Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Verkehrswende als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

By admin at 12:11 am on Thursday, February 9, 2023


In einem weiteren Teil der Haushaltsrede der SBL ging es am 10.12.2022 im Kreistag um die Verkehrswende im Zusammenhang mit dem Klimaschutz:

“Ein weiterer wichtiger Bereich des Klimaschutzes, meine Damen und Herren, ist der Verkehr. Ich denke, es wissen alle, dass der individuelle motorisierte Verkehr erheblich zur CO2-Emission beiträgt. Nun ist auch klar, wir werden auf lange Sicht im Sauerland nicht ohne Autos auskommen. Wir brauchen auch Flugzeuge für internationale Strecken. Aber wir müssen versuchen, eine Verkehrswende zu erreichen. Da gab es gestern in Arnsberg im Rat einen kleinen erfreulichen Schritt, als der Rat mit über 60 % beschlossen hat, diese Autobahnplanung am Luerwald vorbei abzulehnen – sehr schön! Aber hier im Kreis setzt man offenbar immer noch auf dieses Autobahnstück und auf das Autobahnstück bei Brilon. Obwohl die Landesstraßenbauverwaltung seit Ende März – wo sie die Route bekannt geben wollte – nichts mehr von sich hören lässt. Wahrscheinlich ist ihr auch bewusst geworden, dass ihre ganzen Rechnungen nicht reell waren. Wenn man eine Kosten-Nutzen-Rechnung macht, aber man bei Straßenbauprojekten alle Planungskosten außen vor lässt, die aber ein Sechstel der Baukosten betragen, und gleichzeitig die Unterhaltskosten für die Brücke vernachlässigt, dann kann das Ganze nicht aufgehen.

Wir würden uns freuen, wenn es hier im Kreis gelingen würde, auch mehr zur Umsetzung dieser Verkehrswende zu tun. Da sind zum einen die Preise und zweitens die Qualität des Angebots im ÖPNV ganz wichtig. Unser Antrag Nr. 3 enthält den Vorschlag, für die Anschlussverbesserung etwas zu tun. Wer sich mit der RLG befasst, weiß, dass die RLG vor einigen Jahren die Anzeigen an den Bahnhöfen übernommen hat. Ich möchte Ihnen das kurz erklären. Da passiert immer weniger. Wenn Sie in Meschede oder Neheim-Hüsten aus dem Zug aussteigen, dann gucken Sie auf den Bus, und gerade wenn Sie auf den Bus zugehen, fährt er los. Der Zug hat fünf Minuten Verspätung. Der Busfahrer fährt strikt nach Fahrplan und manchmal auch eher ab, und dann ist er weg. Dann warten Sie hier im Sauerland – anders als in Berlin – eine Stunde, oder wenn Sie Pech haben, zwei Stunden auf den nächsten Bus. Nun kann natürlich der Bus nicht 20 Minuten warten, aber wenn er ein, zwei Minuten warten würde, wäre das Problem gelöst. Nun gibt es an vielen Bahnhöfen große schwarze Kästen. Dort waren früher mal rote einstellige Ziffern zu sehen. Das waren die Minuten – für jede Richtung -, wo die Zeit bis zur nächsten reellen Ankunft des Zuges angezeigt wurde. Wenn der Busfahrer sah, in einer Minute kommt der Zug, dann hat er gewartet und er hat die Fahrgäste mitgenommen. Die RLG hat seit zwei Jahren den Auftrag, das wieder in Betrieb zu setzen, und sie schafft es nicht, warum auch immer. Sie schafft manches nicht. Also schlagen wir vor, die WFG damit zu beauftragen. Das wäre ein kleiner Beitrag, dieses für Fahrgäste – die meisten von Ihnen kennen das wahrscheinlich nicht so sehr – sehr ärgerliche Erlebnis abzuschaffen. Sie kommen am Bahnhof an und genau in dem Moment fährt der Bus los. Das, meine Damen und Herren, muss nicht sein. Vielleicht haben Sie andere Vorschläge, wie man das Problem lösen kann. Aber es muss gelöst werden, weil es ein wichtiger Beitrag zur Qualität des ÖPNV ist.

Ich glaube, die RLG macht uns ziemlich viel Kummer. Wenn der Geschäftsführer der RLG im September im Wirtschaftsausschuss auftritt und in einem vorbereiteten Vortrag erklärt, eine Fahrt von Brilon nach Soest würde 10 € kosten – wie gesagt, nicht auf spontane Fragen hin – und tatsächlich kostet das 18,80 €, dann zeigt das doch, dass die Bewusstseinslage dort in der Spitze der RLG über die tatsächlichen Fahrpreise nicht besonders ausgeprägt ist. Wenn das nicht genau stimmt, wäre es ja egal, aber sich um das Zweifache zu vertun, ist kein gutes Zeichen.

Noch ein letztes Thema zum Bereich Verkehrswende. Ende August, meine Damen und Herren, gab es in Menden das Südwestfalen-Festival, veranstaltet von der Südwestfalen-Agentur. Sie wissen alle, in den Gremien der Südwestfalen-Agentur sitzen fast nur Abgeordnete einer Partei. Wir sitzen nicht drin. Die Südwestfalen-Agentur hat den Professor Knie nach Menden eingeladen – ein renommierter Wissenschaftler, der auch in Funk und Fernsehen zu sehen ist – mit Ideen zur Verkehrswende. Außer, dass er am Wissenschaftszentrum Berlin tätig ist – was auch renommiert ist – hat er noch die gute Eigenschaft, aus Südwestfalen zu stammen. Er kennt sich also hier hervorragend aus. Nachdem wir den Vortrag gehört haben, haben wir beantragt: Lasst uns den Mann doch mal in den Ausschuss einladen. Nur zur Diskussion neuer Ideen zur Verkehrswende, was der Mann auf wissenschaftlicher Basis in vielen anderen Bereichen auch diskutiert. Aber die Verwaltung gibt sich alle Mühe, das zu verhindern, warum auch immer. Es geht nur um Diskussion, nicht um konkrete Beschlüsse von Maßnahmen. Und dann lässt man sogar im Ausschuss den Antrag ablehnen, obwohl der Ausschuss gar nicht dafür zuständig ist, über Tagesordnungsanträge einer Fraktion zu entscheiden. Das geht nicht! Wir haben dem Landrat das vor zwei Wochen noch mitgeteilt. Wir warten noch auf die Antwort. Nur, es muss klar sein, wir müssen bereit sein, weiterzudenken und uns andere Meinungen anzuhören. Und wenn der Mann vorher von der Südwestfalen-Agentur eingeladen wurde, dann kann es ja nicht ganz so schlimm sein. Wer hat panische Angst vor so einem Vortrag?”

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Kein soziales Bewusstsein

By admin at 2:55 pm on Monday, January 30, 2023

6.191 Haushalte im HSK (also mehr als 10.000 Personen) waren im Jahr 2021 auf Grundsicherung angewiesen. Bei ihnen reichte das Einkommen sonst nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Grundsicherung wird für Erwerbsfähige nach dem Sozialgesetzbuch II gezahlt, für Nicht-Erwerbsfähige (z.B. RentnerInnen) nach dem SGB XII. Die Empfänger-Haushalte (“Bedarfsgemeinschaften”) enthalten die Leistungen für den laufenden Lebensunterhalt und die “angemessenen” Kosten der Unterkunft (KdU).

Die Angemessenheitsgrenzen für die KdU reichen jedoch häufig nicht aus. Laut einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Und daran ändert sich durch das “Bürgergeld” nichts: Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld ab 01.01.2023 neu eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).

Für die Haushaltsberatung im Kreistag hatte die SBL beantragt, dass die Kreisverwaltung im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen lassen soll.

In der Haushaltsrede der SBL wurde dies so erläutert:

Ein für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem Kreis sehr wichtiges Thema ist die Grundsicherung. Wir haben da schon öfter darüber gesprochen. Nun, die Situation wird schlimmer. Lassen Sie uns zunächst einen geistigen Ausflug nach Augsburg machen. Die Damen und Herren der CDU werden sich daran erinnern, dass dort Ende Oktober der Parteitag der CSU stattfand. Da ist auch Ihr Bundestagsabgeordneter, der gleichzeitig der Bundesvorsitzende ist, aufgetreten, die Rede kann man bei YouTube nachhören. Nach 51 Minuten kam er zum Thema Cannabis. Warten Sie ein paar Sätze ab, Sie werden gleich erfahren, was das mit unserem Thema heute zu tun hat. Also auf Cannabis gehe ich nicht ein. Aber dann sagte Herr Merz den schönen Satz, um seine Kompetenz in der Kenntnis der niederländischen Verhältnisse zu demonstrieren: Ich wohne an der niederländischen Grenze. Er, der bekanntlich aus Niedereimer kommt – beides fängt mit „Nieder“ an – sagt, er wohnt an der niederländischen Grenze? Jeder hier weiß, dass das Unsinn ist und er muss eigentlich wissen, wo er wohnt.

Dieses Argumentationsmuster, was dann eindeutig gelogen ist, findet sich leider in vielen anderen Aussagen der CDU-Bundesspitze auch wieder. Sei es Energiepolitik, sei es Staatsbürgerrecht und sei es auch die Grundsicherung bzw. das Bürgergeld. Was es da an Kampagne von der CDU-Spitze zusammen mit der BILD-Zeitung in den letzten Monaten gab, spottet jeder Beschreibung und vor allem jeder sachlichen Richtigkeit. Man hat einfach übersehen, dass es auch für Leute, die wenig Geld haben, außer Grundsicherung noch Wohngeld und Kinderzuschlag und vieles andere gibt. Dass etwa 30 % der Grundsicherungsempfänger parallel arbeiten und nur deswegen aufstocken müssen, weil der Lohn zu gering ist und vieles andere. Hier sind Ängste und Ressentiments geschürt worden, die nichts mit der Realität zu tun haben.

Aber, meine Damen und Herren, wir haben eine Verantwortung. Es gibt eine Auskunft der Bundesregierung vom August dieses Jahres. Der ist zu entnehmen, dass eben bei 16,6 % der Bedarfsgemeinschaften hier im Kreis – das sind ungefähr 1.000 Bedarfsgemeinschaften – durchschnittlich mehr als 70 € von den Unterkunftskosten nicht anerkannt werden – bezogen auf das Jahr 2021. Und das, meine Damen und Herren, wird schlimmer. Jeder weiß, wie die Kosten steigen. Und wenn dann von der CDU auch behauptet wird: Ja, wir haben das Bürgergeld, das steigt jetzt um 12 %, so sagt das nur die halbe Wahrheit. Wir haben für die unteren Einkommensgruppen eine Preissteigerung von 14 % – allgemein 10,5 %, aber die unteren Einkommensgruppen haben höhere Anteile von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie -, und wir haben steigende Wohnkosten. Wenn man sieht, was der Kreis, der allein für diese Unterkunftskosten zuständig ist – und da sind wir bei unserem Thema – diesen Familien und Bedarfsgemeinschaften zubilligt, so sind das zum Beispiel in Brilon, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg – wir haben die Beispiele reingeschrieben – teilweise knapp 6 €, teilweise etwas mehr als 6 € und zwar einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung, die pro Quadratmeter aufgewendet werden dürfen.

Jeder, der sich ein bisschen auskennt, weiß, das reicht hinten und vorne nicht. Deswegen haben wir aufgrund der besonders prekären Situation erneut beantragt, ein neues Gutachten zu machen, um reell festzustellen, wie hoch denn die tatsächlich angemessene Angemessenheitsgrenze ist. Wir können uns doch nicht damit zufriedengeben, dass 1.000 Bedarfsgemeinschaften aufgrund zu geringer Angemessenheitsobergrenzen nicht mehr ihre Grundsicherung bekommen, sondern diese noch erheblich gekürzt wird. Das, meine Damen und Herren, kann nicht richtig sein. Es war auch nicht sehr hilfreich, dass die Verwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss behauptet hat, das würde alles mit dem neuen Bürgergeldgesetz geklärt. Da, meine Damen und Herren, steht ausdrücklich drin, dass eben das für die Altfälle nicht gilt. Wenn einmal gekürzt wurde, bleibt es dabei.”

Leider unterstützte im Kreistag nur die Linke den Antrag der SBL. CDU/FDP, SPD und Grüne waren nicht bereit, die Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen zu unterstützen. Wo bleibt das soziale Bewusstsein, z.B. bei der “sozial”-demokratischen Partei??

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Gefährliche Sperren

By admin at 12:30 am on Saturday, January 21, 2023

Bereits ihr Name klingt gefährlich: “Umlaufsperren”. Sie stehen am Beginn und bei Kreuzungen mit Straßen diverser Radwege auch im HSK, wie unsere Bildbeispiele zeigen. Ihr offizieller Zweck ist es zu verhindern, dass Kfz auf den Radwegen fahren. Dafür sind sie aber in dieser Form nicht nötig.

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Beispiele aus Arnsberg

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Beispiele aus Brilon

Diese engen Umlaufsperren (auch Umlaufschranken oder „Drängelgitter“ genannt) verhindern, dass Radwege mit Fahrradanhängern oder mit Lastenrädern befahren werden können. Auch für alle anderen Radfahrerinnen und Radfahrer stellen sie eine Gefahr dar, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Zweck dieser Umlaufsperren stehen.

Der ADFC fordert daher, auf derartige Umlaufsperren ganz zu verzichten.

Eine Grundlage bilden die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA), die 2010 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben wurden. Laut ERA ist „für die Verkehrssicherheit des Radverkehrs […] das Freihalten des lichten Raumes von grundlegender Bedeutung.“1 Die Installation von Pollern, Umlaufsperren oder ähnlichen Einbauten ist […] „nur gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist und die Folgen eines Verzichtes die Nachteile für die Radverkehrssicherheit übertreffen: Poller sind unzulässig, wo Verkehrsteilnehmer gefährdet oder der Verkehr erschwert werden kann.“

Die Begründung des ADFC für seine Empfehlungen:

• Die genannten Einbauten führen zu einer Verengung der Fahrbahn, erschweren somit die Durchfahrt der betroffenen Stelle und stören die Fahrdynamik. Durch die zusätzlich meist mangelnde Sichtbarkeit entsteht ein Gefahrenpotenzial.
• Speziell für in Gruppen fahrende Radfahrer oder bei der Begegnung von Radfahrern und Fußgängern entsteht ein Unfallrisiko, z.B. durch Kollisionsgefahr.
• Umlaufsperren, die im Bereich von Straßenkreuzungen installiert wurden, lenken die Aufmerksamkeit des Radfahrers vom Autoverkehr ab.
• Umlaufschranken an Bahnübergängen beeinträchtigen das zügige Räumen des Gefahrenpunktes. Dies gilt speziell für Radfahrergruppen oder Radfahrer mit Anhängern.
• Durch die entstandene Verengung ist eine barrierefreie Nutzung des Weges nicht gewährleistet. Verschiedene Nutzergruppen (z.B. Handbikefahrer, Radfahrer mit Gepäck oder Kinderanhänger) werden behindert oder ausgeschlossen.

Der ADFC spricht sich stattdessen aus für den Einsatz von StVO-Zeichen (z.B. Verkehrsschild Nr. 260 („Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“) und für bauliche (seitliche) Verengung des Radweges auf mindestens 2 m.

https://www.adfc.de/artikel/umgang-mit-pollern-und-umlaufsperren

https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Expertenbereich/Touristik_und_Hotellerie/Positionspapiere/ADFC_Positionspapier_Umgang_Poller_Umlaufsperren.pdf

Als „milderes“ Mittel können ersatzweise an beiden Seiten Halbschranken errichtet werden, die eine Durchfahrbreite von ca. knapp 2 m frei lassen und daher ungeöffnet ein Befahren dieser Radwege mit Kraftfahrzeugen verhindern. Unser Beispielbild stammt aus Warnemünde:

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Die Bürgerliste ist bereits in den Stadträten von Arnsberg und Brilon initiativ geworden, damit diese Hindernisse beseitigt werden. Vor einigen Tagen hat der Briloner Rat den Umbau beschlossen.

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Digitale Bauanträge funktionieren für 7 der 12 Kommunen im HSK

By admin at 6:12 pm on Monday, January 9, 2023

In einer aktuellen Pressemitteilng weist die Kreisverwaltung auf die erfolgreiche Einführung digitaler Bauanträge hin. Die SBL hat immer wieder gefordert, Dienstleistungen der Verwaltungen zu digitalisieren, aber dabei auch die konventionellen Verfahren alternativ anzubieten. Genau dies ist bei den Bauanträgen gelungen. Leider haben sich Arnsberg, Sundern, Meschede, Schmallenberg diesem Verfahren (noch ?) nicht angeschlossen; diese Städte haben eigene Baugenehmigungsbehörden.

In der Meldung der Kreisverwaltung heisst es u.a.:
“Im Juni 2021 gestartet, hat sich das digitale Baugenehmigungsverfahren für die Gemeinden Bestwig und Eslohe sowie für die Städte Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg und Winterberg eingespielt.

Alle Beteiligten, wie Entwurfsverfasser, Bauherren, Bauämter, sowie interne und externe Fachbehörden können entsprechend ihrer Rechte auf die Online-Plattform zugreifen. Dort werden alle für die Baugenehmigungsanträge maßgeblichen Dokumente von den Beteiligten digital abgelegt. Auch die Kommunikation untereinander wird über die Plattform abgewickelt, so dass zur Klärung von Sachfragen diese schnell und eindeutig nachvollziehbar sind.

‘Die Zusammenarbeit hat sich etabliert und der Baugenehmigungsprozess hat sich dadurch beschleunigt. Voraussetzung für eine Genehmigung bleibt aber nach wie vor, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen’.

Eine Antragsstellung in Papierform ist indes weiterhin möglich. Diese Unterlagen werden beim Hochsauerlandkreis eingescannt und digital weiterbearbeitet. Daher müssen sie nur noch in einfacher Ausfertigung eingereicht werden. Ein Umstieg auf das digitale Verfahren ist zu jedem Bearbeitungszeitpunkt möglich.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Pläne und andere Bauvorlagen müssen nicht mehr in dreifacher Papierausfertigung eingereicht werden, der Bauantrag kann online zu jedem Zeitpunkt, also unabhängig von Sprechzeiten, über das Service-Portal des Hochsauerlandkreises gestellt werden. Aus rechtlichen Gründen muss für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren lediglich eine Vollmacht in Schriftform nachgereicht werden.

Im weiteren Verfahren wird der Bauantrag als eines der komplexesten Verfahren in der Verwaltungspraxis voll digital weiterbearbeitet. Hierfür nutzt der Hochsauerlandkreis eine Kommunikationsplattform, mit der medienbruchfrei alle Stellen gleichzeitig beteiligt werden können. Das spart Zeit und Papier. Sollte der Austausch von Bauvorlagen erforderlich sein, kann dieses bequem und zu jedem Zeitpunkt über die Kommunikationsplattform erfolgen. Entwurfsverfasser, Bauherren und beteiligte Stellen können sich jederzeit einen Überblick über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens machen, da sie bei der Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren einen Zugriff auf die Kommunikationsplattform haben und sich zu guter Letzt die Genehmigung auch selbst herunterladen können.”
https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1119693.html

Schade ist, dass in vielen anderen Ämtern bisher keine entsprechenden Fortschritte bei der Digitalisierng zu erkennen sind!

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Wie ein “Buchhaltungstrick” akzeptabel wurde…

By admin at 2:55 pm on Thursday, December 29, 2022

Am 9. Dezember 2022 hat der Kreistag den Kreishaushalt 2022 beschlossen. Erst während der Sitzung brachten CDU und FDP den (wie üblich) gemeinsamen Antrag ein, den Hebesatz für die Kreisumlage gegenüber dem Haushaltsentwurf um 1,22 Punkte zu senken. Vorher gab es dazu keine Sitzungsvorlage. Die Städte und Gemeinden waren allerdings vorher schon informiert – und selbstverständlich erfreut, denn eine niedrigere Kreisumlage schont ihre Kassen. Die Bürgermeister verzichteten so ganz auf das ihnen zustehende Recht, vor dem Kreisausschuss zum Kreishaushalt Stellng zu nehmen.

Was sich hier gut anhört, ist in Wahrheit aber eine sehr bedenkliche Aktion. Denn der Kreis hat nicht etwa seine Ausgaben gesenkt, sondern nur eine Art Schattenhaushalt gebildet. 6,1 Mio Euro wurden als sog. Finanzschäden, die als Folgen des Ukraine-Kriegs entstanden sind, “isoliert”. Dazu gehören z.B. Verteuerungen für Strom uns Gas. Diese tatsächlich entstehenden Aufwendungen erscheinen damit nicht mehr in den aktuellen Ausgaben des Kreises, sondern diese Lasten sollen dann in den nächsten (bis zu 50 !) Jahren abgetragen werden.

In seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs fand der Landrat Ende Oktober noch ganz andere Worte. Dort bezeichnete er eine solche Isolierung als “Buchhaltungstrick”, mit dem “heutige Belastungen … in die Zukunft verschoben werden”. An dieser Ausgangslage hatte sich bis zum 9. Dezember nichts geändert. Es bestand noch nicht einmal eine gesetzliche Grundlage für diese Lastenverschiebung.

Besonders bemerkenswert: Auf Bundesebene kritisiert die CDU die Bildung von Sondervermögen als Umgehung der Schuldenbremse. Und im Kreis veranlasst sie genau so etwas. Bekanntlich ist der Bundestagsabgeordnete aus dem HSK auch Fraktionsvorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion…

Ganz anders verliefen die Haushaltsberatungen im südwestfälischen Nachbarkreis Siegen-Wittgenstein. Dort lehnte der Kreistag am 16.12. dem vom dortigen Landrat eingebrachten Haushaltsentwurf ab, nach siebenstübndiger Debatte. CDU und SOD konnten sich nicht über die Höhe der Kreisumlage einigen, und die faktische GroKo ist dort wohl beendet (das wäre auch im HSK wünschenswert!). Dieser Kreis geht nun ohne beschlossenen Haushalt ins neue Jahr, aber wahrscheinlich gibt es dort künftig eine offenere Debattenkultur im Kreistag.
https://www.wp.de/staedte/siegerland/siegen-showdown-vor-mitternacht-kreistag-verpatzt-etat-id237177339.html

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Kfz-Zulassungsstelle Meschede zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet

By admin at 5:13 pm on Friday, December 16, 2022

E-Auto-Förderung kann voll erhalten werden

Zum Beginn des neuen Jahres sinkt die Förderung für E-Autos um 1.500 bis 2.000 Euro. Dabei ist nicht der Tag des Erwerbs entscheidend, sondern das Datum der Zulassung beim Straßenverkehrsamt. Viele Kundinnen und Kunden warten teilweise schon seit vielen Monaten auf ihr Auto, das nun zum Jahresende ausgeliefert wird. Dann ist es besonders ärgerlich, wenn es mit der Zulassung im alten Jahr nicht mehr klappt.

Die Kreisverwaltung hatte angekündigt, ihre Büros zwischen Weihnachten und Neujahr komplett zu schließen. Am 9. Dezember gab es im Kreistag jedoch eine direkte positive Rückmeldung zur Haushaltsrede des SBL, als wir darin ansprachen, dass E-Autos bis zum Jahresende angemeldet sein müssen, damit keine Kürzung der Prämie eintritt. In anderen Kreisen hätten Straßenverkehrsämter bereits zugesagt, deswegen zwischen Weihnachten und Neujahr zu öffnen, aus dem HSK sei bisher nur die Schließung der gesamten Kreisverwaltung für diese Woche bekannt.
Der Landrat sagte dann gleich im Anschluss an die Rede zu, dass die Zulassungsstelle Meschede zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet bleibt.

Seit gestern wird dies auch auf der Internetseite des HSK bekannt gegeben:
https://www.hochsauerlandkreis.de/aktuelle-themen/details/kreisverwaltung-von-heiligabend-bis-neujahr-geschlossen-kfz-zulassungsstelle-meschede-zwischen-den-jahren-geoeffnet

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Weitere Anträge der SBL für die heutige Beratung des Kreishaushalts

By admin at 11:43 am on Friday, December 9, 2022

Keine Bildung eines Schattenhaushalts

“Es erfolgt keine „Isolierung“ von sog. Ukraine-Finanzschäden.”

Begründung und Erläuterung:
Nach der sog. Änderungsliste zum Haushaltsplan 2023 sollen nun ca. 6,1 Mio Euro für sog. Ukraine-Finanzschäden isoliert, also in eine Art Sondervermögen überführt werden. Diese „Isolierung“ würde die finanziellen Lasten, die aktuell als Folge des Ukraine-Kriegs entstehen, in die Zukunft verschieben, bis zu 50 Jahre. Sie belastet damit künftige Haushalte, führt aber nicht zu reellen Einsparungen. Der Landrat selbst hat diese Aktion in seiner Haushaltseinbringungsrede als „Buchhaltungstrick“ bezeichnet.
Daher sollte sie nicht erfolgen. Bisher besteht dazu auch keine gesetzliche Verpflichtung.
Falls eine solche gesetzliche Verpflichtung doch noch erfolgt, sollte der Umfang der „Isolierung“ auf maximal 500 TEuro beschränkt und innerhalb von 5 Jahren abgetragen werden.
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Bessere Anschlüsse und Informationen im ÖPNV

“Für Verbesserungen der Anschlussqualität im ÖPNV werden der WFG 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.”

Begründung und Erläuterung:
Eine echte Verkehrswende setzt eine deutliche qualitative Verbesserung des ÖPNV voraus. Im HSK mit seinen langen Taktabständen in den Fahrplänen ist das Nichterreichen von Anschlüssen wegen geringfügiger Verspätungen ein großes Qualitätsproblem.
So hat die RLG, deren Mitge¬sellschafter der HSK ist, vor 2 Jahren den Betrieb der Anzeigen für die BusfahrerInnen an den Bahnhöfen über¬nommen, auf denen die Minuten bis zum tatsäch-lichen Eintreffen der Züge aus beiden Richtungen angezeigt werden sollen. Das soll die Koordi-nation zwischen Bahn und Bus erleichtern. Diese Anzeigen funktionieren aber immer noch nicht.
Und es existieren zwar diverse getrennte Apps für die einzelnen ÖPNV-Verkehrssysteme im Kreisgebiet (Bahn, RLG, Westfalenbus), aber diese liefern unzuverlässige Angaben. Gleichzeitig fehlt eine verbindliche Nutzung dieser Apps für die Fahrerinnen und Fahrer der Verkehrsmittel.
Daher sollte nun die WFG des HSK beauftragt werden, diese Systeme zu übernehmen bzw. deutlich zu verbessern. Dafür sollten ihr vom HSK eine zusätzliche Personalstelle und 140 TEuro Sachmittel zur Verfügung gestellt werden.
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Betrachtung der Klimafolgen von zwei Gesellschaften, an denen der HSK massgeblich beteiligt ist

“Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Klimafolgenbilanzen für die Bobbahn und für den Flughafen Büren-Ahden zu erstellen.”

Begründung und Erläuterung:
Der HSK ist einer der beiden Gesellschafter der Bobbahn-Gesellschaft ESZW. Im kommenden Jahr sollen die Energiekosten für die Bobbahn auf etwa das Doppelte steigen, um fast 300.000 Euro. Ihre Energiebilanz ist durch die aufwändige Kühlung besonders ungünstig. Die Bobbahn ist aber mehr denn je eine Einrichtung für einen sehr kleinen Kreis von Sportlerinnen und Sportlern. Zudem wurde ein großer Teil derjenigen, die für Sauerländer Vereine in den letzten Jahren sportliche Erfolge erzielten, aus anderen Regionen abgeworben. Es muss außerdem die Frage gestellt werden, ob weiterhin 4 Kunsteisbahnen in Deutschland erforderlich sind und welche Auswirkungen sie haben, im Vergleich zu ihrem touristischen Nutzen.
Der HSK ist auch einer von nur noch 4 kommunalen Gesellschaftern des Flughafens in Büren-Ahden. Selbstverständlich werden für den internationalen Verkehr weiterhin Flughäfen benötigt. Aber die Dichte der Regionalflughäfen im Umfeld des HSK ist zu hoch (Büren-Ahden, Dortmund-Wickede, Münster/Greven, Siegen/Burbach, Kassel-Calden). Außer hohen Kosten entstehen auch erhebliche Immissionen.
Die Kreisverwaltung soll daher für diese beiden Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist und die besonders klimaschädliche Auswirkungen haben, eine Klimafolgenbilanz erstellen.

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Kreishaushalt 2023 am 09.12.2022 im Kreistag (1)

By admin at 12:51 am on Thursday, December 8, 2022

Am Freitag soll der Haushaltsplan 2023 des HSK im Kreistag beraten und beschlossen werden. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr in der Olsberger Konzerthalle.
Für die Haushaltsdebatte hat die SBL-Kreistagsfraktion sieben Anträge eingebracht.
Drei davon dokumentieren wir hier, weitere folgen.
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Aktuelles Gutachten für die Ermittlung der angemessenen Mieten

“Die Kreisverwaltung lässt im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen.”

Begründung und Erläuterung:
Die Anhebung der „Regelsätze“ in der Grundsicherung (Bürgergeld) zum 01.01.2023 um 12% deckt noch nicht einmal die aktuelle Inflationsrate ab. Derzeit liegen die Regelsätze nur um 0,7% höher als vor einem Jahr, obwohl die Preissteigerungsrate für die unteren Einkommensgruppen bei etwa 14% liegt, wegen des hohen Anteils von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie. Es besteht also ein erheblicher Rückstand, der durch die bevorstehende Anhebung nicht ausgeglichen wird. Erst recht erfolgt kein Vorgriff auf die Preissteigerungen im Jahr 2023.
Neben den Regelsätzen sind die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) das zweite wesentliche Element der Grundsicherung. Während der HSK für die Regelsätze nicht zuständig ist, entscheidet er allein über die Höhe der angemessenen Aufwendungen für die KdU. Die im HSK bestehenden Höchst¬sätze sind viel zu niedrig; sie beruhen auf einem veralteten Gutachten mit zudem zweifel-hafter Datengrundlage. Z.B. beträgt aktuell die zulässige Bruttokaltmiete (also einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung!) für 2-Personen-Haushalte in Brilon und Olsberg 6,05 Euro pro qm. In Schmallenberg und Winterberg dürfen 3-Personen-Haushalte höchstens 5,89 Euro aufwenden. Das reicht bei weitem nicht aus und führt dazu, dass die betroffenen „Bedarfsgemeinschaften“ vielfach aus ihren bereits zu geringen Regelsätzen, die für den Lebensunterhalt bestimmt sind, noch einen Teil für die Kosten des Wohnens abzwacken müssen. Der Anteil der von einer Kürzung ihrer KdU betroffenen Haushalte wird noch deutlich ansteigen.
Laut Auskunft der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des GSA am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).
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Auflösung des Amtes für die Durchführung von Corona-Impfungen, weil der Kreis dafür nicht mehr zuständig ist, sondern nur noch andere Institutionen

“Die Koordinierende Covid-Impfeinheit wird zum 31.12.2022 aufgelöst.”

Begründung und Erläuterung:
Die Kreisverwaltung plant einen Nettozuwachs beim Personalbestand um fast 50 Stellen. Diese zusätzlichen Stellen müssen fast alle aus den Steuern, Gebühren und Abgaben der EinwohnerInnen und Unternehmen im Kreisgebiet finanziert werden. Insgesamt wird durch diesen Stellenzuwachs ein Aufwand von etwa 150 Mio Euro ausgelöst.
Daher sollte mehr darauf geschaut werden, wo parallel Stellen abgebaut werden können. Die Koordinierende Impfeinheit für Covid 19-Impfungen (KoCI) verfügte zuletzt über ca. 10 Personalstellen. Mit dem Jahresende 2022 fallen ihre Aufgaben aufgrund bundes- und landespolitischer Entscheidungen weg; gleichzeitig ist auch bei den anderen Impfstellen ein stark nach-lassendes Impfinteresse zu beobachten. Trotzdem plant die Kreisverwaltung, die KoCI weiter aufrecht zu erhalten, wie bereits am 01.12.2022 im GSA diskutiert.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung sollten jedoch die KoCi zum 31.12.2022 aufgelöst werden und die Mitarbeiterinnen für andere offene bzw. neue Stellen eingesetzt werden; insbesondere im Kreisgesundheitsamt besteht ein hoher Bedarf für neue Stellenbesetzungen. Die Kreisverwaltung sollte daher umgehend die konkreten Qualifikationen und Einsatzmöglichkeiten prüfen.
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Technische Ausstattung für digitale Sitzungen beschaffen

“Die Kreisverwaltung beschafft die für die Durchführung digitaler und hybrider Gremien-sitzungen erforderliche technische Ausstattung; dafür werden 15 TEuro bereit gestellt.”

Begründung und Erläuterung:
Der Landtag hat eine Änderung der Kreisordnung beschlossen, die seit 26.04.2022 die Durchführung von digitalen und hybriden Sitzungen ermöglicht. Nach § 32a KrO NRW i.V.m. § 47a GemO NRW können Kreistag, Kreisausschuss und RPA in Ausnahmefällen digital tagen. Nach § 41a KrO i.V.m. § 58a GemO können die anderen Ausschüsse auch ohne besondere Voraussetzungen beschließen, hybrid zu tagen.
Digitale und hybride Sitzungen haben sich bei vielen Organisationen in den letzten, durch die Pandemie bestimmten Jahren sehr bewährt.
Die Kreisverwaltung soll daher beauftragt werden, die technischen Voraussetzungen für die Durchführung digitaler und hybrider Sitzungen zu ermöglichen. Selbst bei etwa 50 Teilneh-merInnen reichen für eine hybride Sitzung eine „meeting owl“ und 2 große Monitore oder Beamer sowie ergänzende Mikrofone aus.

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Zu hohe Abwassergebühren

By admin at 12:24 pm on Saturday, December 3, 2022

Viele Städte und Gemeinden erheben zu hohe Abwassergebühren. Das wurde spätestens klar durch eine Entscheidung des OVG Münster vom 17.05.2022 (9 A 1019/20).

Auslöser war die Klage eines Einwohners der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Festsetzung von Schmutz- und/Regenwassergebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 599,85 Euro. Das OVG gab dem Kläger Recht.
In der Urteilsbegründung dieses Musterverfahrens führt das OVG u.a. aus, dass die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick unwirksam ist. Die Gebühren waren insgesamt um rund 18 % überhöht. Neben einem geringfügigen Rechenfehler (doppelter Ansatz der Abschreibungen für Fahrzeuge und Geräte) liegen zwei grundlegende Kalkulationsfehler vor.
Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert (Preis für die Neuanschaffung einer Anlage gleicher Art und Güte) sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz (einschließlich Inflationsrate) sei unzulässig.

Aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergebe sich der Zweck der Gebührenkalkulation, durch die Abwassergebühren nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Die Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung des Anlagevermögens auf der Basis seines Wiederbeschaffungszeitwertes sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung widerspreche diesem Kalkulationszweck, weil er einen doppelten Inflationsausgleich enthalte.

Außerdem sei der von der Stadt in der Gebührenkalkulation angesetzte Zinssatz von 6,52 % sachlich nicht mehr gerechtfertigt, so das OVG. Der hier gewählte einheitliche Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital, der aus dem fünfzigjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 0,5 Prozentpunkten für höhere Fremdkapitalzinsen ermittelt wurde, ginge über eine angemessene Verzinsung des für die Abwasserbeseitigungsanlagen aufgewandten Kapitals hinaus. Das Oberverwaltungsgericht hält es bei einer einheitlichen Verzinsung für angemessen, den zehnjährigen Durchschnitt dieser Geldanlagen ohne einen Zuschlag zugrunde zu legen. Daraus ergäbe sich für das Jahr 2017 bei der von der Stadt Oer-Erkenschwick ansonsten gewählten Methode ein Zinssatz von 2,42 %.

Auch im HSK sind viele Abwassergebührenbescheide betroffen. Zum Beispiel wurde jetzt das Jahresergebnis der Stadtwerke Brilon veröffentlicht. Dies erfolgte erst wenige Stunden vor der Ratssitzung, in der der Haushaltsplan 2023 beraten werden sollte, und erst auf Drängen der Bürgerliste. Wiederholt hatte der Bürgermeister die Veröffentlichung verweigert.
Aus der Jahresrechnung der Stadtwerke Brilon ergibt sich, dass die Stadtwerke allein beim Abwasser im Jahr 2021 einen Überschuss von fast 14% der Gebühren erzielten, mehr als 1 Mio Euro; im Vorjahr waren es „nur“ 13,3%. Dies dürfte mit den Vorgaben des OVG nicht vereinbar sein.

SWB-Abwasser-JE

Die NRW-Landesregierung plant nun eine Neuregelung und hat den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.
Dort geht es vor allem um die „Isolierung“ von sog. Finanzschäden, die den Kommunen durch die Corona-Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine entstanden sind. Sie sollen von Kreisen und Städten bis zu 50 Jahre in die Zukunft verschoben werden, eine sehr unsolide Methode. In dem vom Landtag noch nicht beschlossenen Gesetz sind auch Neuregelungen für die Gebührenkalkulation enthalten. Durch die Neuformulierung von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll der Zinsberechnungszeitraum von bisher 50 auf künftig 30 Jahre beschränkt werden und zudem der 0,5-prozentige Zuschlag entfallen.

In allen Kommunen des HSK werden in den nächsten Wochen die Gebührenbescheide eingehen. Die EmpfängerInnen sollten darauf achten, dass die Gebühren nicht zu hoch angesetzt werden. Wenn das städtische Versorgungsunternehmen z.B. beim Abwasser mehr als 5% Überschuss erzielt, ist das ein sicheres Zeichen für eine rechtswidrige Kalkulation.

Filed under: Kommunale FinanzenComments Off on Zu hohe Abwassergebühren

Der Landrat und die Verkehrswende

By admin at 10:13 pm on Wednesday, November 23, 2022

Sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern ist bewußt, dass der Verkehrssektor erheblichen Einfluss auf Klimawandel und Erderwärmung hat. Besonders der Flugverkehr und der individuelle motorisierte Verkehr tragen durch ihren hohen Schadstoffausstoss dazu bei.

Nun wird Mobilität in ländlichen Räumen auch in den nächsten Jahrzehnten nicht ganz ohne Kfz möglich sein. Gerade deswegen braucht es intelligente Konzepte, um den “modal split”, also die Anteile der einzelnen Verkehrsmittel an der Mobilität, zu verändern. Bahn, Bus und Fahrrad müssen dafür attraktiver werden. Es gibt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich damit befassen.

Einer von ihnen ist Prof. Dr. Andreas Knie, der am Wissenschaftszentrum in Berlin tätig ist. Ende August veranstaltete die Südwestfalenagentur in Menden das “Südwestfalenfestival”, und dort war Prof. Knie einer der eingeladenen Referenten. In der Südwestfalenagentur arbeiten die 5 südwestfälischen Kreise zusammen, also auch der HSK. Prof. Knie stammt selbst aus Südwestfalen, kennt sich also gut mit den Verhältnissen in unserer Region aus.

Ein Mitglied der SBL-Kreistagsfraktion hörte den Vortrag von Prof. Knie in Menden. Dort wurden viele neue und kreative Ideen vorgetragen. Also beschloss die SBL-Kreistagsfraktion den Antrag zu stellen, den Punkt “Überlegungen zur künftigen Mobilität in ländlichen Regionen” in die Tagesordnung des für Verkehrsangelegenheiten zuständigen Fachausschusses des HSK aufzunehmen mit Herrn Prof. Knie als Referenten. Nachdem es zunächst Terminschwierigkeiten gab, gab Prof. Knie nun die Zusage, zu einem der ersten beiden Sitzungstermine des Ausschusses im neuen Jahr zu kommen.

Damit sollte eigentlich alles geklärt sein, denn jede Kreistagsfraktion hat das Recht, Anträge zur Tagesordnung eines Ausschusses zu stellen. Falls das Thema zum Aufgabenbereich des Ausschusses gehört, MUSS der Vorsitzende den Punkt in die Tagesordnung aufnehmen. I

Doch das gefällt offenbar dem Landrat nicht. Er ließ für die Ausschusssitzung am 28.11. eine Vorlage erstellen, dass der Ausschuss diesen TO-Antrag der SBL-Fraktion ablehnen soll. In der Sitzungsdrucksache 10/610 heisst es u.a.: “Zudem hält es der Unterzeichner … für sinnvoll, zunächst … eine tiefergehende Betrachtung der Mobilität zu tätigen und zudem die Ausführungen von Herrn Winterberg (Südwestfalen Agentur GmbH) in der Sitzung am 13.03.2023 zur Kenntnis zu nehmen.” Wir haben nicht gegen Herrn Winterberg, der eine engagierte Arbeit leistet. Er ist Geschäftsführer der Südwestfalenagentur, und auch er kann selbstverständlich einen Vortrag in diesem Ausschuss über seine Arbeit für Südwestfalen halten. Aber sein Aufgabenbereich ist ein ganz anderer als die wissenschaftliche Betrachtung von Mobilitätskonzepten.

So geht das nicht! Denn es gehört nicht zu den Aufgaben des Landrats, entgegen der eindeutigen Regelungen der Geschäftsordnung einen Ausschuss zur Ablehnung eines Fraktionsantrags zur Tagesordnung aufzufordern! Wir werden das nicht akzeptieren und sind gespannt, ob sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder einem derartigen Verstoß des Landrats gegen die Geschäftsordnung des Kreistags anschließt…

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Gas statt Holzhackschnitzel ??

By admin at 5:59 pm on Thursday, November 17, 2022

Vor einer wichtigen Entscheidung steht demnächst der Landrat des HSK in seiner Funktion als Kommunalaufsicht:
Die Stadt Brilon plant die Übertragung ihres Hallenbades und ihres Freibades an die Stadtwerke Brilon. Dafür muss die Satzung der Stadtwerke geändert werden, und die muss der Kommunalaufsicht angezeigt werden. Bisher sind die Stadtwerke Brilon nur für Wasser, Abwasser und Wärmeerzeugung zuständig. Der Landrat muss dann prüfen, ob es diese Satzungsänderung beanstandet.

Die Besonderheit: Während überall versucht wird Gas einzusparen, planen Bürgermeister und Stadtwerke-Chef hier das Gegenteil. Denn im Rahmen der Übertragung der Bäder soll neben dem Hallenbad ein Blockheizkraftwerk (BHKW) neu gebaut werden. Dies soll das Hallenbad mit Wärme versorgen, und es soll mit Gas beheizt werden! Bisher bezieht das Hallenbad seinen Wärmebedarf per Fernwärme aus einer Holzhackschnitzelanlage, die vor etwa 15 Jahren – nach einem Antrag der Bürgerliste im Rat – errichtet wurde. Die könnte das auch weiterhin leisten.

Der Plan des Bürgermeisters und des Stadtwerke-Chefs ist ökologisch und ökonomisch völlig absurd. Außer dem Landrat könnte ihn auch das Finanzamt verhindern. Denn für den “steuerlichen Querverbund”, der im Zusammenhang mit der Übertragung der Bäder geschaffen werden soll, muss dem Finanzamt ein Gutachten vorgelegt werden, das die Wirtschaftlichkeit des neuen BHKW bescheinigt. Doch dieses Gutachten kennen die Briloner Ratsfraktionen bisher nicht. Als das Thema vor einigen Tagen im Schul- und Sportausschuss auf der Tagesordnung stand, wurden von Bürgermeister und Kämmerer Fragen nach der angeblichen Wirtschaftlichkeit des BHKW inhaltlich nicht beantwortet. Man möchte anscheinend nichts konkretes sagen… Behauptet wurde allerdings, dass der städtische Haushalt durch die Übertragung der Bäder um 600 TEuro pro Jahr entlastet würde. Das ist allerdings ein kosmetische Scheinrechnung, denn die Kosten für die Bäder landen dann bei den Stadtwerken, und deren einzige Gesellschafterin ist die Stadt Brilon. Möglicherweise sollen die Bürgerinnen und Bürger z.B. durch zu hohe Abwassergebühren die Kosten für die Bäder tragen?

Nach dem zu erwartenden Ratsbeschluss zur Übertragung der Bäder (denn CDU und SPD äußern nur äußerst selten abweichende Ansichten gegenüber Vorschlägen der Stadtverwaltung) ist dann der Landrat am Zug: Darf es eine Aufgabenerweiterung der Stadtwerke geben, damit eine “Energiewende rückwärts” stattfindet???

UPDATE:
Auch in der heutigen (am 17.11.) Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses weigerte sich der Briloner Bürgermeister, über den Inhalt des Gutachtens für das geplante neue Gaskraftwerk zu informieren. Es sei für die Haushaltsberatungen “nicht relevant”?? Dieses Verhalten ist unbegreiflich: Auf welcher Grundlage soll der Rat denn über die Übertragung der städtischen Bäder und den damit zusammen hängenden Bau des Kraftwerks entscheiden?
Läßt sich der Landrat das auch so gefallen?

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Mehr als eine Viertelmillion Euro für die Vereisung der Bobbahn Winterberg

By admin at 11:57 pm on Thursday, November 10, 2022

Am 2. November antwortete der Landrat auf die Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion zu möglichen Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg:

“Zu Ihrer Anfrage vom 15.10.2022 nehme ich nach Rücksprache mit der Geschäftsführung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (SZW) wie folgt Stellung:

Die Geschäftsführung rechnet für das laufende Jahr 2022 mit einem Betriebskostenzuschuss der Gesellschafter Stadt Winterberg und Hochsauerlandkreis nicht, wie im Wirtschaftsplan angegeben, mit rd. 914 T €, sondern mit 764 T €.

Das zusätzliche Rodel-Weltcup-Event (Eberspächer Rennrodel-Weltcup), das am 1. und 2. Januar 2022 in Winterberg stattgefunden hat, hat zu keinen zusätzlichen Kosten für die SZW geführt, da alle Aufwände durch entsprechende Erträge gedeckt werden konnten.

Für das Vereisen und Kühlen der Bahn im laufenden Jahr 2022 rechnet die Geschäftsführung mit Kosten in Höhe von 253.023 € (Verbrauch: 1.100.000 kWh, 23 ct/kWh).

Im Vergleich hierzu betrugen die Kosten der beiden Vorjahre:
2020: 224.555‚76 € (Verbrauch: 1.134.120 kWh, 19,8 c’t/kWh)
2021: 221.039,28 € (Verbrauch: 1.169.520 kWh, 18,9 ct/kWh).

Die Geschäftsführung der SZW reagiert mit folgenden Maßnahmen:
– Die Betriebszeiten werden bevorzugt in die Tageszeiten gelegt, um weitestgehend auf Beleuchtung zu verzichten.
– Die Eisstärke wird konsequent dünn gehalten, um eine effiziente und energiesparende Kühlung zu ermöglichen.
– Die Beleuchtung wird auf das Nötigste (Sicherheitsrelevante) reduziert.
– Es wird weiter in die Optimierung der Kälteanlage und deren Steuerung investiert, um die Stromverbräuche zu reduzieren.
– Die Videowände und deren Laufzeiten werden reduziert.
– Es wird auf Besucherzelte verzichtet.
– Die Raumtemperaturen werden reduziert, abhängig von der Nutzung.

In der laufenden Saison, die am 26. Februar 2023 mit dem Eberspächer Rennrodel-Weltcup endet, werden keine Veranstaltungen abgesagt. Diese sind bereits geplant, vereinbart und ausfinanziert.

Für die Saison 2023/2024 wird eine Vereisungszeit erst ab November angestrebt. Die Zusagen aller Veranstaltungen für die Saison 2023/2024 stehen unter Finanzierungsvorbehalt und sind abhängig von der Entwicklung der Energiekosten.

Da sich das Jahr 2022 im Rahmen des Wirtschaftsplans bewegt, ist ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich.

Wie der Hochsauerlandkreis als Gesellschafter der SZW und die Stadt Winterberg auf die aktuelle Situation reagiert, ist Ergebnis der Haushaltsberatungen 2023, in dessen Verlauf auch der Wirtschaftsplan der SZW für 2023 beraten werden wird. Diese Beratungen bleiben abzuwarten.”

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Das europäische Vogelschutzgebiet kommt doch!

By admin at 12:31 pm on Tuesday, November 8, 2022

Die Bemühungen des Briloner und des Marsberger Bürgermeisters, unterstützt vom Landrat und von CDU und SPD im HSK, das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg zu verhindern, sind gescheitert. Das ergibt sich aus einer heute Vormittag veröffentlichten Pressemitteilung der Pressestelle des HSK.
https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1115715.html

Wenn man den rhetorischen “Nebel” aus der Überschrift ignoriert, ergibt sich daraus:

Grundlage der Gebietskulisse des geplanten Vogelschutzgebietes (VSG) „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ soll weiterhin die 2021 von der Bezirksregierung in das Verfahren gebrachte Fläche sein. Sie soll um Fichten- und Ackerflächen reduziert, gleichzeitig aber um naturnahe Waldflächen im angrenzenden Kreis Paderborn erweitert werden. Dies ist das Ergebnis eines Gespräches, an dem der NRW-Umweltminister, der Landrat, die beiden Bürgermeister, der IHK-Geschäftsbereichsleiter, der Kreisgeschäftsführer des Landwirtschaftsverbandes und weitere Vertreter des Umweltministeriums sowie der Bezirksregierung Arnsberg teilgenommen haben.
Bemerkenswerterweise waren zu diesem Gespräch weder VertreterInnen der Naturschutzverbände noch der Fraktionen, die die Ausweisung des Vogelschutzgebietes unterstützt haben, eingeladen, sondern nur Gegner des VSG…

Es wurde bei dem Treffen der aktuelle Stand des Ausweisungsverfahrens des EU-Vogelschutzgebietes „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ erörtert. Danach sollen primär Raubwürger, Grauspecht und Neuntöter als sogenannte wertgebende Arten geschützt werden (wie vom VNV beabsichtigt). Nach Angaben des Ministers beharrt die EU-Kommission auf einer Meldung des Schutzgebietes, droht andernfalls mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Bleibt zu hoffen, dass sich nun auch die heimischen Behörden und die GroKo-Fraktionen (CDU und SPD) konstruktiv am Vogel- und Artenschutz beteiligen. Dann könnte es gelingen, eine Vereinbarung über die Gebietskulisse und die Schutzinstrumente herbeizuführen, unter Beteiligung von Kommunen, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben sowie VNV und NABU. In der „Medebacher Bucht“ sind (fast) alle Beteiligten mit den dabei erzielten Ergebnissen zufrieden.

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Das Schweigen der Bürgermeister

By admin at 1:19 pm on Friday, November 4, 2022

Aus dem Entwurf für den Kreishaushalt 2023 ergeben sich erhebliche Herausforderungen für die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Aus der Kreisumlage, die von den Kommunen erhoben wird, möchte der Kreis 11,24 Mio Euro mehr einnehmen als im Jahr 2022, das bedeutet eine Steigerung um 8%. Die 9 Kommunen ohne eigenes Jugendamt sollen ihre Zahlungen für die Jugendamtsumlage zusätzlich um 4,87 Mio Euro erhöhen, eine Steigerung um fast 11%.
Dafür plant die Kreisverwaltung 49,9 neue Vollzeitstellen. Saldiert um 7,8 Stellenabbau ergibt sich ein Netto-Zuwachs um 42,1 Stellen!

All dies muss von den Kommunen bezahlt werden, aus den Steuern und Abgaben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen.

Das Kommunalrecht räumt den Bürgermeistern das Recht ein, im Kreisausschuss zum Haushaltsentwurf Stellung nehmen. Doch heute kam die Nachricht aus dem Kreishaus, dass die für den 15. November 2022 vorgesehene Sitzung des Kreisausschusses ausfällt. “Die Herren Bürgermeister” hätten dem Landrat “am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr von der durch § 55 Abs. 2 Kr0 NRW eingeräumten Möglichkeit der Anhörung zum Haushalt in öffentlicher Sitzung keinen Gebrauch machen wollen.”.

Schade!
In anderen Kreisen läuft das anders, wie z.B. in einem aktuellen Zeitungsartikel für den Landkreis Rostock nachzulesen ist: https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/rostock-lk/bad-doberan/buergermeister-wehren-sich-gegen-hoehere-abgaben-an-landkreis-rostock-XXYTDN72WJPP3O7QLKEETRVGY4.html

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Es geht nicht weiter mit der Bahn im HSK

By admin at 9:36 pm on Tuesday, November 1, 2022

In der letzten Sitzung des für Wirtschaft und Struktur zuständigen Ausschusses im HSK ging es – mal wieder – um die Reaktivierung der Röhrtalbahn. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte einen Bericht über den Fortgang des vom zuständigen Schienenverkehrszweckverband NWL beauftragten Gutachtens auf die Tagesordnung setzen lassen. Dieser Auftrag war scbon vor mehr als 2 Jahren erteilt worden, im Juni 2020. Ab Oktober 2020 hatte sich aber ein Jahr lang nichts getan, denn das beauftragte Büro aus Düsseldorf war insolvent geworden. Und niemand kümmerte sich um eine zeitnahe Fortsetzung der Arbeiten. Die Kreisverwaltung hielt es noch nicht einmal für nötig, von sich aus den Ausschuss über den lange andauernden Stillstand zu informieren.

Nach einen weiteren Jahr ist nun ein neuer Gutachter beauftragt, der die Arbeit fortsetzen soll. Aber auch da ist noch nicht viel passiert. Laut der von der Kreisverwaltung erstellten Sitzungsdrucksache 10/559 befindet man sich noch in der “Leistungsphase 1″, also der Grundlagenermittlung. Da steht z.B. noch das “Klären der Aufgabenstellung: Trasse, Verkehrsstationen, Ingenieurbauwerke, LST/ TK/ EEA, Baugrundbewertung, betriebliche Bewertung” offen. Was ist das für eine Bearbeitung, wenn man mehr als 2 1/2 Jahre benötigt, von der Auftragserteilung bis zur Klärung der Aufgabenstellung?

Für das Jahr 2023 ist nun die “Leistungsphase 2″, also die sog. Vorplanung angekündigt. Deren Abschluss wurde von der Kreisverwaltung “für August 2023 in Aussicht gestellt”, also nach mehr als 3 Jahren. Die eigentliche Arbeit beginnt aber erst danach. Dann geht es um die konkrete Machbarkeit mittels einer “Standardisierten Bewertung”, insbesondere durch eine Nutzen-Kosten-Analyse.

Auch zu einem anderen Bahnthema gab es für den HSK sehr unerfreuliche Informationen, und zwar im TOP “Information zu Betriebsstörungen im Schienenpersonennahverkehr in NRW und im Sauerlandnetz”. Die Sitzungsdrucksache stellte das Thema noch rosarot dar, aber im Vortrag der Vertreter des NWL hörte sich die Lage realistischer an – und damit viel schlechter. Der Vertreter der Planungsabteilung des NWL sprach “von einem „absolut überhitzten System Baustelle“ im Bereich des Schienenverkehrs, der sowohl aus Fahrgast- als auch aus Unternehmersicht unbefriedigend ist. Dem NWL als Aufgabeträger im Schienenpersonennahverkehr sind baustellenbedingte Streckensperrungen teilweise am Vortag noch nicht bekannt.” Von der SBL im Ausschuss auf die derzeit sehr großen Probleme bei Umstiegen vor allem in Warburg, Schwerte und Dortmund angesprochen, bestätigte er, dass keine Besserung in Sicht sei, falls nicht erheblich in eine Verbesserung der Schieneninfrastruktur investiert würde.

Bekannt wurde dabei auch, dass im Zeitraum von Mai 2023 bis August 2023 eine Vollsperrung zwischen Bestwig und Brilon-Wald erfolgen wird. In diesem Zeitraum werden sowohl die Gleisbauarbeiten in Brilon-Wald (zur Vorbereitung der Sanierung des Elleringhauser Tunnels) als auch Arbeiten an einer Stützmauer in Nuttlar parallel durchgeführt.

Die SBL fragte auch nach dem Stand für das “Sauerlandnetz 3.0″. In diesem Zusammenhang plant der NWL deutliche Verbesserungen der Takte und der Anschlussmöglichkeiten. Hierzu teilte der NWL mit, “dass insbesondere die gutachterlichen Ergebnisse für die Reaktivierung der Almetalbahn Mitte 2023 zu erwarten sind. Aus dem Gutachten abzuleitende Schritte sind abhängig von der finanziellen Situation im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), die sehr angespannt ist: Allein zur Bestandsanierung des Schienennetzes in Nordrhein-Westfalen sind bis 2032 5 Mrd. Euro zu erwarten. Die angespannte Finanzsituation muss branchenweit betrachtet werden.”
Es läuft also darauf hinaus, dass Buund und Land mehr Geld zur Verfügung stellen müssen.

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