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Kreiseigenes Polizeigebäude in Brilon bekommt Carport mit zwei Stellplätzen – Land zahlt dafür zusätzliche Miete

By admin at 2:59 pm on Monday, February 5, 2018

Wir holen jetzt mal etwas aus
Politik kann banal, kleinteilig und uninteressant sein, vor allem die Lokalpolitik. Obwohl …
Obwohl einige der in den Kommunalparlamenten anstehenden Entscheidungen unwichtig und überhaupt nicht erwähnenswert scheinen, füllen sie als Drucksache XYZ die Tagesordnungen von Ausschuss- und Rats- oder Kreistagssitzungen. Und das ist auch gut so. Es kann vorkommen, dass bestimmte Verwaltungsvorlagen von den Fraktionen einfach nur „abgenickt“ werden, ohne Nachfrage, ohne Diskussion. Ob das so gut ist?

Ende der Vorrede …
… kommen wir zum Punkt.
Wir finden ihn im Haushalt des Hochsauerlandkreises. Der Kreishaushalt wurde bekanntlich in der Kreistagssitzung am 12.01.2018 verabschiedet.

Und jetzt wird es kleinteilig, vielleicht auch langweilig, vielleicht auch nicht …

Wer zahlt was?
Für diese Sitzung hatte der Kreistag von Landrat und Kreisverwaltung die Drucksache 9/871-1.Ergänzung erhalten. Zu dieser Drucksache gehört als Anlage eine sog. Änderungsliste, die in der Kreistagssitzung vom Vorsitzenden nicht aufgerufen wurde.

In der Änderungsliste wurden unter “Änderungen im Finanzplan” immerhin 27.000 Euro für den Bau eines Carports am Polizeigebäude Brilon veranschlagt. Darin sollen zwei Polizeieinsatzfahrzeuge abgestellt werden.

Dazu hatte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) einige Fragen
Reinhard Loos, der Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion, formulierte sie am 17.01.2018 so:
„1. Bisher ist unsere Fraktion davon ausgegangen, dass es sich bei der Kreispolizeibehörde um eine Behörde des Landes NRW handelt und daher das Land NRW die Personal- und Sachkosten trägt. Warum wird nun eine Investition für die Kreispolizeibehörde aus Mitteln des Kreises finanziert?
2. Erfolgt irgendeine Refinanzierung, z. B. durch einen Landeszuschuss oder durch zusätzliche Mieteinnahmen?
Falls JA: Wann, wie und in welchem Umfang?
3. Wer ist Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Carport errichtet werden soll?
4. Wer wird Eigentümer dieses Carports?
5. Sind für die Zukunft weitere Belastungen des Kreishaushalts für Angelegenheiten der Kreispolizeibehörde zu erwarten?
Falls JA: Wann und welche?“

Der eine zahlt das, der andere dies …
Der HSK sei Eigentümer des Gebäudes, das Land sei Mieter, antwortete die Kreisverwaltung.

Den Wortlaut des Antwortschreibens vom 25.01.2018 finden Sie hier:

„1. Das Gebäude der Kreispolizeibehörde steht im Eigentum des Hochsauerlandkreises und ist an das Land NRW als zuständige Behörde vermietet. Die im Zusammenhang mit dem Gebäude entstehenden polizeispezifischen Sachkosten wie schusssichere Fenster, Sicherheitstüren, Zellen usw. werden vom Land NRW übernommen. Übliche Gebäudeunterhaltungskosten werden vom Hochsauerlandkreis übernommen. Da die Einsatzfahrzeuge der Kreispolizeibehörde über keine Garagen verfügen, soll in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde ein Carport errichtet werden, das über eine entsprechende Miete refinanziert wird.

2. Nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme wird diese unter Berücksichtigung der Gesamtkosten über eine Mietanpassung refinanziert.

3. Eigentümer des Grundstücks ist der Hochsauerlandkreis

4. Eigentümer des Carpons wird der Hochsauerlandkreis

5. Zur Zeit sind keine weiteren Baumaßnahmen geplant“

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