Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Anträge zum Kreishaushalt – 2. Teil

By admin at 9:39 am on Thursday, December 12, 2024

Hier die Fortsetzung von https://sbl-fraktion.de/?p=11611, mit den drei weiteren Anträgen der SBL:

Antrag #4: Busverbindungen am Abend

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden Anträge:
a) Die Busverbindungen am Abend auf den (bisher) von der Westfalenbus GmbH betriebenen Linien werden beibehalten.
b) Mittelfristig soll überlegt werden, auf einigen dieser Linien stattdessen einen On-Demand-Verkehr anzubieten.

Begründung und Erläuterung:

Ab 15.12.2024 sollen nach den Planungen der Kreisverwaltung auf den Hauptlinien, die bisher von der Westfalenbus GmbH eigenwirtschaftlich betrieben werden, wichtige abendliche Busverbindungen entfallen; neue Fahrpläne sind bereits unter www.westfalenbus.de veröffentlicht.

Z.B. sollen auf der Linie R 75 (Meschede – Wehrstapel – Velmede – Bestwig – Ostwig – Nuttlar – Olsberg) die letzten Fahrten (21:08 und 22:18 Uhr ab Meschede bzw. 21:03 und 22:35 ab Olsberg) ersatzlos gestrichen werden. Die letzten Fahrten würden dann schon um 20:08 bzw. 20:03 Uhr starten. Dadurch wird die abendliche Anbindung größerer Ortsteile aufgegeben. Die Bahnlinie ist für diese lokalen Anbindungen kein gleichwertiger Ersatz.

Auch auf den Linien R 21 (Arnsberg – Sundern), R 91 (Brilon – Marsberg) und S 50 (Olsberg – Winterberg – Hallenberg) sollen mehrere Fahrten am Abend gestrichen werden. So würde dann z.B. die letzte Fahrt mit der S 50 von Olsberg nach Winterberg mehr als 2 Stunden eher als bisher (19:35 Uhr statt 21:45 Uhr) erfolgen und in der Gegenrichtung sogar 3 Stunden eher (18:43 Uhr statt 21:43 Uhr). Diese Änderungen widersprechen im übrigen auch dem aktuellen Nahverkehrsplan.

Dies ist weder mit den Zielen zur Stärkung des ÖPNV noch zur Stärkung der Dörfer vereinbar. Und vor der letzten Kommunalwahl haben diverse Parteien noch plakatiert, sich für die Verbesserung des Linienbusverkehrs einzusetzen?

Im Kreishaushalt 2025 sind 3,5 Mio Euro für die Busfahrten der Westfalenbus GmbH eingeplant, von denen aktuell nur noch 2,7 Mio Euro benötigt werden. Daher besteht finanzieller Spielraum, die bisherigen Angebote am Abend zu erhalten. Andernfalls droht der Linienbusverkehr unattraktiv zu werden, was nicht im Sinne einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik sein kann.

Mittelfristig sollte überlegt werden, auf einigen Buslinien flexible On-Demand-Verkehre einzuführen, wie bereits in anderen Teilen Westfalens öfters praktiziert.

Antrag #5: SIT

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Die Vertreter des HSK in den Gremien der SIT werden beauftragt, eine Reform der Strukturen der SIT dort einzubringen, die insbesondere enthält:
a) Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrats und ein Drittel der Mitglieder der Verbandsversammlung müssen über nachgewiesene IT-Fachkompetenz verfügen, erworben durch ein einschlägiges Studium, eine einschlägige Fachausbildung oder mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit.
b) Bei allen Maßnahmen und Entscheidungen müssen die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Unternehmen viel stärker als bisher berücksichtigt werden; dies ist entsprechend in den Staturen der SIT festzulegen.
c) Alle für das operative Geschäft wichtigen Entscheidungen werden von der Verbands-versammlung auf den Verwaltungsrat übertragen.

Begründung und Erläuterung:

Die Erfahrungen aus dem Cyber-Angriff auf die SIT belegen, dass nicht nur in der Unternehmens-leitung, sondern auch in den Gremien der SIT erhebliche Defizite bestehen. Der Verwaltungsrat besteht derzeit aus 28 Mitgliedern, fast alles leitende Verwaltungsbeamte. Der Verbands-versammlung gehören 119 Mitglieder an, die zum ganz großen Teil aus Verwaltungen delegiert sind. Nicht in allen Fällen verfügen diese Mitglieder über umfangreiche fachliche und unternehmerische Erfahrungen.

IT-Experten und Unternehmensvertreter in den Gremien sind daher rar. Fachliche Warnungen und Hinweise wurden in den Gremien wiederholt überhört und ignoriert, z.B. vor dem Cyber-Angriff auf die SIT auf ähnliche Ereignisse, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt aufgetreten waren.
Eine Dienstleistungsorientierung an den Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Unternehmen als eigentliche Zielgruppe wurde mehrfach in den Versammlungen eingefordert (z.B. durch zügige Umsetzung digitaler Antragsverfahren in vielen Bereichen), ist aber u.a. durch die sehr verwaltungsnahe Gremienbesetzung bisher kaum vorhanden.

Auch für den Fall, dass die SIT irgendwann durch eine Nachfolgeorganisation ersetzt werden sollte, sollten die entsprechenden Anforderungen dort gelten.

Antrag #6: Energieberatung

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Der HSK finanziert – analog zur Stadt Arnsberg – eine Stelle für eine(n) Energieberater.

Begründung und Erläuterung:

Das Land NRW hat angekündigt, zum 01.01.2025 die Förderung der Energieberatung deutlich zu reduzieren, von bisher 7 auf künftig noch 4 Mio Euro. Noch bis zum 5. Dezember war sogar eine völlige Streichung geplant. Bisher sind im Land 26 Fachberater und weitere Mitarbeitende beschäftigt, die die lokalen Verbraucherberatungen unterstützen und dadurch einen sehr wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Unterstützung vor allem der privaten Besitzer von Wohngebäuden leisten, auch bei der Vermittlung von Fördermitteln mit den dazu gehörigen sehr komplizierten und sich häufig ändernden Antragsverfahren.
„Durch den kompletten Wegfall der Mittel würde laut Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die gesamte Arbeit der Verbraucherzentrale NRW im Themenfeld ‚Energetische Sanierung‘ außerhalb der kommunal finanzierten Beratung beendet.

Das betrifft zum einen jährlich mehr als 2.000 Fachvorträge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit insgesamt rund 60.000 Teilnehmenden, mehr als 200 landesweite Aktionen auf Messen und öffentlichen Veranstaltungen, eine weit angelegte Öffentlichkeitsarbeit im digitalen und analogen Bereich. Außerdem würde die Bildungsarbeit im Energiebereich, bei der 250 Schulen mit Bildungsangeboten zum Thema Energie versorgt werden, entfallen. Betroffen seien 82 Mitarbeitende.“ (NRZ, 30.09.2024)

In der Stadt Arnsberg gibt es bereits ein entsprechendes lokales Angebot, das weitgehend durch die Stadt finanziert wird. Der Mitarbeiter „darf“ mit seiner Beratungsangeboten allerdings nur für die Arnsberger Haushalte tätig werden. Und in NRW gibt es bereits mehrere andere Kreise, die Energieberater mitfinanzieren, z.B. in Südwestfalen den Kreis Olpe (https://www.klimaagenturolpe.de). Diesem Beispiel sollte der HSK nun folgen, um dadurch den vom Land NRW verursachten Teil-Ausfall zu kompensieren und das in Arnsberg bereits beste-hende, im Rahmen der Energiewende immer wichtiger werdende Beratungsangebot auf das gesamte Kreisgebiet auszudehnen.

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Anträge zum Kreishaushalt 2025 – 1. Teil

By admin at 10:47 pm on Tuesday, December 10, 2024

Am Freitag (13.12.) findet im Kreistag die Beratung und Beschlussfassung zum Kreishaushalt statt. Dazu hat die SBL-Fraktion auf ihrer Fraktionssitzungssechs Anträge beschlossen. Drei davon dokumentieren wir hier, drei weitere in der Fortsetzung morgen.

Wer im Kreistag zuhören möchte: Die Sitzung beginnt dieses Mal schon um 13:30 Uhr im Kreishaus in Meschede. Und zu Beginn gibt es wie üblich eine Einwohnerfragestunde, in der alle Einwohner*innen des HSK an den Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können.

Antrag #1: Finanzierung der Schuldnerberatung im HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden Anträge:
a) Aus dem Kreishaushalt wird eine weitere Stelle (1 VZÄ) für die beiden Träger der Schuldner-beratung im Kreisgebiet finanziert. Die Aufteilung erfolgt durch Absprache zwischen den beiden Trägern.
b) Außerdem werden die Vertreter des HSK in den Gremien der neuen fusionierten Sparkasse im Kreisgebiet des HSK beauftragt sich in den Gremien dieser Sparkasse dafür einzusetzen, dass die Sparkasse ihren Zuschuss für die Mitfinanzierung der Schuldnerberatung von bisher ca. 43 TEuro auf den Wert eines weiteren VZÄ erhöht.

Begründung und Erläuterung:
Die Berichte und Erörterungen in den beiden letzten Sitzungen des GSA haben gezeigt, dass ein sehr großer Bedarf für diese Beratungsleistungen besteht. Die Zahl der „Fälle“ von Betroffenen ohne sog. Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII steigt deutlich an und wird weiter zunehmen, vor allem für die Beratungen in Insolvenzsituationen. Ohne qualifizierte Unterstützung bestehen nur geringe Chancen, aus der Situation herauszukommen.
Die Wartezeiten auf eine Erstberatung betragen für Hilfesuchende ohne Leistungsbezug aktuell 3 bis 5 Monate. Das ist viel zu lange für derartige Notsituationen.
Die Finanzierung dieser – gesetzlich erforderlichen – Beratung ist bisher völlig unzureichend. Ohne Veränderung werden die Träger daher ihr Angebot einschränken müssen statt es bedarfsgerecht erweitern zu können. Der HSK bezuschusst bisher nur die Beratungen bei „Leistungsbezug“ nach SGB II oder SGB XII. Der im September 2023 vom GSA erteilte Auftrag, beide Beratungsgruppen gleich zu behandeln, wurde auch nach mehr als einem Jahr noch nicht umgesetzt.
Die Sparkassen haben nach § 2 Abs. 2 Sparkassengesetz NRW die gesetzliche Verpflichtung, „zur Finanzierung der Schuldnerberatung“ beizutragen. Dieser Auftrag wird bisher nur unzureichend erfüllt. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 wird für die Vergütung der Vorstandsmitglieder der neuen fusionierten Sparkasse ein Aufwand von etwa 7 Mio Euro entstehen.

Antrag #2: Finanzierung der Frauenberatung im HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Die Frauenberatungsstelle Meschede erhält eine vom HSK eine zusätzliche Finanzierung für 1 VZÄ.

Begründung und Erläuterung:
In der Sitzung des GSA am 04.12.2024 wurde bereits über einen – noch weiter reichenden – Förderantrag des Vereins „Frauenzentrum Frauenzimmer e.V.“ Dieser Verein ist Träger der Frauen-beratungsstelle Meschede mit den Beratungsschwerpunkten „Allgemeine Frauenberatung“ und „Hilfen nach sexualisierter Gewalt“. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Frauen im südöstlichen Hochsauerlandkreis.
„Begründet wird die personelle Aufstockung mit der sowohl quantitativen Zunahme an Beratungs-bedarf wie auch der qualitativen Zunahme, da die Beratungsgespräche komplexer werden und mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dadurch kommt es derzeit zu Wartezeiten für die Betroffenen für ein Beratungsgespräch von bis zu 12 Wochen“ (Drs. 10/1096).
Erforderlich für eine gemäß der Einwohnerzahl gleichwertige Personalausstattung für die Beratungsarbeit wie in der Frauenberatungsstelle Arnsberg wäre sogar eine Aufstockung um 1,69 VZÄ. Mit Blick auf die Haushaltssituation sollte derzeit nur eine Aufstockung um 1,0 VZÄ erfolgen.

Antrag #3: Durchführung des „Tag der Offenen Tür“ zum 50jährigen Jubiläum des HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Der „Tag der Offenen Tür“ zum 50jährigen Bestehen des HSK wird wie vom Landrat öffentlich angekündigt durchgeführt, mit den im Entwurf des Kreishaushalts für diesen Zweck vorgesehenen 50 TEuro.

Begründung und Erläuterung:
Zum 01.01.1975 entstand der HSK aus dem Zusammenschluss der überwiegenden Teile der Altkreise Arnsberg, Meschede und Brilon. In wenigen Tagen besteht der HSK 50 Jahre.
Nachdem die SBL-Kreistagsfraktion auf das Jubiläum aufmerksam gemacht hatte, war u.a. ein Tag der Offenen Tür geplant. Dieser wurde vom Landrat in der Sitzung des Kreistags am 21.06.2024 öffentlich angekündigt: „Der Hochsauerlandkreis wird am 18.05.2025 einen ‚Tag der offenen Tür‘ zusammen mit der Kreispolizeibehörde und Radio Sauerland anbieten.“
Nachdem auch die Finanzmittel dafür im Entwurf für den Kreishaushalt 2025 bereits eingestellt waren, kündigte der Landrat nun an, diese Veranstaltung doch nicht durchzuführen. Weiterhin geplant sind allerdings im kommenden Jahr zwei Festivitäten für ausgewählte Personenkreise.
Der Tag der Offenen Tür wäre die einzige Jubiläums-Veranstaltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Öffentlichkeit. Er dient außerdem dazu, auf den HSK als potentiellen Arbeitgeber aufmerksam zu machen. Zudem haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung bereits Energie in die Vorbereitung der Veranstaltung investiert. Sie sollte daher wie angekündigt durchgeführt werden

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Neues Konzept für “Kosten der Unterkunft” – mit absurden Ergebnissen

By admin at 10:12 pm on Sunday, December 1, 2024

Empfänger von Grundsicherungsleistungen z.B. (Alg2, Sozialgeld) enthalten außer dem (sehr knapp bemessenen) monatlichen Grundbedarf auch die Kosten ihrer Wohnung finanziert, sofern sie als “angemessen” gelten. Dafür lassen die Träger der Grundsicherung – im HSK ist das die Kreisverwaltung – alle 4 Jahre neue Tabellen erarbeiten, die sie nach 2 Jahren mit der Entwicklung des Lebenshaltungskostenindexes fortschreiben. Diese Bedarfssätze für die “Kosten der Unterkunft” (KdU) reichen aber in vielen Fällen nicht aus. So ergibt sich aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linksfraktion nach der sog. Wohnkostenlücke (BT-Drs. 20/12470), dass in 11.4 % aller Haushalte mit Grundsicherung (“Bedarfsgemeinschaften”) die KdU nicht für den tatsächlichen Bedarf ausreichten. Durchschnittlich fehlten pro Monat 92,56 Euro, die aus dem Geld für den Lebensunterhalt abgezweigt werden mussten.

Im HSK soll ab Anfang 2025 ein neues Konzept in Kraft treten. Bereits in den letzten 2 Sitzungen des fachlich zuständigen Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA) wurde von Ausschussmitgliedern danach gefragt – ohne dass die Kreisverwaltung informierte. Nun ließ die SBL-Kreistagsfraktion das Thema offiziell mit dem folgenden Antrag auf die Tagesordnung setzen:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des GSA beantragt die SBL-Kreistagsfraktion folgenden Tagesordnungspunkt:
• Vorstellung des “Schlüssigen” Konzepts zu den angemessenen Kosten der Unterkunft bzw. des Standes der Neuerstellung

Begründung und Erläuterung:
U.a. in den Sitzungen des GSA am 12.06.2024 und am 25.09.2024 wurde bereits von einer anderen Kreistagsfraktion moniert, dass ein Auftrag zur Neuaufstellung dieses Konzepts ohne Beteiligung des GSA erfolgt sei, und die Vorstellung dieses Konzepts gefordert (s. Protokolle der beiden Ausschusssitzungen, S. 7 und S. 7). Bisher ist jedoch keinerlei Information des GSA erfolgt.”

Vier Tage nach Eingang unseres Antrags erstellte die Kreisverwaltung tatsächlich eine Sitzungsdrucksache. In der Ausschusssitzung am Mittwoch (04.12.) soll das Konzept nun vorgestellt werden. Dafür werden die Städte und Gemeinden wieder in vier Vergleichsräume zusammen gefaßt:
I Arnsberg
II Bestwig, Eslohe, Meschede, Sundern
III Brilon, Marsberg, Olsberg
IV Hallenberg, Medebach, Schmallenberg, Winterberg
Für einen 1-Personen-Haushalt gelten nach wie vor 50 qm als angemessen, für jede weitere Person gibt es 15 qm mehr.

VergleichKdU2025

Die ersten Daten, die aus der Vorlage hervorgehen, sind allerdings wenig überzeugend. So soll sich z.B. der Bedarf in Arnsberg für die 2. Person eines Haushalts um 71 Euro, für die 3. Person um 94, für die 4. Person um sogar 160 Euro und für die 5. Person nur um 69 Euro erhöhen – bei jeweils 15 qm mehr Wohnfläche.
Ähnlich absurd sind die Ergebnisse für den Vergleichsraum II: Hier soll der monatliche Bedarf steigen für die 2. Person um 99 Euro, für die 2. Person um 64 Euro, für die 4. Person um 103 Euro, für die 5. Person um 169 Euro (100 Euro mehr als in Arnsberg!!) und für die weiteren nur noch um je 108 Euro.
Da wurden anscheinend sehr spezielle statistische Methoden angewendet …

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Situation des Bahnverkehrs im HSK

By admin at 1:05 am on Monday, November 18, 2024

Für die nächste Sitzung des Wirtschafts- und Strukturausschusses (geplant für Montag, 4. Dezember) hat die SBL-Kreistagsfraktion diesen Antrag zur Tagesordnung eingebracht:

“• Bericht über die aktuelle Situation des Bahnverkehrs im HSK
a) SEV
b) Relevante Veränderungen im neuen Fahrplan ab 15.12.2024

Begründung und Erläuterung:

zu a)
Der SEV zwischen Neheim-Hüsten und Meschede verkehrt über mindestens 2 Monate. Die Übergangszeiten von und Zügen sind extrem ungünstig (teils viel zu lang, teils zu kurz), die Koordination mit den Zügen funktioniert nicht und die Kapazitäten der SEV-Busse sind teilweise völlig unzureichend. Generell ist nicht nachvollziehbar, warum der SEV nicht auf den Streckenabschnitt zwischen Arnsberg und Freienohl beschränkt wird. Die aktuelle Situation ist für Bahnfahrer unzumutbar. Zwischenzeitlich vom NWL zugesagte Verbesserungen fanden nicht statt.
Auch wenn ein Ende des aktuellen SEV absehbar ist, sollte die Situation im Hinblick auf künftige ähnliche Anforderungen dargestellt und analysiert werden.

zu b)
Mit dem neuen Fahrplan ist – wie von unserer Fraktion wiederholt gefordert – eine deutliche Verbesserung der Anschlusssituation in Warburg verbunden.
Andere dringend notwendige Verbesserungen sind jedoch nicht erfolgt. Z.B. ist die Umstiegssitutation in Schwerte nach wie vor sehr kritisch. Und der erste bzw. letzte Zug nach bzw. von Warburg verkehrt nur ab bzw. bis Meschede, statt wenigstens die Bahnhöfe bis Neheim-Hüsten anzufahren.”

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ADFC-Fahrradklima-Test bis zum 30. November

By admin at 12:08 pm on Wednesday, November 6, 2024

Noch bis zum 30. November haben Radfahrerinnen und Radfahrer die Möglichkeit, am ADFC-Fahrradklima-Test teilzunehmen und die Fahrradfreundlichkeit ihrer Stadt zu bewerten. Die sgilt auch für alle Städte und Gemeinden im HSK. Die Umfrage umfasst 32 Fragen zur Fahrradfreundlichkeit und kann in etwa zehn Minuten online unter
https://fahrradklima-test.adfc.de/
beantwortet werden.

Mit Fragen wie „Bedeutet Radfahren für Sie Spaß oder Stress?“ und „Fühlen Sie sich als Verkehrsteilnehmer ernst genommen?“ wird ermittelt, wie sicher und angenehm das Radfahren für verschiedene Nutzergruppen, einschließlich Familien mit Kindern, empfunden wird. Beim ADFC-Fahrradklima-Test bewerten die Teilnehmer:innen den Radverkehr vor Ort und geben nützliche Hinweise, die Kommunen gezielt für Verbesserungen in der Infrastruktur nutzen können (und das hoffentlich auch tun). Die Ergebnisse helfen auch, die Ergebnisse der bisherigen Radverkehrsförderung vor Ort zu bewerten. Der ADFC-Fahrradklima-Test ist eine der größten Befragungen zum Radfahrklima weltweit und findet 2024 zum elften Mal statt. Die letzte Durchführung erfolgte im Jahr 2022.

Die Ergebnisse des Fahrradklima-Tests 2024 werden im Frühjahr 2025 vom ADFC veröffentlicht, mit gemeindespezifischen Daten.

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Anschlüsse im Bahnhof Warburg werden sicherer

By admin at 12:05 am on Friday, October 25, 2024

Seit Jahren setzt sich die SBL – als einzige Fraktion im Kreistag des HSK – massiv dafür ein, dass die Bahnanschlüsse im Bahnhof Warburg verbessert werden. Wir haben dieses Thema immer wieder durch Anträge im zuständigen Fachausschuss des HSK angesprochen.

Der Bahnhof Warburg ist für Bahnreisen aus dem HSK in den Norden, Osten oder Süden Deutschlands sehr wichtig. Denn von dort kann man weiter nach Kassel-Wilhelmhöhe fahren, und an diesem Knotenpunkt erreicht man (wenn man Glück hat!) die ICE/IC z.B. nach Hamburg, Rostock, Berlin, Erfurt, Dresden, Frankfurt, Stuttgart und München. Das Problem: Die Übergangszeiten in Warburg sind sehr knapp bemessen, meist nur 4 Minuten, und das mit Wechsel des Bahnsteigs zwischen Gleis 2 und Gleis 3.

Besonders groß ist das Problem seit dem letzten Fahrplanwechsel im Dezember 2023 geworden. Bis dahin fuhren noch täglich 7 Züge der Linie RE 17 aus dem Sauerland bis nach Kassel durch. Seit fast einem Jahr endet die Linie RE 17 immer in Warburg, und man muss immer in einen anderen Zug umsteigen, der aus Richtung Paderborn kommt, um Kassel zu erreichen. So war es von der Verbandsversammlung des zuständigen Zweckverbandes beschlossen worden, in der offensichtlich viel zu wenige Nutzer der Bahn sitzen…

Sehr nachteilig ist auch die Eingleisigkeit der Strecke auf etwa 50 km Länge zwischen Olsberg und Warburg. Falls ein Zug den Kreuzungspunkt Marsberg zu spät erreicht, überträgt sich dies immer auch auf den Gegenzug.

Mit dem nächsten Fahrplanwechsel zum 15.12.2024 verbessert sich die Situation deutlich. Denn dann fährt nicht mehr die RE 17 nach Warburg, sondern die RE 57. Sie kommt aus Dortmund und endete bisher in Winterberg oder Brilon-Stadt. Die Endpunkte werden nun zwischen RE 17 und RE 57 getauscht. Ankunft in Warburg ist künftig zur Minute 07, Weiterfahrt etwa zur Minute 23. Man hat dann also etwas mehr als eine Viertelstunde Zeit zum Umstieg, so dass sich die Chancen zum Erreichen des Anschlusszuges viel größer sind als bisher.

In der Gegenrichtung funktioniert das ähnlich: Ankunft aus Kassel in Warburg zur Minute 34, Weiterfahrt zur Minute 52.

Der Nachteil: Die Fahrt dauert künftig z.B. zwischen Arnsberg und Kassel etwa eine halbe Stunde länger als bisher nach Fahrplan. Da aber der Anschluss bisher fast nie erreichbar war, nützte dieser Vorteil laut Fahrplan den Fahrgästen gar nichts.
Kreuzungsbahnhöfe sind künftig Messinghausen und Scherfede, statt bisher Marsberg. Auch dort bestehen wieder Risiken durch verspätete Gegenzüge.

Alle Züge ab Fahrplanwechsel sind seit 16.10. in der Online-Fahrplanauskunft der Bahn abrufbar: https://www.bahn.de/

In ein oder zwei Jahren sollen – laut Ankündignug des NWL – die Züge zwischen Warburg und Kassel-Wilhelmshöhe im Halbstundentakt fahren. Dann wäre auch eine weitere Verbesserung der Verbindungen zwischen dem Sauerland und dem Knotenpunkt Kassel möglich.

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Haushaltsentwurf: 30 Mio Euro Minus

By admin at 10:43 pm on Monday, October 14, 2024

In der Kreistagssitzung am letzten Freitag brachte der Landrat auch den Entwurf des Kreishaushalts für das Jahr 2025 ein. Erfreulich: Der Landrat hielt nicht nur die Einbringungsrede, sondern der Haushaltsentwurf wurde gleichzeitig komplett ausgehändigt – was in den letzten Jahren nicht immer der Fall war. Der Haushaltsentwurf enthält ein Minus von 30,14 Mio Euro. Zum teilweisen Ausgleich dieses Defizits soll die allgemeine Kreisumlage extrem steigen, von 34,19 % im Jahr 2024 um 4,05 Punkte auf 38,24 % im Jahr 2025. Der Hebesatz für die Kreisumlage ist der Prozentsatz, mit dem die 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet des HSK den Kreis an ihrer eigenen Finanzkraft beteiligen müssen; über deren Höhe entscheidet der Kreis alleine.

Noch dicker kommt es für die 9 Kommunen ohne eigenes Jugendamt: Für sie soll die Jugendamtsumlage von 21,55 % auf 25,31 % steigen. Für die beiden Umlagen zusammen ergibt sich dadurch ein Anstieg um 7,81 Punkte, also etwa 14 %.

Die Modellrechnungen ergeben einen Anstieg der Beitragslast z.B. für Meschede (bisher 30,81 Mio Euro) um 7,01 Mio Euro, also um 23 %! Die einzige Kommune mit künftig geringeren Beiträgen an den Kreis wird die Stadt Brilon sein: Ihre Umlagelast sinkt um etwa 2,89 Mio. Euro. Grund dafür sind die gegenüber dem vorherigen Bemessungszeitraum deutlich gesunkenen Steuereinnahmen dieser Stadt.

Dabei profitiert der HSK selbst noch davon, dass er vom Land NRW einen Anstieg des Landeszuschusses (der sog. Schlüsselzuweisungen) in Höhe von 6,14 Mio Euro erwarten kann.

Zu den Ausgabensteigerungen des Kreises steigen besonders stark die Personalausgaben bei. Sie sollen um ein Zehntel wachsen, um 7,7 Mio Euro auf 86,16 Mio Euro. Statt 9,8 % wird im Erläuterungsbericht von Landrat und Kreiskämmerer behauptet, es seien 8,9 % Steigerung: leider geschönt. 8,9 Mio Euro fallen für die Pensions- und Beihilfelasten an, 3,50 Mio Euro mehr als im Vorjahr. Auch dies ist geschönt, denn von der Steigerung der Pensioslasten werden 4,76 Mio Euro in die beiden folgenden Jahre verschoben und belasten dann die Kreishaushalte…

Übrigens: In seiner Rede zur Einbringung des Haushalts begrüßte der Landrat die Anhebung des Preises für das Deutschlandticket. Er hat einen Dienstwagen mit Fahrer…

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CDU verhindert “Grünes Klassenzimmer” und stellt ihren Landratskandidaten bloß

By admin at 7:14 am on Saturday, October 12, 2024

Es sollte ein “Leuchtturmprojekt” werden: Die Einrichtung eines “Grünen Klassenzimmers” im Berufskolleg Olsberg, dessen Träger der Hochsauerlandkreis ist. Gedacht war es als besonderer Lernort. Im Vordergrund steht das Ziel, Kindern
und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Umwelt zu vermitteln.
An Einzelmaßnahmen waren geplant:
1. Bau eines neuen (größeren) Geräteschuppens mit Photovoltaikanlage
2. Aufbau von Schaubienenstöcken
3. Aufbau einer Bienenschautafel mit Sitzmöglichkeiten (Baumstumpfhocker) und Sonnensegel
4. Aufbau eines Sprudelsteins incl. Armbecken (Kneip)
5. Gestaltung eines Apothekergartens
6. Gestaltung eines Forums mit Sitzbänken, Holzdeck, versenkbarem Smartboard, einrollbarem
Sonnensegel und Stehpult
7. Insektenhotel
8. Diverse Bepflanzungen (Bäume, Sträucher, Hecken, Blumen, etc.)
9. Sonstige Sitzmöglichkeiten
Die Präsentation ist hier abrufbar:
https://hochsauerlandkreis.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZbh7G2hYqQJK2Nr7tlNq0N_VSBzn2VBNJYY7CiEqhlSU/TOP3_Gruenes_Klassenzimmer.pdf.pdf

Der Schulleiter des Berufskollegs Olsberg und die Leiterin der Gesundheitsfachschule für PTA hatten das Projekt im März im Bauausschuss vorgestellt. Danach wurde es der lokalen Aktionsgruppe der LEADER Region Hochsauerland (LAG) präsentiert und von dieser einstimmig befürwortet. Dort sind alle 6 Städte und Gemeinden vertreten, u.a. durch den Medebacher Bürgermeister und designierten Landratskandidaten der CDU. Der nächste Schritt wäre ein Förderantrag als LEADER-Projekt gewesen, so dass 70% Zuschuss zu den Projektkosten zu erwarten waren. Für den HSK wären Kosten von 40 TEuro entstanden, die bereits im Kreishaushalt 2024 enthalten sind.
Doch im Kreistag stoppte die CDU-Fraktion das Projekt jetzt (am 11. Oktober), mit der üblichen Unterstützung durch FDP und AfD. Dies geschah angeblich aus Kostengründen. Wenn man aber die Rahmenbedingungen betrachtet, liegen ideologische Gründe sehr nah. Nach wie vor scheinen diese 3 Fraktionen große Probleme mit Projekten zu haben, die einen ökologischen Bezug haben…

Einige weitere Themen aus der letzten Kreistagssitzung:

Der Kreiswahlausschuss für die am 14.09.2025 anstehenden Kommunalwahlen wurde besetzt. Ihm gehören 5 Mitglieder der CDU, 2 der SPD und je 1 Mitglied aus SBL, Grünen und FDP an. Nach der Zahl der anwesenden Kreistagsmitglieder hätte die SPD 3 Sitze erhalten müssen und die FDP keinen. Aber nur 11 der 12 SPD-Kreistagsmitglieder stimmten für ihre eigene Liste, und dadurch wurde der FDP ein Sitz “geschenkt”. Das ist sehr schade, weil durch dieses Stimmverhalten der SPD im Wahlausschuss CDU/FDP die Mehrheit hat…

Ein unbegreifliches Ergebnis brachte auch die Vorbereitung der Vergabe der Abholfahrten für die kreiseigenen Förderschulen. Dafür wurde das sog. Pflichtenheft beschlossen. Die SBL hatte beantragt darin aufzunehmen, dass die Begleitpersonen dieser Fahrten für alle Stunden, die sie auf diesen Fahrten im Bus unterwegs sind, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten müssen. Denn aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass dies in der Praxis bisher nicht immer der Fall ist, weil z.B. nicht alle Arbeitszeiten registriert werden. Der Block aus CDU/FDP/AfD lehnte sogar diese Forderung ab!

Im Rahmen des Berichts des Kämmerers sollte auch beschlossen werden, eine Ausschüttung des Gewerbeabfallbetriebs (GAH) in Höhe vo 4.172.696,52 Euro zum 16.12.2024 vorzunehmen. Sie soll in Höhe von 2,5 Mio Euro dem Kreishaushalt zugute kommen; der Rest ist für Steuern bestimmt, die aus der Tätigkeit der GAH entstehen.
Bereits seit Jahren waren Ausschüttungen der GAH geplant, wurden aber bisher nie durchgeführt. Sie haben ihren Berechtigung dadurch, dass der Kreis erhebliche Finanzmittel in die GAH gesteckt hat. Nun hat sich die Situation des Kreishaushalts weiter verschlechtert, so dass erstmals eine Ausschüttung erfolgen sollte. Allerdings intervenierte der Vorsitzende der Gremien der Abfallbetriebe, dass dadurch die Liquidität der GAH gefährdet würde. Die Entscheidung wurde daher verschoben.
Das Problem liegt allerdings tiefer: Die GAH lagert Gewerbeabfälle auf der kreiseigenen Deponie in Frielinghausen ein, die zu etwa 80% von außerhalb des Kreisgebiets kommen. Die dafür tatsächlich erzielten Einnahmen sind zu niedrig; daher wird die GAH indirekt aus dem Kreishaushalt und aus den Einnahmen für den Hausmüllbetrieb (AHSK) subventioniert. Die tatsächliche Höhe bleibt intransparent; auch auf die konkrete Frage der SBL nach der Höhe der finanziellen Transfers zwischen GAH und AHSK gab es keine Antwort von Landrat und Kämmerer.

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Haushaltsentwurf 2025 wird eingebracht

By admin at 9:31 am on Sunday, October 6, 2024

Die nächste Sitzung des Kreistags findet am kommenden Freitag (11. Oktober) um 15 Uhr im Kreishaus in Meschede statt. Ein wesentlicher Punkt ist die Einbringung des Entwurfs für den Kreishaushalt 2025 durch den Landrat. Nach den bisherigen Ankündigungen ist mit einem Defizit von etwa 24 Mio Euro zu rechnen. Es soll vor allem durch eine Anhebung der von den 12 Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage um mehr als ein Zehntel ausgeglichen werden.

Auf der Tagesordnung stehen außerdem die Jahresabschlüsse des “Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen” (zu dem u.a. die Kreis-VHS und die Kreismusikschule sowie die Museen gehören), des “Betrieb Rettungsdienst” und des “Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises”.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) soll zum 1. Juli 2025 das Sauerländer Besucherbergwerk in Bestwig-Ramsbeck mit allen obertägigen und untertägigen Anlagen übernehmen, zum symbolischen Preis von 1 Euro. Die bisherigen Gesellschafter Hochsauerlandkreis und Gemeinde Bestwig beteiligen sich an den laufenden Betriebskosten mit je 250.000 Euro pro Jahr. Über einen Beirat haben der Hochsauerlandkreis und die Gemeinde Bestwig ein Mitspracherecht an der künftigen Entwicklung.

Zur Sicherstellung der Finanzierung der Kitas soll das Land NRW aufgefordert werden, in der angekündigten KiBiz-Reform das Defizit hinsichtlich der Anpassung von Tarif- und Sachkostensteigerungen zu lösen, durch eine höhere Fortschreibung der Kindpauschalen.

Zu Beginn der Sitzung findet wieder eine Einwohnerfragestunde statt, in der alle EinwohnerInnen dem Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können. Die SBL-Kreistagsfraktion trifft sich am Montag (07.10.) um 18:30 Uhr im Gasthof Röhrig in Schmallenberg-Fleckenberg zur vorbereitenden Fraktionssitzung. Gäste sind wie immer willkommen!

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Finanzierung der Schuldnerberatung nicht gesichert

By admin at 11:55 pm on Tuesday, September 24, 2024

Morgen (am Mi, 25.09. um 17 Uhr im Kreishaus in Meschede) tagt der Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK. In TOP 4 geht es – auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion – um die Finanzierung der Schuldnerberatung im Kreisgebiet.

Im Antrag der SBL steht zur Begründung und Erläuterung:
“Aus mehreren Gesprächen wurde uns bekannt, dass aktuell die Finanzierung der Schuldner beratung für Menschen, die nicht in der Grundsicherung sind, nicht gesichert ist. Die Kreisverwaltung soll daher darstellen, wie aktuell die Finanzierung der Schuldnerberatung für die einzelnen Zielgruppen gestaltet ist und welche Veränderungsmöglichkeiten bestehen.

In diesem Zusammenhang soll auch dargestellt werden, in welchem Umfang und auf welche Weise die derzeit 4 Sparkassen im Kreisgebiet ihren gesetzlichen Auftrag gemäß § 2 Abs. 2 SpkG NRW erfüllen, zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen beizutragen.”

Die dazu von der Kreisverwaltung erstellte Drucksache 10/1041 geht leider völlig an der Problematik vorbei. In der Sitzungsdrucksache wird der Eindruck erweckt, dass bereits vor einem Jahr die Finanzierung der Schuldnerberatung auch für Personen, die keine Leistungen aus dem SGB II (Bürgergeld) oder SGN XII erhalten, geregelt worden sei. Das Gegenteil ist richtig. Denn bis heute wurde keine Vereinbarung zwischen dem Kreis und den beiden im Kreisgebiet tätigen Trägern über die Finanzierung der Schuldnerberatung abgeschlossen.

Dabei argumentiert die Kreisverwaltung unseriös. In der Drucksache für die anstehende Ausschusssitzung wird behauptet: “Der Beschlussvorschlag vom 27.09.2023 wurde sowohl vom Gesundheits- und Sozialausschuss, dem Kreisausschuss als auch vom Kreistag angenommen. Er sieht vor, die Förderung der Schuldnerberatung im Hochsauerlandkreis auf Basis der erforderlichen Netto-Betriebsausgaben, unter Berücksichtigung eines Eigenanteils der Träger von mindestens 10 %, neu zu gestalten und die Beratung auch für Menschen ohne Transferleistungsbezug zu öffnen.

In dem von der Kreisverwaltung erst im April 2024 (also mehr als ein halbes Jahr nach der letzten Ausschusssitzung zu diesem Thema !!) den beiden Trägern vorgelegten Vertragsentwurf wird dagegen ausgeführt: “Die Erfahrungen der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass im Einzelfall auch ohne Leistungsbezug nach dem SGB II oder SGB XII eine präventive Schuldnerberatung wünschenswert ist… Um einen Übertritt in das SGB II oder SGB XII durch eine längerfristige und nachhaltige Schuldnerberatung zu verhindern, kann der Hochsauerlandkreis im Einzelfall einer präventiven Beratung dieser Zielgruppe zustimmen… Vor Beginn der Beratung ist unter Darlegung von Sachverhalt und Beratungsumfang die schriftliche Zustimmung des Hochsauerlandkreises einzuholen. Eine Aufstockung der Finanzmittel ist mit der Öffnung der Zielgruppe nicht verbunden.
Danach bliebe die Schuldnerberatung für Menschen ohne Leistungsbezug die Ausnahme, sie müsste in jedem Einzelfall vorher schriftlich von der Kreisverwaltung genehmigt werden, und zusätzliche Finanzmittel gäbe es dafür nicht!

Wir werden versuchen, das Problem in der Ausschusssitzung zu lösen, im Interesse der Menschen, die auf diese Beratungsangebote angewiesen sind.

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Anfrage zu sehr merkwürdigen Genehmigungsverfahren

By admin at 11:21 am on Tuesday, September 24, 2024

Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass Anfang September in einem Verfahren beim OVG Münster deutlich wurde, dass die Kreisverwaltung eine Genehmigung für das Repowering einer noch gar nicht gebauten Windenergieanlage unter sehr merkwürdigen Umständen erteilt hat. Dazu hat die SBL-Kreistagsfraktion jetzt die folgende Anfrage an den Landrat eingebracht:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
zum Thema: Fehlende Prüfung von Repoweringanträgen

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Antwort vom 23.07.2024 auf eine schriftliche Anfrage des Unterzeichners teilt der Landrat mit, dass in den letzten Jahren 14 Anträge für das Repowering von WEA vor Errichtung der ursprünglich genehmigten Anlage eingereicht wurden, von denen 13 bereits genehmigt wurden.

Im Rahmen eines solchen Änderungsgenehmigungsverfahrens werde zur Umweltverträglichkeit nur „eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt“. Auch eine Artenschutzprüfung fände nur unter besonderen Umständen statt. Der Vorhabenträger könne beantragen, welche Art des Genehmigungsverfahren erfolgen soll.

Dies entspricht nicht der Rechtslage, wie sie mir aus § 16b Abs. 7 BImSchG bekannt ist. Wenn sich z.B. die Rotorfläche vervierfacht und die Anlagenhöhe um mehr als 70 Meter erhöht, können dadurch selbstverständlich “nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden”, insbesondere “schädliche Umwelteinwirkungen” gemäß § 5 i.V.m. § 6 BImSchG.

Am 02.09.2024 wurde beim OVG Münster im Verfahren 22 D 137/23.AK verhandelt. Der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland (VUNH) hatte gegen den Hochsauerlandkreis Klage erhoben wegen der Genehmigung einer WEA direkt am NSG Goldbachtal bei Brilon-Scharfenberg und in einem Gebiet, das erst nachträglich aus dem neuen Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg herausgeschnitten wurde. Bereits vor Errichtung dieser WEA beantragte der Betreiber ein Repowering, durch das sich z.B. die Rotorfläche auf etwa das Vierfache und die Höhe der Anlage um mehr als 70 Meter vergrößern sowie der Standort verändern sollen. Dieses angebliche Repowering ist also mit erheblichen Veränderungen gegenüber der ursprünglich beantragten Anlage verbunden.

Der OVG-Senat rügte in der Verhandlung deutlich die von der Kreisverwaltung unzureichend durchgeführte Vorprüfung. Zu den Auswirkungen des Repowering seien nur allgemeine Formulierungen und ohne Begründung erfolgt; die Kreisverwaltung habe nicht konkret dargelegt, warum sie auf weitere Prüfungen verzichtete.

Im Protokoll des OVG zu dieser Verhandlung heißt es u.a., dass „die angefochtene Genehmigung an einem absoluten Verfahrensfehler wegen einer nicht ordnungsgemäßen allgemeinen Umweltverträglichkeits-Vorprüfung leiden dürfte.“
Und weiter:“ … , dürfte die im Änderungsgenehmigungsverfahren … nur drei Tage nach Eingang des Änderungsantrags – mit Blick auf § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG getroffene Einschätzung des Beklagten, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei, jedenfalls deshalb nicht nachvollziehbar gewesen sein, weil sie nicht auf einer hinreichenden naturschutzfachlichen Grundlage getroffen worden sein dürfte. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Formblatt der Vorprüfung …, dem – aus Rechtsgründen erforderliche – Begründungen für die jeweiligen Einschätzungen praktisch nicht zu entnehmen sind, sondern insbesondere auch aus dem zeitlichen Ablauf des Änderungsgenehmigungsverfahrens (einschließlich der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Beklagten …) sowie dem Änderungsbescheid selbst”.

Konkrete Erklärungen für ihr Verhalten konnte die Kreisverwaltung in der Verhandlung beim OVG nicht liefern; die zuständige Sachbearbeiterin sei im Urlaub, und keiner der (zahlreichen) anderen anwesenden Vertreter der Kreisverwaltung sei darüber informiert. Dabei war der Termin dieser Gerichtsverhandlung seit zwei Monaten bekannt…

Es war also nicht nachvollziehbar, warum die Kreisverwaltung hier auf eine UVP, auf eine Artenschutzprüfung und auf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtete.

Diese Feststellungen des Senats führten dazu, dass das Verfahren mit einem Vergleich endete. Der als Beigeladener anwesende Anlagenbetreiber erklärte sich erst nach wiederholten deut¬lichen Hinweisen des Vorsitzenden Richters auf die Risiken aus dem unzureichenden Genehmigungsverfahren bereit, die Abschaltzeiten der Anlage zum besseren Schutz der Fledermäuse deutlich auszuweiten. Dabei wird die Tabelle aus der vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen und von Dietz u.a. erstellten „Fachempfehlung für eine bundesweite Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen“ angewendet, die unterschiedliche „Cut-In-Windgeschwindigkeiten“ in Abhängigkeit von Anlagenstandort, Rotordurchmessen, Kalendermonat und Tageszeit vorgibt.

Daneben gab es durch den Senat des OVG auch weitere Kritik am Genehmigungsverfahren. So wurde z.B. festgestellt, dass kein Zeitraum festgelegt war, wann die Anlagenbetreiber das Monitoring durchführen sollten; es hätte nach der von der Kreisverwaltung erteilten Genehmigung auch erst am Ende der Betriebsdauer erfolgen können.
Im Zusammenhang mit diesem Verfahren beim OVG stelle ich folgende Fragen:

1. a) Welche Konsequenzen ziehen Landrat und Kreisverwaltung daraus, dass vom Senat des OVG die unzureichende Vorprüfung deutlich gerügt wurde, für künftige Genehmigungen bei Repowering-Anträgen, insbesondere für noch nicht errichtete WEA?
b) Werden künftig bei derartigen Repowering-Anträgen UVP, Artenschutzprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen? Wenn Nein, warum nicht?

2. Werden Landrat und Kreisverwaltung bei künftigen Genehmigungen von WEA für die Abschaltungen zum Fledermausschutz die sog. Dietz-Tabelle anwenden?
Falls Nein, warum nicht?

3. Bei einem Rotordurchmesser von 160 m (wie beim hier beantragten scheinbaren Repowering) sollte das Monitoring so erfolgen, dass die Fledermausflüge in unterschiedlichen Höhen erfasst werden.
Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig an die Höhen, in denen das Monitoring erfolgen muss, und warum?

4. Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig beim Gondelmonitoring hinsichtlich Zeitraum, differenzierter Erfassung der Arten, Intensität der Messungen, Empfänger der erfassten Daten und Konsequenzen aus den Messergebnissen?

5. a) Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig hinsichtlich des Habitatschutzes und des Artenschutzes, die beide von der Klägerin im o.g. Verfahren als unzureichend gerügt wurden?
b) Gibt es Anhaltspunkte, dass ein verbesserter Schutz der Fledermäuse sich nachteilig auf den Schutz anderer Arten auswirken kann?
Falls Ja, warum und mit welchen Folgen?

6. Ab welcher Veränderung der Rotorfläche und der Höhe einer WEA geht die Kreisverwaltung bei einem Repowering davon aus, dass dadurch “nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können”, die “für die Prüfung nach § 6 (BImSchG) erheblich sein können”?

7. Welche weiteren Konsequenzen ziehen Landrat und Kreisverwaltung aus dem Verlauf dieser Verhandlung beim OVG und der dort erfolgten deutlichen Kritik an ihrer Arbeit als Genehmigungsbehörde?

8. a) Wie lange dauert bisher in der Verwaltung des HSK das Genehmigungsverfahren im Durchschnitt für WEA bei Anträgen auf Neuerrichtung,
b) wie lange bei Repoweringanträgen?

9. Dürfen künftig alle Antragsteller von komplexen Repoweringprojekten damit rechnen, dass von der Kreisverwaltung über ihre Anträge innerhalb von drei Tagen entschieden wird (wie im hier vom OVG behandelten Fall)?
Falls Nein, warum nicht?

10. Vertreter der Kreisverwaltung, Anlagenbetreiber und beauftragter Gutachter traten während der Verhandlung beim OVG und in den Beratungspausen immer gemeinsam auf und berieten sich fast permanent untereinander. Was unternehmen Landrat und Kreisverwaltung, damit nicht der Eindruck einer sehr großen Nähe zwischen Antragsteller, Genehmigungsbehörde und beauftragten unabhängigen Gutachtern entsteht?

Mit freundlichen Grüßen”

Über die Antwort werden wir berichten!

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Manchmal arbeitet die Kreisverwaltung ganz schnell…

By admin at 9:26 pm on Sunday, September 8, 2024

Viele werden es kennen: Auf Genehmigungen zu Bauvorhaben wartet man viele Monate oder auch schon mal Jahre. Doch in ganz bestimmten Fällen entwickeln Verwaltungen unglaubliche Geschwindigkeiten bis zum Erteilen einer Genehmigung – und verzichten dabei auch auf viele notwendige Verfahrensschritte.

Ein solcher Fall wurde am 02.09.2024 bei einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster öffentlich. Es ging um das Repowering einer Windenergieanlage (WEA) bei Brilon-Scharfenberg. Dabei gibt es mehrere Besonderheiten: Diese WEA ist noch gar nicht gebaut worden, sondern das angebliche Repowering wurde bereits vor dem ersten Spatenstich beantragt. Und diese WEA grenzt an drei Seiten direkt an das Naturschutzgebiet Goldbachtal, Abstand nur etwa 8 Meter. Und das Areal für die neue WEA war ursprünglich Teil des neuen Vogelschutzgebiets (VSG) bei Brilon und Marsberg, wurde dann aber maßgenau aus dem VSG herausgeschnitten. Und die Betreibergesellschaft besteht aus 3 prominenten CDU-Mitgliedern…

In seiner Antwort vom 23.07.2024 auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Fraktion teilte der Landrat mit, dass im Rahmen eines solchen Änderungsgenehmigungsverfahrens für dein derartiges “Repowering” zur Umweltverträglichkeit nur „eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt“ werde. Auch eine Artenschutzprüfung fände nur unter besonderen Umständen statt. Der Vorhabenträger könne beantragen, welche Art des Genehmigungsverfahren erfolgen soll.

Am 02.09.2024 wurde beim OVG Münster im Verfahren 22 D 137/23.AK verhandelt. Der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland hatte gegen den Hochsauerlandkreis Klage erhoben wegen der Genehmigung dieser WEA direkt am NSG Goldbachtal. Bereits vor Errichtung dieser WEA hatte die Betreibergesellschaft ein Repowering beantragt, durch das sich z.B. die Rotorfläche auf etwa das Vierfache, die Höhe der Anlage um mehr als 70 Meter erhöhen und der Standort verändern sollen. Dieses angebliche Repowering ist also mit erheblichen Veränderungen gegenüber der ursprünglich beantragten Anlage verbunden.

Der OVG-Senat rügte in der Verhandlung deutlich die von der Kreisverwaltung durchgeführte angebliche Vorprüfung. Zu den Auswirkungen des Repowering seien nur allgemeine Formulierungen und ohne Begründung erfolgt; die Kreisverwaltung habe nicht konkret dargelegt, warum sie auf weitere Prüfungen verzichtete. Im Protokoll des OVG zu dieser Verhandlung heisst es u.a.: “… , dürfte die im Änderungsgenehmigungsverfahren … nur drei Tage nach Eingang des Änderungsantrags – mit Blick auf § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG getroffene Einschätzung des Beklagten, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei, jedenfalls deshalb nicht nachvollziehbar gewesen sein, weil sie nicht auf einer hinreichenden naturschutzfachlichen Grundlage getroffen worden sein dürfte. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Formblatt der Vorprüfung …, dem – aus Rechtsgründen erforderliche – Begründungen für die jeweiligen Einschätzungen praktisch nicht zu entnehmen sind, sondern insbesondere auch aus dem zeitlichen Ablauf des Änderungsgenehmigungsverfahrens (einschließlich der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Beklagten …) sowie dem Änderungsbescheid selbst”.

Konkrete Erklärungen für ihr Verhalten konnte die Kreisverwaltung in der Verhandlung beim OVG nicht liefern; die zuständige Sachbearbeiterin sei im Urlaub, und keiner der (zahlreichen) anderen anwesenden Vertreter der Kreisverwaltung sei darüber informiert.

Es war also nicht nachvollziehbar, warum die Kreisverwaltung hier auf eine UVP, auf eine Artenschutzprüfung und auf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtete. Nach drei Tagen wurde ohne jede Prüfung der Auswirkungen durch die erheblichen Veränderungen der Anlage die Genehmigung erteilt. Alles nur Zufall?

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Zusätzliche Kreistagssitzung am 4. September

By admin at 8:39 am on Saturday, August 31, 2024

Am Mittwoch (04.09.2024) sind die Mitglieder des Kreistags zu einer zusätzlichen Sitzung eingeladen. Sie beginnt um 17 Uhr im Großen Sitzungssaal des Mescheder Kreishauses.

Anlass ist der Beschluss über die Fusion der 3 Sparkassen im Kreisgebiet, mit Sitzen in Arnsberg, Meschede und Brilon. Sie sollen zum 01.01.2025 zu einer einzigen Sparkasse zusammen geschlossen werden, unter dem Namen der bisherigen Mescheder Sparkasse “Mitten im Sauerland”. An dieser neuen Sparkasse werden künftig 12 Kommunen beteiligt sein: 11 aus dem HSK (alle außer Marsberg, das zur Sparkasse Padeborn gehört), und Finnentrop aus dem Kreis Olpe.

Solche Bankenfusionen sind nichts Ungewöhnliches und sollen die Leistungsfähigkeit der Geldinstitute erhöhen. Im konkreten Fall sind allerdings zwei Probleme absehbar:

1) Der neue Vorstand soll aus sechs (!!) Mitgliedern bestehen. Es werden also alle bisherigen Vorstandsmitglieder in den neuen Vorstand berufen. In Meschede wird sogar für den ausscheidenden bisherigen Vorstandsvorsitzenden extra ein neues Vorstandsmitglied ernannt. Dieser aufgeblähte Vorstand verursacht sehr hohe Kosten, denn wegen der größe des neuen Instituts dürften die bisherigen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder deutlich steigen.

2) Vorsitzender des neuen Vorstands soll der bisherigen Vorsitzende der Sparkasse mit Sitz in Brilon werden. Er ist dort seit Jahren im Amt. In dieser Zeit häufen sich die Berichte über steigende Fluktuation von Mitarbeitern und schlechten Service für die Kunden.

Daber stellt das Sparkassengesetz NRW klare Anforderungen an den Gemeinwohlauftrag der Sparkassen, z.B.:

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Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag
(1) Die Sparkassen haben die Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen.
(2) Die Sparkassen stärken den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie fördern die finanzielle Eigenvorsorge und Selbstverantwortung vornehmlich bei der Jugend, aber auch in allen sonstigen Altersgruppen und Strukturen der Bevölkerung. Sie versorgen im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Die Sparkassen tragen zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen bei.
(3) Die Sparkassen führen ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.”

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Kontrahierungspflichten
(1) Die Sparkassen sind verpflichtet, Spareinlagen in Höhe von mindestens einem Euro entgegenzunehmen.
(2) Die Sparkassen sind verpflichtet, für natürliche Personen aus dem Trägergebiet auf Antrag Girokonten zur Entgegennahme von Einlagen in Euro zu führen. …”

Zu Beginn der Sitzung des Kreistags findet wie immer eine EinwohnerInnen-Fragestunde statt. Dann kann jede(r) Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen.

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Antrag zur Arbeit der Ombudsstelle NRW und zu Vorwürfen gegenüber der Arbeit des Jugendamtes

By admin at 10:37 pm on Thursday, August 15, 2024

Die Fraktionen der SBL und der Linken/FW haben einen gemeinsamen Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kerisjugendhilfeausschusses eingebracht

“Sehr geehrter Herr Landrat,
im Namen unserer beiden Fraktionen beantragen wir folgende Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung der Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 02.10.2024 zu setzen:
• im öffentlichen Teil:
„Bericht über die Arbeit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW im Hochsauerland-kreis seit 2019“

Hierzu sollte ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin der Einrichtung in die Sitzung eingeladen werden.

Inhalt des Berichts sollten nicht nur Aussagen über die Quantität sein, sondern auch In-formationen über die Qualität der Arbeit und deren Ergebnisse für die betroffenen Kin-der, Jugendlichen und Eltern.

• im nichtöffentlichen Teil:
„Mündliche Stellungnahme der Jugendamtsleitung zu den in der Einwohner*innen-Fragestunde vom 21.06.2024 erhobenen und in einer Mail vom 05.08.2024 ergänzten Vorwürfen bezüglich der Arbeit des Jugendamtes in einem Jugendhilfefall“

Hierbei soll u.a. auch auf die Frage eingegangen werden, warum gerade in diesem Fall die Fallzuständigkeit einem Mitarbeiter des Jugendamtes übertragen wurde, der laut Arbeitsverteilungsplan normalerweise mit anderen Aufgaben betraut ist, und wie gene-rell die Bewertung von Mitteilungen betroffener Elternteile erfolgt.”

Anlass sind die Vorwürfe einer Mutter, der vom Kreisjugendamt ihre Kinder entzogen wurden. Dieser “Fall” soll nun aufgeklärt werden.

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14 Windräder im HSK sollen schon vor ihrer Errichtung “repowert” werden?!

By admin at 9:31 am on Sunday, July 28, 2024

Die SBL-Kreistagsfraktion hatte beim Landrat eine schriftliche Anfrage eingereicht, in der es um das vorzeitige Repowering von Windenergieanlagen (WEA) geht. Zunehmend sollen WEA repowered werden, bevor sie überhaupt errichtet worden sind. Das könnte dazu dienen, die normal üblichen Genehmigungsverfahren (z.B. mit Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfung) zu umgehen.
Der komplette Text der Anfrage steht hier: https://sbl-fraktion.de/?p=11508

Am 24.07. ging die Antwort des Landrats ein:
“zu Frage 1:
Im Kreisgebiet wurden seit Januar 2020 keine WEA vor Ablauf des 15. Jahres ihrer Nutzungszeit repowered.

Zu Frage 2:
Es wurden 14 Anträge für das Repowering von WEA vor deren Errichtung (§ 16b Abs. 7 BImSchG) eingereicht, 13 genehmigt, keine der Anlagen wurde bisher errichtet.

Zu Frage 3:
Es wurden 14 Anträge für das Repowering von WEA vor deren Errichtung (§ 16b Abs. 7 BImSchG) eingereicht, 1 Antrag ist noch nicht entschieden

Zu Frage 4:
Im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens werden nur Anforderungen geprüft, sowie durch das Repowering im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können, die für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 BImSchG erheblich sein können, dies gilt auch für die Artenschutzprüfung. Bei der Umweltverträglichkeit wird eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt. Auf Antrag des Vorhabenträgers ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG, mit Öffentlichkeitsbeteiligung, oder das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG durchzuführen.”

Immerhin 13mal wurde also das Repowering für gar nicht errichtete WEA bereits genehmigt, über einen weiteren derartigen Antrag wurde noch nicht entschieden. Da stellt sich die Frage, warum nicht gleich die Anträge für die tatsächlich geplanten WEA gestellt werden?
Die Antwort des Landrats zum veränderten Genehmigungsverfahren beim Repowering ist sehr vage. Es ergibt sich aber indirekt, dass der Antragsteller bei einem derartigen Schein-Repowering des vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG wählen kann, in dem viele Prüfungen entfallen, insbesondere auch Veröffentlichungen und Beteiligungen.

Aus der Antwort geht übrigens nicht hervor, wie viele Anträge auf Repowering für fast neue Anlagen gestellt wurden.

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