Verfassungsschutz im HSK offenbar total undercover
„Egal ob wir aus den Antworten der Kreisverwaltung Folgerungen werden ziehen können oder nicht, wir werden berichten.“
Das hatten wir (wir = SBL/FW-Kreistagsfraktion) versprochen!
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8323
… Und das machen wir hiermit!
Keine Sorge, es dauert auch nicht lange.
Also, der Hochsauerlandkreis antwortete mit Datum vom 22.02.2018:
„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Beobachtung von Gruppen und Personen durch den Verfassungsschutz
Sehr geehrter Herr Loos,
Kenntnisse über Beobachtungen des Verfassungsschutzes liegen nicht vor. Insofern können die Fragen 2 – 4 nicht beantwortet werden.
Anfragen zur Kreispolizeibehörde werden nicht beantwortet, da hier die Zuständigkeit des Kreistages nicht gegeben ist.“
PS: Die unbeantwortet gebliebenen Fragen der SBL/FW hießen/heißen:
1. Gibt es nach Ihrer Kenntnis im Hochsauerlandkreis Gruppierungen und Einzelpersonen (z.B. Reichsbürger), die vom Verfassungsschutz beobachtet werden?
2. Wenn ja, um wie viele Gruppierungen und Personen handelt es sich?
3. Wenn ja, um welche Parteien oder sonstige Vereinigungen handelt es sich konkret?
4. Wenn ja, in welchen Städten und Gemeinden sind die fraglichen Gruppen und Personen aktiv?
5. Hat Ihre Kreispolizeibehörde Kenntnis darüber, ob im HSK in den letzen zwei Jahren Straftaten begangen worden sind die extremistischen Gruppen und Personen zugeordnet werden?
Und das mit der angeblichen Nicht-Zuständigkeit des Kreistags für die Kreispolizeibehörde wird ja nach “Bedarf” gehandhabt. Z.B. sind diverse Personalstellen der Kreispolizeibehörde im Stellenplan der Kreisverwaltung enthalten und werden vom Kreistag beschlossen. Und an die Telefonanlage der Kreisverwaltung sind auch zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde angeschlossen…