Die Antwort bleiben wir weiter schuldig …
Unnötige Kosten durch erschwerten Arbeitsmarktzugang
Im Sommer 2015 veröffentlichte des Arbeitskreises Asyl (AK Asyl) Schätzungen über die Summe der zusätzlichen Kosten für Asylsuchende und Flüchtlinge, die keinen Arbeitsmarktzugang erhalten. Demnach beliefen sie sich allein in einem einzigen Landkreis auf rund 3,8 Millionen Euro pro Jahr.
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte sich damals und fragt sich bis heute, ob diese Ausgaben nicht reduziert werden könnten. Warum liegen für Geflüchtete die Hürden zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit so hoch? Von einem erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt würden doch nicht nur Geflüchtete profitieren, sondern vor allem auch Unternehmen und Steuerzahler.
Die Zeit vergeht …
Nachdem die oben genannte Meldung publik war, also vor weit über einem Jahr, schrieb die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 11. August 2015 Landrat Dr. Karl Schneider an und stellte ihm bzw. seiner Behörde zwei Fragen:
• Wie viele Menschen im Bereich Ihrer Kreisausländerbehörde dürfen aufgrund einer fehlenden Arbeitserlaubnis derzeit nicht arbeiten?
• Wie hoch sind die aus öffentlichen Finanzmitteln zu tragenden Mehrausgaben für die im Bereich des Kreisausländeramts lebenden Menschen mit Duldung, die wegen einer fehlenden Arbeitserlaubnis nicht arbeiten dürfen im Vergleich dazu, dass sie eine Erwerbstätigkeit ausüben würden?
…. und wartete, wartete, wartete …. etwa 16 (!!) Monate lang bis Dezember 2016. An der Länge des Antworttextes kann es nicht gelegen haben…
Kurze Variante
Zusammengefasst könnte die Antwort aus dem Kreishaus (mit dem Datum vom 05.12.2016) so lauten:
• Wir wissen es nicht.
• Wir wissen es nicht.
Lange Variante
Wer es trotzdem genauer wissen möchte, hier das komplette (!!) Schreiben der Kreisverwaltung mit Datum vom 05.12.2016:
„Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Mehrausgaben für Menschen mit Duldung, die keine Arbeitserlaubnis haben vom 11.08.2015
Sehr geehrter Herr Loos,
ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 11.08.2015 und meine Zwischennachricht vom 27.08.2015.
Der Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen richtet sich nach ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Kein Arbeitsmarktzugang besteht beispielsweise für die Zeit des Aufenthaltes in einer Erstaufnahmeeinrichtung und für Geduldete, die das Abschiebehindernis selber zu vertreten oder ihre Mitwirkungspflichten bei der Beseitigung des Abschiebungshindernisses verletzt haben.
Für Asylbewerber und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten gilt seit dem 24. Oktober 2015 ein Arbeitsverbot, wenn der Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde.
Zu den Fragen im Einzelnen:
1. Wie viele Menschen im Bereich Ihrer Kreisausländerbehörde dürfen aufgrund einer fehlenden Arbeitserlaubnis derzeit nicht arbeiten?
Wie beschrieben, werden Arbeitsverbote nicht nur durch die Ausländerbehörde verhängt; im Regelfall ist der Zugang zum Arbeitsmarkt bereits kraft Gesetzes untersagt.
Zu dieser Fragestellung werden daher keine gesonderten Statistiken geführt.
2. Wie hoch sind die aus öffentlichen Finanzmitteln zu tragenden Mehrausgaben für die im Bereich des Kreisausländeramts lebenden Menschen mit Duldung, die wegen einer fehlenden
Arbeitserlaubnis nicht arbeiten dürfen im Vergleich dazu, dass sie eine Erwerbstätigkeit ausüben würden?
Die Gewährung von Geldleistungen an zugewiesene ausländische Flüchtlinge bzw. Asylbewerber obliegt den Kommunen. Ich bitte Sie daher, sich mit dieser Frage an die Städte und Gemeinden zu wenden.“
Anmerkung:
Die ‘Antwort’ aus dem Kreishaus enthält von “Der Arbeitsmarktzugang” bis “zu wenden” – ohne die Texte der Fragen – insgesamt 124 Wörter, die wir nach 481 Tagen Wartezeit erhielten. Das entspricht einer Bearbeitungsdauer von 3,88 Tagen je Wort, also schaffte die Kreisverwaltung weniger als 2 Wörter je Woche …