Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Gibt es den ersten Bürgerentscheid im HSK?

By admin at 10:51 pm on Tuesday, April 9, 2024

In den Endspurt geht das Bürgerbegehren „JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald“. Am Montagabend (15. April) werden die gesammelten Unterschriften im Kreishaus in Meschede an den Landrat übergeben.

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Unterstützen kann man das Bürgerbegehren z.B. in den 42 Sammelstellen im Kreisgebiet, mindestens bis einschließlich Samstag. Eine aktuelle Liste der Sammelstellen findet sich hier: http://sbl-fraktion.de/?p=11376

Außerdem gibt es am Samstag auf am Markt in Neheim (8:30 bis 14 Uhr) und am Markt in Brilon (8 bis 13 Uhr) Informationsstände, an denen ebenfalls Unterschriftslisten ausliegen. An allen diesen Stellen lassen sich auch bereits ausgefüllte Unterschriftslisten abgeben.

Die allerletzte Chance zum Unterschreiben und zur Abgabe von Unterschriftslisten besteht noch am Montag (15. April) von 19:00 bis 21:00 Uhr am Kreishaus in Meschede. Dort hängt dann am Haupteingang eine Telefonnummer, die man anrufen kann, und es kommt jemand heraus.

Bis zur Übergabe an den Landrat wird fleißig weiter gesammelt. Mitmachen dürfen alle ab 16 Jahren, die im HSK wahlberechtigt für Kommunalwahlen sind. Falls die erforderliche Zahl von 8.614 Unterschriften zusammen kommt, würde anschließend erstmals im HSK ein Bürgerentscheid stattfinden. Dann können die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber abstimmen, ob ein Teil des Arnsberger Waldes (und zwar ausschließlich Staatsforst, kein Privatwald) zum Nationalpark weiterentwickelt wird. Damit würde der Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung umgesetzt. Er sieht vor, dass neben dem Nationalpark Eifel ein weiterer Nationalpark im Land eingerichtet wird. In der Eifel wurde gerade das 20jährige Jubiläum gefeiert: Der dortige Nationalpark hat sich als großer Erfolg für die Natur und den Tourismus erwiesen.

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Bildquelle: BUND HSK

Parallel zum Bürgerbegehren gibt es auch digitale Petitionen für den Nationalpark Arnsberger Wald. Für das Bürgerbegehren zählen aber nur persönlich geleistete Unterschriften.

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