Aufgeräumte Fahrradweg-Randstreifen: Da wächst ja kein Kraut mehr!
Hauptsache ordentlich?
Im Juni 2020 ist am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen auf dem Abschnitt 5 mindestens zwei Mal jeweils auf beiden Seiten des Fahrradweges ein Randschnitt erfolgt. Anfang Juni wurde ein Streifen von ca. 1 m Breite vom Bewuchs freigeschnitten. Ende Juni erfolgte ebenfalls beidseits ein weiterer Schnitt von ca. 1,5 m bis 3 m Breite. Bei dieser Maßnahme sind mit großer Wahrscheinlichkeit viele Insekten, Schmetterlinge und andere kleine Lebewesen, Wildkräuter und für die Natur wertvolle Pflanzen wie Wiesen-Bärenklau, Kerbel, Malven, Kamillenpflanzen, Storchschnabelgewächse sowie viele andere blühende Wildblumen abgemulcht und damit vernichtet worden.
Bürger findet Kahlschlag nicht toll
So oder so ähnlich beschrieb das ein Mitbürger aus dem Raum Schmallenberg und wandte sich an die SBL-Kreistagsfraktion.
SBL ist ganz seiner Meinung
Die SBL-Fraktion schrieb darum (am 11.08.2020) eine
Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Schnitt eines Fahrradweg-Randstreifens
„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
In § 39 Bundesnaturschutzgesetz „Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen” heißt es:
“(5) Es ist verboten,
1. die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen so-wie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, und forst- oder fischereiwirt¬schaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird”.
Wir bitten Sie, zu beantworten:
• Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach dafür und welche sprechen dagegen, Ränder von Fahrradwegen in einer solchen Breite weitgehend vegetationsfrei zu halten?
• Ist Ihrer Auffassung nach die beschriebene Maßnahme am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen im Sinne des Arten-, Umwelt- und Klimaschutzes sinnvoll, vertretbar und rechtens oder ist sie laut Bundesnaturschutzgesetz verboten?
• In welcher Weise wurde die Untere Naturschutzbehörde in diese Maßnahme im Gebiet der Stadt Schmallenberg einbezogen?
• Ein Randschnitt von beidseitig etwa einem halben bis einen Meter ist für die Verkehrs¬sicherheit auf Radwegen ausreichend. Welche Vorgaben sind Ihnen für die Breite der Rand-schnitte bekannt?
• Gibt es ein umweltverträglicheres Konzept als das oben erwähnte, für den Fall, dass regelmä-ßige, mehrmalige Wegrandschnitte in dieser Breite für unbedingt erforderlich und rechtmäßig erachtet werden?“
Fortsetzung von „Aufgeräumte Fahrradweg-Randstreifen: Da wächst ja kein Kraut mehr!“
(Und das soll es wohl auch nicht?)
Die Antwort aus dem Kreishaus ist da (datiert auf den 17.08.2020)
Wir zitieren:
Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre in der Anfrage vom 11.08.2020 gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1 der SBL: Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach dafür und welche sprechen dagegen, Ränder von Fahrradwegen in einer solchen Breite weitgehend vegetationsfrei zu halten?
Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „In Ihrer Anfrage wird von einem Randschnitt am Fahrradweg gesprochen. Demnach muss ich davon ausgehen, dass kein weitgehend vegetationsfreier Seitenstreifen hergestellt wurde sondern der Jahresbewuchs gemulcht werden ist. Die Gründe für den Schnitt der Randbereiche sind zum einen das Hineinwachsen der Pflanzendecke auf den Fahrradweg (Zerstörung der Bankette) sowie der Erhalt der ursprüngliche Breite eines Fahrradweges, um Umfallgefahren vorzubeugen. Gerade hohe Gräser im Seitenbereich, die bei feuchter Witterung auf die Fahrbahn hängen, erschweren Begegnungsverkehr deutlich, weil die Fahrradfahrer sich dann unbewusst zum Wegemittelpunkt orientieren.
Eine Überprüfung des angesprochenen Fahrradweges in anderen Bereichen hat zu keiner Kritik geführt. weil hier lediglich in einer Breite zwischen 0,8 – 1 m die Randbereiche gepflegt wurden. Dies ist mit dem Naturschutz zu vereinbaren.“
Frage 2 der SBL: Ist Ihrer Auffassung nach die beschriebene Maßnahme am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen im Sinne des Arten-, Umwelt- und Klimaschutzes sinnvoll, vertretbar und rechtens oder ist sie laut Bundesnaturschutzgesetz verboten?
Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Ob im konkreten Fall ein Verstoß gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen vorliegt, lässt sich aufgrund der vorliegenden Beschreibung und aufgrund des lange zurückliegenden Zeitpunkts nicht mehr feststellen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind zulässig.“
Frage 3 der SBL: In welcher Weise wurde die Untere Naturschutzbehörde in diese Maßnahme im Gebiet der Stadt Schmallenberg einbezogen?
Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Untere Naturschutzbehörde wurde in diesem konkreten Fall nicht eingebunden und es besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung dazu.“
Frage 4 der SBL: Ein Randschnitt von beidseitig etwa einem halben bis einen Meter ist für die Verkehrssicherheit auf Radwegen ausreichend. Welche Vorgaben sind Ihnen für die Breite der Rand-schnitte bekennt?
Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Pflegearbeiten wurden vom Landesbetrieb Straßen durchgeführt. Welche Vorgaben hier bestehen, ist nicht bekannt und kann bei dem zuständigen Straßenbaulastträger erfragt werden.“
Frage 5 der SBL: Gibt es ein umweltverträglicheres Konzept als das oben erwähnte‚ für den Fall, dass regelmäßige, mehrmalige Wegrandschnitte in dieser Breite für unbedingt erforderlich und rechtmäßig erachtet werden?
Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Den Straßenbaulastträgern ist seitens des HSK empfohlen werden, das Straßenbegleitgrün abschnittweise zu pflegen und den Mahdzeitpunkt möglichst weit in den Spätsommer zu schieben. Der Verkehrssicherungspflicht ist aber zu genügen. In diesem Zusammenhang ist ergänzend anzuführen, dass der öffentliche Straßenbaulastträger bei den Arbeiten betriebswirtschaftliche Grundsätze (z.B. Kostenminimierung, Arbeitseinsätze bei reduziertem Personalbestand, Einsatz von Großmaschinen) berücksichtigen muss und dies oft im Widerspruch zu einer optimalen Pflege des Straßenbegleitgrüns im Sinne des Naturschutzes steht. Daher sollte man sich darüber bewusst sein, dass sich Pflegemaßnahmen im Straßen- oder auch Fahrradwegebereich nie ohne jedwede Kritik aus der Bevölkerung durchführen lassen.
Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“
Anmerkung:
Eine Erklärung, warum die Randstreifen neben dem Fahrradweg in einer so großen Breite gemäht wurden, liefert die Antwort aus dem Kreishaus leider nicht. Wir werden das Thema (bezogen auf alle Radwege im Kreisgebiet) auf die Tagesordnung des Kreis-Umweltausschusses setzen lassen.