Nahverkehrsplan so nicht akzeptabel
– SBL/FW beantragte: „Beschlussfassung verschieben!“
Was wurde daraus?
Vor der Kreistagssitzung
Am 22.03.2019 sollte der HSK-Kreistag über TOP 8.4, Drucksache 9/1145, „Nahverkehrsplan“ entscheiden.
Die SBL/FW meint:
„Vorgesehener Beschluss ist nicht beschlussfähig.“
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte nun mit Schreiben vom 18.03.2019, die Beschlussfassung über den Nahverkehrsplan auf die nächste Sitzung des Kreistags zu vertagen, da ja gar keine beschlussreife Fassung des Nahverkehrsplans Hochsauerlandkreis vorläge.
Die SBL/FW möchte:
„Nahverkehrsplan erörtern.“
Vorher sollte die Kreisverwaltung alle diejenigen, die Beiträge im Rahmen des Anhörungsverfahrens (NVP) abgegeben haben, und die Gutachter zu einem gemeinsamen Workshop einladen, bei dem die Anregungen, Vorschläge und Bedenken erörtert werden.
Anschließend sollten die Gutachter eine Neufassung des NVP mit allen Änderungen vorlegen, über die der Kreistag dann abstimmt, so der Antrag von SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos.
Die SBL/FW argumentiert so:
Nach dem Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung sollte der Kreistag in seiner Sitzung am 22.03.2019 “den vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans Hochsauerlandkreis beschließen”. Es liegt jedoch keine beschlussreife Fassung vor; als Anlage 2 ist der
Drucksache 9/1145 nur die Fassung des NVP vom September 2018 beigefügt, mit dem Stand vor Beginn der Anhörung.
In der Synopse der eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 1 zur Drs. 9/1145) finden sich allgemeine Aussagen zu einigen Vorschlägen, aber keine konkreten, für den NVP vorgesehenen Formulierungen. In der Synopse heißt es z.B. “Die Angaben werden aktualisiert”, “Die Angabe wird überarbeitet”, “Insgesamt wird die Tabelle auf Basis der zur Verfügung aktualisiert.”
Viele der im Anhörungsverfahren eingebrachten Anregungen und Vorschläge werden in der Synopse nicht beachtet, ohne dass dafür nachvollziehbare Begründungen genannt werden.
Und der Entwurf des NVP erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen, die sich aus §§ 8, 9 ÖPNVG NRW ergeben:
Einige Auszüge: „Die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände stellen zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren und den mittel- bis langfristig angestrebten Anteil des ÖPNV am Gesamtverkehr (modal split) benennen.”
„Der Rahmen für das betriebliche Leistungsangebot hat die für die Abstimmung der Verkehrsleistungen des ÖPNV notwendigen Mindestanforderungen für Betriebszeiten, Zugfolgen und Anschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten … sowie die Ausrüstungsstandards der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge und die Entlohnung des eingesetzten Personals bei den Verkehrsunternehmen nach Maßgabe einschlägiger und repräsentativer Tarifverträge vorzugeben. Bei den Aussagen zur Investitionsplanung ist der voraussichtliche Finanzbedarf anzugeben. Die Nahverkehrspläne haben darüber hinaus die Struktur und Fortentwicklung der gemeinschaftlichen Beförderungsentgelte und -bedingungen zu enthalten.”
“Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmen frühzeitig zu beteiligen. Soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.”
„Benachbarte Kreise und kreisfreie Städte haben sich bei der Aufstellung ihrer Nahverkehrspläne abzustimmen.”
Nach der Kreistagssitzung
Das wurde daraus: Die Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 22.03.2019 fiel erwartungsgemäß aus: Die “GaGaGroKo” stimmte für den Beschlussvorschlag des Landrats, obwohl noch nicht einmal ein konkreter Text vorlag!
So tritt nun mit fast 10 Jahren Verspätung (!!) nach 4 Jahre dauernder Überarbeitung (!!) ein Nahverkehrsplan in Kraft, von dem niemand weiss, was eigentlich drinsteht…
Klar ist nur, dass eine Chance verpasst wurde, den ÖPNV zu stärken und damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.