Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Mehr Informationen über die Folgen des Ausfalls des SIT!

By admin at 8:19 am on Friday, November 24, 2023

Nun sind es schon 26 Tage, in denen alle Dienstleistungen des Südwestfalen-IT ausgefallen sind. Infolge einer Cyber-Attacke können seit 30.10.2023 im HSK z.B. keine Kfz angemeldet werden, keine Führerscheine ausgestellt werden und keine regulären Personalausweise bestellt werden. Mittlerweile gibt es einige Ersatzlösungen. So können seit einigen Tagen Kfz nach mehreren Tagen Bearbeitungszeit Zulassungen mit PB- oder KB-Kennzeichen erhalten. Und EinwohnerInnen können von Brilon nach Bad Wünnenberg oder Willingen fahren und dort Personalausweise beantragen.

Bei vielen Betroffenen besteht aber große Unzufriedenheit mit der Informationspolitik der SIT. Die hat zwar eigens eine Firma für Krisenkommunikation aus Leipzig engagiert, aber das brachte keine sichtbaren Erfolge. So wurde am 06.11. auf der “Notfall-Internetseite” der SIT angekündigt: “Die SIT wird nun täglich über mögliche neue Erkenntnisse informieren.” Die Realität ist davon weit entfernt, denn in den 18 Tagen danach gab es genau dreimal neue Mitteilungen.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat nun für die nächste Kreistagssitzung (am Freitag, 08.12., ab 14 Uhr im Kreishaus in Meschede) diesen Antrag für die Tagesordnung eingebracht:”

“Sehr geehrter Herr Landrat,

für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistags beantragt die SBL-Kreistagsfraktion den TOP:
Bericht des Landrats über die Folgen des Totalausfalls aller Systeme der SIT

Dabei soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:
• Auswirkungen auf die von der Kreisverwaltung angebotenen Dienstleistungen
• Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung
• Aktueller Stand der Ersatzlösungen (z.B. durch Kooperation mit Nachbarkreisen)
• Zeitliche Perspektive für eine Wiederaufnahme des Normalbetriebs
• Maßnahmen zur Überprüfung der Server und PCs in der Kreisverwaltung (weiter uneingeschränkt nutzbar?)
• Weiter bestehende Gefährdungen der Datensicherheit
• Möglicherweise abgeflossene Daten
• Netzwerksegmentierung
• Zukunftsstrategie, z.B. Beauftragung anderer IT-Dienstleister und Erstellen von Havarieplänen
• Finanzielle Auswirkungen für die Kreishaushalte 2023 und 2024″

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Fundamentalopposition gegen den Nationalpark?

By admin at 11:54 pm on Tuesday, November 14, 2023

Die NRW-Landesregierung hat dazu aufgerufen, dass in NRW ein zweiter Nationalpark eingerichtet werden soll. Eine der sechs Regionen, die dafür in Frage kommen, ist der Arnsberger Wald. Dieses Gebiet liegt teilweise im HSK, teilweise im Kreis Soest. Zuständig für einen möglichen Antrag sind die Kreistage.

Nun steht das Thema am Mittwoch (15.11., 17 Uhr, im Kreishaus in Meschede) im Umweltausschuss auf der Tagesordnung, am 08.12. dann im Kreistag. Landrat und Kreisverwaltung empfehlen in ihrer Sitzungsdrucksache 10/821 den Gremien “nicht am Aufruf der Landesregierung NRW zur Nationalpark-Bewerbung teilzunehmen.” Dies würde eine endgültige Ablehnung bedeuten. Bemerkenswert: Irgendeine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen eines Nationalparks hat bisher nicht stattgefunden.

Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion für die Sitzungen des Umweltausschusses und des Kreistags am 02.11.2023 folgenden Änderungsantrag gestellt:
“Sehr geehrter Herr Landrat,
zum Beschlussvorschlag von Landrat und Kreisverwaltung in der Drs. 10/821 stellt die SBL-Kreistagsfraktion folgenden Änderungsantrag:
„Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, eine Exkursion in den Nationalpark Eifel zu organisieren, zu der die Mitglieder des Kreistags, des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und des Naturschutzbeirats eingeladen werden. Im Rahmen dieser Exkursion soll es vor Ort Gespräche mit verschiedenen Gruppen von Beteiligten geben, um sich über deren Erfahrungen mit dem und Bewertungen des Nationalparks Eifel zu informieren. Nach Auswertung der Ergebnisse dieser Exkursion in den Gremien treffen die Gremien eine abschließende Entscheidung, ob der HSK am Aufruf der Landesregierung NRW zur Nationalpark-Bewerbung teilnimmt.“

Begründung und Erläuterung:
Die Landesregierung hat angekündigt, dass NRW neben dem Nationalpark Eifel einen weiteren Nationalpark erhalten soll. Dadurch erwartet die Landesregierung positive ökologische und wirtschaftliche Effekte.
Der Arnsberger Wald ist eine der etwa sechs Flächen in NRW, die für die Ausweisung als Nationalpark geeignet sein könnten. Bei der Bewerbung um einen Nationalpark handelt es sich um eine weitreichende Entscheidung. Sie sollte daher gründlich vorbereitet werden. Über die Bewerbung muss vom HSK erst bis zum 31.03.2024 entschieden werden. Es bleibt also ausreichend Zeit für eine umfassende Information. In diesem Fall ist dafür ein Austausch mit Befürwortern und Gegnern des bereits in NRW bestehenden Nationalparks Eifel sehr sinnvoll.
Pauschale Bewertungen, wie sie die Kreisverwaltung in der Drs. 10/821 vornimmt („würde durch die neue Schutzkategorie „Nationalpark“ Ablehnung in der Bevölkerung entstehen, weil auch bereits in den vergangenen Jahren vorgegebene naturschutzfachliche Einschränkungen der Landnutzung (z.B. Baumartenauswahl, Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln) nicht die Zustimmung aller fand“), sind dagegen als alleinige Entscheidungsgrundlage nicht geeignet. Acht Umweltorganisationen (einschl. des SGV, Abt. Soest) schreiben dagegen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung:
„Wir rufen die Politik des Kreises Soest und des Hochsauerlandkreises auf, dieses Angebot der Landesregierung anzunehmen – zum Wohle unserer Natur, zum Nutzen für die Bewohner im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest, als großartiges Angebot zur Naherholung und zur Umweltbildung an viele naturinteressierte Menschen im weiteren Umkreis. Der Nationalpark Eifel hat sich als großer Erfolg erwiesen, ein Nationalpark Arnsberger Wald hat das Potential es auch zu werden!“
Bereits für den 20.10.2023 hatte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW die Kreise in den Nationalpark Eifel eingeladen, um sich vor Ort über die Vor- und Nachteile eines Nationalparks informieren zu können. Dieser Termin fand parallel zur letzten Kreistagssitzung statt, so dass nach unserer Kenntnis keine Beteiligung des HSK erfolgte.

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Obere Ruhrtalbahn unverzüglich wieder in Betrieb nehmen – Fahrgäste rechtzeitig über Veränderungen informieren

By admin at 11:50 pm on Friday, November 10, 2023

Die Mitgliederversammlung des Verkehrsclub Deutschland (VCD), Kreisverband Hochsauerland, hat am 09.11.2023 im Bahnhof Arnsberg folgende Resolution beschlossen:

Seit mehr als einem halben Jahr fahren keine Züge mehr zwischen Bestwig und Brilon-Wald. Damit sind die Bahnverbindungen aus dem HSK in Richtung Kassel ebenso lahmgelegt wie zwischen Brilon und dem Ruhrgebiet. Ursprünglich war zur Vorbereitung der Sanierung des Elleringhauser Tunnels eine Streckensperrung von nur etwa einem Vierteljahr angekündigt und sollte im August 2023 beendet werden. Mittlerweile gab es schon drei Verlängerungen für die Streckensperrung. Sie wurden alle erst äußerst kurzfristig angekündigt: erst mit drei Tagen Vorlauf, dann mit zwei Tagen und zuletzt erst nachdem die Züge schon wieder fahren sollten. Außer der viel zu lange dauernden Sperrung der Strecke ist auch die mangelnde Kommunikation der Deutschen Bahn völlig unverständlich.

Diese Situation belastet SchülerInnen, BerufspendlerInnen und alle anderen Bahnreisenden extrem. Der Schienenersatzverkehr benötigt viel mehr Zeit, fährt teilweise ohne Fahrplan und führt dazu, dass viele Anschlüsse nicht erreicht werden.

Die komplette Obere Ruhrtalbahn stellt für den Hochsauerlandkreis eine wichtige Verkehrsverbindung dar, deren Betriebsbereitschaft hohe Priorität hat. Und die Fahrgäste haben Anspruch auf solide und frühzeitige Informationen. Beides wurde von der Deutschen Bahn in den letzten Monaten nicht beachtet.

Daher fordert der VCD Hochsauerland:

· Die Deutsche Bahn soll dafür sorgen, dass der Bauzeitenplan für die Tunnelsanierung eingehalten wird, auch im weiteren Verlauf der Maßnahme.

· Die Deutsche Bahn soll unverzüglich darlegen, warum es zu der neuerlichen Verlängerung der Streckensperrung kam, wann nun definitiv die Wiedereröffnung der Bahnstrecke erfolgt und wie sie künftig die Kommunikation gegenüber den Fahrgästen erheblich verbessert.

· Bei künftigen SEV im Zusammenhang mit Streckensperrungen in diesem Bereich sollte die Deutsche Bahn auch Direktverbindungen zwischen Bestwig und Brilon sowie zwischen Olsberg und Brilon-Stadt einrichten; außerdem sollte darauf geachtet werden, dass nicht parallel Sperrungen der Bahnstrecke und der für den SEV benötigten Straßen erfolgen.

· Die Zweckverbände NWL und ZRL, die den Schienenpersonenverkehr bestellen und bezahlen sollen mit der Deutschen Bahn verbindliche Vereinbarungen treffen, dass der Schienenverkehr im HSK möglichst bald wieder funktioniert und die Kommunikation gegenüber den Fahrgästen künftig viel besser abläuft.

· Die Vertreter des Hochsauerlandkreises in den Gremien der beiden Zweckverbände sollen in ihren Gremien eine detaillierte Darstellung der bisherigen und künftigen Abläufe für diese und die beiden weiteren noch anstehenden Tunnelsanierungen im Kreisgebiet sowie Festlegungen für die Kommunikation seitens der Deutschen Bahn einfordern.

(Quelle: VCD-Kreisverband Hochsauerland)

UPDATE: Heute hat die Deutsche Bahn die 4. Verlängerung der Streckensperrung bekannt gegeben, für die Zeit vom 13.11. bis einschließlich zum 19.11.2023. Wird es die letzte sein???
https://bauinfos.deutschebahn.com/rf/re17_57_13-19112023_fahrplan.pdf

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2 Wochen Ausfall der IT – oder länger?

By admin at 12:20 am on Friday, November 3, 2023

Die meisten Verwaltungsprogramme des Hochsauerlandkreises und der anderen vier Kreise in Südwestfalen sowie der 59 kreisangehörigen Städte und Gemeinden laufen über die Server der Südwestfalen-IT (SIT), mit Standorten in Siegen und in Hemer. Seit Anfang der Woche ist die SIT komplett “down”. Denn unbekannte Hacker haben einen Teil der Daten auf den Servern der SIT verschlüsselt und versuchen nun, dafür Lösegeld zu erpressen. Es handelt sich um einen Cyberangriff mit sog. Ransomware.
Das hat in der Vergangenheit bei anderen betroffenen Kommunen dazu geführt, dass die Verwaltungen etwa ein Vierteljahr lang nur eingeschränkt arbeitsfähig waren.
https://unternehmen-cybersicherheit.de/hackerangriff-schwerin-normalbetrieb-erst-wieder-anfang-2022/

Auf der Homepage der SIT heisst es dazu (seit Montag 30.10. unverändert):
“Die Südwestfalen-IT (SIT) ist Ziel eines Cyberangriffs mit Ransomware (sog. Erpressungstrojaner) geworden, der aktuell die Handlungsfähigkeit der kommunalen Verwaltungen beeinträchtigt…
In der Nacht von Sonntag auf Montag wurden verschlüsselte Daten auf Servern der SIT gefunden, die auf einen unautorisierten externen Zugriff hindeuten. Unmittelbar im Anschluss begannen die Techniker noch in der Nacht mit der Analyse und ersten Schritten der Schadensbegrenzung. Am Montagmorgen tagte der hausinterne Krisenstab.
Um die Weiterverbreitung der Schadsoftware innerhalb des Netzwerks zu verhindern, wurden die Verbindungen des Rechenzentrums zu und von allen Verbandskommunen gekappt. Infolgedessen können die Verwaltungen derzeit nicht auf die von der SIT bereitgestellten Fachverfahren und Infrastrukturen zugreifen und sind in ihren Dienstleistungen für die Bürger stark eingeschränkt.”
www.sit.nrw

Nachdem zunächst bei der Dauer des Ausfalls nur von Tagen geredet wurde, geht es nun schon um mehrere Wochen. Die Kreisverwaltung des HSK veröffentlichte heute (am 02.11.) Nachmittag folgende Presseerklärung:
“Längerer Ausfall der IT-Systeme vermutet – Kfz-Zulassungsstellen Samstag geschlossen
Die Kreisverwaltung geht nach den neuesten Informationen davon aus, dass die betroffenen IT-Anwendungen auch in der kommenden Woche (6. bis 12. November) nicht laufen werden. Mails, die an den Hochsauerlandkreis gesendet werden, kommen nach wie vor nicht an und sie werden voraussichtlich auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt. Der Kreis bittet deshalb die Bürgerinnen und Bürger, die seit dem späten Sonntagabend, 29. Oktober, eine Mail gesendet haben, ihr Anliegen per Post oder per Telefon erneut vorzutragen. Da Kfz-Zulassungen nach wie vor nicht möglich sind, bleiben die Zulassungsstellen in den Kreishäusern Arnsberg, Brilon und Meschede am Samstag, 4. November, geschlossen.”
https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1141913.html

Die aktuelle Situation führt dazu, dass z.B. keine Kfz angemeldet werden können, keine Führerscheine ausgegeben werden können, keine Personalausweise und Geburtsurkunden beantragt und ausgestellt werden können und fast alle betroffenen Kommunen keine Mails empfangen und senden können. Und die Gremienmitglieder können keine Sitzungsunterlagen abrufen. Aufgabe der Kreisverwaltung und der Gemeindeverwaltungen ist es nun, nach Ersatzlösungen zu suchen, die möglichst schnell starten können.

Die wichtigste Aufgabe ist jetzt die Lösung der akuten Probleme. Danach muss aber hinterfragt werden, ob die Geschäftsführung der SIT ausreichend Vorsorge gegen solche Hackerangriffe und deren Folgen getroffen hat. Klar ist, dass es keinen 100%-igen Schutz gegen Cyberkriminalität gibt. Aber jedes derartige IT-Unternehmen benötigt ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept, u m die Risiken möglichst gering zu halten und im Falle eines Angriffs einen baldigen Neustart sicherzustellen. Der Verlauf einiger Sitzungen der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats der SIT lässt Zweifel wachsen, ob von der SIT dem IT-Sicherheitskonzept ausreichend Aufmerksamkeit gewidmet wurde.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat noch am Montag folgendes Schreiben an den Landrat geschickt:
“Situation der IT-Anwendungen, Dienstleistungen und Gremiensitzungen
Sehr geehrter Herr Landrat,
seit heute gibt es den Totalausfall aller IT-Systeme der SIT. Die Folgen könnten längere Zeit anhalten; vor zwei Jahren hat es in einer ähnlichen Situation im Landkreis Ludwigslust-Parchim und in Schwerin etwa ein Vierteljahr gedauert, bis die Verwaltungen wieder voll arbeitsfähig waren.
Bitte informieren Sie die Fraktionen zeitnah über die Möglichkeiten und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung möglichst vieler Dienstleistungen der Kreisverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Betriebe.
Außerdem möchten wir informiert werden, ob auch im HSK mit einer Verlegung von Sitzungs-terminen zu rechnen ist, wie es in mehreren größeren Städten in Südwestfalen (Arnsberg, Lüdenscheid) heute bereits angekündigt wurde.”

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Wie geht es weiter mit dem Radweg zwischen Hüsten und Sundern?

By admin at 12:27 am on Thursday, October 26, 2023

Seit mehr als einem Jahrzehnt wird er geplant: Der Radweg zwischen Arnsberg-Hüsten und Sundern. Derzeit müssen Radfahrende einen Teil der Strecke auf der Fahrbahn einer viel befahrenen Bundesstraße – mit reichlich Lkw-Verkehr zurücklegen. Jahrelang gab es Probleme mit dem Grundstückserwerb im Bereich Müschede- Reigern. Nun wurde das gelöst – aber dann melde sich die Landesstraßenbauverwaltung (“Straßen.NRW”). Über die Lokalpresse wurde wurde von dieser Behörde bekannt gegeben, dass der Boden der geplanten Trasse angeblich nicht tragfähig sei und eine darunter liegende Gasleitung gefährdet würde.
https://www.wp.de/staedte/arnsberg/arnsberg-herber-daempfer-fuer-radweg-an-der-b-229-id239746723.html

“Der Landesbetrieb hat … jetzt mitgeteilt, dass aufgrund ‘neuer und tiefgreifender Erkenntnisse derzeit kein Zeitpunkt einer Fertigstellung des Radweges benannt werden kann’.
Warum nicht? ‘Die Entwurfs­planung des Radweges, die durch ein externes Ingenieur-Büro aufgestellt wird, wurde inzwischen um ein Baugrundgutachten vervollständigt’, heißt es dazu vom Landesbetrieb. Die Ergebnisse dieser Baugrunduntersuchungen zeigten unter anderem die Ermittlung der genauen Höhenlage der nach derzeitiger Planung vorgesehenen Überbauung der Gasleitung sowie die grundsätzliche Beschaffenheit des anstehenden Bodens und des Grundwassers auf. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit einer veränderten Planung des bahnnahen Abschnittes – dieser müsse mit Blick auf die Höhenlage angepasst werden.”

Zur Erinnerung: Es geht hier nicht um eine Straße für Schwerverkehr oder um Gleise für Güterzüge, sondern um einen Radweg! Diese Aussagen stießen bei vielen BürgerInnen und Gruppen auf große Verwunderung, auch bei der SBL.

Daher richtete das Arnsberger SBL-Ratsmitglied Gerd Stüttgen in Abstimmung mit der SBL-Kreistagfraktion jetzt den folgenden Antrag an den Arnsberger Bürgermeister:

“Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit Bestürzung musste zur Kenntnis genommen werden, dass laut Auffassung des Landesbetriebs Straßen der zwischen Arnsberg-Müschede und Sundern-Reigern geplante Radweg entlang der B 229 nach Mitteilung von Straßen NRW nun nicht wie geplant realisiert werden soll.

Damit kann ein für die Verkehrssicherheit und den Tourismus essentieller Radweg zeitnah vermutlich nicht realisiert werden, obwohl die Planungen dazu schon mind. 15 Jahre andauern.

Die SBL Arnsberg und ich als Ratsmitglied beantragen daher, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen und dazu einen Vertreter/eine Vertreterin von Straßen.NRW einzuladen.

Dabei sollten folgende Fragen geklärt werden:

1. Warum konnte trotz rd. 15-jähriger Planungsgszeit noch immer keine Trasse für den Radweg gefunden werden?

2. Worin bestehen dezidiert die neuen Hindernisse einer zügigen Realisierung des in Rede stehenden Radweges?

3. Seit wann sind Straßen.NRW diese neuen Hindernisse bekannt?

4. Was unternimmt Straßen.NRW, um doch noch eine zeitnahe Realisierung des Radweges zu ermöglichen?

5. Wann kann nach Ansicht von Straßen.NRW mit einer Fertigstellung des Radweges gerechnet werden, und welche Voraussetzungen müssen dazu von wem erfüllt werden?

6. Was können der Bürgermeister und die Gremien der Stadt Arnsberg unternehmen, um die geplante Errichtung des Radweges zu beschleunigen?”

Die SBL hat deswegen auch bereits Gespräche mit anderen Fraktionen aufgenommen.

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Von angeblichen Kleingeistern …

By admin at 10:26 pm on Sunday, October 22, 2023

(Bericht von der Kreistagssitzung am 20.10.2023)

Wenn ein alter verbitterter AfD-Mann jemanden als „Kleingeist“ bezeichnet und eine junge SPD-Krankenpflegekraft-Frau behauptet, dass andere von ihrer Thematik keine Ahnung haben …….
….. ja dann war wieder Kreistagssitzung im Hochsauerlandkreis!

Und dass der Landrat mal wieder alle demokratischen Anstandsregeln im Umgang mit den Fraktionen von SBL und Linke/FW missachtet hat, das sei diesmal nur am Rande erwähnt!
Es war eigentlich die Sitzung, in der es vorrangig um die Einbringung des Haushalts 2024 ging. Hierfür wird es ja erst in der Dezember-Sitzung die Antworten und die Diskussionen der Fraktionen geben.

Grund für die an einigen Stellen unfaire Diskussion war der Bericht zur Ausführung des diesjährigen Haushalts (Drucksache 10/808 und Anlage). Es ging dabei u.a. um die Renovierungskosten von Räumlichkeiten auf dem Flugplatz Meschede-Schüren für den zukünftig dort stationierten Intensivtransporthubschrauber (ITH). Eigentlich sollte die Bereitstellung dieses Hubschraubers von dem Arnsberger „Allround-Investors“ Marcel Kaiser auf dessen wirtschaftlichem Risiko finanziert werden, so hatte es die Kreisverwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss im März 2023 zugesagt. Jetzt sollen aus dem laufenden Haushalt mal soeben 85.000 € Kreismittel „locker“ gemacht werden, obwohl jeder im Saal schon wusste, wie eng die Finanzsituation im Jahr 2024 wird, und im nächsten Jahr weitere mindestens 25.000 €.

Und bei dieser Diskussion beteiligten sich nun der alte verbitterte AfD-Mann und die junge SPD-Krankenpflegekraft. Wenn man von der AfD als „Kleingeist“ bezeichnet wird, fühlt man sich als Demokrat fast geadelt. Aber wenn von jungen Menschen im Kreistag gesagt wird, dass die Fraktionsvorsitzenden von FW/LINKE sowie der SBL keine Ahnung haben, was ein Intensivtransporthubschrauber ist und welche Aufgaben er hat, und daneben auch behauptet wird, nur sie selbst wisse, worum es dabei gehe, dann ist das aus Sicht des Autors entweder jugendliche Arroganz oder einfach nur eine Unverschämtheit. Inhaltlich geht es dabei darum, welche Einsätze ein solcher ITH außer der Verlegung von PatientInnen von einer Klinik in eine andere übernehmen darf, ob er also irgendwie auch Rettungseinsätze unterstützen kann) Unsere Fraktionen haben zudem mehrere sehr erfahrene Akteure aus dem Gesundheitswesen in ihren Reihen…
Hier ein Tipp: Ein persönliches Gespräch mit den Mitstreiter*innen im Kreistag kann schon im Vorfeld viele Vorurteile abbauen!

Und was gibt es noch Wichtiges aus der Sitzung zu berichten?
Die Einwohner*innen-Fragestunde wurde diesmal von einer Frau aus Olsberg genutzt, die auf die Missstände bei der Vergabe der dortigen neuen Kindertageseinrichtung hinwies. Anstatt vor Ort gemeinsam dafür zu sorgen, dass ein von allen Eltern akzeptierter Träger gefunden wird, der in schimmelfreien Räumen die Kita betreibt, hat man lieber wochenlang nach der seit der Kreistagssitzung bekannten „Whistleblowerin“ gesucht. Gut ist es für die engagierte Erzieherin, dass auch im Sauerland es nicht mehr erlaubt ist „zu teeren und zu federn“.

Bei der Veränderung des kreisweiten Mobitickets (Sozialtickets) auf das ganze Bundesgebiet über das Deutschlandticket mit einer Preiserhöhung von 2 € pro Monat, wurde von der Verwaltung festgestellt, dass dieses von der SBL beantragte und von der damaligen Linksfraktion unterstützte Sozialticket seit 2016 sehr gut angenommen wurde (Drucksache 10/789).

Für die Firma Westfalenbus GmbH ist das ÖPNV-Angebot im Linienbündel HSK-West nicht mehr finanzierbar; sie fuhr bisher ohne öffentliche Zuschüsse. Deswegen soll die Vergabe an die vom Hochsauerlandkreis und vom Kreis Soest finanzierte RLG gehen. Diese wird dann höchstwahrscheinlich die Firma Westfalenbus weiter für sich auf deren alten Linien fahren lassen (Drucksache 10/787), und dafür sind im Kreishaushalt weitere 3,7 Mio Euro vorgesehen. Sinnvoll wäre es, wenn in dem Zusammenhang über eine Ausdehnung einiger Linien (z.B. zwischen Brilon und Marsberg und zwischen Meschede und Schmallenberg) in die Abendstunden nachgedacht würde. Dieser Wunsch wurde von der Sauerländer Bürgerliste geäußert und wird von der Fraktion FW/LINKE unterstützt.

(Bei diesem Artikel handelt es sich um eine ergänzte Fassung des Berichts des Kreistagskollegen Dietmar Schwalm)

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Kreistag soll Einnahmeverzicht aus Gewerbemüll beschließen

By admin at 10:19 am on Thursday, October 19, 2023

Am Freitag (20.10.) um 15 Uhr trifft sich der Kreistag im Großen Sitzungssaal zu seiner 4. Sitzung in diesem Jahr. Zu Beginn findet (wie immer) einer Einwohnerfragestunde statt, in der alle Einwohnerinnen und Einwohner Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen können.

Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt ist die Einbringung des Entwurfs für den Kreishaushalt 2024 durch den Landrat. Durch die Tagespresse ließ der Landrat bereits bekannt geben, dass er mit einem Rekorddefizit von 23,5 Mio Euro plant; die Mitglieder des Kreistags haben darüber noch keine Information erhalten.

In diesem Zusammenhang bedeutsam ist auch der Bericht des Kämmerers über die Ausführung des Haushalts für das laufende Jahr 2023. Dabei gibt er einen Überblick, welche wesentlichen Veränderungen es gegenüber dem beschlossenen Haushalt gibt. Im Ergebnis wird für das Jahr 2023 nun nur noch mit einem Defizit von 0,3 Mio gerechnet, 5 Mio Euro weniger als erwartet. Die dazu gehörige Sitzungsdrucksache 10/808 wurde übrigens erst verspätet vorgelegt.

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes soll der Kreistag nach dem Vorschlag des Landrats zwei Beschlüsse zur Änderung des Haushalts 2023 fassen, die beide sehr diskussionsbedürftig sind.
Denn bisher war vorgesehen, dass die “Gesellschaft für Abfallwirtschaft
Hochsauerland mbH” (GAH) 1,5 Mio Euro aus ihren Einnahmen an die Kreiskasse abführt. Die GAH betreibt die Abfalldeponie in Frielinghausen (bei Meschede, in der Nähe des Hennesees). Dort werden seit 2005 nur noch Gewerbeabfälle abgelagert, keine Abfälle aus Haushalten. Diese Gewerbabfälle werden überwiegend von außerhalb des Kreisgebiets angeliefert und sind hochbelastet, denn diese Deponie ist in die Deponieklasse III eingestuft, kann also fast alle Abfallarten annehmen. Der Durchschnittserlös pro Tonne liegt bei nur etwa 40 Euro. Hausmüll wird vom anderen kreiseigenen Abfallbetrieb (AHSK) eingesammelt, sortiert, teilweise verwertet und der Restmüll dann in einer Müllverbrennungsanlage entsorgt. Für den Hausmüll müssen die Gemeinden 238 Euro je Tonne an den AHSK zahlen. GAH und AHSK sind eng verbunden; so beschäftigt die GAH z.B. kein eigenes Personal, sondern nutzt das Personal des AHSK und bezahlt dafür. Ob diese Erstattungen ausreichend sind, ist wegen der Intransparenz des Verfahrens nicht nachvollziehbar; die Vermutung liegt nahe, dass der sehr niedrige Preis für Gewerbemüll indirekt durch die Einnahmen aus dem Hausmüll subventioniert wird.
In die Deponie bei Frielinghausen wurden mehr als 90 Mio Euro investiert, die zum großen Teil vom HSK bereit gestellt wurden. Die Abführung von 1,5 Mio Euro von der GAH an den Kreishaushalt ist also nur eine (geringe) Verzinsung für den Kapitaleinsatz des Kreises. Sie soll nun nach dem Vorschlag von Landrat und Kämmerer für das laufende Jahr ganz entfallen. Angesichts des angekündigten Riesendefizits im nächsten Kreishaushalt ist dies nicht nachvollziehbar und bedeutet im Ergebnis, dass die Bürgerinnen und Bürger hochbelastete Gewerbeabfälle von außerhalb noch mehr subventionieren als bisher schon.

Auch der andere Beschlussvorschlag bedarf der näheren Betrachtung. Geplant ist, zusätzlich 85.000 Euro für Umbauarbeiten an Gebäuden des kreiseigenen Flugplatzes in Meschede-Schüren bereit zu stellen, vor allem damit dort ein Intensivttransporthubschrauber (ITH) stationiert werden kann. Im nächsten Jahr sollen weitere 30.000 Euro hinzukommen. Dieser ITH ist sehr strittig, weil damit ein hoher Aufwand an Fachpersonal und anderen Ressourcen verbunden ist, aber fast kein zusätzlicher Nutzen. Die von den Patienten und ihren Krankenkassen zu tragenden Kosten belaufen sich auf etwa 90 Euro pro Minute. Deutschlandweit sind bisher 16 ITH im Einsatz.
In Wikipedia werden ITH so beschrieben: “Der Intensivtransporthubschrauber (ITH) ist ein Luftrettungsmittel, dessen Einsatzschwerpunkt in der Verlegung von Intensivpatienten auf dem Luftweg liegt. Diese Verlegungen setzen voraus, dass der Patient bereits in klinischer Obhut in einer Intensivstation ist und ein schneller Transport in ein Spezialklinikum aus medizinischer Sicht dringend erforderlich ist. Das unterscheidet ihn vom Rettungshubschrauber (RTH), der für sogenannte Primäreinsätze, also die Notfallrettung eingesetzt wird. Verlegungen nennt man daher im Rettungsdienst allgemein Sekundäreinsatz.”
Solche Hubschrauber haben also nur sehr begrenzte Einsatzmöglichkeiten (viel geringer als bei einem Rettungshubschrauber) und dürfen z.B. nur bei Tageslicht fliegen. Betreiber des ITH ist eine Gesellschaft aus Arnsberg, die vom HSK bereits zahlreiche Aufträge für die Gestellung von Notärzten erhalten hat, teilweise ohne Ausschreibung. Noch im März war von der Kreisverwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss versichert worden, dass für den ITH kein Geld aus Mitteln des Kreises fließen würde. Aber schon damals hatte die SBL-Kreistagsfraktion Bedenken geäußert, ob das so bleiben würde. Die Wende kommt nun sehr schnell. Geschäftsführender Gesellschafter des Betreibers des ITH ist übrigens der Arnsberger CDU-Stadtverbandsvorsitzende…

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SEV im HSK: Es wird noch schlimmer!

By admin at 10:31 pm on Friday, October 13, 2023

Bahnfahrer werden im Hochsauerlandkreis derzeit nicht verwöhnt.

So verlängert sich die Fahrt zum und vom wichtigen Umsteigebahnhof Dortmund Hbf um eine halbe Stunde, weil die direkte Verbindung zwischen Fröndenberg und Dortmund-Hörde gesperrt ist und alle Züge über Witten und Schwerte umgeleitet werden.

Noch ungünstiger aber sind die Verbindungen in Richtung Kassel, zum anderen wichtigen Umsteigebahnhof. Bereits seit Anfang Mai besteht zwischen Bestwig und Brilon-Wald Schienenersatzverkehr (SEV), wegen der Vorbereitung der Sanierung des Elleringhauser Tunnels. Dieser SEV sollte ursprünglich bis zum 28.08. dauern, wurde dann mit einer Ankündigung nur 3 Tage vorher um 7 Wochen verlängert. Aber auch der Termin 15.10. wird nicht eingehalten. Diesmal wurde nur 2 Tage vorher eine Verlängerung um weitere 3 Wochen angekündigt, bis voraussichtlich zum 03.11. In einer internen Mitteilung der DB heisst es: “Ursache hierfür ist eine Verzögerung bei der Inbetriebnahme des neuen Gleises im Tunnel… Dieses Gleis muss mit seinen Weichen und Signalen an die Stellwerke angebunden werden.”
Muss das ein halbes Jahr dauern. Und ob dieser SEV am 03.11 wirklich zu Ende geht?

Damit nicht genug. Der SEV wird durch mittlerweile gleich 4 große Straßenbaustellen mit Umleitungen ausgebremst: zwei in Brilon-Stadt, eine in Brilon-Altenbüren und eine in Olsberg. Dies verlängert die Fahrzeiten weiter. In der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses thematisierte die SBL-Kreistagsfraktion, ob sich die Bahn- und Straßenbaustellen nicht besser koordinieren ließen. Antwort der Kreisverwaltung: Das sei nicht möglich, wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten und der komplexen Planungen…

Aber es wird noch schlimmer. Schauen wir uns eine Bahnfahrt von der Kreisstadt Meschede nach Kassel an. Die dauert unter normalen Verhältnissen im durchgehenden Zug der Linie RE 17 100 Minuten, z.B. bei Abfahrt um 08:16 Uhr mit Ankunft um 09:56 Uhr. Wer diese Fahrt im Zeitraum vom 24.10. bis zum 01.11. antritt, braucht fast zwei Stunden länger pro Weg. Denn dann verkehren die Züge der Linie RE 17 nur bis Bestwig und (nach SEV-Fahrt) von Brilon-Wald nur bis Marsberg. Von dort geht es mit dem zweiten SEV weiter nach Warburg, dann Umstieg in den dritten SEV nach Kassel. Am Ende benötigt man auf einer Fahrt über ca. 90 km länger als mit dem E-Bike??? Dafür hat man das besondere Erlebnis, auf dieser relativ kurzen Strecke drei verschiedene Schienenersatzverkehre kennenzulernen, mit langen Fahr- und Umsteigezeiten…

Auch auf einer Bahnfahrt von Soest nach Kassel sieht es aktuell nicht viel besser aus. Wegen der Folgen eines schweren Güterzugunglücks war die Strecke zwischen Geseke und Paderborn fünf Wochen lang gesperrt. Morgen (am 14.10.) wird sie wieder geöffnet, aber nur für genau zwei (!) Tage. Danach ist sie wieder für eine Woche gesperrt, wegen Brückenbauarbeiten in Paderborn. Koordination misslungen!

UPDATE am 15.10.:
Auch heute wird in der “offiziellen” Navigator-App der DB noch der falsche Eindruck erweckt, als würde morgen früh der Zug von Meschede nach Kassel-Wilhelmshöhe durchfahren.
DBApp-20231015

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Bobbahn Winterberg benötigt mehrere Mio Euro für Investitionen

By admin at 4:11 pm on Sunday, October 1, 2023

Auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion stand in dieser Woche ein “Bericht aus der Gesellschafterversammlung der Bobbahngesellschaft SZW GmbH” auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses des HSK.

Dadurch wurde öffentlich, dass an der Bobbahn in Winterberg mehrere große Investitionen anstehen. So soll die elektroakustische Anlage (ELA), mit der u.a. die BesucherInnen an der Bahn informiert werden, für 1,1 Mio Euro erneuert werden. 830.000 Euro sind für die Sanierung von Ammoiakanlage des Kühlsystems eingeplant.

Weiterer, noch nicht bezifferter Investitionsbedarf besteht durch Leckagen an Leitungen, für den Blitzschutz und an einer Rodel-Startanlage.

Um dies zu finanzieren, sollen für zunächst 2 Jahre die Tilgungen der Darlehen, die die beiden Gesellschafter der Bobbahn gewährt haben, ausgesetzt werden. Gesellschafter sind je zur Hälfte der Hochsauerlandkreis und die Stadt Winterberg. Die Summe dieser Darlehen betrug zu Beginn des Jahres 1,264 Mio Euro. Die Gesellschafter zahlen für den Betrieb des Bobbahn außerdem einen jährlichen Zuschuss, der für 2023 mit 1,38 Mio Euro veranschlagt war.

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Viele Nahverkehrsthemen im Wirtschaftsausschuss; Westfalenbus will Linienverkehr aufgeben

By admin at 2:14 pm on Friday, September 22, 2023

Am Montag (25.09.) tagt ab 17 Uhr im Kreishaus in Meschede der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus. 3 der 6 Tagesordnungspunkte wurden von der SBL-Kreistagsfraktion beantragt.

Ein Antrag betrifft de Überlegungen zur künftigen Mobilität in ländlichen Regionen. Als Referent ist der Berliner Mobilitätsforscher Prof. Andreas Knie eingeladen. Er stammt aus dem Siegerland und ist jetzt am Wissenschaftszentrum in Berlin tätig. Näheres zu seiner Person findet sich hier: https://www.wzb.eu/de/personen/andreas-knie

Bei der Bobbahn scheinen außergewöhnlich umfangreiche Investitionen anzustehen. Daher hat die SBL einen Bericht aus der Gesellschafterversammlung der Bobbahngesellschaft SZW GmbH beantragt.

Und Bahnfahren im HSK ist derzeit mit erheblichen Hindernissen verbunden. Dazu trägt bei, dass der seit Anfang Mai bestehende Schienenersatzverkehr (SEV) zwischen Bestwig und Brilon-Wald nicht wie angekündigt zum 25.08.2023 endete, sondern nun mindestens bis zum 15.10.2023 fortgesetzt wird. Gleichzeitig behindern zahlreiche parallele Straßenbaustellen bei Olsberg und Brilon den SEV erheblich, so dass trotz bereits sehr langer geplanter Fahrzeiten der vorgesehene Anschlusszug nicht erreicht werden kann. Zu diesen Verkehrsplanungen soll die Kreisverwaltung berichten.

Spannung verspicht auch der TOP mit dem unscheinbaren Titel “Vorbereitung der Vergabe für das Linienbündel HSK-West”. Hintergrund ist, dass die Bahntochter Westfalenbus GmbH (WB) gegenüber der Bezirksregierung angekündigt hat, die von ihr gefahrenen Buslinien nur noch bis zum 31.10.2023 in der bisherigen Weise betreiben zu wollen. Die WB fährt etwa die Hälfte der Buslinien im HSK, und das bisher eigenwirtschaftlich, also ohne jeden finanziellen Zuschuss des HSK. Die andere Hälfte der Linien wird von der RLG gefahren. Deren Hauptgesellschafter sind der HSK und der Kreis Soest, und sie benötigt pro Jahr etwa 7 Mio Euro aus den Kreiskassen.

In der Drucksasche 10/787 heisst es dazu:
“Mit Verweis auf die zwischenzeitlich eingetretenen negativen Entwicklungen von Einnahmen und Kosten, die sich stark zu Lasten eigenwirtschaftlich tätiger Verkehrsunternehmen auswirken, hat die WB mit Schreiben vom 09.08.2023 für ihre Verkehrsleistungen in allen drei Linienbündeln im Hochsauerlandkreis bei der Bezirksregierung Arnsberg formal den Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht zum 01.11.2023 gestellt. Die Entscheidung der Genehmigungsbehörde ist Gegenstand des nun beginnenden Verwaltungsverfahrens und steht noch aus.”
“Sofern die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde zwischenzeitlich dem Entbindungsantrag der WB stattgeben sollte, ist beabsichtigt, die Unterbrechung der Verkehrsdienste der WB für den Übergangszeitraum bis zum 01.06.2025 durch eine Notmaßnahme nach Art. 5 Abs. 5 VO 1370/2007 abzuwenden. Hierdurch würde bis zur Erteilung eines neuen öDA eine Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach wie vor gewährleistet. Entsprechende Maßnahmen werden dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.”

Als Ergebnis könnte die kreiseigene Busgesellschaft RLG beauftragt werden, die Leistungen von der Westfalenbus GmbH zu übernehmen und voraussichtlich die WB als Subunternehmen mit den bisher von ihr erbrachten Fahrleistungen beauftragen. Der HSK wird dafür etwa 3 Mio Euro pro Jahr zusätzlich an die RLG zahlen müssen.

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HSK-SPD und HSK-Grüne rücken weiter zur CDU

By admin at 10:32 pm on Friday, September 15, 2023

Wie lassen sich Veränderungen in den Einstellungen von politischen Parteien gut feststellen? Wenn sie ihre Haltung zu genau derselben Frage im Abstand von einigen Jahren verändern.

Eine solche Veränderung ließ sich in der letzten Kreistagssitzung gut beobachten. Die SBL-Fraktion hatte eine Änderung der Hauptsatzung des HSK beantragt: Personalentscheidungen über Führungskräfte der obersten Ebene sollen nicht mehr alleine durch den Landrat getroffen werden, sondern unter Mitwirkung des Kreistags. Die Beteiligung des Kreistags oder des Kreisausschusses ist von der Kreisordnung des Landes NRW vorgesehen und wird in vielen Kreisen in NRW so praktiziert, z.B. in den Nachbarkreisen Soest, Paderborn, Olpe und Unna.
Aktueller Anlass für den SBL-Antrag war die Missachtung der Mitwirkungsrechte des Kreisjugendhilfeausschusses bei der Neubesetzung der Stelle der Jugendamtsleitung. Für diese Entscheidung schreibt bereits der Sozialgesetzbuch eine vorherige Beteiligung des Ausschusses vor.

Nun hatte die SBL folgende Änderung beantragt:
“Für die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Bediensteten des Kreises ist der Landrat/die Landrätin zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Entscheidungen, die für Bedienstete in Führungsfunktionen deren beamtenrechtliches Grundverhältnis oder deren Arbeitsverhältnis zum Kreis verändern, trifft der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat/der Landrätin, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Kommt ein solches Einvernehmen nicht zustande, kann der Kreistag diese Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Kreistagsmitglieder treffen.”

Bereits in der Sitzung des Kreistags am 04.12.2009 hatte die SBL bei der Beratung der Neufassung der Hauptsatzung einen identischen Antrag gestellt. Damals wurde er im Kreistag von mehreren Fraktionen ausdrücklich unterstützt. Im Protokoll der Sitzung vom 04.12.2009 werden die Stellungnahmen der Fraktionvorsitzenden von SPD und Grünen so wiedergegeben: “Herr Schneider teilt mit, dass die SPD-Fraktion dies bereits 2004 vorgeschlagen habe, dieser Vorschlag jedoch abgelehnt wurde. Er schließt sich den vorliegenden Anträgen von Herrn Loos … an. Herr Vollmer stimmt den Ausführungen von Herrn Loos und Herrn Schneider zu.”

Doch 2023 ist das ganz anders. SPD und Grüne lehnen den Antrag ab.
Dass der Landrat nicht möchte, dass der Kreistag mehr Einfluss erhält, ist nicht verwunderlich. Und dass “seine” CDU-Fraktion das dann auch nicht möchte, ist ebenfalls nicht überraschend. Und FDP und AfD stimmen mal wieder – wie so oft – mit der CDU ab. Bedenklich ist aber, dass nun auch SPD und Grüne nicht mehr die Handlungsmöglichkeiten des Kreistags stärken möchten. Warum hat sich das seit 2009 verändert?

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Landrat/CDU/FDP/AfD lehnen im Kreistag verbilligtes Deutschland-Ticket für Azubis ab

By admin at 9:40 am on Friday, September 1, 2023

Am Mittwoch (30.08.) im Kreistag ging es auch darum, allen Schülerinnen und Schülern ein verbilligtes Deutschland-Ticket anbieten zu können. Landrat und Kreisverwaltung hatten vorgeschlagen, dies nur für Schülerinnen und Schüler in Vollzeit-Bildungsgängen zu tun. Am 21.09. hatte die SBL-Fraktion den Änderungsantrag eingebracht, dies auch für die Berufsschülerinnen in Teilzeit-Ausbildungsgängen anzubieten, also für die jungen Menschen in Berufsausbildung. Sie sollten das Ticket für einen Eigenbeitrag von 29 Euro pro Monat erwerben können, zu den gleichen Bedingungen, wie diejenigen SchülerInnen an Gymnasien, Sekundarschulen, Realschulen, Hauptschulen und Grundschulen, die nicht bereits Anspruch auf ein kostenloses Schulwegticket haben. Einen Tag später brachte auch die SPD-Fraktion einen gleichartigen Antrag ein.
Zu diesem Thema siehe: http://sbl-fraktion.de/?p=11103, http://sbl-fraktion.de/?p=11087

Im Kreistag verhinderte jedoch ein seltsames Bündnis aus Landrat, CDU, FDP und AfD diesen Beschluss. Die Antragsteller SBL und SPD wiesen auf die Einsparungen aus der Umwandlung der bisherigen Monatskarten für SchülerInnen mit Anspruch auf Schulwegtickets in 49-Euro-Tickets hin. Sie seien hoch genug, um die Bezuschussung von 20 Euro pro Monat für die KäuferInnen des Deutschlandtickets zu finanzieren. Das würde auch dann noch gelten, wenn die Hälfte der BerufsschülerInnen den Zuschuss erhielte.
Das “neue Bündnis” unterstellte jedoch, dass 100% aller Auszubildenden das verbilligte Ticket erwerben und den Zuschuss in Anspruch nehmen würden; dann wären die Kosten für den Kreis zu hoch. Dabei war von der Kreisverwaltung für die allgemeinbildenden Schulen nur eine Beteiligungsquote von 10 bis 20 Prozent genannt worden… Außerdem wies das “neue Bündnis” darauf hin, dass die Auszubildenden ja Einkommen erzielen würden.
Dass die Berufsausbildungsvergütungen aber vielfach für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, dass Auszubildende höhere Kosten haben und ihr verfügbares Einkommen häufig den Bafög-Satz nicht überschreitet, scheint Landrat/CDU/FDP/AfD nicht bewusst zu sein.

Die Abstimmung war für den HSK-Kreistag ungewöhnlich knapp: Der Antrag von SBL und SPD wurde mit 21:28 Stimmen abgelehnt.
Schade, dass SPD und die Mehrheit der Grünen nicht bereit waren, die vorher von der Linken für diesen Tagesordnungspunkt beantragte geheime Abstimmung zu unterstützen. Denn erfahrungsgemäß ist in der CDU-Fraktion im Vorfeld der KandidatInnenaufstellung für die nächste Kommunalwahl die Bereitschaft, in einer offenen Abstimmung eine von der Fraktionsführung abweichende Meinung zu vertreten, sehr gering ausgeprägt. In einer geheimen Abstimmung hätte vielleicht der eine oder die andere aus der CDU seine abweichende Meinung auf dem Stimmzettel geäußert.
So aber sind Behauptungen von CDU/FDP, mehr junge Menschen für eine Berufsausbildung motivieren zu wollen, offensichtlich nicht ernst zu nehmen.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Am selben Nachmittag wurden von der Mehrheit im Kreistags Kreisausschuss einige viel zu teure Aufträge vergeben… Da dies nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte sind, können wir hier leider keine Einzelheiten nennen.

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Weitere Sitzung des Kreistags, mit SBL-Anträgen

By admin at 11:45 pm on Saturday, August 26, 2023

Am Mittwoch, 30. August, trifft sich der Kreistag des HSK zu einer zusätzlichen Sitzung. Diese 3. Sitzung im laufenden Jahr war zunächst nicht geplant; daher auch der ungewöhnliche Sitzungstag statt wie sonst am Freitag.

Ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung ist die Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler der kommunalen Schulträger. Über dieses Thema hatten wir bereits berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=11087. Die SBL-Kreistagsfraktion hat zwei Änderungsanträge zur Beschlussvorlage der Kreisverwaltung eingebracht:

“1. Der Hochsauerlandkreis bietet das preisreduzierte Deutschlandticket auch den Schülerinnen und Schüler in teilzeitschulischen Bildungsgängen an.
2. Die Deutschland-Tickets für alle Schülerinnen und Schüler werden bei der Westfalenbus GmbH bestellt.

Begründung und Erläuterung:
Die SBL-Fraktion hat bereits mehrfach die Einführung des Deutschland-Tickets für Schülerinnen und Schüler gefordert. Nun steht – wenn auch sehr spät – die Umsetzung an.
Zu 1:
Bisher ist die Preisreduzierung nur für Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf ein Schulwegticket in Vollzeit-Bildungsgängen geplant. Die in der Drs. 10/752 enthaltenen Berechnungen zeigen jedoch, dass die bei den Schulwegtickets erzielten Einsparungen ausreichen, das verbilligte Deutschland-Ticket allen Schülerinnen und Schülern anzubieten. Selbst für den theoretischen Fall einer Bestellquote von 100% aller Vollzeitschülerinnen und -schüler wäre die Einsparung bei den Schulwegtickets noch fast doppelt so hoch wie der Zuschussbedarf für die verbilligten Tickets.
Auszubildende sollten nicht schlechter gestellt werden als andere Schülerinnen und Schüler; ihnen sollte daher ebenfalls das verbilligte Deutschland-Ticket angeboten werden.
Zu 2:
Leider ist die kreiseigene Busgesellschaft RLG immer noch nicht in der Lage, das Deutschland-Ticket als Chipkarte auszugeben, im Gegensatz zu fast allen anderen Verkehrsunternehmen. Die RLG bietet Deutschland-Tickets nur als digitale Variante für Smartphones und als QR-Ausdruck auf einem DIN A4-Blatt an. Diese Varianten sind für viele Schülerinnen und Schüler ungeeignet bzw. unhandlich.
Daher sollte der Bezug der Deutschland-Tickets über die ebenfalls im Kreisgebiet tätige Westfalenbus GmbH erfolgen. In der Sitzung des Schulausschusses am 08.08.2023 wurde von der Kreisverwaltung berichtet, dass die Westfalenbus GmbH Chipkarten ausliefern kann.”

Erwartungsgemäß empfiehlt die Kreisverwaltung, die beiden Anträge der SBL abzulehnen.

Dieselbe Situation besteht auch für einen Antrag der SPD-Fraktion, die nach der SBL ebenfalls beantragt hat,
“dass Deutschlandticket in der Version
29 € Selbstzahler (durch Schülerinnen / Schüler),
20 € Fördersumme (durch kommunalen Träger)
auch für jene Schülerinnen und Schüler zugänglich zu machen, die die Berufskollegs nicht vollzeitig besuchen (klassische Ausbildung oder Duales System).”

Ein Weiteres Thema ist die von der SBL beantragte Änderung der Hauptsatzung:
“Für die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Bediensteten des Kreises ist der Landrat/die Landrätin zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Entscheidungen, die für Bedienstete in Führungsfunktionen deren beamtenrechtliches Grundverhältnis oder deren Arbeitsverhältnis zum Kreis verändern, trifft der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat/der Landrätin, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Kommt ein solches Einvernehmen nicht zustande, kann der Kreistag diese Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Kreistagsmitglieder treffen.”

Begründung und Erläuterung:
Bereits in der Sitzung des Kreistags am 04.12.2009 hatte die SBL bei der Beratung der Neufassung der Hauptsatzung beantragt, die von der Kreisverwaltung für § 15 Abs. 1 vorgeschlagene Formulierung „durch Alternative 1 zu § 16 Absatz 1 der Musterhauptsatzung des Landkreistages“ zu ersetzen, also – wie gesetzlich als Möglichkeit vorgesehen – die Entscheidungen über Bedienstete in Führungsfunktionen auf den Kreistag zu übertragen. Für viele Kreistage in NRW gelten solche Regelungen (z.B. in den Nachbarkreisen Soest, Paderborn, Olpe und Unna).”

Damals wurde dieser Antrag von der SPD und den Grünen unterstützt, aber trotzdem von einer Mehrheit des Kreistags abgelehnt. Der Ablauf der Besetzung der Jugendamtsleitung in den letzten Monaten hat allerdings gezeigt, dass Landrat und Kreisverwaltung sich nicht an die außerhalb der Hauptsatzung geltenden gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung von Gremien bei Personalentscheidungen über die Besetzung von Führungspositionen halten. Denn diese Personalentscheidung wurde vor mehr als einem halben Jahr getroffen, ohne dass die vorher erforderliche Anhörung des Kreisjugendhilfeausschusses
erfolgt ist.

Auf der Tagesordnung stehen außerdem eine von der Kreisverwaltung gewünschte Erhöhung der von den BürgerInnen und Bürgern zu zahlenden Verwaltungsgebühren (die Kosten je DIN A4-Kopie sollen sich verdoppeln!), die Ausschreibung von Planungsleistungen für die Sanierung des Berufskollegs Meschede und Entscheidungen über Auftragsvergaben.

Zu Beginn um 17 Uhr findet – wie immer – eine Einwohnerfragestunde statt, in der jede(r) beliebige Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen kann.

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“Geheime” Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan

By admin at 10:08 am on Saturday, August 12, 2023

Die Landesregierung hat ihre Vorschläge zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) veröffentlicht. Ziel ist es, zusätzliche Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) verfügbar zu machen. Dies ist wichtig für die Energiewende.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21086&ver=8

Bis zum 28.07.2023 konnten u.a. die Gebietskörperschaften (wie der HSK) Stellungnahmen zur Änderung des LEP abgeben. Weil aus dem Kreishaus in Meschede dazu nichts bekannt gegeben wurde und dieses Thema auch nicht in der Tagesordnung irgendeines Gremiums vorkam (anders als in Städten und Gemeinden), stellte die SBL-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat. Dabei kam heraus, dass die Kreisverwaltung doch eine Stellungnahme abgegeben hat, aber leider ohne jede Beteiligung oder Information der Gremien.

Aus der Antwort des Landrats:
“Frage 3: Von wem und wann wurde sie erarbeitet?”
“Erarbeitet wurde die Stellungnahme von Mitte Juli an; konnte aufgrund zahlreicher ausstehender Rückmeldungen jedoch erst am Stichtag 28.07.2023 final erstellt und über das Beteiligungsportal versendet werden.”

“Frage 4: Warum erfolgte keine Beteiligung der Gremien des Kreises?”
“Ziel der LEP-Änderung ist die zügige Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie in NRW vorgibt. Im Rahmen der Gesetzesbegründung wird deutlich, dass die Flächenbeitragswerte ebenso wie die Umsetzungsfristen Mindestvorgaben sind. Die Änderung des LEP schafft durch die textlichen Änderungen der Ziele und Grundsätze damit die Grundlage für die parallel dazu stattfindenden Regionalplanänderungen.
Auf dieser Planungsebene werden somit die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst. Eine Flächenbetroffenheit des HSK und seiner Städte und Gemeinden findet erst auf der nachfolgenden Regionalplanebene statt.
Die Stellungnahme des Hochsauerlandkreises kann damit nur auf die fachliche Ebene einwirken. Dies wird in der Stellungnahme zu den konkreten Zielen und Grundsätzen deutlich. Die dort aufgeführten Anregungen und Bedenken wurden von der UNB verfasst oder auf Anregung anderer Träger öffentlicher Belange aufgenommen. Sie sind also als Geschäft der laufenden Verwaltung zu sehen.”

In der Stellungnahme der Kreisverwaltung heisst es u.a. zu den “Bereichen für den Schutz der Natur (BSN)”:
“Die Öffnung der BSN bei der Festlegung von Windenergiebereichen wird äußerst kritisch gesehen. Als BSN werden Flächen dargestellt, die für den Naturschutz gesichert oder entwickelt werden sollen, insbesondere zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung wertvoller Biotope sowie zum Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes. Dementsprechend kommen sie auch nach Nr. 3.2.4.1 des Windkrafterlasses nicht als Fläche für die Windenergienutzung in Betracht (Tabubereich). Laut Umweltbericht haben BSN aufgrund ihrer im Allgemeinen höheren Strukturvielfalt häufig auch eine besondere Boden- und Landschaftsqualität sowie einen hohen Erholungswert.
Die vorgetragene Argumentation, dass mit diesem Ziel die Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Flächenziele zum Ausbau der Windenergie ermöglicht bzw. erleichtert werden soll, ist nicht nachvollziehbar, da gemäß Flächenanalyse des LANUV auch ohne Einbeziehung der fraglichen BSN-Teilflächen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Laut LANUV beträgt das landesweite Gesamtpotenzial 106.802 ha (=3,1 % der Landesfläche) ohne Beanspruchung der BSN, und gemäß gesetzlicher Vorgaben müssen 1,8 % der Landesfläche (= 61.402 ha) planerisch für die Windkraftnutzung festgelegt werden, so dass bereits auf dieser Basis ausreichend Spielräume zur Ausweisung von Windenergiebereichen bestehen, mit denen die festgesetzten Flächenbeitragswerte erreicht werden können. Hiervon geht auch der Umweltbericht in Tab. 8 aus.
Die im Umweltbericht bei der Betrachtung der Nullvariante vorgetragene Begründung, dass ohne das Ziel 10.2-8 in einigen Bereichen WEA näher an Siedlungen oder andere schutzwürdige Nutzungen heranrücken würden, ist aus Sicht von Natur- und Landschaftsschutz nicht stichhaltig.
Immissionsschutzrechtliche Vorgaben gewährleisten bereits jetzt, dass die erforderlichen Schutzabstände eingehalten werden müssen. In der Flächenanalyse Windenergie wurden sachgerechte Mindestabstände zu Wohnnutzungen/schutzwürdigen Nutzungen ermittelt und angewendet, mit denen die einzuhaltenden Vorgaben hinsichtlich Immissionsrichtwerten μnd optisch bedrängender Wirkung sicher eingehalten werden können. Eine teilweise Beanspruchung der BSN, welche per Definition für den Naturschutz gesichert und entwickelt werden sollen, zugunsten größerer Mindestabstände zu Siedlungen / schutzwürdigen Nutzungen führt zu einer doppelten Berücksichtigung bzw. Begünstigung der Siedlungsräume zulasten der Naturschutzbelange und ist nach Einschätzung der UNB nicht sachgerecht, da die ermittelte Flächenkulisse auch ohne Beanspruchung der BSN ausreichend groß ist und nicht plausibel erläutert wird, warum eine Vergrößerung der bestehenden Spielräume für erforderlich gehalten wird. Es wird im Umweltbericht auch nicht dargelegt, warum die teilweise Beanspruchung der BSN aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbar wäre, sondern es wird nur auf die Flächenanalyse des LANUV verwiesen. Aber auch dort findet sich keine naturschutzfachliche Analyse oder Begründung, warum die Beanspruchung der nicht streng geschützten BSN-Teilflächen naturschutzfachlich vertretbar sei. –
Diese Vorgehenswejse verwundert auch vor dem Hintergrund, dass im Ziel 10.2-14 eine Inanspruchnahme von BSN durch raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlangen pauschal ausgeschlossen wird und somit der Umgang mit BSN im Zusammenhang mit Windkraft einerseits und Freiflächenphotovoltaik andererseits deutlich voneinander abweicht bzw. sich widerspricht.
Im HSK liegen die BSN-Teilflächen, die nicht auch als NSG, Nationales Naturmonument oder Natura 2000-Gebiet ausgewiesen sind, i.d.R. im unmittelbaren Umfeld der jeweiligen NSG oder FFH-Gebiete oder als Inseln innerhalb dieser Schutzgebiete. Sie stellen somit wichtige Pufferbereiche für die.Schutzgebiete bzw. Entwicklungsflächen innerhalb der Schutzgebiete dar und sollten entsprechend der o.g. Definition von BSN (u.a. Entwicklung wertvoller Biotope) dazu genutzt werden, durch entsprechende Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Richtung der angrenzenden ökologisch hochwertigen NSG-Flächen optimiert zu werden und so auch den landesweiten Biotopverbund zu stärken- und auszubauen.”

Schade, dass in der Stellungnahme zwar viel über “BSN” geschrieben wird, aber nicht konkret auf erforderliche Mindestabstände zu Naturschutzgebieten eingegangen wird. Und um ein “Geschäft der laufenden Verwaltung” – wie vom Landrat behauptet – handelt es sich sicherlich nicht…

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Endlich kommt das “Deutschland-Ticket” für SchülerInnen im HSK

By admin at 11:46 pm on Tuesday, August 1, 2023

Die SBL-Kreistagsfraktion hatte die Einführung schon mehrfach gefordert, und nun scheint es ab 01.10.2023 endlich Wirklichkeit zu werden: Das “Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler der kommunalen Schulträger” im HSK. So ist die Drucksache 10/750 überschrieben, die am 08.08. im Schulausschuss und am 30.08. in Kreisausschuss und Kreistag auf der Tagesordnung steht. Über das Thema hatten wir u.a. hier schon berichtet.

Der Beschlussvorschlag lautet:
“1. Der Hochsauerlandkreis beteiligt sich an einem kreisweit abgestimmten Modell zur Ausgabe eines preisreduzierten Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, die bisher keinen Anspruch auf Fahrkostenübernahme nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW haben.
Hierzu beschließt der Kreistag den Abschluss eines Vertrages mit den Verkehrsunternehmen, der die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von monatlich 20 Euro je abonniertes Deutschlandticket für diese Zielgruppe bestimmt.
2. Aus Gründen der Gleichbehandlung und Zweckmäßigkeit erhalten alle anspruchsberechtigen Schülerinnen und Schüler ein Schulwegticket als Deutschlandticket für 12 Monate anstelle von 11 Monaten beginnend mit dem Schuljahr 2023/24.”

Mit disem Ticket können alle Schülerinnen und Schüler in Vollzeit-Schulausbildungen ein Jahr lang in Deutschland alle Nahverkehrszüge und alle Busse nutzen. Die Eigenbeteiligung für SchülerInnen ohne Anspruch auf ein Schulwegticket beträgt 29 Euro pro Monat. Für diejenigen, die bisher wegen der Entfernung zur Schule schon als Schulwegticket erhielten, wird dies durch das neue Ticket ersetzt.

Und es kostet den Kreis kein Geld. Denn bezogen auf die bisherigen Schülerfahrkosten (Berechnungsgrundlage Schuljahr 2022/23) ergibt sich mit Einführung des 49 €-Deutschlandtickets für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler im Kreishaushalt eine Einsparung in Höhe von ca. 510.000 Euro. Nur die Hälfte dieser Einsparung benötigt der Kreis für den Zuschuss von 20 Euro pro Monat für die Verbilligung des 49-Euro-Tickets.

Auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben (laut Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung) erklärt, dass sie für ihre Schulen das gleiche Modell einführen.

Schade ist, dass die Einführung dieses Tickets im HSK erst nach 5 Monaten erfolgt. Wenn der Kreis das schon zum 01.05. geschafft hätte, hätten die Schülerinnen schon eher den Nutzen gehabt, und der Kreis hätte ca. 100.000 Euro eingespart. So hat der Kreis viel zu lange die zu teuren Schulwegfahrkarten bezahlt.

Noch klärungsbedürftig ist die äußere Form des Tickets. Die kreiseigene Busverkehrsgesellschaft RLG sieht sich immer noch nicht in der Lage, das Deutschland-Ticket als Chipkarte anzubieten, was in anderen Verkehrsgebieten längst eine Selbstverständlichkeit ist. Die RLG bevorzugt nur die digitale Variante, als Smartphone-App- Da aber vor allem jüngere Schülerinnen und Schüler mit dieser Variante nichts anfangen können, wird es für sie wohl einen DIN A4-Ausdruck mit einem QR-Code geben; sehr unhandlich. Die SBL wird daher erneut beantragen, auch andere Ticketvarianten anzubieten.

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