Ist die RLG eine Behörde oder ein Verkehrsunternehmen?
Eigentlich sollte bei dieser Frage kein Zweifel bestehen. Denn die RLG ist die regionale Busgesellschaft, die von den Kreisen Hochsauerland und Soest sowie der Stadt Hamm beterieben wird. Gesellschafter sind außerdem 19 der 26 Städte und Gemeinden in den beiden Kreisen; aus dem HSK gehören die 4 Städte und Gemeinden des Altkreises Meschede nicht zu den Gesellschaftern. Etwa 4/7 des Betriebsverlustes werden aus dem Haushalt des HSK gedeckt.
Doch was erwartet man von einem Verkehrsunternehmen? U.a., dass es seine Kunden gut informiert und dass die Busse die angekündigte Strecke fahren. Das klappt leider bei der RLG nicht.
In Arnsberg gibt es die Stadtbuslinie C3. Sie fährt vom Neumarkt über den Schreppenberg nach Niedereimer; von dort geht als als Linie C1 weiter nach Neheim. Mit Datum vom 16.05.2017 hatte die RLG angekündigt, dass sich ab 17.05.2017 “bis Oktober 2017″ der Linienweg ändere und die Haltestelle Klosterbrücke nicht angefahren wird. Diese Haltestelle ist wichtig z.B. für Fahrgäste, die mit der R21 oder R 71 vom Arnsberger Bahnhof kommen und zum Schreppenberg weiter fahren möchten.
http://www.rlg-online.de/stoerungen/stoerung713.html
Wenn man aktuell nach Störungsmeldungen aus dem Raum Arnsberg sucht, findet man keine mehr:
http://www.rlg-online.de/stoerungen/region/arnsberg.html
Auch in allen Auskunftssystemen wird angegeben, dass die RLG-Buslinie C3 in Richtung Niedereimer um x:16 und um x:46 Uhr wieder an der Klosterbrücke hält. Ein Beispiel:
Und sogar im Bus selbst wird diese Haltestelle bei Abfahrt angezeigt:
Doch wie ist die Realität?
4 (!!) Monate nach dem angekündigten Ende der Umleitung hält immer noch kein Linienbus auf der Ostseite der Ruhrstraße. Nach wie vor ist die Ruhrstraße dort Einbahnstraße, wegen der Bauarbeiten für den Erweiterungsbau des Sauerlandmuseums.
Das belegt zum einen, dass die Baustellenplanung auf dieser Baustelle des Kreises ganz schlecht funktioniert (und ob hier ein ästhetisch schönes Bauwerk entsteht, ist eine weitere offene Frage…)
Und zum anderen, dass der RLG die Information der Fahrgäste völlig egal zu sein scheint, auch wenn dadurch “Beförderungsfälle” in die Irre geleitet werden???