Kormoran-Abschüsse im Hochsauerlandkreis – Wenn die Ausnahme zur Regel wird
Alle Jahre wieder …
„Corpus Delicti“ ist die Verwaltungsvorlage 9/831 „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen; hier: Verlängerung der erteilten Ausnahmegenehmigung/Befreiung für ein Jahr“. Sie stand am 10.10.2017 auf der Tagesordnung des Naturschutzbeirats (ehemals Landschaftsbeirat).
Offenbar mit Erfolg beklagen sich alle Jahre wieder Angelsport- und Sportfischervereine und Fischereigenossenschaften im Hochsauerlandkreis bei der Kreisverwaltung über ihre missliebige Konkurrenz durch Kormorane. Und alle Jahre wieder erteilt der Hochsauerlandkreis daraufhin eine Ausnahmegenehmigung für den „Vergrämungsabschuss“ der schwarzen Vögel sogar in Naturschutzgebieten. Begründet wird diese wiederkehrende Maßnahme mit dem „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran.”
Der Blickwinkel des Naturschutzbundes NRW (NABU) …
.. ist wahrscheinlich immer noch ein ganz anderer. In einer 3 Jahre alten Publikation schrieb der Verband:
„Der Kormoran unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Trotzdem wird er in den meisten Bundesländern verfolgt. Auch in Nordrhein-Westfalen.“
Und:
„Die Genehmigung von Abschüssen bzw. Tötungen nach Artenschutzrecht sowohl per Landesverordnung als auch per Einzelgenehmigung für Arten, die weder dem Jagdrecht unterliegen noch in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie als jagdbare Arten gelistet sind, ist rechtswidrig.
Und:
„Es kann in keiner Weise von einer Überpopulation gesprochen werden. Der Kormoran ist nicht für den Rückgang von seltenen Fischarten verantwortlich, sondern die Verbauung der Gewässer, der Verlust der Strukturvielfalt an Bächen und Flüssen, sowie die Gewässerverschmutzung durch Landwirtschaft und Industrie.“
Klick: https://nrw.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/kormoran/04391.html
Wirtschaftliche Interessen kontra Artenschutz
Wurde hier wirtschaftlichen Interessen (wieder) größere Bedeutung beigemessen als dem Umwelt- und Artenschutz?
Gegenwart und Zukunft
Laut der mittlerweile vorliegenedn Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirats stimmten die Beiratsmitglieder mehrheitlich für den „Vergrämungsabschuss von Kormoranen im bisher zugelassenen Umfang befristet bis zum 15.02.2018.“
Wir sind uns ziemlich sicher, dass wie in jedem Jahr auch im Oktober 2018 die Ausnahmegenehmigung – die schon längst keine Ausnahme mehr ist – wieder auf der Tagesordnung steht und auch ohne Umschweife auch wieder erteilt wird!?