bezüglich des überraschenden Ausscheidens der Geschäftsführerin der Bobbahn Winterberg.
SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos schrieb am 12. Juli 2015 sowohl den Landrat wie den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung der Bobbahngesellschaft ESZW GmbH unter Hinweis auf Informationsbedarf an. Das Kreistagsmitglied beantragte die Unterrichtung des Kreistags über die näheren Umstände des plötzlichen Ausscheidens der bisherigen Geschäftsführerin der Bobbahn-Gesellschaft.
“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Vorsitzender!
Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 113 GemO NRW ist der Kreistag über “über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung” in den Gesellschaften, an denen der Kreis wesentlich beteiligt ist, “frühzeitig zu unterrichten”. Gemäß § 26 Abs. 2 KrO NRW ist der Kreistag “durch den Landrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten”.
Laut Pressemeldungen aus den letzten Tagen scheidet die bisherige Geschäftsführerin der Bobbahngesellschaft (ESZW GmbH) frühzeitig und kurzfristig aus ihrer Aufgabe aus. Darüber soll am letzten Mittwoch (08.07.2015) die Gesellschafterversammlung der ESZW GmbH beraten haben.
Hier handelt es sich eindeutig um eine “Angelegenheiten von besonderer Bedeutung”.
Außerdem ist die Geschäftsführung und Verwaltung der Bobbahn weitgehend in die Kreisverwaltung eingegliedert.
Daher sollte der Kreistag umgehend sowohl von der Gesellschafterversammlung als auch vom Landrat über die näheren Umstände des Ausscheidens der bisherigen Geschäftsführerin unterrichtet werden.“
Der Landrat betrachtete dieses Schreiben als offzielle Anfrage nach der Geschäftsordnung des Kreistags und antwortete entsprechend. Daher können wir hier auch über seine Antwort berichten, die bereits am 16. Juli einging (für die Antwort wegen der “Abschiebegutachter” brauchte die Kreisverwaltung genau ein Vierteljahr, und die Antwort war nicht sehr inhaltsreich…).
Hier die Antwort des Landrats:
“mit Schreiben vom 12.07.2015 haben Sie einen Informationsbedarf des Kreistages im Bezug auf die Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH (ESZVV GmbH) geltend gemacht.
Eine entsprechende Unterrichtung über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung soll gewährleistet werden. Ihr Schreiben vom 12.07.2015 behandele ich wie eine Anfrage gemäß § 11
Abs. 1 Gesch0 und unterrichte die Kreistagsmitglieder hiermit schriftlich.
Die Geschäftsführerin hat — wie auch bereits der Presse zu entnehmen war – aus persönlichen Gründen kurzfristig um Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und um Auflösung ihres Vertrages zum 30.09.2015 gebeten.
In der Sitzung am 08.07.2015 hat die Gesellschafterversammlung dem Wunsch der Geschäftsführerin entsprochen und der Auflösung des Vertrages zuständigkeitshalber zugestimmt.
Frau Sapp verlässt die ESZVV GmbH auf eigenen Wunsch.”
Nun ist der Kreistag tatsächlich vom Landrat unterrichtet worden.