Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Bürgermeister fungieren nicht als Stellvertreter des Landrats

By adminRL at 7:35 pm on Sunday, July 19, 2015

Das geht aus einem Antwortschreiben des Landrats an die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hervor.

Falls ein Bürgermeister einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde anlässlich einer Veranstaltung ein Geld- oder Sachgeschenk des Hochsauerlandkreises überreicht haben sollte, handelt es sich um eine absolute Ausnahmesituation, antwortete Landrat Dr. Karl Schneider.

Die SBL dokumentiert hier und jetzt sowohl ihre zweite Anfrage zu „Geld- oder Sachgeschenken des HSK“ sowie die Antwort der Verwaltung. Alles andere zu diesem Punkt finden Sie unter diesem Link:
http://sbl-fraktion.de/?p=5948

Anfrage

„Arnsberg, 23.06.2015

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Geld- oder Sachgeschenke des HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 02.06.2015 auf meine Anfrage zu „Geld- und Sachgeschenken des HSK“ vom 26.05.2015.

Bitte beantworten Sie mir ergänzend zur Frage 4
„Wer übergibt in der Regel die Geschenke des HSK in wessen Namen und in welcher Form?“ folgendes:

• Kommt der Fall vor, dass ein Bürgermeister, z.B. aus Winterberg oder Medebach, bei Feiern und Veranstaltungen stellvertretend für den Landrat bzw. im Namen des Landrats Geld- und Sachgeschenke des Hochsauerlandkreises an Vereine und Institutionen überreicht?

• Wenn ja, steht das Ihrer Meinung nach nicht im Widerspruch zu § 6 (2) der Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises, in dem geregelt ist, dass der Landrat im Falle seiner Verhinderung von seinen gewählten Stellvertretern in der durch das Wahlergebnis festgelegten Reihenfolge vertreten wird?

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch bitten, uns die Anzahl und die Namen der Orte der durch die Stellvertreter der Landrates in 2015 wahrgenommen Termine zu nennen.“

Antwort

„10. Juli 2015

Ihre Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises
hier: Geld- oder Sachgeschenke des HSK, ergänzende Anfrage vom 23.06.2015

Sehr geehrter Herr Rabe,

die o.g. ergänzende Anfrage beantworte ich hiermit wie folgt:

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, werden Zuwendungen anlässlich von Jubiläen oder Veranstaltungen z.B. von Vereinen von mir persönlich oder einem meiner Stellvertreter per Scheck überreicht. Ansonsten werden Zuwendungen oder Spenden per Banküberweisung übermittelt bzw. als Sachgeschenk übergeben.

Falls ein Bürgermeister einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde anlässlich einer Veranstaltung ein Geld- oder Sachgeschenk des Hochsauerlandkreises überreicht haben sollte, handelte es sich um eine absolute Ausnahmesituation, die nur auf kurzfristig aufgetretene Terminschwierigkei-ten sowohl bei mir und meinen beiden Stellvertretern als auch bei meiner Stellvertreterin zurückgeführt werden kann. Auch wenn vielleicht vor Ort ein anderer Eindruck entstanden ist, fungiert der Bürgermeister in einem solchen Ausnahmefall nicht als mein Stellvertreter sondern lediglich als Bote des Hochsauerlandkreises.

Eine Vertretung durch einen Bürgermeister anstatt durch die gewählten stellvertretenden Landräte bzw. die stellvertretende Landrätin würde tatsächlich im Widerspruch zur Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises stehen. Die Wahrnehmung derartiger Termine erfolgt daher unter Berücksichtigung der Maßgaben der Hauptsatzung und der persönlichen Termine meiner Stellvertreter/-in. Es wurde allerdings bislang nicht für notwendig erachtet, eine Liste darüber zu führen, welcher meiner Vertreter an welchem Ort welchen Termin wahrgenommen hat. Sicherlich stimmen Sie mit mir darin überein, dass dieser zusätzliche Aufwand auch zukünftig entbehrlich ist.“

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