Finanzierung der Schuldnerberatung nicht gesichert
Morgen (am Mi, 25.09. um 17 Uhr im Kreishaus in Meschede) tagt der Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK. In TOP 4 geht es – auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion – um die Finanzierung der Schuldnerberatung im Kreisgebiet.
Im Antrag der SBL steht zur Begründung und Erläuterung:
“Aus mehreren Gesprächen wurde uns bekannt, dass aktuell die Finanzierung der Schuldner beratung für Menschen, die nicht in der Grundsicherung sind, nicht gesichert ist. Die Kreisverwaltung soll daher darstellen, wie aktuell die Finanzierung der Schuldnerberatung für die einzelnen Zielgruppen gestaltet ist und welche Veränderungsmöglichkeiten bestehen.
In diesem Zusammenhang soll auch dargestellt werden, in welchem Umfang und auf welche Weise die derzeit 4 Sparkassen im Kreisgebiet ihren gesetzlichen Auftrag gemäß § 2 Abs. 2 SpkG NRW erfüllen, zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen beizutragen.”
Die dazu von der Kreisverwaltung erstellte Drucksache 10/1041 geht leider völlig an der Problematik vorbei. In der Sitzungsdrucksache wird der Eindruck erweckt, dass bereits vor einem Jahr die Finanzierung der Schuldnerberatung auch für Personen, die keine Leistungen aus dem SGB II (Bürgergeld) oder SGN XII erhalten, geregelt worden sei. Das Gegenteil ist richtig. Denn bis heute wurde keine Vereinbarung zwischen dem Kreis und den beiden im Kreisgebiet tätigen Trägern über die Finanzierung der Schuldnerberatung abgeschlossen.
Dabei argumentiert die Kreisverwaltung unseriös. In der Drucksache für die anstehende Ausschusssitzung wird behauptet: “Der Beschlussvorschlag vom 27.09.2023 wurde sowohl vom Gesundheits- und Sozialausschuss, dem Kreisausschuss als auch vom Kreistag angenommen. Er sieht vor, die Förderung der Schuldnerberatung im Hochsauerlandkreis auf Basis der erforderlichen Netto-Betriebsausgaben, unter Berücksichtigung eines Eigenanteils der Träger von mindestens 10 %, neu zu gestalten und die Beratung auch für Menschen ohne Transferleistungsbezug zu öffnen.”
In dem von der Kreisverwaltung erst im April 2024 (also mehr als ein halbes Jahr nach der letzten Ausschusssitzung zu diesem Thema !!) den beiden Trägern vorgelegten Vertragsentwurf wird dagegen ausgeführt: “Die Erfahrungen der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass im Einzelfall auch ohne Leistungsbezug nach dem SGB II oder SGB XII eine präventive Schuldnerberatung wünschenswert ist… Um einen Übertritt in das SGB II oder SGB XII durch eine längerfristige und nachhaltige Schuldnerberatung zu verhindern, kann der Hochsauerlandkreis im Einzelfall einer präventiven Beratung dieser Zielgruppe zustimmen… Vor Beginn der Beratung ist unter Darlegung von Sachverhalt und Beratungsumfang die schriftliche Zustimmung des Hochsauerlandkreises einzuholen. Eine Aufstockung der Finanzmittel ist mit der Öffnung der Zielgruppe nicht verbunden.”
Danach bliebe die Schuldnerberatung für Menschen ohne Leistungsbezug die Ausnahme, sie müsste in jedem Einzelfall vorher schriftlich von der Kreisverwaltung genehmigt werden, und zusätzliche Finanzmittel gäbe es dafür nicht!
Wir werden versuchen, das Problem in der Ausschusssitzung zu lösen, im Interesse der Menschen, die auf diese Beratungsangebote angewiesen sind.