Teil II von „Im Sauerland besonders kostbar? – Der ÖPNV“
Wieso Teil II?
Weil die Antwort aus dem Kreishaus da ist.
Der Vollständigkeit wegen, Teil I sieht so aus:
http://sbl-fraktion.de/?p=7056
Im Teil II – dem Antwortschreiben aus dem Kreishaus mit Datum vom 25.11.2016 – stehen gewaltige Zahlen und einiges zu Kalkulationen, Tarifsystemen, Verlusten und Verlustausgleichen sowie eigens aus dem Kreishaus direkt von der RLG angeforderte Daten. Eine teure, etwas trockene Materie, aber sehen Sie selbst. Der Teufel steckt im Detail:
„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage vom 08.11.2016 beantworte ich wie folgt:
zu 1.) Der WestfalenTarif integriert fünf regionale Tarifsysteme. Dabei wird der im überregionalen Verkehr angewandte NRW-Tarif in das neue Tarifmodell überführt. Prämisse für die Kalkulation des Tarifs ist die Erlösneutralität.
zu 2.) Die Erlöse aus dem Ruhr-Lippe- und Münsterland-Tarif werden nach Überleitung in den WestfalenTarif in unveränderter Form aufgeteilt.
Für Erlöse aus dem NRW-Tarif, die in den WestfalenTarif überführt werden, wird derzeit eine neue Einnahmeaufteilung verhandelt. Bis 2020 ist ein Deltaverfahren vereinbart, welches die bisherigen Erlöse für den ÖSPV absichert. Entfallende Erlöse gemäß NRW-Tarif werden für den ÖSPV mindestens in der bisherigen Höhe gesichert.
zu 3.) Der Verlustausgleich betrug in den Jahren 2013 bis 2015:
2015 — 3.660.844,02 € (Soest — 1.581.484,62 €; Hochsauerlandkreis — 2.079.359,40 €)
2014 — 3.676.725,91 € (Soest — 1.588.345,59 €; Hochsauerlandkreis — 2.088.380,32 €)
2013 — 3.511.768,45 € (Soest — 1.517.083,97 €; Hochsauerlandkreis —— 1.994.684,48 €)
Eine Bewertung des Verlustausgleichs je Einwohner ist nicht aussagekräftig, da die RLG
a) ihre Verkehrsleistungen nicht flächendeckend in allen Kommunen der beiden Kreise anbietet und
b) der Anteil der Verkehrsleistung der RLG an der Gesamtverkehrsleistung in den beiden Kreisen nicht vergleichbar ist.
zu 4.) Die Betriebsleistung der RLG (Wagen-km Omnibus) im Jahr 2015 betrug 8.987 tkm (Quelle: Geschäftsbericht RLG).
zu 5.) Die Summe aller im Nahverkehr im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest erzielten jährlichen Einnahmen und deren Verteilung auf die verschiedenen Verkehrsunternehmen sind dem Hochsauerlandkreis nicht bekannt.
zu 6.) Die Zahlungen der RLG an die WVG betrugen:
2015 — 1.355.697,21 €
2014 — 1.322.527,86 €
2013 — 1.172.000,00 €
Zu 7.) Ruhr—Lippe-Tarif und zukünftig WestfalenTarif sind keine entfernungsbezogenen Tarife, sondern Flächenzonentarife. Die Preisgestaltung wird durch die verschiedenen Tarifpartner bestimmt, die Erlösverantwortung haben. Wesentlich für die Verhandlungen ist ein Ausgleich zwischen einem attraktiven Tarif und geeigneten Rahmenbedingungen für die Erbringung möglichst wirtschaftlicher Verkehrsleistungen.“
Anmerkung:
Viele Fragen bleiben offen. So wissen wir immer noch nicht, warum der HSK je Einwohner 1,5 mal so viel am Verlust der RLG trägt als der Kreis Soest, wie die Einnahmen aus den Fahrkarten verteilt werden, wie sich die Fahrleistungen auf die beiden Kreise aufteilen und warum im HSK für gleich lange Strecken höhere Preisstufen verlangt werden als im Kreis Soest…