Papiertiger mit geringem Wert
Angekündigt worden war eine Stärken- und Schwächenanalyse des Kreisjugendamtes – und heraus kam ein methodisch sehr dürftiges Ergebnis. Das Landesjugendamt hatte die Aufgabe übernommen, die Arbeit des Kreisjugendamtes des HSK zu untersuchen. Anlass war der Tod eines zweijährigen Kindes aus dem Raum Winterberg vor zwei Jahren gewesen; in diesem Zusammenhang wurden auch vom Richter im Amtsgericht Medebach massive Vorwürfe gegen das Kreisjugendamt erhoben.
Am Donnerstag trugen zwei Vertreter des Landesjugendamtes ihre Ergebnisse vor. Das Landesjugendamt hatte sich darauf beschränkt, zwei der zahlreichen Dienstanweisungen der Jugendbehörde des HSK zu untersuchen, am eigenen Schreibtisch in Münster. Konkret ging es nur um die Anweisungen “zum Vorgehen und Maßnahmen des Jugendamtes bei Meldungen über Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen (Kindeswohlgefährdung)” und für “Ambulante Leistungen der Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff. SGB VIII”. Außerdem gab es Gespräche mit der Amtsleitung. Aber es gab keine Gespräche mit Mitarbeitern des Jugendamtes, keine Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und Familien, keine Analyse konkreter Fälle, keine Besuche “vor Ort”???! Wie kann man aus 2 Dienstanweisungen auf die Qualität der Arbeit eines Jugendamtes schließen wollen? Denn diese Arbeit findet sich nur zu einem sehr geringen Teil in formellen Dienstanweisungen wieder, die Praxis spielt hier eine sehr viel größere Rolle.
Immerhin ergaben sich sogar aus dieser sehr beschränkten Sichtweise noch einige konkrete Vorschläge:
Die derzeit 9 Außenstellen sollten auf noch etwa 3 reduziert werden, da in den bisher sehr kleinen Teams der fachliche Austausch und Vertretungsmöglichkeiten nicht hinreichend geleistet werden könnten: “Der ASD des Kreisjugendamtes ist auf 9 Außenstellen aufgeteilt und verfügt über insgesamt 12,78 Vollzeitstellen zzgl. 1 Vollzeit-stelle für die ASD-Leitung. Viele Außenstellen sind lediglich mit einer Fachkraft besetzt… Außenstellen mit ein bis drei Fachkräften sind weder fachlich noch organisatorisch angemessen. Erst durch eine Zusammenführung wird Teamarbeit, die für die Qualität der Arbeit des ASD notwendig ist, ermöglicht.”
Eine von unserer Fraktion wiederholt vorgetragene Kritik äußert auch das Landesjugendamt: “Kritisch sind solche Vorgaben zu bewerten, wie „…grundsätzlich nur eine ambulante Hilfe in einer Familie …“ “.
Und es sei verkehrt, als allgemeinen Grundsatz “ambulant vor stationär” aufzustellen: “Des Weiteren ist das unter der Überschrift „Wirtschaftlichkeit“ genannte Prinzip „ambulant vor stationär“ zu hinterfragen. Im Rahmen der Kostendiskussion wurde ein solcher Leitsatz vor ca. 15 Jahren in vielen Jugendämtern formuliert. In der Praxis hat dies häufig dazu geführt, dass stationären Hilfen erst bewilligt wurden, wenn ambulante Hilfen nicht das gewünschte Ergebnis erzielt hatten. Ein solches Vorgehen ist aus fachlicher Sicht kritisch. Es kann dazu führen, dass Kinder, Jugendliche und ihre Eltern im Rahmen ambulanter Hilfe zunächst Erfahrungen des Scheiterns machen müssen, bevor eine prekäre häusliche Situation durch eine zum Ziel führende, vielleicht auch nur vorübergehende, stationäre Hilfe bewilligt wird. Auch unter wirtschaftlichen Aspekten ist es nicht sinnvoll, zunächst ambulante Hilfen zu initiieren, die nicht den gewünschten Erfolg bringen.”
Den Mitgliedern des Kreisjugendhilfeausschusses und des Kreistags wurde die Stellungnahme des Landesjugendamtes leider erst am Tag nach der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt. Sie kann nun durchgelesen werden (was keine besonderen Anforderungen stellt; s.o.) und soll in der nächsten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses erneut diskutiert werden.