Anfrage der SBL zu den “Gruppenformen” in den Kitas
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist für manche ein Buch mit „sieben Siegeln“. Die Regelungen sind nicht auf Anhieb leicht verständlich; denn es gibt verschiedene Kindpauschalen, drei Gruppenformen, bei denen das Alter und die Zahl der Kinder variieren und dazu noch drei verschiedene Betreuungszeiten. Jede Komponente bringt andere Kosten und Zuschüsse mit sich, für die sich verständlicherweise besonders die Kostenträger interessieren.
Und die Einnahmen der Kita-Träger bzw. KOsten für das Jugendamt unterscheiden sich erheblich. Nur ein paar Beispiele: Nach den Tabellen des NRW-Familienministeriums ist die preiswerteste Variante die 25-Stunden-Betreuung in der Gruppenform III (25 Kinder ab dem Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung). In diesem Fall beträgt die monatliche Kindpauschale 3.309,82 Euro. Am teuersten wird es in der 45-Stunden-Betreuung der Gruppenform II (10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren). Die Tabelle des Familienministeriums weist dafür 15.910,21 Euro aus. Zum Vergleich, in dieser Gruppenform kostet die 25-Stundenbetreuung 9.245,57 Euro und ist damit fast dreimal so teuer wie die gleiche Stundenzahl in der Form III.
Aus einigen Kitas hören wir, die Kostenträger ( = Jugendämter) würden die Gruppenform II aufgrund finanzieller Erwägungen nicht bevorzugen. Viele Kita-Träger und MitarbeiterInnen der Kitas wünschen sich allerdings diese Gruppenform für ihre Einrichtungen. Sie führen dafür neben den finanziellen Gründen auch pädagogische an, weil insbesondere die kleinen Kinder eine intensivere Betreuung benötigen.
Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), stellte daher am 21.01.2014 diese Anfrage an den Landrat:
„Die Kindpauschalen bei den drei Gruppenformen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) unterscheiden sich erheblich. In der Gruppenform II ( Kinder im Alter von unter 3 Jahren) liegen die Pauschalen deutlich höher als in Gruppenform I (Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung). Noch größer sind die Unterschiede zur Gruppenform III (Kinder im Alter von 3 Jahren und älter).
Aus Sicht vieler Träger ist es aus pädagogischen Gründen sinnvoll, Kinder im Alter von unter drei Jahren in der Gruppenform II zu betreuen, weil dann eine wesentlich bessere Personalausstattung möglich ist.
Zu diesem Sachverhalt stelle ich folgende Fragen:
• Wie viele Kinder sind aktuell in allen Kitas des Kreisjugendamtes der Gruppenform I zugeordnet, wie viele der Gruppenform II und wie viele der Gruppenform III?
• Wie ist die Aufteilung der Gruppenformen bezogen auf die Städte und Gemeinden? (Anzahl der belegten Plätze für jede Stadt und Gemeinde nach Gruppenformen)
• Wie ist die Aufteilung nach den gebuchten Betreuungs-Stunden (25, 35 oder 45 Stunden pro Woche) und nach Altersstufe (U3 / ab 3 Jahren) je nach Gruppenform?“