Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Jetzt würde sie so schön Schatten spenden, die alte Eiche bei Meschede-Enste

By admin at 11:25 am on Saturday, July 23, 2022

Im Sauerland leben alte und wertvolle Bäume offenbar gefährlich.

Wie kommen wir zu so einer steilen These?
Aufgrund von Ereignissen und Fakten, nicht durch bloße Theorien!

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Über eines der jüngsten traurigen Erlebnisse haben wir hier mehrfach berichtet.
Es heißt „Fällung eines gut 200 Jahre alten Naturdenkmals bei Meschede-Enste“
Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=10482

Ergänzend zu der Niederschrift der Sitzung des HSK-Umweltausschusses, der am 18.05.2022 tagte,
Klack: http://sbl-fraktion.de/?p=10639
veröffentlichen wir hier nun der Vollständigkeit halber den die abgeholzte Eiche bei Enste betreffenden Auszug aus dem öffentlichen Protokoll der Kreistagssitzung am 10.06.2022:

„13. Umweltangelegenheiten

13.1 Fällung eines Naturdenkmals bei Meschede-Enste;
hier: Antrag der SBL-Kreistagsfraktion vom 02.05.2022 – Drucksache 10/466 –

Herr Landrat Dr. Schneider erklärt, dass der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner Sitzung am 18.05.2022 einstimmig empfohlen hat, in sog. Entlassfällen (Verlust der Naturdenkmaleigenschaft) jeweils zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einen zertifizierten Baumsachverständigen hinzuzuziehen.

Herr Loos begrüßt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten.

Herr Ludwig Schulte erklärt, dass von Seiten der CDU-Kreistagsfraktion kein zweiter Gutachter als erforderlich erachtet wird, wenn bereits ein Baumkontrolleur der Kreisverwaltung festgestellt hat, dass die Standfestigkeit eines Baumes nicht mehr gegeben ist. Falls in Folge einer fälschlichen Beurteilung eines externen Sachverständigen über die Standfestigkeit eines Baumes jemand zu Schaden kommen würde, müsste die Kreisverwaltung vermutlich trotzdem die Verantwortung übernehmen.

Herr Willeke erklärt für die FDP-Kreistagsfraktion, dass dem Beschlussvorschlag des Ausschusses nicht gefolgt wird. Letztlich haften sowohl der Hochsauerlandkreis als auch der Eigentümer für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten. Er berichtet von eigenen Erfahrungen mit externen Sachverständigen und der Beurteilung der Standfestigkeit von Bäumen. Er schlägt vor, in Meschede-Enste und künftig bei ähnlich gelagerten Sachverhalten neue Eichen zu pflanzen, wenn die Fällung eines ehemaligen Naturdenkmals erforderlich ist.

Herr Brüggemann stellt die Vorteile der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten heraus und plädiert dafür, dieser Entscheidung zu folgen.

Herr Vollmer zeigt sich von der Haltung der CDU-Kreistagsfraktion enttäuscht, da in seinen Augen die Beschlussempfehlung des Ausschusses richtig gewesen sei. Er verdeutlicht, keinen Zweifel an der Kompetenz der Baumkontrolleure des Hochsauerlandkreises zu haben. Er geht auf die VTA-Methode als Technik für Baumkontrollen ein. Zertifizierte Baumgutachter verfügen jedoch über weitgehendere technische Möglichkeiten für Baumkontrollen. Gerade in Grenzfällen der Beurteilung über die Standfestigkeit eines Baumes anhand der VTA-Methode sind weitergehende Untersuchungsmethoden wie Ultraschall- oder Bohrverfahren hilfreich, um die Feststellung des Baumkontrolleurs zu bestätigen. Er befürwortet das Pflanzen neuer Bäume, weist jedoch gleichzeitig dar-auf hin, dass hierdurch die Vielfalt nicht wiederhergestellt werden kann.

Herr Scharfenbaum geht davon aus, dass maximal drei bis vier Naturdenkmäler pro Jahr betroffen sind, bei denen die Standfestigkeit fraglich sein könnte.

Herr Landrat Dr. Schneider schlägt eine Kompromisslösung vor. Bei einer derartig kleinen Anzahl von Fällen befürwortet er die Hinzuziehung eines zertifizierten Baumsachverständigen.

Frau Tillmann verdeutlicht, dass in ihren Augen die Eiche in Meschede-Enste nicht hätte gefällt werden dürfen. Die von Seiten der Verwaltung vorgeschlagene Kompromisslösung erachtet sie als tragfähig. Es müssten zunächst alle geeigneten milderen Mittel ausgeschöpft werden, bevor ein wertvoller Baum gefällt wird. Vor der Fällung hätte der Naturschutzbeirat über die Befreiung beraten sollen.

Herr Böddeker spricht sich dafür aus, dass bei der kleinen Anzahl außerordentlich wertvoller Naturdenkmäler noch einmal eine Überprüfung durch einen zertifizierten Baumsachverständigen erfolgen sollte, bevor eine Fällung erfolgt. Diese Unterstützung sichert auch die Entscheidung des Baumkontrolleurs ab.

Der Kreistag lehnt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, in sog. Entlassfällen (Verlust der Naturdenkmaleigenschaft) jeweils zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einen zertifizierten Baumsachverständigen hinzuzuziehen, mehrheitlich bei 26 zu 23 Gegenstimmen ab.“

Ob dies nun der letzte Akt in Sachen „Alte Eiche bei Enste“ ist? Wir wissen es noch nicht.

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