Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Mast-Knast für Puten III

By adminRL at 9:46 am on Sunday, October 5, 2014

Und nun der letzte Teil unseres Beitrags mit der Antwort der Kreisverwaltung auf unsere Anfrage zur geplanten Mega-Putenmastanlage in Meschede-Schederberge:

Punkt 4 – Fragen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer

Die SBL-Fraktion wollte hiermit die Kreisverwaltung fragen, ob sie so freundlich ist – die entsprechenden Auskünfte, die bei der SBL-Anfrage vom 22.07.2014 mit Verweis auf die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer unbeant¬wortet blieben – bei der Land¬wirtschaftskammer Meschede einzuholen?

Frage a – Trifft es zu, dass im näheren und weiteren Umfeld des bestehenden wie des geplanten Puten¬mastbetriebs im Stadtgebiet Meschede von dem Betreiber der Mastanlage(n) landwirtschaftliche Flächen aufgekauft oder gepachtet werden, um dort Mais für die Geflügelmast anzubauen?

Frage b – Wenn ja, wie groß sind die Maisanbauflächen für die Putenmast im Stadtgebiet Meschede? In welchen Ortschaften befinden sich größere Maismonokulturen?

Frage c – Trifft es zu, dass diese Maisflächen mit Gülle aus der Putenmast und/oder den restlichen Substraten aus den Biogasanlagen des Geflügelmästers „gedüngt“ werden? Was geschieht mit der Gülle, die aufgrund der großen Menge nicht direkt als Dünger oder als Biogas¬anlagen-Substrat verwendet werden kann?

Antwort der Kreisverwaltung auf die Fragen 4 a, b, c: Die unter diesem Punkt gestellten Fragen betreffen nicht den Aufgabenkreis der Kreisverwaltung sondern, wie Sie durchaus richtig bemerken, den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages beschränkt das Anfragerecht eines jeden Kreistagsmitglieds jedoch ausdrücklich auf Angelegenheiten des Kreises. Folgerichtig muss es diesbezüglich bei dem Verweis auf die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer bleiben.

Punkt 5 – Beachtung neuer gesetzlicher Bestimmungen

Frage a – Wird der im Herbst letzten Jahres vom NRW-Landtag angenommene Antrag zu den Mindest¬standards in der Putenmast – wie das Ende des Schnäbelkürzens – in allen Betrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird überprüft ob sich die Betriebe an die Regelungen halten? Wie hoch ist in den Sauer¬länder Mastbetrieben zurzeit der Prozentsatz der Puten mit nicht gekürzten Schnäbeln?
Antwort zur Frage a – Bei dem von Ihnen zitierten Beschluss des NRW-Landtages, handelt es sich um eine Aufforderung an die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass bundeseinheitliche Mindeststandards für die Mastputenhaltung in Form einer zukünftigen speziellen Haltungsverordnung eingeführt werden. Insofern existieren keine neuen gesetzlichen Bestimmungen, die von den Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten werden müssen.

Frage b – Wird der Beschluss des NRW-Landtags, eine strengere Regelung im BauGB zu erreichen, damit die negativen Folgen des Baus von Großmastanlagen minimiert werden, bereits bei allen Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zur Frage b – In den Genehmigungsverfahren der Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörde des Hochsauerlandkreises werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 35 Abs. 1 Ziff. 4 bei der Errichtung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen geprüft und beachtet.

Frage c – Wie genau finden die arzneimittelrechtlichen Änderungen, die auf Bundesebene beschlossen wurden und seit Mitte dieses Jahres gelten sollen, im Hochsauerlandkreis Berücksichtigung?
Antwort zur Frage c – Halter von Masttieren sind ab einer bestimmten Bestandsgröße verpflichtet, die Anwendung von Antibiotika an eine Datenbank zu melden, die online im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) zur Verfügung steht.
Diese Meldungen sind jeweils für ein Halbjahr (Erhebungszeitraum) abzugeben und müssen
spätestens am 14. Tag desjenigen Monats, der auf den letzten Monat des Halbjahres folgt, im
System vorliegen. Der erste Erhebungszeitraum begann am 01.07.2014 und endet am 31.12.2014, so dass z. Zt. noch keine Ergebnisse vorliegen können.

Siehe auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=4753

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