Landrat soll Kreistagsbeschluss beanstanden
“Verletzt ein Beschluß des Kreistags das geltende Recht, so hat der Landrat den Beschluß zu beanstanden.” So steht es in § 39 der “Kreisordnung”, die verbindliche Vorgaben für alle 31 Kreise in NRW macht.
Der Bedarf für eine solche Beanstandung besteht nun im Hochsauerlandkreis. Denn der Landrat ließ in der Sitzung des Kreistags am 18. Juni über das “Zukunftsprogramm 2025″ abstimmen , ohne vorher auch nur einen einzigen der Änderungsanträge der SBL und der Grünen zur Abstimmung zu stellen. Darüber haben wir hier schon berichtet:
http://sbl-fraktion.de/?p=10081
Diese Verfahrensweise ist ein eindeutiger und gravierender Verstoß nicht nur gegen demokratische Grundregeln, sondern auch gegen die Geschäftsordnung des Kreistags. Darin steht in § 17 Abs. 3 eindeutig, dass „über einen Gegenantrag oder einen Antrag auf Abänderung vor dem ursprünglichen Antrag abgestimmt“ werden muss.
Es mag für manchen Lokalpolitiker ungewöhnlich sein, aber einige Spielregeln müssen eingehalten werden. Wenn der Landrat über eingebrachte Änderungs- und Ergänzungsanträge keine Beratung und keine Abstimmung zulässt, könnten Kreistagssitzungen demnächst auch ganz entfallen und durch ein Treffen des Landrats mit je einem Vertreter der Fraktionen von CDU und SPD ersetzt werden. Hier geht es um ein Zukunftsprogramm, mit dem die Kreispolitik in den nächsten 4 Jahren gesteuert werden soll.
Weil der Beschluss über das „Zukunftsprogramm Hochsauerlandkreis 2025“ nicht rechtmäßig zustande kam, haben die beiden Kreistagsmitglieder der SBL den Landrat schriftlich aufgefordert, entsprechend der Vorgaben der Kreisordnung diesen Beschluss zu beanstanden. Auch die beiden Kreistagsmitglieder der Fraktion Die Linke/FW haben eine solche Aufforderung an den Landrat geschickt.
Wir werden über die weitere Entwicklung berichten!