Mehr Transparenz in der Kreispolitik
Manche Zeitgenossen finden, Politik ist eine spannende Sache. Andere meinen, politische Themen seien gähnend langweilig und außerdem mit viel Klüngel und Mauschelei verbunden. Zu dieser negativen Einstellung trägt der Politikbetrieb ja vielleicht auch selbst etwas bei? Denn viele Entscheidungen sind für die Bürgerinnen und Bürgern wenig nachvollziehbar und mitunter vollkommen intransparent.
*Intransparenz“, das ist der Grund, warum die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) jetzt einen schriftlichen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Kreistags an den Landrat stellte. Damit beantragt Reinhard Loos, der SBL-Fraktionsvorsitzende, während allen Kreistags- und Ausschusssitzungen im Kreistag des Hochsauerlandkreises Film- und Tonaufnahmen zuzulassen, mit Ausnahme von nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten.
Wer sich für den Antrag der SBL/FW interessiert, hier ist er:
Arnsberg, 22.07.2014
Antrag gemäß § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags
hier: Änderung von § 8 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistags
Sehr geehrter Herr Landrat,
§ 8 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistags lautet:
“Film- und Tonaufnahmen dürfen nur gemacht werden, wenn der Kreistag es genehmigt und wenn weder ein Kreistagsmitglied noch der Landrat der Aufzeichnung widerspricht.”
Das ist unseres Erachtens eine sehr restriktive Einschränkung. Das Verbot verhindert die Transparenz.
Alle Bürgerinnen und Bürger sollten sich, wenn sie keine Zeit und Gelegenheit haben selbst an den Sitzungen teilzunehmen, über den Verlauf der Sitzungen detailliert informieren können, um so beispielsweise auch die Argumente der Kreistags- und Ausschussmitglieder zu erfahren. Die Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse finden nicht im privaten Umfeld statt. Jede(r), die/der sich in den Kreistag oder einen seiner Ausschüsse wählen lässt, sollte dazu bereit sein, ihre/seine Beiträge und ihre/sein Abstimmungsverhalten öffentlich werden zu lassen.
Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragt hiermit § 8 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistags wie folgt zu ändern:
*Während aller Kreistags- und Ausschusssitzungen sind bei allen öffentlich behandelten Tagesordnungspunkten Foto-, Film- und Tonaufnahmen jederzeit zulässig.“