“Neuausrichtung des Verwaltungshandelns” – bisher nicht im HSK
Jährlich werden durch deutsche Ausländerbehörden Tausende von Abschiebungen veranlasst und durchgeführt, häufig in „Nacht- und Nebelaktion“, fast unbemerkt von der Bevölkerung. Abschiebeaktionen bedeuten für die betroffenen Menschen immer eine große Härte und eine starke psychische und körperliche Belastung. Manchmal sind auch Kranke, Schwangere und Familien mit Kindern von dieser unerfreulichen Art der „Beendigung des Aufenthalts“ betroffen.
Da die Ausländerbehörden in NRW offenbar nicht alle die gleiche „Gangart“ bei den Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung einlegen, stellte das NRW-Innenministerium mit einem Runderlass vom 20.02.2009 allen Ausländerbehörden eine detaillierte überarbeitete Checkliste zur Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen zur Verfügung. Sie ist als Hilfe für die ausführenden Ausländerbehörden gedacht und enthält zumindest einige humanitäre Elemente, z.B. bei der Abschiebung von Familien und Kranken. Die mittels dieser Checkliste erstellten Dokumentationen sollen laut dem erwähnten Runderlass ein Bestandteil der Ausländerakten sein.
In einer mehrseitigen Vorlage des Hochsauerlandkreises vom 13.04.2010 mit dem Titel „Information über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde“ ist diese Checkliste aber überhaupt nicht erwähnt. Das ist verwunderlich; denn sie soll laut Innenminister verbindlich sein, zumal seinerzeit zur Ausarbeitung der zu beachtenden Kriterien eine hochkarätige Arbeitsgruppe eingesetzt worden war, übrigens unter Mitwirkung der Auslännderbehörde des HSK.
Daher stellte Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste, (SBL) eine schriftlichen Anfrage an den Landrat. Loos möchte u.a. wissen ob die HSK-Ausländerbehörde, wie vom Innenminister
empfohlen, mit und nach dieser Checkliste arbeitet und ob sie alle Abschiebefälle entsprechend dokumentiert.
Der Hochsauerlandkreis ist bereits mehrfach wegen der Bestellung umstrittener Abschiebegutachter in die Kritik geraten. Das Kreistagsmitglied Loos stellt auch dazu einige Fragen. Z.B. möchte er wissen, ob alle vom HSK beauftragen Gutachter, die die Reisefähigkeit der abzuschiebenden Menschen beurteilen sollen, in den Petitionsverfahren akzeptiert werden und wurden.
Offenbar hat sich der Landrat des Kreises Steinfurt, der ebenfalls für eine „harte Hand“ bekannt ist, jetzt zu einer anderen Handhabung der Asylbewerber und Flüchtlinge betreffende Erlasse entschlossen. Das geht zumindest aus einem Schreiben des Steinfurter Landrats vom 08.03.2010 an die Kreistagsfraktion B`90/Die Grünen in Steinfurt hervor. “Die Tatsache, dass ein Großteil dieser von Abschiebung bedrohten Personen sich seit vielen Jahren in Deutschland aufhält (oftmals seit über 15 Jahren), Kinder hier geboren und aufgewachsen sind und politische Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf den bisherigen Aufenthalt hatten (Stichwort Abschiebestop) macht eine Neuausrichtung unseres Verwaltungshandelns erforderlich.” Mit gutem Willen geht eben doch einiges!